Rechtsprechung
BGH, 19.01.1978 - II ZR 192/76 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Feststellungsklage von Gewerkschaftsmitgliedern gegen den Ausschluss aus der Gewerkschaft wegen des Vorwurfs der Streikbrecherarbeit - Gerichtliche Nachprüfung der Ausschließung erst nach Ausschöpfung aller satzungsmäßigen Rechtsmittel - Verfassungsmäßigkeit eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1978, 990
- MDR 1978, 642
- BB 1978, 555
- DB 1978, 687
- afp 1978, 91
- AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 56
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.04.1967 - II ZR 157/64
Anforderung an die Genehmigung eines schwebend unwirksamen Vertrages
Auszug aus BGH, 19.01.1978 - II ZR 192/76
Das würde den Beschluß unwirksam machen (vgl. dazu das den Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft betreffende Senatsurteil in BGHZ 47, 341, 346). - BGH, 06.03.1967 - II ZR 231/64
Ausschluß aus einem Verein
Auszug aus BGH, 19.01.1978 - II ZR 192/76
Ein vereinsrechtlicher Ausschließungsbeschluß kann erst dann gerichtlich nachgeprüft werden, wenn das Mitglied die satzungsmäßigen Rechtsmittel ausgeschöpft hat (vgl. BGHZ 47, 172, 174).
- BAG, 18.02.2003 - 1 AZR 142/02
Streik um Verbandstarifvertrag gegen Außenseiter-Arbeitgeber
Auch in dem vom Bundesgerichtshof mit Urteil vom 19. Januar 1978 (- II ZR 192/76 - AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 56 = EzA GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 21) entschiedenen Fall fand auf die Arbeitsverhältnisse der streikenden Arbeitnehmer eines Außenseiter-Arbeitgebers der angestrebte Tarifvertrag weder unmittelbar noch infolge Bezugnahme Anwendung.Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 19. Januar 1978 (- II ZR 192/76 - aaO) angenommen, es sei für die Rechtmäßigkeit eines Streiks unschädlich, wenn der nicht verbandszugehörige Arbeitgeber nur bestreikt werde, um auch hierdurch wirtschaftlichen Druck auf die Branche und ihren Arbeitgeberverband auszuüben, möglicherweise in der Erwartung, daß die Außenseiter einem dann mit dem Verband abgeschlossenen Tarifvertrag folgen würden (BGH 19. Januar 1978 aaO, zu II 1 d der Gründe).
- BAG, 10.09.1985 - 1 AZR 262/84
Einsatz von Beamten zu Streikarbeit
a) Der Arbeitnehmer der Privatwirtschaft, der zur Streikarbeit eingesetzt wird, kann diese verweigern (Urteil des Senats vom 25. Juli 1957 - 1 AZR 194/56 - AP Nr. 3 zu § 615 BGB Betriebsrisiko; BGH Urteil vom 19. Januar 1978 - II ZR 192/76 - AP Nr. 56 zu Art. 9 GG Arbeitskampf). - BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 332/90
Streik gegen Außenseiter bei Forderung gegen Verband
Die Rechtsfrage hat der Bundesgerichtshof im Urteil vom 19. Januar 1978 (- II ZR 192/76 - AP Nr. 56 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = EzA Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 21 mit Anm. Seiter) entschieden.Der Senat nimmt aber den vorliegenden Fall zum Anlaß, darauf hinzuweisen, daß die Frage, ob und wann ein Arbeitgeber-Außenseiter im Rahmen einer Verbandstarifauseinandersetzung bestreikt werden kann, durch die Entscheidung des BGH vom 19. Januar 1978 (aaO) nicht abschließend geklärt ist.
- LAG Hamm, 24.10.2001 - 18 Sa 1981/00
Abmahnung, Arbeitskampf, Warnstreik, Sympathiestreik, eigennütziger …
Ein Teil der Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 19.01.1978 - II ZR 192/76 - AP Nr. 56 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BAG, Urteil vom 09.04.1991 - 1 AZR 332/90 - AP Nr. 116 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; LAG Frankfurt, Urteil vom 22.02.1990 - 12 Sa 294/89 - EzA Art. 9 Arbeitskampf Nr. 40) und der Literatur (vgl. z.B. Gamillscheg, KollArbR I Seite 1005;… MünchArbR/Otto, § 285, Rz. 68) hält die passive Einbeziehung des Arbeitgeberaußenseiters in den Verbandsarbeitskampf für möglich. - LAG Hessen, 22.02.1990 - 12 Sa 294/89
Einbeziehung von Arbeitgeber-Außenseitern in einen Verbandsarbeitskampf; Prinzip …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hamm, 13.02.2002 - 18 Sa 1510/01
Wirksamkeit einer Abmahnung; Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten durch …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Celle, 08.10.1986 - 2 Ss OWi 53/86
Anwendbarkeit der Vorschriften der Arbeitszeitordnung im Arbeitskampf; …
Es kann bei Prüfung der Auswirkungen des § 14 AZO auch nicht außer Betracht bleiben, daß die im Rahmen eines Streiks nach dieser Vorschrift herangezogenen Arbeitnehmer zur Streikarbeit grundsätzlich nicht verpflichtet sind, Sondern sie - wie in dem zu entscheidenden Fall - freiwillig verrichten (BAG AP § 615 BGB - Betriebsrisiko - Nr. 3; BGH NJW 78, 990).