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   BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 643/96   

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BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 643/96 (https://dejure.org/1997,423)
BAG, Entscheidung vom 20.11.1997 - 2 AZR 643/96 (https://dejure.org/1997,423)
BAG, Entscheidung vom 20. November 1997 - 2 AZR 643/96 (https://dejure.org/1997,423)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • archive.org
  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 2; ; BAT § 6; ; BAT § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT §§ 6, 8; KSchG § 1 Abs. 2
    Ordentliche Kündigung bei sog. Mischtatbestand

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG § 1 Abs. 2; BAT §§ 6, 8
    Ordentliche Kündigung bei Mischtatbestand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kündigung im öffentlichen Dienst wegen wiederholter strafgerichtlicher Verurteilung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 87, 153
  • NJW 1998, 2157
  • NZA 1998, 323
  • BB 1998, 108
  • BB 1998, 429
  • DB 1997, 2541
  • DB 1998, 2226
  • AP KSchG 1969 § 1 Nr. 43
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 515/88

    Kündigung: objektive funktionswidrige Umgehung der Unkündbarkeitsregelung

    Auszug aus BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 643/96
    a) Dabei ist vorab anzumerken, daß eine Unwirksamkeit der Kündigung wegen Umgehung der Unkündbarkeitsregelung in § 53 Abs. 3 BAT nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 16. Oktober 1987 - 7 AZR 204/87 - BAGE 57, 1 = AP Nr. 2 zu § 53 BAT; vom 7. Mai 1987 - 2 AZR 271/86 - AP Nr. 19 zu § 9 KSchG 1969; vom 25. Juni 1987 - 2 AZR 541/86 - AP Nr. 14 zu § 620 BGB Bedingung und vom 20. Juli 1989 - 2 AZR 515/88 - n.v., zu 2 a der Gründe, m.w.N.) nur in Betracht kommt, wenn der Zweck einer zwingenden Rechtsnorm dadurch vereitelt wird, daß andere rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten mißbräuchlich verwendet werden, wobei es nicht auf eine Umgehungsabsicht oder eine bewußte Mißachtung der zwingenden Rechtsnorm, sondern auf die objektive Funktionswidrigkeit des Rechtsgeschäfts ankommt.

    Dabei ist eine Funktionswidrigkeit einer Kündigung nicht allein darin gesehen worden, daß sie wenige Monate vor Eintritt der Unkündbarkeit erfolgt ist (Senatsurteil vom 20. Juli 1989 - 2 AZR 515/88 - n.v., zu 2 b der Gründe).

  • BAG, 02.11.1961 - 2 AZR 241/61

    Persönlich haftende Gesellschafterin - Kommanditgesellschaft - Verwaltung der

    Auszug aus BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 643/96
    d) Nicht zu folgen ist dem Landesarbeitsgericht schließlich darin, daß es bei der Abwägung der beiderseitigen Interessen (Berufungsurteil S. 14) unmittelbar auf die in den Grundrechten zum Ausdruck kommenden Wertentscheidungen der Verfassung abstellt, und zwar auf das umfassende Freiheitsrecht des Arbeitnehmers aus Art. 12 Abs. 1 GG, obwohl § 1 Abs. 2 KSchG insofern eine abschließende gesetzliche Regelung über die wechselseitig zu beachtenden Interessen enthält (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. u.a. Urteile vom 2. November 1961 - 2 AZR 241/61 - BAGE 11, 357 = AP Nr. 3 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung mit Anm. A. Hueck; vom 12. März 1968 - 1 AZR 413/67 - BAGE 20, 345 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Krankheit mit Anm. A. Hueck; vom 26. Juni 1975 - 2 AZR 499/74 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; ausdrücklich auch BAG Urteil vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61, 73 = AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 7 a der Gründe; vgl. ferner die Rechtsprechungsnachweise bei Bitter/Kiel, RdA 1994, 333, 336 f. sowie RdA 1995, 26, 32 f.; KR-Etzel, 4. Aufl., § 1 KSchG Rz 221, 269 f., 395 f., 514 f.).
  • BAG, 21.11.1985 - 2 AZR 21/85

    Kündigung wegen eines sogenannten Mischtatbestandes

    Auszug aus BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 643/96
    Allerdings ist dem rechtlichen Ausgangspunkt des Landesarbeitsgerichts zuzustimmen, daß bei einer Kündigung, die auf mehrere Gründe gestützt wird, zunächst zu prüfen ist, ob jeder Sachverhalt für sich allein geeignet ist, die Kündigung zu begründen; erst wenn die isolierte Betrachtungsweise nicht bereits zur Sozialwidrigkeit der Kündigung führt, ist im Wege einer einheitlichen Betrachtungsweise zu prüfen, ob die einzelnen Kündigungsgründe in ihrer Gesamtheit Umstände darstellen, die bei verständiger Würdigung in Abwägung der Interessen der Vertragsparteien und des Betriebes die Kündigung als billigenswert und angemessen erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung, BAG Urteile vom 4. August 1955 - 2 AZR 88/54 - AP Nr. 3 zu § 626 BGB; vom 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu III 3 der Gründe und vom 21. November 1985 - 2 AZR 21/85 - AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969, zu III 1 der Gründe; zustimmend Hueck/von Hoyningen-Huene, KSchG, 12. Aufl., § 1 Rz 167; KR-Etzel, 4. Aufl., § 1 KSchG Rz 257 f.; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 8. Aufl., § 129 I 3, S. 1160; Löwisch, KSchG, 7. Aufl., § 1 Rz 66 f).
  • BAG, 26.10.1995 - 2 AZR 743/94

    Kündigung nach Einigungsvertrag Abs. 4 Ziff. 1; Ordnungsgemäße

    Auszug aus BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 643/96
    Insofern könnte in der Tat eine unvollständige Personalratsanhörung vorliegen, was je nach den noch zu treffenden Feststellungen des Landesarbeitsgerichts sogar zur Unwirksamkeit der Kündigung gemäß § 79 Abs. 4 BPersVG führen könnte, wenn insofern eine bewußte Fehlinformation vorliegt (vgl. dazu u.a. Senatsurteile vom 31. August 1989 - 2 AZR 453/88 - AP Nr. 1 zu § 77 LPVG Schleswig-Holstein; vom 26. Oktober 1995 - 2 AZR 743/94 - AP Nr. 8 zu § 79 BPersVG, zu II 2 c der Gründe und vom 6. Februar 1997 - 2 AZR 265/96 - AP Nr. 85 zu 102 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

    Auszug aus BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 643/96
    d) Nicht zu folgen ist dem Landesarbeitsgericht schließlich darin, daß es bei der Abwägung der beiderseitigen Interessen (Berufungsurteil S. 14) unmittelbar auf die in den Grundrechten zum Ausdruck kommenden Wertentscheidungen der Verfassung abstellt, und zwar auf das umfassende Freiheitsrecht des Arbeitnehmers aus Art. 12 Abs. 1 GG, obwohl § 1 Abs. 2 KSchG insofern eine abschließende gesetzliche Regelung über die wechselseitig zu beachtenden Interessen enthält (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. u.a. Urteile vom 2. November 1961 - 2 AZR 241/61 - BAGE 11, 357 = AP Nr. 3 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung mit Anm. A. Hueck; vom 12. März 1968 - 1 AZR 413/67 - BAGE 20, 345 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Krankheit mit Anm. A. Hueck; vom 26. Juni 1975 - 2 AZR 499/74 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; ausdrücklich auch BAG Urteil vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61, 73 = AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 7 a der Gründe; vgl. ferner die Rechtsprechungsnachweise bei Bitter/Kiel, RdA 1994, 333, 336 f. sowie RdA 1995, 26, 32 f.; KR-Etzel, 4. Aufl., § 1 KSchG Rz 221, 269 f., 395 f., 514 f.).
  • BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 719/93

    Kündigung wegen Inhaftierung

    Auszug aus BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 643/96
    Bei der Frage, ob eine ordentliche Kündigung gemäß § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt ist, handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur dahin überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob die Entscheidung in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung, u.a. Senatsurteil vom 22. September 1994 - 2 AZR 719/93 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 04.08.1955 - 2 AZR 88/54

    Arbeitsverhältnis: Außerordentliche Kündigung eines Dauerangestellten

    Auszug aus BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 643/96
    Allerdings ist dem rechtlichen Ausgangspunkt des Landesarbeitsgerichts zuzustimmen, daß bei einer Kündigung, die auf mehrere Gründe gestützt wird, zunächst zu prüfen ist, ob jeder Sachverhalt für sich allein geeignet ist, die Kündigung zu begründen; erst wenn die isolierte Betrachtungsweise nicht bereits zur Sozialwidrigkeit der Kündigung führt, ist im Wege einer einheitlichen Betrachtungsweise zu prüfen, ob die einzelnen Kündigungsgründe in ihrer Gesamtheit Umstände darstellen, die bei verständiger Würdigung in Abwägung der Interessen der Vertragsparteien und des Betriebes die Kündigung als billigenswert und angemessen erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung, BAG Urteile vom 4. August 1955 - 2 AZR 88/54 - AP Nr. 3 zu § 626 BGB; vom 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu III 3 der Gründe und vom 21. November 1985 - 2 AZR 21/85 - AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969, zu III 1 der Gründe; zustimmend Hueck/von Hoyningen-Huene, KSchG, 12. Aufl., § 1 Rz 167; KR-Etzel, 4. Aufl., § 1 KSchG Rz 257 f.; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 8. Aufl., § 129 I 3, S. 1160; Löwisch, KSchG, 7. Aufl., § 1 Rz 66 f).
  • BAG, 07.05.1987 - 2 AZR 271/86

    Aufhebungsvertrag mit ausländischem Arbeitnehmer - Zahlung einer Abfindung bei

    Auszug aus BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 643/96
    a) Dabei ist vorab anzumerken, daß eine Unwirksamkeit der Kündigung wegen Umgehung der Unkündbarkeitsregelung in § 53 Abs. 3 BAT nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 16. Oktober 1987 - 7 AZR 204/87 - BAGE 57, 1 = AP Nr. 2 zu § 53 BAT; vom 7. Mai 1987 - 2 AZR 271/86 - AP Nr. 19 zu § 9 KSchG 1969; vom 25. Juni 1987 - 2 AZR 541/86 - AP Nr. 14 zu § 620 BGB Bedingung und vom 20. Juli 1989 - 2 AZR 515/88 - n.v., zu 2 a der Gründe, m.w.N.) nur in Betracht kommt, wenn der Zweck einer zwingenden Rechtsnorm dadurch vereitelt wird, daß andere rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten mißbräuchlich verwendet werden, wobei es nicht auf eine Umgehungsabsicht oder eine bewußte Mißachtung der zwingenden Rechtsnorm, sondern auf die objektive Funktionswidrigkeit des Rechtsgeschäfts ankommt.
  • BAG, 22.07.1982 - 2 AZR 30/81

    Ultima-Ratio-Prinzip

    Auszug aus BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 643/96
    Allerdings ist dem rechtlichen Ausgangspunkt des Landesarbeitsgerichts zuzustimmen, daß bei einer Kündigung, die auf mehrere Gründe gestützt wird, zunächst zu prüfen ist, ob jeder Sachverhalt für sich allein geeignet ist, die Kündigung zu begründen; erst wenn die isolierte Betrachtungsweise nicht bereits zur Sozialwidrigkeit der Kündigung führt, ist im Wege einer einheitlichen Betrachtungsweise zu prüfen, ob die einzelnen Kündigungsgründe in ihrer Gesamtheit Umstände darstellen, die bei verständiger Würdigung in Abwägung der Interessen der Vertragsparteien und des Betriebes die Kündigung als billigenswert und angemessen erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung, BAG Urteile vom 4. August 1955 - 2 AZR 88/54 - AP Nr. 3 zu § 626 BGB; vom 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu III 3 der Gründe und vom 21. November 1985 - 2 AZR 21/85 - AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969, zu III 1 der Gründe; zustimmend Hueck/von Hoyningen-Huene, KSchG, 12. Aufl., § 1 Rz 167; KR-Etzel, 4. Aufl., § 1 KSchG Rz 257 f.; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 8. Aufl., § 129 I 3, S. 1160; Löwisch, KSchG, 7. Aufl., § 1 Rz 66 f).
  • BAG, 26.06.1975 - 2 AZR 499/74

    Arbeitsverhältnis: Rationalisierungskündigung

    Auszug aus BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 643/96
    d) Nicht zu folgen ist dem Landesarbeitsgericht schließlich darin, daß es bei der Abwägung der beiderseitigen Interessen (Berufungsurteil S. 14) unmittelbar auf die in den Grundrechten zum Ausdruck kommenden Wertentscheidungen der Verfassung abstellt, und zwar auf das umfassende Freiheitsrecht des Arbeitnehmers aus Art. 12 Abs. 1 GG, obwohl § 1 Abs. 2 KSchG insofern eine abschließende gesetzliche Regelung über die wechselseitig zu beachtenden Interessen enthält (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. u.a. Urteile vom 2. November 1961 - 2 AZR 241/61 - BAGE 11, 357 = AP Nr. 3 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung mit Anm. A. Hueck; vom 12. März 1968 - 1 AZR 413/67 - BAGE 20, 345 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Krankheit mit Anm. A. Hueck; vom 26. Juni 1975 - 2 AZR 499/74 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; ausdrücklich auch BAG Urteil vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61, 73 = AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 7 a der Gründe; vgl. ferner die Rechtsprechungsnachweise bei Bitter/Kiel, RdA 1994, 333, 336 f. sowie RdA 1995, 26, 32 f.; KR-Etzel, 4. Aufl., § 1 KSchG Rz 221, 269 f., 395 f., 514 f.).
  • BAG, 12.03.1968 - 1 AZR 413/67

    Fürsorgepflicht - Krankheit - Kündigung

  • BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 453/88

    Betriebsrat - Personalrat: Anhörung bei Kündigung eines Eigenbetriebsleiters -

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 479/84

    Zeugnis - Stationierungsstreitkräfte - Prozeßstandschaft - Bundesrepublik

  • BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 265/96

    Anforderungen an die Betriebsratsanhörung

  • BAG, 25.06.1987 - 2 AZR 541/86

    Unwirksamkeit einer vorsorglichen ordentlichen Kündigung - Verlängerung des

  • BAG, 28.08.1958 - 3 AZR 601/57

    Öffentlicher Dienst - Verurteilung eines Arbeiters - Gefängnisstrafe -

  • BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 497/94

    Außerordentliche Kündigung wegen Antritts einer Strafhaft - Reichweite der

  • BAG, 02.03.1982 - 1 AZR 694/79

    Dienstvereinbarung

  • BAG, 23.02.1959 - 3 AZR 583/57

    Feststellungsantrag - Fristlose Entlassung - Hilfsantrag - Befristete Kündigung -

  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 109/83

    Kündigungsschutz im Unternehmen bzw. Verwaltungszweig

  • BAG, 16.10.1987 - 7 AZR 204/87

    Umgehung einer Unkündbarkeitsregelung

  • BAG, 29.09.1955 - 2 AZR 43/54

    Arbeitsverhältnis: Keine Anwendbarkeit des KSchG auf mit einer Besatzungsmacht

  • BAG, 10.12.1956 - 2 AZR 288/54

    Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen für eine personenbedingte Kündigung

  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

  • BAG, 23.01.1958 - 2 AZR 206/55

    Kündigungsfrist - Kündigung - Ordentliche befristete Kündigung - Außerordentliche

  • BAG, 28.03.1957 - 2 AZR 307/55

    Entlassung aus betrieblichen Gründen - Soziale Gesichtspunkte - Wirtschaftliche

  • BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99

    Außerordentliche Kündigung wegen Totschlags

    Deshalb wird die Bestimmung von § 8 Abs. 1 Satz 1 BAT, wonach sich der Angestellte so zu verhalten hat, wie es von Angehörigen des öffentlichen Dienstes erwartet wird, in der Rechtsprechung (Senat 14. Februar 1996 - 2 AZR 274/95 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 26 = EzA BGB § 626 nF Nr. 160 zu II 2 der Gründe; 20. November 1997 - 2 AZR 643/96 - BAGE 87, 153, 159 f.) auch auf das außerdienstliche Verhalten des Angestellten bezogen.

    Außerdienstlich begangene Straftaten sind jedenfalls dann zur Kündigungsrechtfertigung geeignet, wenn sie ein gewisses Gewicht haben, etwa bei über längere Zeit fortgesetzten Handlungen (Senat 20. November 1997 - 2 AZR 643/96 - aaO: über mehrere Jahre begangene Vermögensdelikte) oder bei Straftaten, die im unmittelbaren Widerspruch zu der Aufgabe der Beschäftigungsbehörde stehen (LAG Düsseldorf 20. Mai 1980 - 19 Sa 624/79 - EzA BGB § 626 nF Nr. 72: vorsätzliche Steuerverkürzung durch einen Finanzbeamten) oder die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden können (Senat 14. Februar 1996 - 2 AZR 274/95 - aaO: Volksverhetzung durch ausländerfeindliche Propaganda).

    Da sie als Repräsentanten des Staates gegenüber der Öffentlichkeit auftreten, kommt es - abhängig von der konkreten Dienstfunktion - auch auf ihr Ansehen in der Öffentlichkeit an (Senat 20. November 1997 - 2 AZR 643/96 - BAGE 153, 159 ff.).

    § 8 Abs. 1 Satz 1 BAT stellt an die Lebensführung öffentlicher Angestellter erhöhte Anforderungen, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in den öffentlichen Dienst als Repräsentanten des Staates zu bewahren (Senat 20. November 1997 - 2 AZR 643/96 - BAGE 87, 153, 159 ff.; vgl. zur Entstehungsgeschichte von § 8 Abs. 1 Satz 1 BAT Scheuring ZTR 1999, 337, 338).

  • BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 325/00

    Außerordentliche Kündigung

    Deshalb erfaßt § 8 Abs. 1 Satz 1 BAT, wonach sich der Angestellte so zu verhalten hat, wie es von Angehörigen des öffentlichen Dienstes erwartet wird, auch das außerdienstliche Verhalten des Angestellten (Senat 14. Februar 1996 - 2 AZR 274/95 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 26 = EzA BGB § 626 nF Nr. 160, zu II 2 der Gründe; 20. November 1997 - 2 AZR 643/96 - BAGE 87, 153, 159 f.; 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - EzA BGB § 626 nF Nr. 182, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Vielmehr kommt es, da sie als Repräsentanten des Staates gegenüber der Öffentlichkeit auftreten - abhängig von der konkreten Dienstfunktion - auch auf ihr Ansehen in der Öffentlichkeit an (Senat 20. November 1997 - 2 AZR 643/96 - BAGE 87, 153, 159 ff.; 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - EzA BGB § 626 nF Nr. 182).

    Für die arbeitsrechtliche Bewertung als schwerer Verstoß gegen § 8 Abs. 1 BAT kommt es weder, wie die Revision meint, darauf an, ob die Klägerin in dem Zeitraum, in dem sie für Steuerverkürzungen verantwortlich war, ihre Arbeitspflicht gewissenhaft verrichtet hat, noch steht es im Vordergrund, ob und in welchem Umfang das Fehlverhalten in der Öffentlichkeit bekanntgeworden ist; bedeutsam ist vielmehr, daß das Fehlverhalten dazu geeignet ist, einen Achtungs- und Vertrauensschaden herbeizuführen (BAG 20. November 1997 - 2 AZR 643/96 - aaO; 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - aaO; vgl. auch BVerwG 9. November 1994 - 1 D 57/93 - BVerwGE 103, 184 ff. zur disziplinarrechtlichen Bewertung der Steuerhinterziehung eines Beamten).

  • BAG, 28.11.2007 - 5 AZR 952/06

    Verdachtskündigung - Nachrichtensprecher

    Da er als Repräsentant des Senders gegenüber der Öffentlichkeit auftritt, kommt es auch auf sein Ansehen in der Öffentlichkeit an (vgl. BAG 21. Juni 2001 - 2 AZR 325/00 - AP BAT § 54 Nr. 5 = EzA BGB § 626 nF Nr. 189, zu B I 2 a der Gründe; 20. November 1997 - 2 AZR 643/96 - BAGE 87, 153, 159 ff.).
  • LAG Hamm, 12.02.2009 - 17 Sa 1567/08

    Fristlose Kündigung eines im öffentlichen Dienst einer Kommune beschäftigten

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts konnte die dienstliche Verwendbarkeit des Arbeitnehmers durch außerdienstliche Vorgänge beeinflusst werden, da die Öffentlichkeit das Verhalten eines öffentlich Bediensteten an einem strengeren Maßstab misst als das privat Beschäftigter ( BAG 08.06.2000 - 2 AZR 638/99, NZA 2000, 1282; 20.11.1997 - 2 AZR 643/96, NZA 1998, 323).

    Außerdienstlich begangene Straftaten des Beschäftigten sind allerdings nur dann geeignet, eine Kündigung zu rechtfertigen, wenn sie ein gewisses Gewicht haben, etwa bei über längere Zeit fortgesetzten Handlungen (BAG 20.11.1997 a.a.O.) oder bei Straftaten, die im unmittelbaren Widerspruch zu den Aufgaben der Beschäftigungsbehörde stehen (BAG 08.06.2000 a.a.O.; LAG Düsseldorf 20.05.1980 - 19 Sa 624/79, EzA BGB § 626 n.F. Nr. 72; LAG Berlin-Brandenburg 19.01.2007 - 6 Sa 1726/06) oder die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden können (BAG 14.02.1996 - 2 AZR 274/95, AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 26).

  • LAG Hamm, 19.04.2007 - 17 Sa 32/07

    Sozial ungerechtfertigte Kündigung eines Straßenwärters bei Drogenhandel -

    Straftaten, die der öffentlich Bedienstete im Privatbereich begeht, können eine ordentliche Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen sozial rechtfertigen (vgl. BAG, Urteil vom 20.11.1997 - 2 AZR 643/96, NZA 1998, 323).

    Der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes muss sich innerhalb und außerhalb des Dienstes so verhalten, dass das Ansehen des Arbeitgebers nicht beeinträchtigt wird; die dienstliche Verwendbarkeit des Arbeitnehmers kann durch außerdienstliche Vorgänge beeinflusst werden (vgl. BAG, Urteil vom 20.11.1997 a.a.O.), da die Öffentlichkeit das Verhalten eines öffentlich Bediensteten an einem strengeren Maßstab misst als das privat Beschäftigter (vgl. BAG, Urteil vom 08.06.2000 - 2 AZR 638/99, NZA 2000, 1282).

    Außerdienstlich begangene Straftaten sind dann zur Rechtfertigung einer Kündigung geeignet, wenn sie ein gewisses Gewicht haben, etwa bei über längere Zeit fortgesetzten Handlungen (BAG, Urteil vom 20.11.1997 a.a.O.) oder bei Straftaten, die in unmittelbarem Widerspruch zu der Aufgabe der Beschäftigungsbehörde stehen (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 20.05.1980 - 18 Sa 624/79, EzA § 626 BGB n.F. Nr. 72) oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden können (vgl. BAG, Urteil vom 14.02.1996 - 2 AZR 274/95, AP Nr. 26 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).

  • BVerwG, 27.06.2007 - 6 A 1.06

    Wahl der Gleichstellungsbeauftragten beim Bundesnachrichtendienst;

    Diese Charakterisierung legt es nahe, im vorliegenden Zusammenhang das Gebot achtungs- und vertrauenswahrender Mäßigung und Zurückhaltung in den Blick zu nehmen, welches für Beamte in §§ 53, 54 Satz 3 BBG verankert ist, aber als allgemeiner Grundsatz für alle Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes gilt (vgl. BAG, Urteile vom 2. März 1982 - 1 AZR 694/79 - BAGE 38, 85 , vom 20. November 1997 - 2 AZR 643/96 - BAGE 87, 153 und vom 8. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - BAGE 95, 78 ).
  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 852/98

    Außerordentliche Kündigung - Personalratsanhörung - Ausschlußfrist

    Andererseits hat der Senat (Urteil vom 20. November 1997 - 2 AZR 643/96 - AP Nr. 43 zu § 1 KSchG 1969) entschieden, daß Straftaten eines öffentlich Bediensteten wegen seiner Stellung im öffentlichen Dienst schon als solche kündigungsrelevant sein können.
  • LAG Hamm, 17.07.2008 - 16 Sa 544/08

    AGG - Diskriminierung durch Anforderungsprofil

    In einem solchen Fall ist die Abgrenzung, welchem dieser Bereiche die Beurteilung der Kündigung unterworfen werden soll, aufgrund der jedenfalls nicht aufgegebenen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nach der Sphäre auszurichten, aus der die Störung des Arbeitsverhältnisses primär kommt (vgl. BAG vom 20.11.1997, 2 AZR 643/96, NZA 1998, 323 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 19.01.2001 - 5 Sa 491/00

    Ordentliche arbeitgeberseitige Kündigung; Soziale Rechtfertigung; Betreiben eines

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  • LAG Hessen, 07.08.2009 - 3 Sa 576/08

    Wirksamkeit einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung - Sexualdelikt -

    Der Angestellte muss sein außerdienstliches Verhalten so einrichten, dass das Ansehen des öffentlichen Arbeitgebers nicht beeinträchtigt wird (BAG 08. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - BAGE 95, 78 = AP BGB § 626 Nr. 163 = EzA BGB § 626 nF Nr. 182 zu B I 2 a der Gründe; BAG 20. November 1997 - 2 AZR 643/96 - BAGE 87, 153 = AP KSchG 1969 § 1 Nr. 43 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 43 zu II 2 b der Gründe).

    Außerdienstlich begangene Straftaten sind jedenfalls dann zur Kündigungsrechtfertigung geeignet, wenn sie ein gewisses Gewicht haben, etwa bei über längere Zeit fortgesetzten Handlungen (BAG 20. November 1997 - 2 AZR 643/96 - BAGE 87, 153 = AP KSchG 1969 § 1 Nr. 43 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 43 zu II 2 c der Gründe) oder bei Straftaten, die in unmittelbarem Widerspruch zu der Aufgabe der Beschäftigungsbehörde stehen oder die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden ( BAG 08. Juni 2000 - 2 AZR 638/99 - BAGE 95, 78 = AP BGB § 626 Nr. 163 = EzA BGB § 626 nF Nr. 182 zu B I 2 a der Gründe mwN ).

  • BSG, 15.06.2000 - B 7 AL 78/99 R

    Arbeitslosengeld-Erstattungspflicht des Arbeitgebers bei sozial gerechtfertigter

  • LAG Hamm, 27.08.2015 - 15 Sa 262/15

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines in der

  • LAG Hessen, 01.02.2010 - 17 Sa 1340/09

    Keine fristlose Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat im Ausland

  • LAG Nürnberg, 13.01.2004 - 6 Sa 128/03

    Kündigung wegen zustimmender Äußerungen zum Terroranschlag vom 11. September

  • BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 599/97
  • BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 741/97
  • LAG Köln, 17.06.2003 - 13 (3) Sa 1043/02

    Verhaltensbedingte Kündigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2011 - 11 Sa 198/11

    Außerordentliche Kündigung - Darlegungs- und Beweislast - Beweiswürdigung

  • LAG Hessen, 29.06.2007 - 3 Sa 1550/06

    Kündigung eines Umschülers

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.10.2011 - 11 Sa 321/11

    Außerordentliche Kündigung wegen Arbeitszeitbetruges - Abmahnerfordernis

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2007 - 6 Sa 1726/06

    Kündigung wegen Verdachts außerdienstlichen Drogenkonsums einer Wachpolizistin

  • LAG Hamburg, 22.10.1999 - 8 Sa 82/98

    Rechtswirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Beschäftigung als

  • LAG Köln, 14.12.1998 - 12 Sa 896/98

    Wirksamkeit einer fristlosen Verdachtskündigung; Übermittlung einer Sammlung

  • LAG Köln, 16.10.2001 - 1 (2) Sa 501/01

    Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung eines Angestellten der

  • ArbG Erfurt, 31.08.2006 - 8 Ca 273/06
  • ArbG Düsseldorf, 29.06.2005 - 10 Ca 1820/05
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