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   BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 485/02   

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BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 485/02 (https://dejure.org/2003,2366)
BAG, Entscheidung vom 22.05.2003 - 2 AZR 485/02 (https://dejure.org/2003,2366)
BAG, Entscheidung vom 22. Mai 2003 - 2 AZR 485/02 (https://dejure.org/2003,2366)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Betriebsbedingte Kündigung - Wiederholungskündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2
    Betriebsbedingte Kündigung; Wiederholungskündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Erste Kündigung erfolglos - noch mal kündigen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 343 (Ls.)
  • BB 2003, 1905
  • AP KSchG 1969 § 1 Nr. 71
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 159/93

    Wiederholungskündigung, Trotzkündigung, Auflösungsantrag

    Auszug aus BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 485/02
    Das Urteil in dem ersten Prozeß ist in der Weise präjudiziell für das zweite Verfahren, daß eine erneute materielle - möglicherweise von dem Ergebnis des ersten Prozesses abweichende - Nachprüfung des zur Stützung der ersten Kündigung verbrauchten Kündigungsgrundes in dem zweiten Verfahren nicht erfolgen darf (BAG 26. August 1993 - 2 AZR 159/93 - BAGE 74, 143; 7. März 1996 - 2 AZR 180/95 - AP KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 76 = EzA KSchG 1969 § 1 betriebsbedingte Kündigung Nr. 84; KR-Friedrich 6. Aufl. § 4 KSchG Rn. 272; v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 4 Rn. 91; Stahlhacke/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 8. Aufl. Rn. 1903).

    Wie der Senat in der Entscheidung vom 26. August 1993 (- 2 AZR 159/93 - BAGE 74, 143) ausgeführt hat, läßt sich das im Ergebnis einhellig anerkannte Wiederholungsverbot für Kündigungen bei gleichbleibendem Kündigungsgrund sowohl prozeßrechtlich als auch aus der Rechtsnatur der Kündigung als Gestaltungserklärung herleiten.

  • LAG Sachsen, 19.03.2002 - 7 Sa 651/01
    Auszug aus BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 485/02
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 19. März 2002 - 7 Sa 651/01 - wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.
  • BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 180/95

    Betriebsbedingte Kündigung aus Witterungsgründen

    Auszug aus BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 485/02
    Das Urteil in dem ersten Prozeß ist in der Weise präjudiziell für das zweite Verfahren, daß eine erneute materielle - möglicherweise von dem Ergebnis des ersten Prozesses abweichende - Nachprüfung des zur Stützung der ersten Kündigung verbrauchten Kündigungsgrundes in dem zweiten Verfahren nicht erfolgen darf (BAG 26. August 1993 - 2 AZR 159/93 - BAGE 74, 143; 7. März 1996 - 2 AZR 180/95 - AP KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 76 = EzA KSchG 1969 § 1 betriebsbedingte Kündigung Nr. 84; KR-Friedrich 6. Aufl. § 4 KSchG Rn. 272; v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 4 Rn. 91; Stahlhacke/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 8. Aufl. Rn. 1903).
  • BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08

    Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit

    Mit der Wiederholung der Kündigung gestützt auf denselben Lebenssachverhalt ist er ausgeschlossen (Senat 22. Mai 2003 - 2 AZR 485/02 - zu B I 1 a der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Nr. 71 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 127).
  • BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 528/06

    Verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung - Präklusion

    Das Urteil in dem ersten Prozess ist in der Weise präjudiziell für das zweite Verfahren, dass eine erneute materielle - möglicherweise von dem Ergebnis des ersten Prozesses abweichende - Nachprüfung des zur Stützung der ersten Kündigung verbrauchten Kündigungsgrundes in dem zweiten Verfahren nicht erfolgen darf (grundlegend: BAG 26. August 1993 - 2 AZR 159/93 - BAGE 74, 143; 7. März 1996 - 2 AZR 180/95 - AP KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 76 = EzA KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 84; vgl. zuletzt BAG 12. Februar 2004 - 2 AZR 307/03 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 75 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 129; 22. Mai 2003 - 2 AZR 485/02 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 71 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 127; KR-Friedrich 8. Aufl. § 4 KSchG Rn. 272; v. Hoyningen/Huene/Linck KSchG 14. Aufl. § 4 Rn. 139 ff.).
  • LAG Düsseldorf, 24.09.2012 - 9 Sa 1014/12

    Wirksamkeit von verhaltensbedingten Kündigungen; Verbrauch von Kündigungsgründen;

    Das Urteil in dem ersten Prozess ist in der Weise präjudiziell für das zweite Verfahren, dass eine erneute materielle - möglicherweise von dem Ergebnis des ersten Prozesses abweichende - Nachprüfung des zur Stützung der ersten Kündigung verbrauchten Kündigungsgrundes in dem zweiten Verfahren nicht erfolgen darf (LAG Düsseldorf 11 Sa 1310/11 mit Hinweisen auf die st. Rspr. seit BAG 26.08.1993 - 2 AZR 159/93, EzA § 322 ZPO Nr. 9; zuletzt wieder BAG 08.11.2007 - 2 AZR 528/06 - Rz. 21, EzA § 626 BGB 2002 Nr. 19 m. w. N., vgl. zudem: BAG v. 18.05.2006 - 2 AZR 207/05, AP Nr. 5 zu § 55 BAT; BAG v. 12.02.2004 - 2 AZR 307/03, AP Nr. 75 zu § 1 KSchG 1969; BAG v. 22.05.2003 - 2 AZR 485/02, AP Nr. 71 zu § 1 KSchG 1969; KR-Fischermeier § 626 BGB Rn. 403; Stahlhacke/Preis/Vossen Rz. 1903; Staudinger/Preis, § 626 BGB Rz.304; KR/Friedrich, § 4 KSchG Rz. 272).

    War Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens eine fristlose Kündigung, dann kann eine auf den gleichen Sachverhalt gestützte folgende fristgerechte Kündigung nicht präkludiert sein (BAG v. 22.05.2003 - 2 AZR 485/02, AP Nr. 71 zu § 1 KSchG 1969).

    Denn es ist anerkannt, dass der Arbeitgeber jedenfalls dann eine weitere Kündigung aussprechen kann, wenn er andere Kündigungsgründe geltend macht (und dabei vielleicht den verbrauchten Kündigungsgrund unterstützend heranzieht) oder wenn sich der Sachverhalt wesentlich geändert hat und damit ein neuer Kündigungstatbestand vorliegt sowie wenn die Kündigungserklärung aus nicht materiell-rechtlichen Gründen (Formmangel, fehlerhafte Betriebsratsanhörung etc.) unwirksam war (BAG v. 22.05.2003 - 2 AZR 485/02, AP Nr. 71 zu § 1 KSchG 1969).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 11 Sa 353/10

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen einer Äußerung - Wiederholungskündigung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Berufungskammer anschließt (22.05.2003 - 2 AZR 485/02 - BB 2003, 1905 bis 1906), ist das Urteil in dem ersten Kündigungsschutzprozess in der Weise präjudiziell für das zweite Verfahren über eine weitere Kündigung aufgrund derselben Kündigungsgründe, dass eine erneute materielle - möglicherweise von dem Ergebnis des ersten Prozesses abweichende - Nachprüfung des zur Stützung der ersten Kündigung verbrauchten Kündigungsgrundes in dem zweiten Verfahren nicht erfolgen darf.
  • LAG Köln, 11.01.2008 - 11 Sa 973/07

    Wiederholungskündigung; Außerordentliche personenbedingte Kündigung wegen des

    Das Urteil in dem ersten Prozess ist in der Weise präjudiziell für das zweite Verfahren, dass eine erneute materielle - möglicherweise von dem Ergebnis des ersten Prozesses abweichende - Nachprüfung des zur Stützung der ersten Kündigung verbrauchten Kündigungsgrundes in dem zweiten Verfahren nicht erfolgen darf (BAG 19. Mai 2006 - 2 AZR 207/05 - AP § 55 BAT Nr. 5; 12. Februar 2004 - 2 AZR 307/03 - AP § 1 KSchG 1969 Nr. 75; 22. Mai 2003 - 2 AZR 485/02 - AP § 1 KSchG 1969 Nr. 71).

    Jedenfalls mit der bloßen Wiederholung der Kündigung auf Grund desselben Kündigungssachverhalts ist er ausgeschlossen (BAG 22. Mai 2003 - 2 AZR 485/02 - AP § 1 KSchG 1969 Nr. 71).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.12.2016 - 9 S 911/14

    Kündigung eines Chefarztes; Beweiswürdigung im Rahmen einer Verdachtskündigung;

    Der Arbeitgeber kann allenfalls noch kündigen, wenn er andere Kündigungsgründe geltend macht (und dabei vielleicht den verbrauchten Kündigungsgrund unterstützend heranzieht), wenn sich der Sachverhalt wesentlich geändert hat und damit ein neuer Kündigungstatbestand vorliegt, wenn er nunmehr nicht fristlos, sondern fristgerecht kündigen will oder wenn die Kündigungserklärung aus nicht materiell-rechtlichen Gründen (Formmangel, fehlerhafte Betriebsratsanhörung etc.) unwirksam war (vgl. BAG, Urteil vom 22.05.2003 - 2 AZR 485/02 -, juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.09.2011 - 2 Sa 142/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Auslegung einer Rückkehrklausel in einem

    Das Urteil in dem ersten Prozess ist in der Weise präjudiziell für das zweite Verfahren, dass eine erneute materielle - möglicherweise von dem Ergebnis des ersten Prozesses abweichende - Nachprüfung des zur Stützung der ersten Kündigung verbrauchten Kündigungsgrundes in dem zweiten Verfahren nicht erfolgen darf (BAG, Urteil vom 12.02.2004 - 2 AZR 307/03 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 129; BAG, Urteil vom 22.05.2003 - 2 AZR 485/02 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 71).
  • BAG, 12.02.2004 - 2 AZR 307/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Wiederholungskündigung

    Das Urteil in dem ersten Prozess ist in der Weise präjudiziell für das zweite Verfahren, dass eine erneute materielle - möglicherweise von dem Ergebnis des ersten Prozesses abweichende - Nachprüfung des zur Stützung der ersten Kündigung verbrauchten Kündigungsgrundes in dem zweiten Verfahren nicht erfolgen darf (BAG 26. August 1993 - 2 AZR 159/93 - BAGE 74, 143; 7. März 1996 - 2 AZR 180/95 - AP KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 76 = EzA KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 84; vgl. zuletzt 22. Mai 2003 - 2 AZR 485/02 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 71 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 127; KR-Friedrich § 4 KSchG Rn. 272; v. Hoyningen/Huene/Linck KSchG § 4 Rn. 91; Stahlhacke/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis Rn. 1903).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2013 - 10 Sa 463/12

    Maßregelung iSv § 612a BGB - Revisor/Oberbetreiber von Videotheken -

    Mit der bloßen Wiederholung der Kündigung auf Grund desselben Kündigungssachverhalts ist der Arbeitgeber ausgeschlossen (BAG 22.05.2003 - 2 AZR 485/02 - AP § 1 KSchG 1969 Nr. 71, mwN).
  • LAG Düsseldorf, 30.10.2013 - 12 Sa 692/13

    Änderungskündigung zur Aufteilung der Abteilungen

    Die Präklusionswirkung tritt ferner dann nicht ein, wenn die frühere Kündigung bereits aus formellen Gründen für unwirksam erklärt worden ist (BAG 22.05.2003 - 2 AZR 485/02, BB 2003, 1905 Rn. 20; BAG 26.11.2009 - 2 AZR 272/08, NZA 2010, Rn. 19; BAG 20.12.2012 a.a.O. Rn. 26).

    Sie hat nämlich im Jahr 2012 eine neue Organisationsentscheidung (vgl. dazu BAG 22.05.2003 a.a.O. Rn. 23; BAG 12.2.2004 - 2 AZR 307/03, ZTR 2004, 653 Rn. 29) getroffen.

  • LAG Hessen, 12.01.2007 - 3 Sa 571/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Organisationsentscheidung - Rechtsmissbrauch -

  • LAG Hessen, 17.07.2015 - 14 Sa 977/14

    Hat das Arbeitsgericht rechtskräftig entschieden, dass eine außerordentliche,

  • LG Berlin, 11.10.2022 - 67 S 111/22

    Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen unbefugter Gebrauchsüberlassung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - 11 Sa 832/05

    Arbeitgeberkündigung: Voraussetzungen einer Trotzkündigung, Druckkündigung und

  • LAG Hamm, 05.04.2005 - 19 Sa 1/05

    Präklusionswirkung einer rechtskräftigen Entscheidung, Wiederholungskündigung

  • OVG Sachsen, 27.10.2016 - 8 A 103/16

    Auflösung; Arbeitsverhältnis; Abmahnung; Auszubildende ; Unzumutbarkeit;

  • LAG Hamm, 16.12.2004 - 8 Sa 1520/04

    Teilzeit / Verteilung der Arbeitszeit / nachträgliche Änderung der durch Urteil

  • LAG München, 19.04.2012 - 2 Sa 968/11

    Information von Kollegen über die Anwendung von Tarifverträgen als

  • LG Berlin, 11.10.2022 - 12 C 5122/19
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