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   BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 663/06   

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https://dejure.org/2007,1414
BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 663/06 (https://dejure.org/2007,1414)
BAG, Entscheidung vom 13.12.2007 - 2 AZR 663/06 (https://dejure.org/2007,1414)
BAG, Entscheidung vom 13. Dezember 2007 - 2 AZR 663/06 (https://dejure.org/2007,1414)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des Kündigungsschutzes aus § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) auf eine aus dringenden betrieblichen Gründen ausgesprochene und wegen deren Nichtannahme oder vorbehaltloser Ablehnung des Änderungsangebots zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führende ...

  • bag-urteil.com

    Änderungskündigung - Abfindung nach § 1a KSchG

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    KSchG § 1a; ; KSchG § 2

  • RA Kotz

    Änderungskündigung - Anwendbarkeit § 1a KSchG

  • RA Kotz

    Änderungskündigung - Anwendbarkeit § 1a KSchG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1a § 2
    Kündigungsrecht - Änderungskündigung; Abfindung nach § 1a KSchG

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anwendbarkeit der Abfindungsregelung nach § 1a KSchG auf betriebsbedingte Änderungskündigung ? Nur bei vorbehaltsloser Annahme des Änderungsangebots ist § 1a KSchG unanwendbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Änderungskündigung - Abfindung nach § 1a KSchG

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Gesetzliche Abfindungsregelung gilt auch für Änderungskündigung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    § 1a KSchG
    Neues zur Abfindung nach § 1a KSchG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 125, 191
  • ZIP 2008, 849
  • MDR 2008, 751
  • NZA 2008, 528
  • DB 2008, 1272
  • JR 2009, 220
  • AP KSchG 1969 § 1a Nr. 5
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 340/06

    Abfindung nach § 1a KSchG

    Auszug aus BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 663/06
    Die Arbeitsvertragsparteien bleiben auch bei betriebsbedingten Kündigungen frei, eine geringere oder höhere als die vom Gesetz vorgesehene Abfindung zu vereinbaren (BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 340/06 -DB 2007, 2600).

    bb) Die Frage, ob der Arbeitgeber einen Hinweis nach § 1a KSchG oder ein davon abweichendes Angebot unterbreitet hat, ist durch Auslegung des Kündigungsschreibens zu ermitteln (BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 340/06 - DB 2007, 2600; vgl. KR-Spilger 8. Aufl. § 1a KSchG Rn. 60).

  • LAG Baden-Württemberg, 26.06.2006 - 4 Sa 24/06

    Abfindung nach § 1a KSchG - Angebot einer geringeren Sozialplanabfindung bei

    Auszug aus BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 663/06
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 26. Juni 2006 - 4 Sa 24/06 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
  • BAG, 10.05.2007 - 2 AZR 45/06

    Abfindung nach § 1a KSchG - Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs

    Auszug aus BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 663/06
    Andernfalls könnte sich erst bei Zahlung der Abfindung nach Ablauf der Kündigungsfrist (vgl. dazu Senat 10. Mai 2007 - 2 AZR 45/06 - Rn. 17, AP KSchG 1969 § 1a Nr. 3 = EzA KSchG § 1a Nr. 1) herausstellen, dass der Arbeitgeber ein von § 1a Abs. 2 KSchG abweichendes Angebot unterbreitet haben wollte.
  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 807/06
    Auszug aus BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 663/06
    Hinweise des Senats: teilweise parallel zu BAG 13. Dezember 2007 - 2 AZR 807/06 -.
  • Drs-Bund, 24.06.2003 - BT-Drs 15/1204
    Auszug aus BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 663/06
    Der Arbeitnehmer kann jetzt frei darüber entscheiden, ob er die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung der gesetzlich festgesetzten Abfindung gegen sich gelten lässt oder ob er Kündigungsschutzklage erhebt, bevor die Kündigung wegen Ablaufs der Klagefrist als von Anfang an rechtswirksam gilt (§ 7)." (BT-Drucks. 15/1204 S. 12).
  • BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 536/15

    Abfindung nach § 1a KSchG

    Enthält dieses einen vollständigen Hinweis nach § 1a Abs. 1 Satz 2 KSchG, spricht dies für einen Anspruch des Arbeitnehmers nach § 1a Abs. 2 KSchG (vgl. BAG 13. Dezember 2007 - 2 AZR 663/06 - Rn. 21, BAGE 125, 191) .
  • BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 209/07

    Abfindung nach § 1a KSchG

    Die Regelung des § 1a KSchG setzt keinen generell unabdingbaren Mindestanspruch bei Ausspruch betriebsbedingter Kündigungen fest (BAG 13. Dezember 2007 - 2 AZR 663/06 - EzA KSchG § 1a Nr. 3 und - 2 AZR 807/06 -).

    Die Arbeitsvertragsparteien sind auch bei einer betriebsbedingten Kündigung frei, eine geringere oder höhere als die vom Gesetz vorgesehene Abfindung zu vereinbaren (BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 340/06 - AP KSchG 1969 § 1a Nr. 4 = EzA KSchG § 1a Nr. 2; 13. Dezember 2007 - 2 AZR 663/06 - aaO und - 2 AZR 807/06 -).

    Es hätte einer ausdrücklichen Anordnung des Gesetzgebers bedurft, um die mit einem Ausschluss einer von § 1a KSchG abweichenden Vereinbarung verbundene Beschränkung der Vertragsfreiheit zu rechtfertigen (BAG 13. Dezember 2007 - 2 AZR 663/06 - aaO und - 2 AZR 807/06 - vgl. auch Preis DB 2004, 70, 73).

    Die Frage, ob der Arbeitgeber den Hinweis nach § 1a KSchG erteilt oder ein davon abweichendes Angebot unterbreitet hat, ist durch Auslegung des Kündigungsschreibens zu ermitteln (BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 340/06 -AP KSchG 1969 § 1a Nr. 4 = EzA KSchG § 1a Nr. 2; 13. Dezember 2007 - 2 AZR 663/06 - EzA KSchG § 1a Nr. 3 und - 2 AZR 807/06 - vgl. auch KR-Spilger 8. Aufl. § 1a KSchG Rn. 60).

    Aus dem Kündigungsschreiben muss sich vielmehr der Wille des Arbeitgebers, ein von der gesetzlichen Vorgabe abweichendes Angebot unterbreiten zu wollen, eindeutig und unmissverständlich ergeben (BAG 13. Dezember 2007 - 2 AZR 663/06 - aaO und - 2 AZR 807/06 - siehe auch Preis DB 2004, 70, 73).

    b) Will ein Arbeitgeber hiernach dem Arbeitnehmer mit Ausspruch der Kündigung ein Angebot auf Abschluss eines Beendigungsvertrages unterbreiten, ohne jedoch die gesetzliche Abfindung nach § 1a KSchG anbieten zu wollen, so ist er aus Gründen der Rechtssicherheit, Rechtsklarheit und Beweissicherung gehalten, dies in der schriftlichen Kündigungserklärung eindeutig und unmissverständlich zu formulieren, insbesondere welche Abfindung er unter welchen Voraussetzungen anbietet (BAG 13. Dezember 2007 - 2 AZR 663/06 -aaO und - 2 AZR 807/06 - siehe auch Preis DB 2004, 70, 73).

    Vor allem durfte es aber darauf abstellen, dass die Beklagte mit der im Schreiben vom 28. Januar 2005 benannten Abfindungshöhe ein von § 1a KSchG deutlich und unmissverständlich abweichendes Angebot unterbreitet hat (zur deutlich abweichenden Abfindungshöhe als wesentliches Abgrenzungskriterium: vgl. auch BAG 13. Dezember 2007 - 2 AZR 663/06 - aaO und - 2 AZR 807/06 -).

  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 807/06

    Abfindung nach § 1a KSchG

    Hinweise des Senats: teilweise parallel zu BAG 13. Dezember 2007 - 2 AZR 663/06 -.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 27.06.2019 - 2 Sa 308/16

    Abfindungsanspruch - gesetzliche Abfindung - abweichendes Angebot -

    Enthält hingegen das Kündigungsschreiben einen vollständigen Hinweis nach § 1a Abs. 1 Satz 2 KSchG, spricht dies für einen Anspruch des Arbeitnehmers nach § 1a Abs. 2 KSchG (BAG, Urteil vom 13.12.2007 - 2 AZR 663/06, Rn. 21).

    Andernfalls hätte das Gesetz eine Beschränkung der Vertragsfreiheit anordnen müssen (BAG, Urteil vom 13.12.2007 - 2 AZR 663/06 Rn. 22).

    Aus dem Kündigungsschreiben müsse sich der Wille des Arbeitgebers, ein von der gesetzlichen Vorgabe abweichendes Angebot unterbreiten zu wollen, eindeutig und unmissverständlich ergeben (BAG, Urteil vom 13.12.2007 - 2 AZR 663/06, Rn. 21).

    Andernfalls könnte sich erst bei Zahlung der Abfindung nach Ablauf der Kündigungsfrist herausstellen, dass der Arbeitgeber ein von § 1a Abs. 2 KSchG abweichendes Angebot unterbreitet haben wollte (BAG, Urteil vom 13.12.2007 - 2 AZR 663/06, Rn. 22).

  • LAG Sachsen, 30.05.2008 - 2 Sa 841/06

    Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung/Angebot einer der Höhe nach

    Aus dem Kündigungsschreiben muss sich der Wille des Arbeitgebers, ein von der gesetzlichen Vorgabe abweichendes Angebot unterbreiten zu wollen, eindeutig und unmissverständlich ergeben (BAG vom 13.12.2007 - 2 AZR 663/06 - ZIP 2008, 849; BAG vom 13.12.2007 - 2 AZR 807/06 - EzA-ST 2007, Nr. 26, 3, vollständig dok. derzeit erst in JURIS).

    Das Schreiben vom 26.09.2005 enthält auch nicht dadurch einen vollständigen Hinweis auf § 1 a Abs. 1 Satz 2 KSchG (dazu die beiden angezogenen Entscheidungen des BAG vom 13.12.2007 a. a. O.), dass nach der das Angebot enthaltenen Passage auf die Anspruchsmöglichkeit nach Verstreichenlassen der dreiwöchigen Klagefrist hingewiesen wird.

    Durch den Hinweis auf ein "Angebot" ist die Rechtslage mit derjenigen Situation vergleichbar, in welcher der Arbeitgeber auf andere mögliche Anspruchsgrundlagen für eine Abfindung Bezug nimmt (etwa auf einen Sozialplan, vgl. LAG Baden-Württemberg vom 26.06.2006 - 4 Sa 24/06 - LAGE § 1 a KSchG Nr. 4; bestätigt durch BAG vom 13.12.2007 - 2 AZR 663/06 - a. a. O.).

    Gekennzeichnet ist sie - die Rechtslage - eben dadurch, dass die Regelung des § 1 a KSchG keinen generell unabdingbaren Mindestabfindungsanspruch bei Ausspruch betriebsbedingter Kündigungen festsetzt (so beide angezogenen Entscheidungen des BAG vom 13.12.2007 a. a. O.).

  • BAG, 10.12.2008 - 4 AZR 881/07

    Bezugnahme auf Tarifvertrag in Arbeitsvertrag und in Personalüberleitungsvertrag

    "Entsprechend" bedeutet keine vollständige Gleichstellung (BAG 13. Dezember 2007 - 2 AZR 663/06 - AP KSchG 1969 § 1a Nr. 5 = EzA KSchG § 1a Nr. 3).
  • LAG Hamm, 07.05.2015 - 15 Sa 1769/14

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Arbeitnehmers auf Zahlung einer Abfindung im

    "Will ein Arbeitgeber hiernach dem Arbeitnehmer mit Ausspruch der Kündigung ein Angebot auf Abschluss eines Beendigungsvertrages unterbreiten, ohne jedoch die gesetzliche Abfindung nach § 1 a KSchG anbieten zu wollen, so ist er aus der Gründen der Rechtssicherheit, Rechtsklarheit und Beweissicherung gehalten, dies in der schriftlichen Kündigungserklärung eindeutig und unmissverständlich zu formulieren, insbesondere welche Abfindung er unter welchen Voraussetzungen anbietet (BAG, 13.12.2007, 2 AZR 663/06 und 2 AZR 807/06; siehe auch Preis DB 2004, 70, 73).
  • LAG Hamburg, 12.10.2009 - 7 Sa 104/08

    Abfindungsangebot der Arbeitgeberin bei betriebsbedingter Kündigung; Auslegung

    Anderenfalls könnte sich erst bei Zahlung der Abfindung nach Ablauf der Kündigungsfrist herausstellen, dass der Arbeitgeber ein von § 1 a Abs. 2 KSchG abweichendes Angebot unterbreiten wollte (BAG vom 13.12.2007 - 2 AZR 807/06 - EzA KSchG § 1a Nr. 4 und - 2 AZR 663/06. - EzA KSchG § 1 a Nr. 3 m.w.N.).
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