Rechtsprechung
   BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 44/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,488
BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 44/06 (https://dejure.org/2007,488)
BAG, Entscheidung vom 01.02.2007 - 2 AZR 44/06 (https://dejure.org/2007,488)
BAG, Entscheidung vom 01. Februar 2007 - 2 AZR 44/06 (https://dejure.org/2007,488)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,488) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses nach einer arbeitgeberseitigen Änderungskündigung; Möglichkeit der Umdeutung einer unangemessen kurzen Annahmefrist in eine angemessen lange Frist; Bindung der vorbehaltlosen Annahme eines in einer Änderungskündigung enthaltenen ...

  • bag-urteil.com

    Annahmefrist bei der Änderungskündigung

  • hensche.de

    Änderungskündigung, Änderungsangebot, Kündigung: Änderungskündigung

  • Judicialis

    KSchG § 2 Satz 2; ; BGB § 147 Abs. 2; ; BGB § 148

  • RA Kotz

    Änderungskündigung: Streichung der individuell vereinbarten Entfernungszulage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 2 S. 2; BGB § 147 Abs. 2 § 148
    Änderungskündigung; Annahmefrist

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Annahmefrist bei Änderungskündigung muss nicht durch Zeitpunkt oder Zeitraum festgesetzt sein ? Umdeutung zu kurzer Erklärungsfrist in Mindestfrist von drei Wochen nach § 2 KSchG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Annahmefrist bei Änderungskündigung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Änderungskündigung - Annahme des Änderungsangebots nach Ablauf von 3 Wochen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Frist für Annahme eines Änderungsangebots

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Änderungskündigung - Der Arbeitnehmer hat drei Wochen Zeit, sich das Angebot zu überlegen

  • prot-in.de (Kurzinformation)

    Frist für vorbehaltslose Annahme einer Änderungskündigung - Änderungskündigung- Annahme des Änderungsangebots nach Ablauf von 3 Wochen

  • prot-in.de (Leitsatz)

    Änderungskündigung - Annahme des Änderungsangebots nach Ablauf von 3 Wochen

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Änderungskündigung: Annahme des Änderungsangebots muss innerhalb von drei Wochen erfolgen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Annahmefrist für Angebote im Rahmen einer Änderungskündigung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Änderungskündigung - Annahme des Änderungsangebots nach Ablauf von 3 Wochen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Änderungskündigung - Bundesarbeitsgericht zur Frist für die Annahme eines Änderungsangebots - Eine zu kurze Annahmefrist ist an die gesetzliche Mindestfrist von drei Wochen anzupassen

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Änderungskündigung - Diese Fristen muss der ArbN beachten, wenn er ein Angebot zur Änderungskündigung erhält

  • stellenanzeigen.de (Entscheidungsbesprechung)

    Annahmefrist bei Änderungskündigung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 109 (Ls.)
  • NZA 2007, 925
  • BB 2007, 1790
  • DB 2007, 1474
  • AP KSchG 1969 § 2 Nr. 132
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 230/05

    Änderungskündigung - Annahmefrist

    Auszug aus BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 44/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. 6. Februar 2003 - 2 AZR 674/01 - BAGE 104, 315; 18. Mai 2006 - 2 AZR 230/05 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 83 = EzA KSchG § 2 Nr. 59) ist die vorbehaltlose Annahme eines in einer Änderungskündigung enthaltenen Änderungsangebots nicht an eine Höchstfrist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung gebunden.

    Auch gibt es für die Dauer der gewillkürten Annahmefrist grundsätzlich keine Grenze (BAG 18. Mai 2006 - 2 AZR 230/05 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 83 = EzA KSchG § 2 Nr. 59; Staudinger/Bork aaO § 148 Rn. 5; Müko-BGB/Kramer § 148 Rn. 4).

    Allerdings muss im Hinblick auf § 2 Satz 2 KSchG die Mindestannahmefrist drei Wochen betragen (s. im Einzelnen BAG 18. Mai 2006 - 2 AZR 230/05 - aaO).

    Bei fehlerhaft bestimmten Fristen wird vielmehr nur die gesetzliche Frist des § 2 Satz 2 KSchG in Lauf gesetzt (Senat 18. Mai 2006 - 2 AZR 230/05 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 83 = EzA KSchG § 2 Nr. 59).

  • LAG Düsseldorf, 20.10.2005 - 5 (15) Sa 904/05

    Änderungskündigung, vorbehaltlose Annahme, Frist für die Annahmeerklärung

    Auszug aus BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 44/06
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 20. Oktober 2005 - 5 (15) Sa 904/05 - aufgehoben.
  • BAG, 06.02.2003 - 2 AZR 674/01

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 44/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. 6. Februar 2003 - 2 AZR 674/01 - BAGE 104, 315; 18. Mai 2006 - 2 AZR 230/05 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 83 = EzA KSchG § 2 Nr. 59) ist die vorbehaltlose Annahme eines in einer Änderungskündigung enthaltenen Änderungsangebots nicht an eine Höchstfrist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung gebunden.
  • BGH, 13.12.1989 - VIII ZR 94/89

    Angemessenheit der vierwöchigen Bindungsfrist gemäß Neuwagen-Verkaufsbedingungen

    Auszug aus BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 44/06
    Die subsidiäre Regel des § 147 Abs. 2 BGB, nach der der einem Abwesenden gemachte Antrag nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden kann, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf, gilt danach nur, wenn der Antragende von der ihm nach § 148 BGB eingeräumten Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat oder die Fristbestimmung unwirksam ist (vgl. BGH 13. Dezember 1989 - VIII ZR 94/89 - BGHZ 109, 359, 361; Staudinger/Bork (1996) BGB § 148 Rn. 1; Palandt/Heinrichs BGB 65. Aufl. §§ 147, 148 Rn. 4; Erman/C. Armbrüster BGB 11. Aufl. § 148 Rn. 1; jurisPK-BGB/Backmann § 148 Rn. 1).
  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 645/09

    Vertragsstrafe - Nichtantritt der Arbeit

    Die subsidiäre Regel des § 147 Abs. 2 BGB, nach welcher der einem Abwesenden gemachte Antrag nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden kann, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf, gilt nur, wenn der Antragende von der ihm nach § 148 BGB eingeräumten Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat oder die Fristbestimmung unwirksam ist (BAG 1. Februar 2007 - 2 AZR 44/06 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 132 = EzA KSchG § 2 Nr. 65) .
  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 608/08

    Altersteilzeit - rückwirkender Vertragsschluss

    Ausreichend ist jede zeitliche Konkretisierung, durch die der Antragende zu erkennen gibt, er wolle von der gesetzlichen Regelung des § 147 BGB nach oben oder unten abweichen (BAG 1. Februar 2007 - 2 AZR 44/06 - Rn. 16, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 132 = EzA KSchG § 2 Nr. 65).
  • LAG Düsseldorf, 28.04.2020 - 8 Sa 403/19

    Rücknahme eines arbeitnehmerischen Teilzeitverlangens

    Eine solche Fristbestimmung geht den subsidiären Regeln des § 147 BGB vor (BAG, Urteil vom 01.02.2007 - 2 AZR 44/06, NZA 2007, 925).
  • LAG Köln, 02.11.2007 - 11 Sa 960/07

    Änderungskündigung mit "vorfristigem" Änderungsangebot

    Sie setze vielmehr die gesetzliche Annahmefrist des § 2 Satz 2 KSchG in Lauf (BAG, Urteil vom 18.05.2006 - 2 AZR 230/05, AP Nr. 83 zu § 2 KSchG 1969; ebenso BAG, Urteil vom 01.02.2007 - 2 AZR 44/06, NZA 2007, 925).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.10.2014 - 19 Sa 1200/14

    Bestimmtheit des Änderungsangebots bei Verweis auf unveröffentlichten

    Sie ist im KSchG nicht vorgesehen und auch nicht zum Schutz des Arbeitnehmers vor Missbrauch geboten (BAG 18.05.2006 - 2 AZR 230/05 - juris, Rn 22ff; 01.02.2007 - 2 AZR 44/06 - juris, Rn 20).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.03.2015 - 7 Sa 1930/14

    Abkürzung der Kündigungsfrist durch Tarifvertrag - Änderungskündigung

    Eine zu kurz bestimmte Annahmefrist führt nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung insgesamt, sondern hat nur zur Folge, dass die gesetzliche Frist des § 2 Satz 2 KSchG in Lauf gesetzt wird (BAG v. 01. Februar 2007 - 2 AZR 44/06 - EzA § 2 KSchG Nr. 65 mwN).
  • ArbG Köln, 18.06.2010 - 1 Ca 10397/09

    Arbeitgeberseitige Änderungskündigung ist nur bei geeigneten und billigerweise

    dd) Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18.05.2006, derzufolge die zu kurze Bestimmung der Annahmefrist durch den Arbeitgeber im Änderungsangebot nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung führe, sondern vielmehr die gesetzliche Annahmefrist des § 2 Satz 2 KSchG in Lauf setze (BAG, Urteil vom 18.05.2006 - 2 AZR 230/05, AP Nr. 83 zu § 2 KSchG 1969; ebenso BAG, Urteil vom 01.02.2007 - 2 AZR 44/06, NZA 2007, 925), betraf eine andere Fallgestaltung, um die es hier nicht geht.
  • LAG München, 27.08.2008 - 11 Sa 43/08

    Anspruch auf eine Weihnachtszuwendung - Auslegung einer arbeitsvertraglichen

    Die subsidiäre Regel des § 147 Abs. 2 BGB, nach der der einem Abwesenden gemachte Antrag nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden kann, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf, gilt danach nur, wenn der Antragende von der ihm nach § 148 BGB eingeräumten Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat oder die Fristbestimmung unwirksam ist (BAG, Urt. vom 1.2.2007, Az.: 2 AZR 44/06, NZA 2007, 925) Die Fristbestimmung iSv. § 148 BGB kann dabei nicht nur durch die Festlegung eines konkreten Termins oder durch die Festsetzung eines Zeitraums erfolgen, sondern sich auch aus den Umständen ergeben.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2011 - L 11 AL 99/08
    Die Dauer der Frist entspricht der Mindestfrist nach § 2 S. 2 KSchG und sie ist auch bestimmt genug (vgl. BAG, Urteil vom 1. Februar 2007 - 2 AZR 44/06).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht