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   BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 368/06   

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BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 368/06 (https://dejure.org/2007,1907)
BAG, Entscheidung vom 06.09.2007 - 2 AZR 368/06 (https://dejure.org/2007,1907)
BAG, Entscheidung vom 06. September 2007 - 2 AZR 368/06 (https://dejure.org/2007,1907)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Beendigungskündigung nach ausdrücklicher Ablehnung eines mit einer Änderungskündigung erneut angebotenen Arbeitsplatzes durch einen zuvor wirksam versetzten Arbeitnehmer; Bedürfnis einer Änderungskündigung bei Änderung der Arbeitsbedingungen durch ...

  • bag-urteil.com

    Änderungskündigung - Ablehnung des Änderungsangebotes - Direktionsrecht

  • Judicialis

    KSchG § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 2
    Kündigungsrecht - Änderungskündigung; Direktionsrecht; Ablehnung des Änderungsangebots; "überflüssige" Änderungskündigung

  • rechtsportal.de

    KSchG § 2
    Kündigungsrecht - Änderungskündigung; Direktionsrecht; Ablehnung des Änderungsangebots; "überflüssige" Änderungskündigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Direktionsrecht geht Änderungskündigung vor

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Direktionsrecht geht Änderungskündigung vor

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2008, 896
  • AP KSchG 1969 § 2 Nr. 135
  • NZA-RR 2008, 291
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 09.07.1997 - 4 AZR 635/95

    Korrigierende Rückgruppierung - Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 368/06
    Demgegenüber führt nach bisheriger Rechtsprechung des Senats eine "überflüssige" Änderungskündigung bei Annahme des mit der Änderungskündigung verbundenen Angebots unter Vorbehalt nicht zur Unwirksamkeit der Änderung der Arbeitsbedingungen wegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - BAGE 79, 159; s. auch BAG 9. Juli 1997 - 4 AZR 635/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 233 = EzA KSchG § 2 Nr. 27; s. aber auch 28. August 2004 - 1 AZR 419/03 - BAGE 111, 361).

    Wenn die angebotenen Änderungen ohnehin gölten, sei es auf Grund einer Weisung, sei es wegen sozialer Rechtfertigung, bedürfe es des Inhaltsschutzes nicht (BAG 9. Juli 1997 - 4 AZR 635/95 - aaO).

    Die Frage, ob die im Änderungsangebot des Arbeitgebers enthaltenen Arbeitsbedingungen gerade infolge der mit der Änderungskündigung angebotenen Vertragsänderung gelten, ob es also zu einer Herbeiführung der Änderungen der Änderungskündigung bedurfte oder ob die angebotenen Arbeitsbedingungen ohnehin Grundlage des Arbeitsverhältnisses sind, sei daher nur als ein Element der Begründetheitsprüfung anzusehen (BAG 21. Februar 1991 - 2 AZR 432/90 - mwN) mit der Folge, dass es einer sozialen Rechtfertigung nicht bedürfe, wenn die angebotenen Arbeitsbedingungen zB wegen einer wirksamen Weisung oder einer Änderung des Tarifvertrags bereits unabhängig hiervon eingetreten seien (BAG 9. Juli 1997 - 4 AZR 635/95 - aaO; kritisch von Hoyningen-Huene/Linck KSchG 14. Aufl. § 2 Rn. 56; KR-Rost 8. Aufl. § 2 KSchG Rn. 106b; Busemann/Schäfer Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 5. Aufl. Rn. 442; APS-Künzl 2. Aufl. § 2 KSchG Rn. 119; Stahlhacke/Preis/Vossen-Preis Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 9. Aufl. Rn. 1278; Berkowsky NZA 1999, 293 (296); vgl. auch BAG 28. August 2004 - 1 AZR 419/03 - aaO, wonach die Änderung zwar unverhältnismäßig ist, die Änderungsschutzklage aber trotzdem als unbegründet abzuweisen ist, weil es nach ihrem Streitgegenstand nur noch um die Feststellung geht, zu welchen Bedingungen das Arbeitsverhältnis fortbesteht).

  • BAG, 24.08.2004 - 1 AZR 419/03

    Änderungsschutzklage - "überflüssige" Änderungskündigung - Umstellung vom

    Auszug aus BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 368/06
    Demgegenüber führt nach bisheriger Rechtsprechung des Senats eine "überflüssige" Änderungskündigung bei Annahme des mit der Änderungskündigung verbundenen Angebots unter Vorbehalt nicht zur Unwirksamkeit der Änderung der Arbeitsbedingungen wegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - BAGE 79, 159; s. auch BAG 9. Juli 1997 - 4 AZR 635/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 233 = EzA KSchG § 2 Nr. 27; s. aber auch 28. August 2004 - 1 AZR 419/03 - BAGE 111, 361).

    Die Frage, ob die im Änderungsangebot des Arbeitgebers enthaltenen Arbeitsbedingungen gerade infolge der mit der Änderungskündigung angebotenen Vertragsänderung gelten, ob es also zu einer Herbeiführung der Änderungen der Änderungskündigung bedurfte oder ob die angebotenen Arbeitsbedingungen ohnehin Grundlage des Arbeitsverhältnisses sind, sei daher nur als ein Element der Begründetheitsprüfung anzusehen (BAG 21. Februar 1991 - 2 AZR 432/90 - mwN) mit der Folge, dass es einer sozialen Rechtfertigung nicht bedürfe, wenn die angebotenen Arbeitsbedingungen zB wegen einer wirksamen Weisung oder einer Änderung des Tarifvertrags bereits unabhängig hiervon eingetreten seien (BAG 9. Juli 1997 - 4 AZR 635/95 - aaO; kritisch von Hoyningen-Huene/Linck KSchG 14. Aufl. § 2 Rn. 56; KR-Rost 8. Aufl. § 2 KSchG Rn. 106b; Busemann/Schäfer Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 5. Aufl. Rn. 442; APS-Künzl 2. Aufl. § 2 KSchG Rn. 119; Stahlhacke/Preis/Vossen-Preis Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 9. Aufl. Rn. 1278; Berkowsky NZA 1999, 293 (296); vgl. auch BAG 28. August 2004 - 1 AZR 419/03 - aaO, wonach die Änderung zwar unverhältnismäßig ist, die Änderungsschutzklage aber trotzdem als unbegründet abzuweisen ist, weil es nach ihrem Streitgegenstand nur noch um die Feststellung geht, zu welchen Bedingungen das Arbeitsverhältnis fortbesteht).

  • BAG, 21.01.1988 - 2 AZR 533/87

    Auslegung eines Klageantrags bei fristloser und hilfsweise erklärter ordentlicher

    Auszug aus BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 368/06
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine "überflüssige" Änderungskündigung wegen der damit verbundenen Bestandsgefährdung unverhältnismäßig mit der Folge der Unwirksamkeit (24. Juni 2004 - 8 AZR 22/03 -ZTR 2004, 579; 9. Februar 1989 - 6 AZR 16/87 - 21. Januar 1988 - 2 AZR 533/87 - 28. April 1982 - 7 AZR 1139/79 - BAGE 38, 348), wenn der Arbeitnehmer das Änderungsangebot nicht angenommen hat.
  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 368/06
    Die Prüfung, ob auf Grund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vor Ausspruch einer Kündigung eine Abmahnung erforderlich ist, ist zwar weitgehend eine Aufgabe der Tatsacheninstanz und unterliegt nur einer eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfung (BAG 2. März 2006 - 2 AZR 53/05 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 14 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 16; 7. Juli 2005 - 2 AZR 581/04 - NJW 2006, 530; 15. November 2001 - 2 AZR 605/00 - BAGE 99, 331).
  • BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 432/90
    Auszug aus BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 368/06
    Die Frage, ob die im Änderungsangebot des Arbeitgebers enthaltenen Arbeitsbedingungen gerade infolge der mit der Änderungskündigung angebotenen Vertragsänderung gelten, ob es also zu einer Herbeiführung der Änderungen der Änderungskündigung bedurfte oder ob die angebotenen Arbeitsbedingungen ohnehin Grundlage des Arbeitsverhältnisses sind, sei daher nur als ein Element der Begründetheitsprüfung anzusehen (BAG 21. Februar 1991 - 2 AZR 432/90 - mwN) mit der Folge, dass es einer sozialen Rechtfertigung nicht bedürfe, wenn die angebotenen Arbeitsbedingungen zB wegen einer wirksamen Weisung oder einer Änderung des Tarifvertrags bereits unabhängig hiervon eingetreten seien (BAG 9. Juli 1997 - 4 AZR 635/95 - aaO; kritisch von Hoyningen-Huene/Linck KSchG 14. Aufl. § 2 Rn. 56; KR-Rost 8. Aufl. § 2 KSchG Rn. 106b; Busemann/Schäfer Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 5. Aufl. Rn. 442; APS-Künzl 2. Aufl. § 2 KSchG Rn. 119; Stahlhacke/Preis/Vossen-Preis Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 9. Aufl. Rn. 1278; Berkowsky NZA 1999, 293 (296); vgl. auch BAG 28. August 2004 - 1 AZR 419/03 - aaO, wonach die Änderung zwar unverhältnismäßig ist, die Änderungsschutzklage aber trotzdem als unbegründet abzuweisen ist, weil es nach ihrem Streitgegenstand nur noch um die Feststellung geht, zu welchen Bedingungen das Arbeitsverhältnis fortbesteht).
  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 371/94

    Ferienüberhang bei Musikschullehrern - Änderungskündigung zur Erhöhung der

    Auszug aus BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 368/06
    Demgegenüber führt nach bisheriger Rechtsprechung des Senats eine "überflüssige" Änderungskündigung bei Annahme des mit der Änderungskündigung verbundenen Angebots unter Vorbehalt nicht zur Unwirksamkeit der Änderung der Arbeitsbedingungen wegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (26. Januar 1995 - 2 AZR 371/94 - BAGE 79, 159; s. auch BAG 9. Juli 1997 - 4 AZR 635/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 233 = EzA KSchG § 2 Nr. 27; s. aber auch 28. August 2004 - 1 AZR 419/03 - BAGE 111, 361).
  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

    Auszug aus BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 368/06
    Die Prüfung, ob auf Grund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vor Ausspruch einer Kündigung eine Abmahnung erforderlich ist, ist zwar weitgehend eine Aufgabe der Tatsacheninstanz und unterliegt nur einer eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfung (BAG 2. März 2006 - 2 AZR 53/05 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 14 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 16; 7. Juli 2005 - 2 AZR 581/04 - NJW 2006, 530; 15. November 2001 - 2 AZR 605/00 - BAGE 99, 331).
  • BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 22/03

    Eingruppierung einer Leiterin einer Sonderschule in Mecklenburg-Vorpommern bei

    Auszug aus BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 368/06
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine "überflüssige" Änderungskündigung wegen der damit verbundenen Bestandsgefährdung unverhältnismäßig mit der Folge der Unwirksamkeit (24. Juni 2004 - 8 AZR 22/03 -ZTR 2004, 579; 9. Februar 1989 - 6 AZR 16/87 - 21. Januar 1988 - 2 AZR 533/87 - 28. April 1982 - 7 AZR 1139/79 - BAGE 38, 348), wenn der Arbeitnehmer das Änderungsangebot nicht angenommen hat.
  • LAG Köln, 20.01.2006 - 11 Sa 755/05

    Änderungskündigung, Versetzung, Subsidiarität

    Auszug aus BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 368/06
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 20. Januar 2006 - 11 Sa 755/05 - im Kostenausspruch und soweit es die Kündigungsschutzklage des Klägers abgewiesen hat, aufgehoben.
  • BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 605/00

    Tarifliche Unkündbarkeit - außerordentliche Kündigung - Annahme von Belohnungen

    Auszug aus BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 368/06
    Die Prüfung, ob auf Grund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vor Ausspruch einer Kündigung eine Abmahnung erforderlich ist, ist zwar weitgehend eine Aufgabe der Tatsacheninstanz und unterliegt nur einer eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfung (BAG 2. März 2006 - 2 AZR 53/05 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 14 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 16; 7. Juli 2005 - 2 AZR 581/04 - NJW 2006, 530; 15. November 2001 - 2 AZR 605/00 - BAGE 99, 331).
  • BAG, 21.11.2002 - 6 AZR 82/01

    Umfang des Direktionsrechts - Bewährungsaufstieg

  • BAG, 28.04.1982 - 7 AZR 1139/79

    Änderungskündigung und Gleichbehandlung

  • BAG, 30.08.1995 - 1 AZR 47/95

    Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach BAT - Mitbestimmung des Personalrats

  • BAG, 23.06.1993 - 5 AZR 337/92

    Direktionsrecht - Einschränkung des Aufgabenbereiches

  • BAG, 24.04.1996 - 4 AZR 976/94

    Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach dem MTB II

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 192/03

    Direktionsrecht des öffentlichen Arbeitgebers

  • BAG, 10.11.1992 - 1 AZR 185/92

    Mitbestimmung des Personalrats bei Widerruf der Bestellung zum Vorarbeiter

  • BAG, 09.02.1989 - 6 AZR 16/87
  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 509/15

    Ordentliche Änderungskündigung - Verhältnismäßigkeit

    Eine Änderungskündigung ist wegen der mit ihr verbundenen Bestandsgefährdung unverhältnismäßig, wenn die erstrebte Änderung der Beschäftigungsbedingungen durch Ausübung des Weisungsrechts des Arbeitsgebers gemäß § 106 GewO möglich ist (BAG 6. September 2007 - 2 AZR 368/06 - Rn. 19; 24. Juni 2004 - 8 AZR 22/03 - zu II 1 der Gründe) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.03.2021 - 4 Sa 1243/20

    Homeoffice - Änderungskündigung

    Eine Änderungskündigung ist wegen der mit ihr verbundenen Bestandsgefährdung unverhältnismäßig, wenn die erstrebte Änderung der Beschäftigungsbedingungen durch Ausübung des Weisungsrechts des Arbeitsgebers gemäß § 106 GewO möglich ist (BAG 22. September 2016 - 2 AZR 509/15 - Rn. 10; BAG 6. September 2007 - 2 AZR 368/06 - Rn. 19).
  • BAG, 26.08.2008 - 1 AZR 353/07

    Überflüssige" Änderungskündigung - Wechsel der Lohnart durch Betriebsvereinbarung

    Zwar kann sich die Änderungskündigung in einem solchen Fall selbst bei Annahme der geänderten Bedingungen unter dem Vorbehalt des § 2 Satz 1 KSchG als "überflüssig" und damit wegen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz als unwirksam erweisen (so BAG 24. August 2004 - 1 AZR 419/03 - aaO. mwN; offenlassend 6. Dezember 2007 - 2 AZR 368/06 - Rn. 19, 20, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 135 = EzA KSchG § 2 Nr. 68).
  • LAG Hessen, 08.03.2010 - 16 Sa 1280/09

    Außerordentliche Kündigung - Möglichkeit der Versetzung - Verhältnismäßigkeit

    Anderenfalls wäre nach erfolgter Abmahnung eine verhaltensbedingte Kündigung möglich gewesen (BAG 6. September 2007 - 2 AZR 368/06- BB 2008, 896).

    Zudem kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach erfolgter Abmahnung verhaltensbedingt kündigen (Bundesarbeitsgericht 6. September 2007-2 AZR 368/06- BB 2008, 896).

  • ArbG Düsseldorf, 26.09.2011 - 2 Ca 2329/11

    Wirksame Änderung des dienstlichen Einsatzortes (Versetzung) einer

    Zwar verstößt die (Änderungs-) Kündigung in diesem Fall gegen den das Kündigungsschutzrecht beherrschenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und ist wegen der mit ihr verbundenen Bestandsgefährdung unwirksam (vgl. BAG, Urteil vom 24.08.2004 - 1 AZR 419/03, zitiert nach Juris Rz. 22; BAG, Urteil vom 06.09.2007 - 2 AZR 368/06, zitiert nach Juris Rz. 19; BAG, Urteil vom 26.08.2008 - 1 AZR 353/07, zitiert nach Juris Rz. 17).

    Die Änderungsschutzklage zielt dementsprechend auf die Feststellung, dass für das Arbeitsverhältnis nicht die Arbeitsbedingungen gelten, die in dem mit der Kündigung verbundenen Änderungsangebot des Arbeitgebers enthalten sind (vgl. BAG, Urteil vom 24.08.2004 - 1 AZR 419/03, zitiert nach Juris Rz. 22; BAG, Urteil vom 06.09.2007 - 2 AZR 368/06, zitiert nach Juris Rz. 19; BAG, Urteil vom 26.08.2008 - 1 AZR 353/07, zitiert nach Juris Rz. 17).

  • LAG Niedersachsen, 16.02.2011 - 17 Sa 622/10

    Unter bestimmten Umständen ist eine betriebsbedingte Änderungskündigung zwecks

    Schon hieran scheitert die ausgesprochene Änderungskündigung (vgl. BAG vom 06.09.2007 - 2 AZR 368/06 - AP Nr. 135 zu § 2 KSchG 1969).
  • ArbG Düsseldorf, 10.08.2011 - 8 Ca 2121/11
    Zwar verstößt die (Änderungs-) Kündigung in diesem Fall gegen den das Kündigungsschutzrecht beherrschenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und ist wegen der mit ihr verbundenen Bestandsgefährdung unwirksam (vgl. BAG, Urteil vom 24.08.2004 - 1 AZR 419/03, zitiert nach Juris Rz. 22; BAG, Urteil vom 06.09.2007 - 2 AZR 368/06, zitiert nach Juris Rz. 19; BAG, Urteil vom 26.08.2008 - 1 AZR 353/07, zitiert nach Juris Rz. 17).

    Die Änderungsschutzklage zielt dementsprechend auf die Feststellung, dass für das Arbeitsverhältnis nicht die Arbeitsbedingungen gelten, die in dem mit der Kündigung verbundenen Änderungsangebot des Arbeitgebers enthalten sind (vgl. BAG, Urteil vom 24.08.2004 - 1 AZR 419/03, zitiert nach Juris Rz. 22; BAG, Urteil vom 06.09.2007 - 2 AZR 368/06, zitiert nach Juris Rz. 19; BAG, Urteil vom 26.08.2008 - 1 AZR 353/07, zitiert nach Juris Rz. 17).

  • ArbG München, 19.01.2015 - 43 Ca 557/14

    Unverhältnismäßigkeit einer ordentlichen Änderungskündigung bei möglicher

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine "überflüssige" Änderungskündigung unverhältnismäßig mit der Folge der Unwirksamkeit, wenn der Arbeitnehmer das Änderungsangebot nicht angenommen hat (BAG 06.09.2007 -2 AZR 368/06 - Rz. 19, NZA-RR 2008, 291).

    Bereits diese Bestandsgefährdung verbietet es, die Kündigung als verhältnismäßig zu betrachten (BAG 06.09.2007 - 2 AZR 368/06 - Rz. 21 a.a.O.).

  • ArbG München, 16.12.2014 - 43 Ca 558/14

    Überflüssige Änderungskündigung - Ablehnung des Änderungsangebots

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine "überflüssige" Änderungskündigung unverhältnismäßig mit der Folge der Unwirksamkeit, wenn der Arbeitnehmer das Änderungsangebot nicht angenommen hat (BAG 06.09.2007 - 2 AZR 368/06 - Rz. 19, NZA-RR 2008, 291).

    Bereits diese Bestandsgefährdung verbietet es, die Kündigung als verhältnismäßig zu betrachten (BAG 06.09.2007 - 2 AZR 368/06 -Rz. 21 a.a.O.).

  • ArbG München, 16.12.2014 - 43 Ca 555/14

    Überflüssige Änderungskündigung - Ablehnung des Änderungsangebots

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine "überflüssige" Änderungskündigung unverhältnismäßig mit der Folge der Unwirksamkeit, wenn der Arbeitnehmer das Änderungsangebot nicht angenommen hat (BAG 06.09.2007 - 2 AZR 368/06 - Rz. 19, NZA-RR 2008, 291).

    Bereits diese Bestandsgefährdung verbietet es, die Kündigung als verhältnismäßig zu betrachten (BAG 06.09.2007 - 2 AZR 368/06 -Rz. 21 a.a.O.).

  • LAG Düsseldorf, 03.07.2008 - 11 Sa 1908/07

    Rechtmäßigkeit einer Versetzung eines Hausmeisters in einen Arbeitstrupp

  • LAG Hessen, 23.05.2011 - 17 Sa 1954/10

    Versetzung eines Flugkapitäns - Umstationierung

  • LAG Düsseldorf, 23.09.2009 - 12 Sa 357/09

    Personalgestellung zwischen öffentlichrechtlichen Körperschaften aufgrund

  • LAG Köln, 04.05.2009 - 5 Sa 257/09

    Unwirksamkeit vorsorglicher Änderungskündigung bei Verknüpfung mit unbestimmter

  • LAG München, 22.07.2015 - 11 Sa 86/15

    Überflüssige Änderungskündigung; Direktionsrecht

  • LAG München, 24.07.2008 - 3 Sa 215/08

    Wechsel der Entlohnungsart

  • LAG Niedersachsen, 16.02.2011 - 17 Sa 570/10

    Änderungskündigung zwecks Abänderung des Beschäftigungsorts aus Kostengründen

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2008 - 2 Sa 137/08

    Änderungskündigung statt Rückgruppierung - Vertretungsmacht eines

  • LAG Hessen, 24.10.2011 - 16 Sa 711/11

    Änderungskündigung - Versetzung im Rahmen des Direktionsrechts

  • LAG Köln, 25.01.2012 - 8 Sa 1083/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Verwirkung Klagerecht

  • ArbG Nürnberg, 11.01.2010 - 3 Ca 7892/09

    Wirksamkeit einer Änderungskündigung - Chefarzt

  • ArbG Stuttgart, 15.12.2010 - 14 Ca 1366/10

    Anforderungen an die zweistufige Prüfung i.R.d. Wirksamkeit einer

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