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   BAG, 26.01.2005 - 10 AZR 331/04   

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https://dejure.org/2005,1556
BAG, 26.01.2005 - 10 AZR 331/04 (https://dejure.org/2005,1556)
BAG, Entscheidung vom 26.01.2005 - 10 AZR 331/04 (https://dejure.org/2005,1556)
BAG, Entscheidung vom 26. Januar 2005 - 10 AZR 331/04 (https://dejure.org/2005,1556)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Widerruf einer Funktionszulage

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Widerruf einer arbeitsvertraglich vereinbarten Funktionszulage; Wirksamkeit eines Widerrufsvorbehalts; Folgen des Widerrufs ohne vorherige Durchführung des Mitbestimmungsverfahrens; Voraussetzungen und Folgen einer ...

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    PersVG Berlin § 79 Abs. 1; ; PersVG Berlin § 87 Nr. 3; ; TVG § 4 Abs. 5; ; TV ... über die Gewährung einer Funktionszulage an Arbeiter der Universitäten und der Versuchsanstalt für Wasserbau und Schiffbau Berlin vom 1. Juli 1991 § 1 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulagen; Arbeitsvertragsrecht - Nebenabrede über Funktionszulage mit Widerrufsvorbehalt; Mitbestimmungspflichtigkeit des Widerrufs gemäß PersVG Berlin; Überwiegende Mitarbeit eines Tierpflegers an Lehr- oder Forschungsaufgaben als Voraussetzung des Zulagenanspruchs; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 113, 265
  • AP LPVG Berlin § 87 Nr. 6
  • NZA-RR 2005, 389
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 544/00

    Bezugnahmeklausel bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 26.01.2005 - 10 AZR 331/04
    Eine solche ist bei der hier gegebenen dynamischen Bezugnahme auf die einschlägigen Tarifverträge in dem vom tarifgebundenen Arbeitgeber vorformulierten Vertrag typischerweise gewollt (BAG 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - BAGE 99, 120).

    Die Gleichstellungsabrede hat zur Folge, dass der Arbeitnehmer unabhängig von seiner Tarifgebundenheit an der Tarifentwicklung des in Bezug genommenen Tarifvertrages teilnimmt, wie wenn er tarifgebunden wäre (BAG 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - aaO).

  • OVG Niedersachsen, 19.03.1997 - 18 L 850/96

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats hinsichtlich der Entziehung einer

    Auszug aus BAG, 26.01.2005 - 10 AZR 331/04
    Die Einstellung der Zulagengewährung stellt als "actus contrarius" (Dembowski/Ladwig/Sellmann Personalvertretungsrecht Niedersachsen Stand Dezember 2004 § 65 Rn. 136) eine negative Entscheidung hinsichtlich der Zulagengewährung dar (Niedersächsisches OVG 19. März 1997 - 18 L 850/96 - PersR 1998, 165).

    Diese Aufgabe besteht bei der Gewährung wie beim Entzug einer Funktionszulage gleichermaßen (ebenso LAG Berlin 21. Februar 1989 - 3 Sa 101/88 - ZTR 1989, 247; Niedersächsisches OVG 19. März 1997 - 18 L 850/96 - aaO; Fischer/Goeres in Fürst GKÖD Band V Stand November 2004 K § 75 Rn. 60 zu § 75 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BPersVG; offen gelassen von OVG Berlin 28. August 2001 - OVG 60 PV 5.01 - PersV 2003, 71, 72; aA Bieler/Müller-Fritzsche Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG) 10. Aufl. § 65 Rn. 86 zu § 65 Abs. 2 Nr. 2 NPersVG).

  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 581/99

    Bezugnahme auf Tarifvertrag und Branchenwechsel

    Auszug aus BAG, 26.01.2005 - 10 AZR 331/04
    Derartige typische Vertragsklauseln sind wie Rechtsnormen zu behandeln, ihre Auslegung kann vom Revisionsgericht ohne Einschränkung überprüft werden (BAG 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - BAGE 95, 296).
  • BAG, 30.10.1984 - 3 AZR 587/82
    Auszug aus BAG, 26.01.2005 - 10 AZR 331/04
    Sie besagt, dass der Verfasser Allgemeiner Geschäftsbedingungen Zweifel der Auslegung gegen sich gelten lassen muss, wenn zwei verschiedene Auslegungen denkbar sind, von denen die eine seinem Vertragsgegner günstiger ist (vgl. BAG 30. Oktober 1984 - 3 AZR 587/82 -).
  • BAG, 31.10.1995 - 1 AZR 276/95

    Versehentlich unvollständige Anrechnung von Tariferhöhung auf Zulagen

    Auszug aus BAG, 26.01.2005 - 10 AZR 331/04
    e) Zum Zinsantrag hat der Kläger in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat klargestellt, dass er 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz begehrt (vgl. zur Beachtlichkeit dieser Antragskorrektur BAG 31. Oktober 1995 - 1 AZR 276/95 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 80).
  • BAG, 18.08.1988 - 6 AZR 361/86

    Anspruch auf Weiterzahlung einer monatlichen Zulage - Anspruchsausschluss für

    Auszug aus BAG, 26.01.2005 - 10 AZR 331/04
    Rechte aus einer arbeitsvertraglichen Inbezugnahme eines Tarifvertrags können also einzelvertraglich gegenüber nicht organisierten Arbeitnehmern auch schon zu einem Zeitpunkt für den Arbeitnehmer verschlechternd abgeändert werden, zu dem die zwingende Wirkung des Tarifvertrags gem. § 3 Abs. 3 TVG einer entsprechenden einzelvertraglichen Regelung bei einem organisierten Arbeitnehmer noch entgegenstünde (vgl. BAG 18. August 1988 - 6 AZR 361/86 - BAGE 59, 224, 229).
  • BAG, 18.08.1998 - 1 AZR 589/97

    Arbeitsentgelt: Ablösung tariflicher Ansprüche durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 26.01.2005 - 10 AZR 331/04
    Sie galt auch für Formulararbeitsverträge (BAG 18. August 1998 - 1 AZR 589/97 - NZA 1999, 659) und ist nunmehr in § 305c Abs. 2 BGB normiert.
  • BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 507/92

    Betriebsübergang; französische Streitkräfte in Berlin

    Auszug aus BAG, 26.01.2005 - 10 AZR 331/04
    Da die Bezugnahmeklausel dazu führt, dass der Inhalt des in Bezug genommenen Tarifvertrags als Inhalt des Arbeitsvertrags gilt (BAG 4. März 1993 - 2 AZR 507/92 - AP BGB § 613a Nr. 101 = EzA BGB § 613a Nr. 107), führt sie nicht zu einer zwingenden Wirkung der Tarifnormen iSd. § 4 Abs. 1 Satz 1 TVG (Kleinebrink ArbRB 2004, 22, 25).
  • LAG Berlin, 21.02.1989 - 3 Sa 101/88

    Personalrat; Mitbestimmung; Zulage; Leistungszulage; Funktionszulage; Aberkennung

    Auszug aus BAG, 26.01.2005 - 10 AZR 331/04
    Diese Aufgabe besteht bei der Gewährung wie beim Entzug einer Funktionszulage gleichermaßen (ebenso LAG Berlin 21. Februar 1989 - 3 Sa 101/88 - ZTR 1989, 247; Niedersächsisches OVG 19. März 1997 - 18 L 850/96 - aaO; Fischer/Goeres in Fürst GKÖD Band V Stand November 2004 K § 75 Rn. 60 zu § 75 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BPersVG; offen gelassen von OVG Berlin 28. August 2001 - OVG 60 PV 5.01 - PersV 2003, 71, 72; aA Bieler/Müller-Fritzsche Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG) 10. Aufl. § 65 Rn. 86 zu § 65 Abs. 2 Nr. 2 NPersVG).
  • BAG, 21.06.1989 - 7 ABR 58/87

    Zoologischer Garten

    Auszug aus BAG, 26.01.2005 - 10 AZR 331/04
    Die tierpflegerische Tätigkeit kann allenfalls die Voraussetzungen für die Forschungstätigkeit der wissenschaftlich ausgebildeten Mitarbeiter schaffen (vgl. BAG 21. Juni 1989 - 7 ABR 58/87 - BAGE 62, 156, 170).
  • LAG Berlin, 30.03.2004 - 3 Sa 2206/03

    Widerruf einer einzelvertraglichen vereinbarten zusätzlichen Leistung

  • OVG Berlin, 28.08.2001 - 60 PV 5.01
  • BAG, 09.12.1981 - 4 AZR 312/79

    Nebenabrede

  • BAG, 27.01.1987 - 1 ABR 66/85

    Mitbestimmung bei Eingruppierung

  • BAG, 10.11.1992 - 1 AZR 185/92

    Mitbestimmung des Personalrats bei Widerruf der Bestellung zum Vorarbeiter

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 279/84

    Eingruppierung: Vorsitzender einer Prüfungskammer für Kriegsdienstverweigerer

  • BAG, 15.08.2000 - 1 AZR 458/99

    Zulässigkeit des Widerrufs einer übertariflichen Zulage durch den Arbeitgeber -

  • BAG, 29.01.1975 - 4 AZR 218/74

    Tarifvertrag: Fortgeltung nach Auslaufen

  • BAG, 10.12.2008 - 10 AZR 1/08

    Anspruch auf Weihnachtsgeld - Freiwilligkeitsvorbehalt - AGB-Kontrolle - sog.

    Diese nunmehr in § 305c Abs. 2 BGB normierte Regel war schon vor dem Inkrafttreten des AGBG allgemein anerkannt und galt auch für Formulararbeitsverträge (BAG 26. Januar 2005 - 10 AZR 331/04 - BAGE 113, 265, 275; 18. August 1998 - 1 AZR 589/97 - NZA 1999, 659).
  • BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 281/12

    Jahressonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt - Unklarheitenregel

    Sie kommt entgegen der Auffassung der Revision auch deshalb nicht in Betracht, weil die Bestimmungen des Anstellungsvertrags vom 29. März 1999 zwischen den Parteien am 1. Juli 2005 und damit nach Inkrafttreten des § 305 ff. BGB ausdrücklich (erneut) vereinbart worden sind; zudem war die Unklarheitenregel bereits vor dem Jahr 2002 allgemein anerkannt (BAG 10. Dezember 2008 - 10 AZR 1/08 - Rn. 19; 26. Januar 2005 - 10 AZR 331/04 - zu II 2 c bb (3) der Gründe, BAGE 113, 265) .
  • LAG Düsseldorf, 11.01.2017 - 12 Sa 768/16

    Betriebsrente; gesetzliche und vertragliche Unverfallbarkeit

    Angesichts des erzielten Auslegungsergebnisses ist für die Anwendung der Unklarheitenregel, die bereits vor In-Kraft-Treten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes sowie des AGBG allgemein anerkannt war (BAG 18.05.2010 - 3 AZR 373/08, NZA 2010, 935 Rn. 38, 52; BAG 26.01.2005 - 10 AZR 331/04, NZA-RR 2005, 389 Rn. 38) kein Raum.
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