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   BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 210/82   

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https://dejure.org/1984,3046
BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 210/82 (https://dejure.org/1984,3046)
BAG, Entscheidung vom 06.06.1984 - 4 AZR 210/82 (https://dejure.org/1984,3046)
BAG, Entscheidung vom 06. Juni 1984 - 4 AZR 210/82 (https://dejure.org/1984,3046)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eingruppierung eines Fernmeldemechanikers - Ausbildung als Büromaschinenmechaniker - Verwandter Beruf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AP MTB II § 21 Nr. 6
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 19.05.1982 - 4 AZR 767/79

    Eingruppierung als Handwerksmeister - Eigenes Fachgebiet - Artverwandte Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 210/82
    Damit ist erforderlich, daß sich die Berufsbilder in Ausbildung und Prüfung zu einem großen Teil überschneiden, um einen verwandten Beruf annehmen zu können (vgl. BAG vom 10. Juni 1981 - 4 AZR 1164/78 -, vom 19. Mai 1982 - 4 AZR 767/79 -, AP Nr. 46, 59 zu §§ 22, 25 BAT 1975).
  • BAG, 10.06.1981 - 4 AZR 1164/78

    Maschinenmeister - Tarifliche Tätigkeitsmerkmale - Wartung von Maschinen -

    Auszug aus BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 210/82
    Damit ist erforderlich, daß sich die Berufsbilder in Ausbildung und Prüfung zu einem großen Teil überschneiden, um einen verwandten Beruf annehmen zu können (vgl. BAG vom 10. Juni 1981 - 4 AZR 1164/78 -, vom 19. Mai 1982 - 4 AZR 767/79 -, AP Nr. 46, 59 zu §§ 22, 25 BAT 1975).
  • BAG, 21.01.1981 - 4 AZR 858/78

    Spezialarbeiten - Besonders schwierig - Instandsetzung

    Auszug aus BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 210/82
    Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ist deshalb unter dem Beruf die Zugehörigkeit zu einem Erwerszweig zu verstehen, wahrend der bisherige Begriff des Faches den Berufszweig selbst kennzeichnete (vgl. BAG vom 21. Januar 1981 - 4 AZR 858/78 - AP Nr. 5 zu § 21 MTB II).
  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 249/08

    Eingruppierung eines Spielplatzkontrolleurs

    (1) Unter dem Begriff "Fach" ist nach dem allgemeinen Sprachgebrauch nicht etwa eine Tätigkeit, sondern der Berufszweig selbst zu verstehen (st. Rspr., BAG 6. Juni 1984 - 4 AZR 210/82 - AP MTB II § 21 Nr. 6; 21. Januar 1981 - 4 AZR 858/78 - AP MTB II § 21 Nr. 5).

    aa) Ob es sich bei einer Beschäftigung als Schlosser oder Bauschlosser überhaupt um eine solche in einem "verwandten Fach" handelt, also ein Vergleich des Berufsbildes des erlernten Berufs mit demjenigen des Berufs, in dem die Beschäftigung erfolgt, ergeben muss, dass die wesentlichen Punkte des jeweiligen Berufsbildes des ausgeübten und des Ausbildungsberufes übereinstimmen (st. Rspr., BAG 18. Dezember 1996 - 4 AZR 313/95 - zu B II 3 a der Gründe, ZTR 1997, 269; 6. Juni 1984 - 4 AZR 210/82 - AP MTB II § 21 Nr. 6; 21. Januar 1981 - 4 AZR 858/78 - AP MTB II § 21 Nr. 5), muss der Senat vorliegend nicht entscheiden.

  • LAG Hamm, 01.02.2008 - 12 Sa 1667/07

    Eingruppierung; Spielplatzprüfer; verwandtes Fach; Dreher; Bauschlosser

    Nur dann, wenn in beiden Berufsbildern die Fertigkeiten und Kenntnisse in den wesentlichen Punkten übereinstimmen, liegt eine Tätigkeit in einem verwandten Fach vor (BAG, Urteil vom 18. Dezember 1996 - 4 AZR 313/95 - juris Rdnr. 37; Urteil vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 210/82 - AP Nr. 6 zu § 21 MTB II; Hindahl/Schart/Slawik/Vesper, Tarifverträge für Arbeiter der Mitglieder des KAV NW, Loseblatt, Erl. 3 zu Lohngruppe 5).

    Eine Ähnlichkeit der Berufsbilder oder eine Überschneidung von Tätigkeiten in Randgebieten reichen hingegen nicht aus (Urteil vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 210/82 - AP Nr. 6 zu § 21 MTB II; Hindahl/Schart/Slawik/Vesper, Tarifverträge für Arbeiter der Mitglieder des KAV NW, Loseblatt, Erl. 3 zu Lohngruppe 5).

    Unter dem Begriff "Fach" ist der Berufszweig selbst zu verstehen (BAG, Urt. v. 6. Juni 1984 - 4 AZR 210/82 - AP NR. 6 zu § 21 MTB II; Urteil vom 21. Januar 1981 - 4 AZR 858/78 - AP Nr. 5 zu § 21 MTB II).

    Erforderlich ist damit, dass sich die Berufsbilder in Ausbildung und Prüfung zu einem großen Teil überschneiden (BAG, Urteil vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 210/82 - AP NR. 6 zu § 21 MTB II m.w.N.).

  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 28/06

    Rückgruppierung eines Kraftfahrers

    Erforderlich ist, dass sich die Berufsbilder in Ausbildung und Prüfung zu einem großen Teil überschneiden (6. Juni 1984 - 4 AZR 210/82 - AP MTB II § 21 Nr. 6; vgl. auch 18. Dezember 1996 - 4 AZR 313/95 - ZTR 1997, 269).
  • BAG, 27.11.1985 - 4 AZR 280/84

    Eingruppierung: Fernmeldemechaniker in einerBezirks-Fernmeldewerkstatt

    Nach diesen Grundsätzen hat der Senat bereits für den Bereich des Manteltarifvertrags für Arbeiter des Bundes (MTB II) entschieden, daß die Ausbildung als Büromaschinenmechaniker kein verwandter Beruf für einen Fernmeldemechaniker im Sinne der Tätigkeitsmerkmale der Lohngruppe IV MTB II ist (vgl. BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 210/82 -, AP Nr. 6 zu § 21 MTB II).

    Abgesehen davon müßte im vorliegenden Fall nach dem Senatsurteil vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 210/82 - (AP Nr. 6 zu § 21 MTB II) eine artverwandte Tätigkeit zwischen den Berufen des Büromaschinenmechanikers und Fernmeldemechanikers verneint werden.

  • BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 313/95

    Eingruppierung eines als Rohrnetzbauer beschäftigten, mit Arbeiten am

    Nur wenn in beiden Berufsbildern die Fertigkeiten und Kenntnisse in den wesentlichen Punkten übereinstimmen, liegt eine Tätigkeit in einem verwandten Fach vor (Urteil des Senats vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 210/82 - AP Nr. 6 zu § 21 MTB II; LAG Hamm Urteil vom 20. September 1984 - 4 Sa 195/84 - Hindahl/Schart/Schmitz/Waldinger, a.a.O., Erl. 3 zu Lohngruppe 5).
  • LAG Hamm, 08.08.2001 - 18 Sa 1967/00

    Klage eines Arbeitnehmers (Baggerführer, aber gelernter Schlosser) gegen die

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  • LAG Schleswig-Holstein, 03.06.2002 - 4 Sa 438/01

    Eingruppierung, Schichtzulage, Tarifvertrag, Ausschlußfrist, Nachweisgesetz,

    Nur wenn in beiden Berufsbildern die Fertigkeiten und Kenntnisse in den wesentlichen Punkten übereinstimmen, liegt eine Tätigkeit in einem verwandten Fach vor (so auch BAG bereits i. Urt. v. 6. Juni 1984 - 4 AZR 210/82 - in AP-Nr. 6 zu § 21 MTB II ...)".
  • LAG Düsseldorf, 21.01.2020 - 14 Sa 524/19

    Tarifsystematik im TVöD -NRW; Schnittmengen aus verschiedenen

    Eine Beschäftigung in einem verwandten Beruf würde voraussetzen, dass sich die Berufsbilder des erlernten und des auszuübenden Berufes zu einem großen Teil überschneiden (BAG vom 10.06.1981 - 4 AZR 1164/78 - AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG vom 19.5.1982 - 4 AZR 767/79 - AP Nr. 59 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG vom 06.06.1984 - 4 AZR 210/82 - AP Nr. 6 zu § 21 MTB II; BAG vom 01.07.2009 - 4 AZR 249/08, NJOZ 2010, 282, beck-online, Rn. 34).
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