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   BAG, 19.04.1995 - 10 AZR 259/94   

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https://dejure.org/1995,2683
BAG, 19.04.1995 - 10 AZR 259/94 (https://dejure.org/1995,2683)
BAG, Entscheidung vom 19.04.1995 - 10 AZR 259/94 (https://dejure.org/1995,2683)
BAG, Entscheidung vom 19. April 1995 - 10 AZR 259/94 (https://dejure.org/1995,2683)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifliche Sonderzahlung bei Kurzarbeit mit "Null-Stunden"- Arbeitszeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 611; TV-Sonderzahlung für die Metall- und Elektroindustrie des Landes Thüringen vom 8.3.1991 § 2 Ziff. 6
    Tarifliche Sonderzahlung bei Kurzarbeit mit "Null- Stunden"-Arbeitszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 997
  • BB 1995, 2116
  • DB 1995, 2532
  • AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 170
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 10.02.1993 - 10 AZR 450/91

    Jahressonderzahlung - Kürzung - Erziehungsurlaub - Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 19.04.1995 - 10 AZR 259/94
    Die Tarifvertragsparteien haben damit den Anspruch auf die Sonderzahlung nicht nur in den typischen Fällen des Ruhens des Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes, wie beim Wehrdienst (§ 1 ArbPlSchG) oder beim Erziehungsurlaub (vgl. BAG Urteil vom 10. Februar 1993 - 10 AZR 450/91 - AP Nr. 7 zu § 15 BErzGG) oder des Ruhens kraft Vereinbarung ausschließen wollen, sondern mit der Anknüpfung an alle "sonstigen Gründe" eine denkbar weitgefaßte Formulierung gewählt, die alle rechtlich möglichen Fallgestaltungen des Wegfalls der Arbeitsleistung erfaßt.
  • BAG, 22.02.1995 - 10 AZR 782/93

    Tarifliche Sonderzahlung bei lang anhaltender Krankheit

    Auszug aus BAG, 19.04.1995 - 10 AZR 259/94
    Die Tarifvertragsparteien haben mit diesen Regelungen vielmehr zum Ausdruck gebracht, bei welchen Gruppen von Arbeitnehmern sich Zeiten ohne tatsächliche Arbeitsleistung überhaupt nicht auf die Sonderzahlung auswirken sollen (vgl. BAG Urteil vom 22. Februar 1995 - 10 AZR 782/93 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 19.04.1995 - 10 AZR 259/94
    b) Nach dem Tarifwortlaut, der neben dem tariflichen Gesamtzusammenhang für die Tarifauslegung maßgebend ist (vgl. BAGE 46, 308, 310 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung) erfaßt der Ausschlußtatbestand des § 2 Ziff. 6 1. Halbs. TV-Sonderzahlung neben dem Ruhen des Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes oder kraft Vereinbarung alle Fälle, in denen aus sonstigen Gründen während des ganzen Kalenderjahres keine Arbeitsleistung erbracht wird.
  • BAG, 06.10.1993 - 10 AZR 477/92

    Jahressonderzahlung - Ausscheiden aufgrund einer Befristung

    Auszug aus BAG, 19.04.1995 - 10 AZR 259/94
    Eine Überprüfung darauf, ob sie sinnvoll und zweckmäßig ist, kommt den Gerichten nicht zu (vgl. BAG Urteil vom 6. Oktober 1993 - 10 AZR 477/92 - AP Nr. 157 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 669/92

    Sonderzahlung ohne tatsächliche Arbeitsleistung

    Auszug aus BAG, 19.04.1995 - 10 AZR 259/94
    Damit haben die Tarifvertragsparteien im Rahmen ihrer Tarifautonomie von ihrer Befugnis Gebrauch gemacht, im einzelnen zu bestimmen, welche Zeiten ohne tatsächliche Arbeitsleistung sich anspruchsmindernd oder anspruchsausschließend auf die Sonderzahlung auswirken sollen (vgl. BAG Urteile vom 5. August 1992 - 10 AZR 88/90 - und vom 16. März 1994 - 10 AZR 669/92 - AP Nrn. 143 u. 162 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 05.08.1992 - 10 AZR 88/90

    Sonderzahlung ohne tatsächliche Arbeitsleistung

    Auszug aus BAG, 19.04.1995 - 10 AZR 259/94
    Damit haben die Tarifvertragsparteien im Rahmen ihrer Tarifautonomie von ihrer Befugnis Gebrauch gemacht, im einzelnen zu bestimmen, welche Zeiten ohne tatsächliche Arbeitsleistung sich anspruchsmindernd oder anspruchsausschließend auf die Sonderzahlung auswirken sollen (vgl. BAG Urteile vom 5. August 1992 - 10 AZR 88/90 - und vom 16. März 1994 - 10 AZR 669/92 - AP Nrn. 143 u. 162 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • LAG Thüringen, 20.09.1993 - 7/3/2 Sa 172/92

    Arbeitsverhältnis; Tarifvertrag; Sonderzahlung; Betriebszugehörigkeit; Ruhendes

    Auszug aus BAG, 19.04.1995 - 10 AZR 259/94
    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 20. September 1993 - 7/3/2 Sa 172/92 - wird zurückgewiesen.
  • BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 21/09 R

    Kurzarbeitergeldanspruch - erheblicher Arbeitsausfall - Bindungswirkung des

    Kurzarbeit ist die vorübergehende Verkürzung der betriebsüblichen regelmäßigen Arbeitszeit (BAG AP Nr. 170 zu § 611 BGB Gratifikation) .

    Wird die betriebliche regelmäßige Arbeitszeit allerdings in einer Weise "verkürzt", dass überhaupt keine Arbeit mehr zu leisten ist ("Kurzarbeit Null"), führt dies zum Wegfall der Arbeitsleistung für den gesamten Zeitraum (BAG AP Nr. 170 zu § 611 BGB Gratifikation) .

  • BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 29/09 R

    Transferkurzarbeitergeld - Unvermeidbarkeit des dauerhaften Arbeitsausfalls -

    Kurzarbeit ist die (idR vorübergehende) Verkürzung der betriebsüblichen regelmäßigen Arbeitszeit (BAG AP Nr. 170 zu § 611 BGB Gratifikation) und setzt nach allgemeinem Begriffsverständnis eine "Restarbeitszeit" voraus, während bei "Kurzarbeit Null" überhaupt keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung bestehen soll (BAGE 121, 257 ff) , der Betrieb idR also vorübergehend vollständig geschlossen wird.
  • LAG Hessen, 28.02.2022 - 19 Sa 1431/20

    1. Ein Anspruch auf eine tarifliche Sonderzahlung (Urlaubsgeld oder

    Ist eine solche Regelung hingegen für die konkrete Sonderzahlung nicht im Tarifwerk enthalten, wohl aber für andere Arbeitgeberleistungen, spricht dies gegen eine Kürzung der konkreten Sonderzahlung im Falle der Kurzarbeit (BAG, Urteil vom 10. Mai 1995 - 10 AZR 650/94 - Rn. 19, NZA 1995, 1106; BAG, Urteil vom 19. April 1995 - 10 AZR 259/94 - Rn. 14, NZA 1995, 997).
  • LAG Baden-Württemberg, 20.06.2002 - 22 Sa 7/02

    Annahmeverzug des Arbeitgebers - Sonderzahlung

    Die Kammer hat insoweit, da möglicherweise von der Rechtsprechung des 10. Senates abweichend, (vgl. etwa BAG Urt. v. 16.3.1994 - 10 AZR 669/92 - BAG Urt. v. 19.4.1955 - 10 AZR 259/94 - NZA 95, S. 997 und NZA 95, S. 1096, aber auch BAG Urt. v. 24.3.1993 - 10 AZR 160/92 - AP Nr. 152 zu § 611 BGB Gratifikation) die Revision zugelassen, soweit die Klage auch mit dem Streitgegenstand der geltend gemachten Weihnachtsgratifikation für das Jahr 2000 unter Abänderung des Urteils 1. Instanz abgewiesen wurde.
  • LAG Hessen, 28.02.2022 - 19 Sa 504/21

    1. Ein Anspruch auf eine tarifliche Sonderzahlung (Urlaubsgeld oder

    Ist eine solche Regelung hingegen für die konkrete Sonderzahlung nicht im Tarifwerk enthalten, wohl aber für andere Arbeitgeberleistungen, spricht dies gegen eine Kürzung der konkreten Sonderzahlung im Falle der Kurzarbeit (BAG, Urteil vom 10. Mai 1995 - 10 AZR 650/94 - Rn. 19, NZA 1995, 1106; BAG, Urteil vom 19. April 1995 - 10 AZR 259/94 - Rn. 14, NZA 1995, 997).
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