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   BAG, 04.08.1955 - 2 AZR 88/54   

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BAG, 04.08.1955 - 2 AZR 88/54 (https://dejure.org/1955,98)
BAG, Entscheidung vom 04.08.1955 - 2 AZR 88/54 (https://dejure.org/1955,98)
BAG, Entscheidung vom 04. August 1955 - 2 AZR 88/54 (https://dejure.org/1955,98)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Lohnstop - Arbeitsvertrag - Kündigungsrecht - Dauerangestellte - Wichtiger Grund - Fristlose Entlassung - Mehrere Verfehlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Arbeitsverhältnis: Außerordentliche Kündigung eines Dauerangestellten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1955, 899
  • AP BGB § 626 Nr. 3
 
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Wird zitiert von ... (30)

  • LAG Bremen, 17.06.2015 - 3 Sa 129/14

    Unwirksame außerordentliche Druckkündigung eines Hafenfacharbeiters wegen des

    Dabei ist jedoch Voraussetzung, dass die Kündigung das einzig praktisch in Betracht kommende Mittel ist, um die Schäden abzuwenden (BAG 11. Februar 1960 - 5 AZR 210/58 - BAGE 9, 53, 54 = AP Nr. 3 zu § 626 BGB Druckkündigung; BAG 26. Januar 1962 - 2 AZR 244/61 - BAGE 12, 220, 231 = AP Nr. 8 zu § 626 BGB Druckkündigung; BAG 10. Februar 1977 - 2 ABR 80/76 - BAGE 29, 7, 15 = AP Nr. 9 zu § 103 BetrVG 1972; BAG, BAG 19. Juni 1986 - 2 AZR 563/85 - AP Nr. 33 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 a der Gründe, m.w.N; BAG, 10. Dezember 1992 - 2 AZR 271/92 -, juris, BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 420/12 aaO.; LAG Bremen 24. April 2014 - 3 Sa 81/13).
  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

    Der Revision ist zuzugeben, daß es bei einer mehrfachen Begründung des Sachverhaltes nicht nur der Überprüfung der einzelnen Kündigungsgründe bedarf, sondern, wenn die isolierte Betrachtungsweise nicht bereits zur Wirksamkeit der Kündigung führt, auch der Prüfung, ob die Kündigungsgründe in ihrer Gesamtheit das Arbeitsverhältnis so belasten, daß dem Kündigenden die Fortsetzung nicht zuzumuten ist (BAG Urteil vom 4. August 1955 - 2 AZR 88/54 - AP Nr. 3 zu § 626 BGB; MünchKomm-Schwerdtner, § 626 BGB Rz 55; Staudinger/Neumann, BGB, 12. Aufl., § 626 Rz 25; KR-Hillebrecht, aaO, § 626 BGB Rz 185; ferner auch BAG Urteil vom 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; KR-Becker, 2. Aufl., § 1 KSchG Rz 180).
  • BAG, 22.07.1982 - 2 AZR 30/81

    Ultima-Ratio-Prinzip

    Zwar ist bei einer Kündigung, die auf mehrere Gründe gestützt wird, zunächst zu prüfen, ob jeder Sachverhalt für sich allein geeignet ist, die Kündigung zu begründen (vgl. KR-Becker, § 1 KSchG Rz 180 und BAG Urteil vom 4. August 1955 - 2 AZR 88/54 - AP Nr. 3 zu § 626 BGB).
  • BAG, 19.06.1986 - 2 AZR 563/85

    Voraussetzungen für betriebsbedingte Druckkündigung

    Dabei ist jedoch Voraussetzung, daß die Kündigung das einzig praktisch in Betracht kommende Mittel ist, um die Schäden abzuwenden (BAG 9, 53, 54 = AP Nr. 3 zu § 626 BGB Druckkündigung; BAG 12, 220, 231 = AP Nr. 8 zu § 626 BGB Druckkündigung; BAG 29, 7, 15 = AP Nr. 9 zu § 103 BetrVG 1972).
  • BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 643/96

    Kündigung im öffentlichen Dienst wegen wiederholter strafgerichtlicher

    Allerdings ist dem rechtlichen Ausgangspunkt des Landesarbeitsgerichts zuzustimmen, daß bei einer Kündigung, die auf mehrere Gründe gestützt wird, zunächst zu prüfen ist, ob jeder Sachverhalt für sich allein geeignet ist, die Kündigung zu begründen; erst wenn die isolierte Betrachtungsweise nicht bereits zur Sozialwidrigkeit der Kündigung führt, ist im Wege einer einheitlichen Betrachtungsweise zu prüfen, ob die einzelnen Kündigungsgründe in ihrer Gesamtheit Umstände darstellen, die bei verständiger Würdigung in Abwägung der Interessen der Vertragsparteien und des Betriebes die Kündigung als billigenswert und angemessen erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung, BAG Urteile vom 4. August 1955 - 2 AZR 88/54 - AP Nr. 3 zu § 626 BGB; vom 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu III 3 der Gründe und vom 21. November 1985 - 2 AZR 21/85 - AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969, zu III 1 der Gründe; zustimmend Hueck/von Hoyningen-Huene, KSchG, 12. Aufl., § 1 Rz 167; KR-Etzel, 4. Aufl., § 1 KSchG Rz 257 f.; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 8. Aufl., § 129 I 3, S. 1160; Löwisch, KSchG, 7. Aufl., § 1 Rz 66 f).
  • BAG, 09.01.1986 - 2 ABR 24/85

    Verwirkung - Kündigung

    Nach ihrem Ablauf greift die unwiderlegliche gesetzliche Vermutung ein, daß auch ein möglicher weise erheblicher wichtiger Grund nicht mehr geeignet ist, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar zu machen (BAG 24, 341, 343 = AP Nr. 3 zu § 626 BGB Auschlußfrist, zu I 2 der Gründe).
  • LAG Hamm, 01.03.1990 - 17 Sa 1326/89

    Erfüllung der ehelichen Pflichten; Kündigung; Versorgungsausgleich;

    Dabei ist jedoch Voraussetzung, daß die Kündigung das einzig praktisch in Betracht kommende Mittel ist, um die Schäden abzuwenden (BAG, Urteil vom 11.02.1960 - 5 AZR 210/58 -, BAG 9, 53, 54 = AP Nr. 3 zu § 626 BGB Druckkündigung; BAG Urteil vom 26.01.1962 - 2 AZR 244/61 -, aaO.).

    Zwar ist anerkannt, daß die Zweiwochenfrist des § 54 Abs. 2 BAT bzw. des § 626 Abs. 2 BGB bei Pflichtverletzungen, die zu einem Gesamtverhalten zusammengefaßt werden können, mit dem letzten Vorfall, der ein weiteres und letztes Glied in der Kette der Ereignisse bildet, die zum Anlaß für eine Kündigung genommen wird, in Lauf gesetzt wird (BAG, Urteil vom 06.07.1972 - 2 AZR 386/71 -, AP Nr. 3 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).

  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 86/54

    Arbeitsverhältnis: Kündigung durch eine juristische Person, Fristlose Kündigung

    Nachprüfbar bleibt, ob das Landesarbeitsgericht den Begriff des wichtigen Grundes an sich verkannt hat, und ob der Sachverhalt allgemein gesehen, also ohne die Besonderheiten des Einzelfalls als rein tatsächliche Umstände, geeignet ist, einen wichtigen Kündigungsgrund abzugeben (so die herrschende Meinung, auch das RG und RAG , vgl. die Nachweisungen bei Nikisch, Arbeitsrecht 2. Aufl., S. 596, 597, ferner bereits die Entscheidung des erkennenden Senats, AP 55 Nr. 1 zu § 626 und seine noch nicht veröffentlichte Entscheidung in Sachen 2 AZR 88/54 vom 04. August 1955).
  • LAG Düsseldorf, 28.06.2000 - 12 Sa 851/99

    Außerordentliche betriebsbedingte Druckkündigung - tarifliche Unkündbarkeit nach

    Diese Bedenken greifen jedoch gegen § 55 BAT schon deshalb nicht durch, weil die Vorschrift die betriebsbedingte Änderungskündigung zulässt (BAG, Urteil vom 31.01.1996, 2 AZR 158/95, AP Nr. 3 zu § 626 BGB Druckkündigung, zu II 5 c).

    Darüber hinaus setzt die Änderungskündigung zu ihrer sozialen Rechtfertigung voraus, dass dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter den bisherigen Bedingungen unzumutbar ist und dem Arbeitnehmer die neuen Bedingungen zumutbar sind (BAG, Urteil vom 31.01.1996, 2 AZR 158/95, AP Nr. 3 zu § 626 BGB Druckkündigung, zu II 4).

  • LAG Hamm, 18.06.1998 - 17 Sa 1967/97
    was aber dann u. a. dazu führt, daß durch die tarifliche Bestimmung in § 42 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 2 Buchst. b) TVK auch nicht von vornherein eine außerordentliche arbeitgeberseitige Kündigung gemäß § 626 BGB gegenüber einem nach § 42 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 1 TVK arbeitgeberseitig nicht mehr ordentlich kündbaren Musiker z. B. wegen häufig krankheitsbedingten Fehlzeiten dieses Musikers ausgeschlossen ist (vgl. hierzu: BAG, Urteil vom 09.09.1992 - 2 AZR 190/92 - AP Nr. 3 zu § 626 BGB Krankheit).

    Allenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer arbeitgeberseitig gesetzlich, tarifvertraglich und/oder einzelvertraglich nicht (mehr) ordentlich kündbar sei, könne im Ausnahmefall eine arbeitgeberseitige außerordentliche Kündigung dieses arbeitgeberseitig ordentlich nicht (mehr) kündbaren Arbeitnehmers aus Krankheitsgründen in Betracht kommen ( BAG, Urteil vom 09.09.1992 - 2 AZR 190/92 - AP Nr. 3 zu § 626 BGB Krankheit; BAG, Urteil vom 18.02.1993 - 2 AZR 526/92 - AP Nr. 35 zu § 15 KSchG 1969; BAG, Urteil vom 12.07.1995 - 2 AZR 762/94 - AP Nr. 7 zu § 626 BGB Krankheit).

  • LAG Düsseldorf, 14.03.2000 - 3 Sa 109/00

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Steuerhinterziehung eines Angestellten

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.02.2011 - 25 Sa 2421/10

    Verdachtskündigung - Anhörung des Arbeitnehmers - Verdacht des Arbeitszeitbetrugs

  • ArbG Essen, 04.04.2008 - 5 Ca 3715/07

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung im Falle eines Versuchs des

  • LAG Hamm, 01.08.2007 - 6 Sa 694/07

    Außerordentliche Kündigung wegen unterlassener Wartung der Bremsanlage

  • LAG Hamm, 07.12.2000 - 17 Sa 1447/00

    Außerdienstlich versuchter schwerer Diebstahl eines Arbeiters mittels Werkzeug

  • BAG, 09.08.1990 - 2 AZR 623/89

    Voraussetzungen einer verhaltensbedingten Kündigung - Vergleich der

  • LAG Hamm, 13.01.2000 - 17 Sa 1712/99

    Wirksamkeit außerordentlicher fristloser Kündigung ; Anwendbarkeit der für

  • LAG Hamm, 04.06.1998 - 17 Sa 2391/97

    Außerordentliche Änderungskündigung aus betriebsbedingten Gründen; Einstweiliger

  • LAG Hamm, 12.12.1991 - 4 Sa 1239/91

    Weiterbeschäftigungsanspruch; Arbeitnehmer; Kündigung; Außerordentliche

  • LAG Baden-Württemberg, 27.03.1996 - 7 Sa 102/95

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung; Anspruch auf eine Abfindungszahlung

  • ArbG Aachen, 25.10.2022 - 6 Ca 1410/22

    Außerordentliche Kündigung eines Sachbearbeiters des städtischen Fuhrpark- und

  • LSG Rheinland-Pfalz, 28.11.2002 - L 1 AL 198/01

    Eingliederungszuschuss - Rückzahlungspflicht des Arbeitgebers - Befreiung wegen

  • LAG Nürnberg, 25.03.1999 - 8 TaBV 21/98

    Kündigung: außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - Nachschieben

  • BAG, 24.10.1963 - 2 AZR 396/62

    Kirchliche Aufsichtsbehörde - Krankenhaus - Chefarzt - Genehmigung -

  • LAG Berlin, 06.01.1992 - 9 Sa 69/91

    Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen hauptamtlicher Tätigkeit im

  • LSG Bayern, 07.04.2005 - L 10 AL 374/03

    Erweiterung des Förderungszeitraums bei Gewährung eines Eingliederungszuschusses

  • LAG Hessen, 02.05.2000 - 7 Sa 1291/99

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Änderungskündigung; Beschäftigung als

  • LAG Berlin, 21.04.1997 - 9 Sa 1/97

    Außerordentliche Kündigung eines 'unkündbaren' Arbeitnehmers - Wahrung der

  • LAG Saarland, 24.09.1969 - 1 Sa 4/69

    Fristlose Kündigung bei großer Verletzung der Treuepflicht durch einen

  • BAG, 30.10.1981 - 7 AZR 142/79
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