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   BAG, 07.07.1954 - 1 ABR 6/54   

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https://dejure.org/1954,77
BAG, 07.07.1954 - 1 ABR 6/54 (https://dejure.org/1954,77)
BAG, Entscheidung vom 07.07.1954 - 1 ABR 6/54 (https://dejure.org/1954,77)
BAG, Entscheidung vom 07. Juli 1954 - 1 ABR 6/54 (https://dejure.org/1954,77)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BetrVG (1952) § 24
    Betriebsverfassungsrecht: Feststellung der Nichtwählbarkeit einer Betriebsratsmitglieds

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 1, 43
  • NJW 1954, 1421
  • AP BetrVG § 24 Nr. 1
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BAG, 10.10.2012 - 7 ABR 53/11

    Wählbarkeit zum Betriebsrat

    Allerdings wird ein Mangel geheilt, wenn inzwischen die erforderliche sechsmonatige Betriebszugehörigkeit erreicht ist (vgl. BAG 7. Juli 1954 - 1 ABR 6/54 - BAGE 1, 43, 44 zu § 24 BetrVG 1952) .
  • BAG, 14.11.1975 - 1 ABR 61/75

    Betriebsratswahl: Erlöschen des Amtes eines Wahlvorstands

    Das Amt des WahlVorstandes erlischt mit der Einberufung des Betriebsrats zur konsti tuierenden Sitzung (Bestätigung BAG 1, 43 = AP Nr. 1 zu § 24 BetrVG; BAG AP Nr. 1 zu § 29 BetrVG; BAG AP Nr. 11 zu § 76 BetrVG).

    Der Wahlvorstand ist nicht Beteiligter in einem die Wahlanfechtung betreffenden Beschlußverfahren (BAG 1, 43 [44] = AP Sr. 1 zu § 24 BetrVG; AP Nr. 11 zu § 76 BetrVG), in dem nunmehr gegebenenfalls die Mängel einer Vorwahl geltend zu machen wären.

  • BAG, 25.08.1981 - 1 ABR 61/79

    Beschlussverfahren -; mögliche Antragsteller; Antragsbefugnis; Modalitäten der

    Bedenken gegen die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde ergeben sich auch nicht daraus, daß die Antragsteller als Mitglieder des Betriebswahlvorstandes auftreten, dieser aber mit dem Abschluß der Aufsichtsratswahl funktionslos geworden ist (BAG 1, 43 = AP Nr. 1 zu § 24 BetrVG; BAG AP Nr. 1 zu § 29 BetrVG; BAG AP Nr. 11 zu § 76 BetrVG; Hoffmann-Lehmann- Weinmann, MitbestG, vor § 9 Anm. 84; Hanau-Ulmer, MitbestG, vor § 9 Anm. 60; Fitting-Wlotzke-Wißmann, MitbestG, 2. Aufl., Übersicht vor § 9 Anm. 77) .
  • VG Frankfurt/Main, 03.06.2013 - 23 K 1700/13

    Kein Verlust des Wahlrechts bei Personalgestellung

    Ein Antrag nach § 26 Nr. 7 HPVG kann grundsätzlich jederzeit gestellt werden, und zwar, wie schon der Wortlaut zum Ausdruck bringt, auch nach Ablauf der Wahlanfechtungsfrist (BVerwG B. v. 7.11.1975 - VII P 11.74 - E 49, 342, 343; Dobler a.a.O. Rn. 65; HessVGH B. 14.7.1976 - BPV TK 6/76 - PersV 1978, 128; Kröll a.a.O., Fischer/Goeres/Gronimus a.a.O. Rn. 22; Schwarze a.a.O. Rn. 55, 57; Ilbertz/Widmaier a.a.O. Rn. 28; vgl. zu § 24 Nr. 6 BetrVG BAG B. v. 11.3.1975 - 1 ABR 77/74 - AP Nr. 1 zu § 24 BetrVG 1972; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier - Fitting u.a. -, BetrVG, 26. Aufl., 2012, § 24 BetrVG Rn. 42; Koch a.a.O.).
  • VG Frankfurt/Main, 15.08.2011 - 23 K 863/11

    Wählbarkeit

    Ein Antrag nach § 26 Nr. 7 HPVG kann grundsätzlich jederzeit gestellt werden, und zwar, wie schon der Wortlaut zum Ausdruck bringt, auch nach Ablauf der Wahlanfechtungsfrist (BVerwG B. v. 7.11.1975 - VII P 11.74 - E 49, 342, 343; Dobler, Kröll a.a.O., Fischer/Goeres/Gronimus a.a.O. Rn. 22; Schwarze a.a.O. Rn. 55, 57; Ilbertz/Widmaier a.a.O. Rn. 28; vgl. zu § 24 Nr. 6 BetrVG BAG B. v. 11.3.1975 - 1 ABR 77/74 - AP Nr. 1 zu § 24 BetrVG 1972; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier - Fitting u.a. -, BetrVG, 25. Aufl., 2010, § 24 BetrVG Rn. 42; Koch a.a.O.).
  • BAG, 26.10.1962 - 1 ABR 3/61

    Wahlvorstand - Beteiligter - Wahlanfechtung - Beschlußverfahren -

    1) Der Wahlvorstand ist nicht Beteiligter in einem.die Wahlanfechtung betreffenden Beschlußverfahren (Bestätigung von BAG 1, 43 = AP Br» 1 zu § 24 BetrVG), .

    Der Senat hat hinsichtlich der Anfechtung der Betriebsratswahl bereits ausgesprochen (BAG 1, 43 -- AP 5.

  • BAG, 14.01.1983 - 6 ABR 39/82

    Anfechtung Betriebsratswahl

    Daher ist er auch nicht Beteiligter in einem die Wahlanfechtung betreffenden Beschlußverfahren , auch wenn sich die Anfechtung auf Mängel seiner Bestellung bzw. seines Verfahrens bezieht (BAG 1, 43, 44; Beschluß vom 14. November 1975 - 1 ABR 61/75 - AP Nr, 1 zu § 18 BetrVG 1972).
  • LAG Baden-Württemberg, 06.07.2000 - 22 TaBV 1/00

    Arbeitnehmereigenschaft

    Die erstbeteiligte Antragstellerin ist auch zur Verfolgung des Antrags berechtigt, da sie auch Anfechtungsberechtigte für die Wahl des Betriebsrates gewesen wäre (BAG AP Nr. 1 zu § 24 BetrVG 1972).
  • LAG Berlin, 12.03.1990 - 9 TaBV 1/90

    Betriebsrat: Passives Wahlrecht von Beschäftigten in Werkstätten für Behinderte

    Wenn aber der Gesetzgeber die Berufung auf eine von Anfang an fehlende Wählbarkeit in den Betriebsrat in einem selbständigen Beschlussverfahren zulässt, ohne dass eine bestimmte Frist eingehalten werden muss, dann erscheint es nur folgerichtig, den Kreis der Antragsberechtigten als identisch anzusehen mit dem der Wahlanfechtungsbefugten nach § 19 Abs. 2 BetrVG (ebenso BAG vom 11.03.1975, AP Nr. 1 zu § 24 BetrVG 1972; BAG vom 28.11.1977, AP Nr. 2 zu § 8 BetrVG 1972; Wiese in: GK- BetrVG , Bd. I, 4. Aufl. 1987, § 24 Rdn. 45 mit weiteren Nachweisen; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG , 16. Aufl. 1990, § 24 Rdn. 26).
  • MAVG der Evangelischen Kirche in Deutschland, 28.04.2003 - VerwG.EKD I-0124/G27
    So kann beispielsweise die Anfechtung auf die fehlende Wählbarkeit nicht mehr gestützt werden, wenn vor Abschluss der gerichtlichen Verhandlung der Mitarbeiter wählbar geworden ist (BAG 7. Juli 1954, AP BetrVG § 24 Nr. 1; Fitting/Kaiser/Heither/Engels/Schmidt, aaO, Rn. 13 zu § 19).
  • VGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 28.04.2003 - VerwG.EKD I-0124/G27
  • VG für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Evangelischen Kirche in Deutschland, 28.04.2003 - VerwG.EKD I-0124/G27
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