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   BAG, 04.05.1955 - 1 ABR 4/53   

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BAG, 04.05.1955 - 1 ABR 4/53 (https://dejure.org/1955,211)
BAG, Entscheidung vom 04.05.1955 - 1 ABR 4/53 (https://dejure.org/1955,211)
BAG, Entscheidung vom 04. Mai 1955 - 1 ABR 4/53 (https://dejure.org/1955,211)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fragen der allgemeinen Politik - Parteipolitische Fragen - Betriebsversammlung - Pflicht der Betriebsratsmitglieder - Betriebsfrieden - Betriebsrat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Betriebsverfassungsrecht: Zulässiger Gegenstand einer Betriebsversammlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 1, 359
  • NJW 1955, 1126
  • MDR 1955, 649
  • BB 1956, 77
  • DB 1955, 631
  • AP BetrVG § 44 Nr. 1
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BAG, 05.05.1987 - 1 AZR 292/85

    Vergütung - Betriebsversammlung

    Soweit die Zeit der Teilnahme über die normale Arbeitszeit hinausgeht, ist dies keine Mehrarbeit und ist auch nicht als Mehrarbeitszeit zu vergüten; es besteht kein Anspruch auf Mehrarbeitszuschlag (vgl. BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972; allgemeine Meinung, vgl. Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, aaO, § 44 Rz 33 mit weiteren Nachweisen).

    Der Senat hat deshalb schon in der Entscheidung vom 18. September 1973 (BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe) darauf hingewiesen, daß das Lohnausfallprinzip "angesprochen" wird.

    Mit der Neuregelung in § 44 Abs. 1 Satz 3 BetrVG soll offenbar ein Anreiz geschaffen werden, daß die von dieser Regelung betroffenen Arbeitnehmer auch an Betriebsversammlungen außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit teilnehmen (vgl. BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe und Urteil vom 1. Oktober 1974 - 1 AZR 394/73 - AP Nr. 2 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 a der Gründe).

  • BAG, 05.05.1987 - 1 AZR 665/85

    Erholungsurlaub - Betriebsversammlung

    Soweit die Zeit der Teilnahme über die normale Arbeitszeit hinausgeht, ist dies keine Mehrarbeit und ist auch nicht als Mehrarbeitszeit zu vergüten; es besteht kein Anspruch auf Mehrarbeitszuschlag (vgl. BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972; allgemeine Meinung, vgl. Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, aaO, § 44 Rz 33 m. w. N.).

    Der Senat hat deshalb schon in der Entscheidung vom 18. September 1973 (BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe) darauf hingewiesen, daß das Lohnausfallprinzip "angesprochen" wird.

    Mit der Neuregelung in § 44 Abs. 1 Satz 3 BetrVG soll offenbar ein Anreiz geschaffen werden, daß die von dieser Regelung betroffenen Arbeitnehmer auch an Betriebsversammlungen außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit teilnehmen (vgl. BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe und Urteil vom 1. Oktober 1974 - 1 AZR 394/73 - AP Nr. 2 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 a der Gründe).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.07.2016 - 10 TaBV 367/16

    Störung des Betriebsfriedens - Entlassungsbegehren des Betriebsrats

    In einer Entscheidung vom 4. Mai 1955 (1 ABR 4/53) meinte das Bundesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit den Bremer Vorinstanzen, dass eine ernsthafte Gefährdung des Betriebsfriedens anzunehmen sei, wenn der Widerspruch anders denkender Betriebsangehöriger hervorgerufen und dadurch große, sich über Tage erstreckende Unruhe in den Betrieb getragen werde.
  • LAG Düsseldorf, 09.01.2013 - 12 TaBV 93/12

    Ausschluss des Betriebsratsvorsitzenden aus dem Betriebsrat

    Die Pflichtverletzung muss objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend sein (BAG 21.02.1978 - 1 ABR 54/76, BB 1978, 1116 Rn. 85; BAG 22.06.1993 - 1 ABR 62/92, AP Nr. 22 zu § 23 BetrVG 1972 Rn. 53; s.a. BAG 04.05.1955 - 1 ABR 4/53, AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG Rn. 15).

    Doch kann auch eine einmalige Amtspflichtverletzung dann als grob angesehen werden, wenn sie den Betriebsfrieden ernstlich gefährdet oder gar schon nachhaltig gestört hat (BAG 04.05.1955 a.a.O. Rn. 15; i.E. ebenso BAG 22.05.1959 - 1 ABR 2/59, AP Nr. 3 zu § 23 BetrVG Rn. 10; Fitting et al. BetrVG 26. Aufl. 2012 § 23 Rn. 17).

    c) Zur Überzeugung der Kammer hat der Beteiligte zu 2) die Amtspflichtverletzung auch schuldhaft, nämlich vorsätzlich, jedenfalls grob fahrlässig (vgl. insoweit BAG 04.05.1955 - 1 ABR 4/53 a.a.O. Rn. 16; Fitting a.a.O. § 23 Rn. 16) begangen.

  • BAG, 05.05.1987 - 1 AZR 666/85

    Betriebsversammlung

    Soweit die Zeit der Teilnahme über die normale Arbeitszeit hinausgeht, ist dies keine Mehrarbeit und ist auch nicht als Mehrarbeitszeit zu vergüten; es besteht kein Anspruch auf Mehrarbeitszuschlag (vgl. BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972; allgemeine Meinung, vgl. Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, aaO, § 44 Rz 33 mit weiteren Nachweisen).

    Der Senat hat deshalb schon in der Entscheidung vom 18. September 1973 (BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe) darauf hingewiesen, daß das Lohnausfallprinzip "angesprochen" wird.

    Mit der Neuregelung in § 44 Abs. 1 Satz 3 BetrVG soll offenbar ein Anreiz geschaffen werden, daß die von dieser Regelung betroffenen Arbeitnehmer auch an Betriebsversammlungen außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit teilnehmen (vgl. BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe und Urteil vom 1. Oktober 1974 - 1 AZR 394/73 - AP Nr. 2 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 a der Gründe).

  • BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 177/02

    Verhaltensbedingte Kündigung; Auflösung

    Seine Grenze findet das Teilnahmerecht an der Personalversammlung allerdings regelmäßig in der arbeitsvertraglichen Pflicht, nicht den Betriebsfrieden zu stören (vgl. BAG 4. Mai 1955 - 1 ABR 4/53 - BAGE 1, 359; 22. Oktober 1964 - 2 AZR 479/63 - AP KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 4; FKHES BetrVG 21. Aufl. § 45 Rn. 22 f.).
  • BAG, 18.04.1985 - 6 ABR 19/84

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Ableistung von Überstunden -

    Hier kann dahinstehen, ob, wie die Rechtsbeschwerde unter Hinweis auf Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zu § 23 BetrVG 1952 (vgl. BAG 1, 359, 364 und BAG 2, 175, 179 f.) meint, hierfür bereits ein einmaliger Verstoß ausreicht (vgl. zum BetrVG 1972 offenbar auch BAG 42, 11, 16).
  • BAG, 05.05.1987 - 1 AZR 667/85

    Anspruch auf Vergütung für die Zeit der Teilnahme an einer Betriebsversammlung -

    Soweit die Zeit der Teilnahme über die normale Arbeitszeit hinausgeht, ist dies keine Mehrarbeit und ist auch nicht als Mehrarbeitszeit zu vergüten; es besteht kein Anspruch auf Mehrarbeitszuschlag (vgl. BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972; allgemeine Meinung, vgl. Fitting/Auffarth/Kaiser/ Heither, aaO, § 44 Rz 33 mit weiteren Nachweisen).

    Der Senat hat deshalb schon in der Entscheidung vom 18. September 1973 (BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe) darauf hingewiesen, daß das Lohnausfallprinzip "angesprochen" wird.

    Mit der Neuregelung in § 44 Abs. 1 Satz 3 BetrVG soll offenbar ein Anreiz geschaffen werden, daß die von dieser Regelung betroffenen Arbeitnehmer auch an Betriebsversammlungen außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit teilnehmen (vgl. BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe und Urteil vom 1. Oktober 1974 - 1 AZR 394/73 - AP Nr. 2 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 a der Gründe).

  • BAG, 05.05.1987 - 1 AZR 669/85

    Anspruch auf Vergütung für die Zeit der Teilnahme an einer Betriebsversammlung -

    Soweit die Zeit der Teilnahme über die normale Arbeitszeit hinausgeht, ist dies keine Mehrarbeit und ist auch nicht als Mehrarbeitszeit zu vergüten; es besteht kein Anspruch auf Mehrarbeitszuschlag (vgl. BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972; allgemeine Meinung, vgl. Fitting/Auffarth/Kaiser/ Heither, aaO, § 44 Rz 33 mit weiteren Nachweisen).

    Der Senat hat deshalb schon in der Entscheidung vom 18. September 1973 (BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe) darauf hingewiesen, daß das Lohnausfallprinzip "angesprochen" wird.

    Mit der Neuregelung in § 44 Abs. 1 Satz 3 BetrVG soll offenbar ein Anreiz geschaffen werden, daß die von dieser Regelung betroffenen Arbeitnehmer auch an Betriebsversammlungen außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit teilnehmen (vgl. BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe und Urteil vom 1. Oktober 1974 - 1 AZR 394/73 - AP Nr. 2 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 a der Gründe).

  • BAG, 05.05.1987 - 1 AZR 668/85

    Anspruch auf Vergütung für die Zeit der Teilnahme an einer Betriebsversammlung -

    Soweit die Zeit der Teilnahme über die normale Arbeitszeit hinausgeht, ist dies keine Mehrarbeit und ist auch nicht als Mehrarbeitszeit zu vergüten; es besteht kein Anspruch auf Mehrarbeitszuschlag (vgl. BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972; allgemeine Meinung, vgl. Fitting/Auffarth/Kaiser/ Heither, aaO, § 44 Rz 33 mit weiteren Nachweisen).

    Der Senat hat deshalb schon in der Entscheidung vom 18. September 1973 (BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe) darauf hingewiesen, daß das Lohnausfallprinzip "angesprochen" wird.

    Mit der Neuregelung in § 44 Abs. 1 Satz 3 BetrVG soll offenbar ein Anreiz geschaffen werden, daß die von dieser Regelung betroffenen Arbeitnehmer auch an Betriebsversammlungen außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit teilnehmen (vgl. BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe und Urteil vom 1. Oktober 1974 - 1 AZR 394/73 - AP Nr. 2 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 a der Gründe).

  • BAG, 02.11.1955 - 1 ABR 30/54

    Betriebsverfassungsrecht: Ausschluß eines Betriebsratsmitglieds wegen grober

  • BAG, 13.01.1956 - 1 AZR 167/55

    Volksabstimmung - Parteipolitisches Interesse der KPD - Amtspflichten eines

  • BAG, 01.10.1974 - 1 AZR 394/73

    Betriebsversammlung - Fiktion des Anspruchs auf Arbeitsentgelt - Teilnehmer einer

  • BAG, 22.10.1964 - 2 AZR 479/63

    Betriebsversammlung - Meinungsäußerung - Ehrverletzung - Betriebsfrieden

  • ArbG Kempten, 21.08.2012 - 2 BV 16/12

    Sorgfaltspflicht Betriebsrats: Ausschluss Betriebsratsvorsitzenden

  • LAG Düsseldorf, 23.06.1977 - 3 TaBV 8/77

    Ausschlussverfahren gegenüber einem Betriebsratsmitglied; Ausschlussantrag der

  • VGH Hessen, 29.05.1985 - HPV TL 282/85

    Personalvertretungsrecht - Grober Pflichtverstoß des Dienststellenleiters -

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