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   GemSOGB, 21.09.1993 - GmS-OGB 1/93   

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https://dejure.org/1993,2233
GemSOGB, 21.09.1993 - GmS-OGB 1/93 (https://dejure.org/1993,2233)
GemSOGB, Entscheidung vom 21.09.1993 - GmS-OGB 1/93 (https://dejure.org/1993,2233)
GemSOGB, Entscheidung vom 21. September 1993 - GmS-OGB 1/93 (https://dejure.org/1993,2233)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstellung eines Verfahrens nach § 14 S. 1 Gesetz zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes (RsprEinhG)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätze der Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung gegenüber dem Arbeitgeber für fahrlässig verursachte Schäden bei der Ausführung von Arbeiten; Bedeutung der Gefahrgeneigtheit der Arbeit; Haftungsentlastung des Arbeitnehmers nach Maßgabe einer Abwägung des Verschuldens ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    RsprEinhG § 14; BGB § 25; GG Art. 2, 12
    Arbeitnehmerhaftung: Abkehr von der Gefahrgeneigtheit als Kriterium der Haftungsbegrenzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitnehmer haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit (IBR 1994, 177)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 856
  • ZIP 1994, 225
  • NZA 1994, 270
  • BB 1994, 431
  • DB 1994, 428
  • AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 102
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 12.06.1992 - GS 1/89

    Haftung des Arbeitnehmers

    Auszug aus GemSOGB, 21.09.1993 - GmS-OGB 1/93
    Der Große Senat des BAG hat sich in seinem Beschluß vom 12.6.1992 (BB 1993, 1009 = DB 1993, 939 = JZ 1993, 908 mit Anmerkung Marhold S. 910 = NJW 1993, 1732 ) - ebenso wie der 8. Senat des BAG (DB 1990, 47) und nahm der überwiegende Teil in der Literatur - dafür ausgesprochen, auf das Kriterium der Gefahrgeneigtheit der Arbeit als Vooraussetzung für die Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung zu verzichten; die Grundsätze über die Haftungserleichterung/Haftungsbegrenzung müßten für alle Arbeiten gelten, die durch den Betrieb veranlaßt sind und aufgrund eines Arbeitsvehältnisses geleistet werden.
  • BAG, 12.10.1989 - 8 AZR 741/87

    Gebotene Erweiterung der Haftungsbeschränkung zugunsten des Arbeitnehmers über

    Auszug aus GemSOGB, 21.09.1993 - GmS-OGB 1/93
    Der Große Senat des BAG hat sich in seinem Beschluß vom 12.6.1992 (BB 1993, 1009 = DB 1993, 939 = JZ 1993, 908 mit Anmerkung Marhold S. 910 = NJW 1993, 1732 ) - ebenso wie der 8. Senat des BAG (DB 1990, 47) und nahm der überwiegende Teil in der Literatur - dafür ausgesprochen, auf das Kriterium der Gefahrgeneigtheit der Arbeit als Vooraussetzung für die Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung zu verzichten; die Grundsätze über die Haftungserleichterung/Haftungsbegrenzung müßten für alle Arbeiten gelten, die durch den Betrieb veranlaßt sind und aufgrund eines Arbeitsvehältnisses geleistet werden.
  • BGH, 24.11.1975 - II ZR 53/74

    Arbeitsrechtlicher Freistellungsanspruch des Schiffsführers

    Auszug aus GemSOGB, 21.09.1993 - GmS-OGB 1/93
    Da diese Auffassung der bisherigen Rechtsprechung des BGH zur Haftungsbeschränkung bei gefahrgeneigter Arbeit widersprach (vgl. BGHZ 27, 62, 65; BGHZ 66, 1) legte der Große Seant des BAG die Sache gemäß §§ 2, 11 RsprEinhG dem Gemeinsamen Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes zur Entscheidung vor.
  • BGH, 01.04.1958 - VI ZR 60/57

    Schadensersatzansprüche gegen Arbeitskameraden

    Auszug aus GemSOGB, 21.09.1993 - GmS-OGB 1/93
    Da diese Auffassung der bisherigen Rechtsprechung des BGH zur Haftungsbeschränkung bei gefahrgeneigter Arbeit widersprach (vgl. BGHZ 27, 62, 65; BGHZ 66, 1) legte der Große Seant des BAG die Sache gemäß §§ 2, 11 RsprEinhG dem Gemeinsamen Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes zur Entscheidung vor.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.10.2015 - 3 Sa 464/14

    Arbeitnehmerhaftung - Kassenfehlbestände

    Das einschränkende Kriterium der Gefahrgeneigtheit hat das BAG (GS 12.06.1992 EzA § 611 BGB Arbeitnehmerhaftung Nr. 58; zust. BGH 21.09.1993 AP Nr. 102 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) aber schließlich ausdrücklich aufgegeben.
  • BGH, 11.03.1996 - II ZR 230/94

    Haftungsmaßstab des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber

    Aus Anlaß der vom Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts beabsichtigten Aufgabe des Kriteriums der Gefahrgeneigtheit hat der VI. Zivilsenat im Beschluß vom 21. September 1993 (GmS-OGB 1/93, NJW 1994, 856) gegenüber dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes erklärt, daß er hiergegen keine Einwände erhebe, im übrigen aber an den von der Rechtsprechung erarbeiteten Grundsätzen für die Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung festhalte, denen zufolge eine Haftungsentlastung nur nach Maßgabe einer Abwägung des Verschuldens gegen das Betriebsrisiko im Rahmen des § 254 BGB erfolgen kann.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2013 - 5 Sa 222/13

    Überstundenvergütung - Haftung des Arbeitnehmers

    Das einschränkende Kriterium der Gefahrgeneigtheit hat das BAG (GS 12.06.1992 EzA § 611 BGB Arbeitnehmerhaftung Nr. 58; zust. BGH 21.09.1993 AP Nr. 102 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) aber schließlich ausdrücklich aufgegeben.
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