Rechtsprechung
| BAG, 27.07.1995 - 6 AZR 129/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- betriebsraete.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Beihilfe nach Wegfall des Vergütungsanspruchs
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Keine Beihilfe nach Wegfall des Vergütungsanspruchs
Verfahrensgang
- ArbG MAinz, 07.04.1994 - 5 Ca 2346/93
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.1994 - 8 Sa 512/94
- BAG, 27.07.1995 - 6 AZR 129/95
Zeitschriftenfundstellen
- BB 1996, 648
- AP BAT § 40 Nr. 11
- NZA 1996, 708
Wird zitiert von ... (8)
- BAG, 19.02.1998 - 6 AZR 460/96
Beihilfeanspruch bei Teilzeitarbeit nur arbeitszeitanteilig
Sie endet grundsätzlich in dem Zeitpunkt, in dem die Dienstbezüge wegfallen (…vgl. hierzu auch die Urteil des erkennenden Senats vom 5. November 1992, BAGE 71, 320 = AP, aaO und vom 27. Juli 1995 - 6 AZR 129/95 - AP Nr. 11 zu § 40 BAT), sofern keine Sonderregelungen wie z.B. § 5 Abs. 1 ErzUrlVO eingreifen. - BAG, 08.05.2003 - 6 AZR 43/02
Beihilfeanspruch freiwillig Versicherter
Voraussetzung ist, daß der Arbeitgeber ihn auf alle Arbeitsverhältnisse unabhängig davon anwendet, ob diese vor oder nach Ablauf des Tarifvertrags abgeschlossen wurden (…BAG 25. Oktober 2001 - 6 AZR 560/00 - aaO, zu II 2 a der Gründe; 27. Juli 1995 - 6 AZR 129/95 - AP BAT § 40 Nr. 11; 5. November 1992 - 6 AZR 311/91 - BAGE 71, 320, 324). - BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 209/05
Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung - Auslandsschuldienst
Ist - wie hier - die Pflicht zur Fürsorge durch besondere gesetzliche Vorschriften konkretisiert, ist der Rückgriff auf die allgemeine Fürsorgepflicht zur Begründung von Leistungen für gesetzlich nicht vorgesehene Zeiträume verwehrt (vgl. BAG 5. November 1992 - 6 AZR 311/91 - BAGE 71, 320; 27. Juli 1995 - 6 AZR 129/95 - AP BAT § 40 Nr. 11).
- BAG, 19.02.1998 - 6 AZR 477/96
Beihilfe für Teilzeitbeschäftigte
Die Beihilfeberechtigung endet grundsätzlich in dem Zeitpunkt, in dem die Dienstbezüge wegfallen (…vgl. dazu auch Urteile des erkennenden Senats vom 5. November 1992, BAGE 71, 320 = AP, aaO und vom 27. Juli 1995 - 6 AZR 129/95 - AP Nr. 11 zu § 40 BAT), sofern keine Sonderregelungen wie z.B. § 5 Abs. 1 ErzUrlVO eingreifen. - BAG, 25.10.2001 - 6 AZR 560/00
Beihilfe - Anspruchsausschluß ab Stichtag
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kann auch ein gekündigter Tarifvertrag "geltende Bestimmung" iSd. § 40 BAT sein, wenn der Arbeitgeber ihn auf alle Arbeitsverhältnisse unabhängig davon anwendet, ob diese vor oder nach Ablauf des Tarifvertrags abgeschlossen wurden (5. November 1992 - 6 AZR 311/91 - BAGE 71, 320, 324; 27. Juli 1995 - 6 AZR 129/95 - AP BAT § 40 Nr. 11). - LAG Köln, 10.07.2003 - 10 Sa 1216/02
Beihilfe, Rentner
Die Tatsache, dass Beamte im Ruhestand beihilfeberechtigt sind, hat seinen Rechtsgrund in dem speziellen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und dem Alimentationsprizip, nach dem der Dienstherr verpflichtet ist, dem Beamten und seiner Familie lebenslänglich einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren, während die durch Arbeitsverhältnis begründete Rechtsbeziehung und Fürsorgepflicht grundsätzlich auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses zeitlich begrenzt ist (vgl. BAG, Urteil vom 27.07.1995 - 6 AZR 129/95). - BAG, 19.02.1998 - 6 AZR 478/96 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BAG, 19.02.1998 - 6 AZR 479/96 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
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