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   BAG, 12.02.1975 - 5 AZR 117/74   

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https://dejure.org/1975,110
BAG, 12.02.1975 - 5 AZR 117/74 (https://dejure.org/1975,110)
BAG, Entscheidung vom 12.02.1975 - 5 AZR 117/74 (https://dejure.org/1975,110)
BAG, Entscheidung vom 12. Februar 1975 - 5 AZR 117/74 (https://dejure.org/1975,110)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gratifikation - Auslegung - Tarifliches Urlaubsgeld - Urlaubsgeld - Zusätzliches tarifliches Urlaubsgeld - Betriebliches Urlaubsgeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 611; TVG § 1 § 4
    Urlaub: Anrechnung bisher gezahlter Urlaubsgelder auf tarifliches Urlaubsgeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1975, 1128
  • AP TVG § 4 Nr. 12
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 29.01.1971 - 3 AZR 97/69

    Anwesenheitsprämie - Mutterschaftsgeld

    Auszug aus BAG, 12.02.1975 - 5 AZR 117/74
    Der Arbeitnehmer erhält sie ungeschmälert nur, wenn er keine Fehlzeiten aufzuweisen hat; bereits 18 bis 19 Fehltage, auch solche wegen -unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit, führen zum Verlust des Anspruches auf die betriebliche Sonderleistung, c) Es steht hier nicht zur Entscheidung, ob diese Fehlzeitenregelung rechtlich gutgeheißen werden könnte (zur Anwesen heitsprämie vgl. BAG 22, 318 = AP Fr. 1 zu § 611 BGB Anwesen heitsprämie; BAG 23, 178 = AP Fr. 2 aaO; auch BAG AP Fr. 9 aaO).
  • BAG, 30.04.1970 - 3 AZR 97/69

    Anwesenheitsprämie - Arbeitsentgelt - Abweichende Entscheidungen

    Auszug aus BAG, 12.02.1975 - 5 AZR 117/74
    Der Arbeitnehmer erhält sie ungeschmälert nur, wenn er keine Fehlzeiten aufzuweisen hat; bereits 18 bis 19 Fehltage, auch solche wegen -unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit, führen zum Verlust des Anspruches auf die betriebliche Sonderleistung, c) Es steht hier nicht zur Entscheidung, ob diese Fehlzeitenregelung rechtlich gutgeheißen werden könnte (zur Anwesen heitsprämie vgl. BAG 22, 318 = AP Fr. 1 zu § 611 BGB Anwesen heitsprämie; BAG 23, 178 = AP Fr. 2 aaO; auch BAG AP Fr. 9 aaO).
  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Danach kommt es darauf an, ob der gültige Teil des Tarifvertrags noch eine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung enthält (vgl. u. a. BAGE 23, 399, 405 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Effektivklausel; BAGE 51, 178, 182 = AP Nr. 12 zu § 4 TVG Ordnungsprinzip; Löwisch/Rieble, TVG, § 1 Rz 251; Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 1 Rz 111; Däubler, Tarifvertragsrecht, 3. Aufl., Rz 163; Hagemeier/Kempen/Zachert/Zilius, TVG, 2. Aufl., § 1 Rz 246; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 7. Aufl., § 200 II 3).
  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 455/90

    Tarifkonkurrenz - Tarifpluralität bei Haustarifvertrag

    Dies ist nach dem Grundsatz der Spezialität derjenige Tarifvertrag, der dem Betrieb räumlich, betrieblich, fachlich und persönlich am nächsten steht und deshalb den Erfordernissen und Eigenarten des Betriebes und der darin tätigen Arbeitnehmer am besten Rechnung trägt (vgl. BAG Urteile vom 24. September 1975 - 4 AZR 471/74 - AP Nr. 11 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz; vom 29. November 1978 - 4 AZR 304/77 - AP Nr. 12 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz; vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 200/89 - AP Nr. 16 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 07.02.1995 - 3 AZR 402/94

    Tarifliche Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer

    Die Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer nach § 9 Nr. 1.3 des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer der Metallindustrie in Hamburg und Umgebung sowie Schleswig-Holstein schützt den Gesamtverdienst aus Tarifentgelt und übertariflichen Zulagen, verbietet dem Arbeitgeber aber nicht bei Tariflohnerhöhungen eine arbeitsvertraglich zulässige Anrechnung freiwilliger Zulagen auf den Tariflohn (Fortführung der bisherigen Rechtsprechung vgl. u.a. BAG Urteil vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 370/83 - AP Nr. 12 zu § 4 TVG Effektivklausel und Urteil vom 23. März 1993 - 1 AZR 582/92 - AP Nr. 64 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu II der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Sie stehen jedoch einer arbeitsvertraglich zulässigen Anrechnung bei Tariflohnerhöhungen nicht entgegen (vgl. Urteil vom 16. April 1980 - 4 AZR 261/78 - BAGE 33, 83 = AP Nr. 9 zu § 4 TVG Effektivklausel; Urteil vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 370/83 - AP Nr. 12 zu § 4 TVG Effektivklausel; Urteil vom 23. März 1993 - 1 AZR 582/92 - AP Nr. 64 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu II der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Bereits eine Tarifvorschrift, nach der die Anrechnung übertariflicher Lohnteile nur bei altersgesicherten Arbeitnehmern vom Einvernehmen mit dem Betriebsrat abhängt, verstößt gegen den Gleichheitssatz (BAG Urteil vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 370/83 - AP Nr. 12 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).

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