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   BAG, 09.04.1991 - 3 AZR 598/89   

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BAG, 09.04.1991 - 3 AZR 598/89 (https://dejure.org/1991,307)
BAG, Entscheidung vom 09.04.1991 - 3 AZR 598/89 (https://dejure.org/1991,307)
BAG, Entscheidung vom 09. April 1991 - 3 AZR 598/89 (https://dejure.org/1991,307)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abbau einer Überversorgung - Rechtmäßigkeit der Begrenzung einer Betriebsrente auf die letzten Nettobezüge - Betriebsvereinbarung zur Änderung einer vorhergehenden Betriebsvereinbarung - Berechnung einer betrieblichen Ruhegeldversorgung - Zulässigkeit der nachträglichen ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 315; BGB § 611; BetrAVG § 1; ALB § 13 Abs. 2 n. F.
    Anforderungen an den Abbau einer Überversorgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abbau einer Überversorgung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG §§ 1, 2; BetrVG 1972 § 77 Abs. 5, § 87 Abs. 1 Nr. 10
    Betriebliche Altersversorgung: Abbau einer planwidrig eingetretenen Überversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 67, 385
  • ZIP 1991, 1157
  • NZA 1991, 730
  • VersR 1992, 81
  • BB 1991, 1796
  • BB 1991, 2161
  • DB 1991, 2040
  • AP BetrAVG § 1 Nr. 15
 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 23.10.1990 - 3 AZR 260/89

    Abbau einer Überversorgung

    Auszug aus BAG, 09.04.1991 - 3 AZR 598/89
    Das Vertrauen rentennaher Arbeitnehmer auf eine Gesamtversorgung von mehr als 100 % des letzten Nettoeinkommens ist in einem solchen Fall nicht schutzwürdig (im Anschluß an das Urteil des Senats vom 23. Oktober 1990 - 3 AZR 260/89 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Insoweit wird auf das Urteil des Senats vom 23. Oktober 1990 (- 3 AZR 260/89 - DB 1991, 444 = BB 1991, 699, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu I der Gründe), das dieselbe Versorgungsordnung betrifft, Bezug genommen.

    Eine nachfolgende Betriebsvereinbarung kann nicht schrankenlos in die Rechte der begünstigten Arbeitnehmer eingreifen (Urteil des Senats vom 23. Oktober 1990, aaO, zu I der Gründe, m.w.N.).

    Auch insoweit wird zur näheren Begründung auf das Urteil vom 23. Oktober 1990, aaO, (zu II 1b der Gründe) verwiesen.

    Hier hat die Beklagte keine wirtschaftliche Notlage geltend gemacht, sondern eine Überversorgung ihrer Arbeitnehmer (Urteil vom 23. Oktober 1990, aaO, zu II 1c der Gründe).

  • BAG, 08.12.1981 - 3 ABR 53/80

    Ersetzung betrieblicher Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen

    Auszug aus BAG, 09.04.1991 - 3 AZR 598/89
    Eine ablösende Betriebsvereinbarung, welche die Folgen dieser Entwicklung korrigiert und den ursprünglich gewollten Versorgungsgrad wiederherstellt, ist rechtlich nicht zu beanstanden (BAGE 36, 327, 340 f. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu III 2b der Gründe, und Urteil vom 17. März 1987, BAGE 54, 261, 273 [BAG 17.03.1987 - 3 AZR 64/84] = AP, aaO, zu II 3c (1) der Gründe).

    Schon in seinem Beschluß vom 8. Dezember 1981 (BAGE 36, 327 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, mit Anm. von Herschel) hat der Senat entschieden, daß durch Betriebsvereinbarung eine Nettoobergrenze von 100 % eingeführt werden darf.

    Das Vertrauen der Arbeitnehmer auf eine Gesamtversorgung von mehr als 100 % des letzten Nettoeinkommens sei nicht schutzwürdig; das gelte selbst für erdiente Besitzstände, weil die Rückführung auf 100 % des letzten Nettoeinkommens maßvoll und durch dringende Gründe geboten sei (BAGE 36, 327, 340 ff. = AP, aaO, zu III 2b der Gründe; ebenso Urteil des Senats vom 9. Juli 1985 - 3 AZR 546/82 - AP, aaO, zu I 2b (2) der Gründe; Urteil vom 17. März 1987, BAGE 54, 261, 273 [BAG 17.03.1987 - 3 AZR 64/84] = AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II 3c (1) der Gründe).

    In seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Senat auf die Rentennähe eines Arbeitsnehmers dann hingewiesen, wenn dieser von einer Leistungseinschränkung besonders hart und ungleich nachteiliger als andere Arbeitnehmer betroffen wurde (z.B. BAGE 36, 327, 341 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu III 2b der Gründe).

  • BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 64/84

    Billigkeitskontrolle einer ablösenden Versorgungsordnung

    Auszug aus BAG, 09.04.1991 - 3 AZR 598/89
    Der Abbau einer planwidrig eingetretenen Überversorgung rechtfertigt es, den erdienten Teilwert zu schmälern (im Anschluß an BAGE 54, 261, 273 [BAG 17.03.1987 - 3 AZR 64/84] = AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II 3c (1) der Gründe).

    Die Änderungsgründe sind gegen die Bestandsschutzinteressen der betroffenen Arbeitnehmer abzuwägen (Urteil des Senats vom 17. März 1987, BAGE 54, 261 [BAG 17.03.1987 - 3 AZR 64/84] = AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Ablösung).

    Eine ablösende Betriebsvereinbarung, welche die Folgen dieser Entwicklung korrigiert und den ursprünglich gewollten Versorgungsgrad wiederherstellt, ist rechtlich nicht zu beanstanden (BAGE 36, 327, 340 f. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu III 2b der Gründe, und Urteil vom 17. März 1987, BAGE 54, 261, 273 [BAG 17.03.1987 - 3 AZR 64/84] = AP, aaO, zu II 3c (1) der Gründe).

    Das Vertrauen der Arbeitnehmer auf eine Gesamtversorgung von mehr als 100 % des letzten Nettoeinkommens sei nicht schutzwürdig; das gelte selbst für erdiente Besitzstände, weil die Rückführung auf 100 % des letzten Nettoeinkommens maßvoll und durch dringende Gründe geboten sei (BAGE 36, 327, 340 ff. = AP, aaO, zu III 2b der Gründe; ebenso Urteil des Senats vom 9. Juli 1985 - 3 AZR 546/82 - AP, aaO, zu I 2b (2) der Gründe; Urteil vom 17. März 1987, BAGE 54, 261, 273 [BAG 17.03.1987 - 3 AZR 64/84] = AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II 3c (1) der Gründe).

  • BAG, 09.07.1985 - 3 AZR 546/82

    Überversorgung als Wegfall der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus BAG, 09.04.1991 - 3 AZR 598/89
    Unter dem Gesichtspunkt der vom Berufungsgericht erörterten Erschütterung der Geschäftsgrundlage ist dies kein Fall der Äquivalenzstörung, also des unverhältnismäßigen Auseinanderklaffens von Leistung und Gegenleistung, sondern ein Fall der Zweckverfehlung: Die Leistungsverpflichtung der Beklagten geht über dasjenige hinaus, was als Ziel der Zusage erreicht werden sollte (BAG Urteil vom 9. Juli 1985 - 3 AZR 546/82 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu I 2 der Gründe).

    Das Vertrauen der Arbeitnehmer auf eine Gesamtversorgung von mehr als 100 % des letzten Nettoeinkommens sei nicht schutzwürdig; das gelte selbst für erdiente Besitzstände, weil die Rückführung auf 100 % des letzten Nettoeinkommens maßvoll und durch dringende Gründe geboten sei (BAGE 36, 327, 340 ff. = AP, aaO, zu III 2b der Gründe; ebenso Urteil des Senats vom 9. Juli 1985 - 3 AZR 546/82 - AP, aaO, zu I 2b (2) der Gründe; Urteil vom 17. März 1987, BAGE 54, 261, 273 [BAG 17.03.1987 - 3 AZR 64/84] = AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II 3c (1) der Gründe).

  • BAG, 24.04.1990 - 3 AZR 309/88

    Anrechnung ausländischer Rente auf Betriebsrente

    Auszug aus BAG, 09.04.1991 - 3 AZR 598/89
    Auch die Obergrenze einer Gesamtversorgung wird gelegentlich erheblich über das zuletzt erreichte Aktiveinkommen hinaus festgesetzt (vgl. Urteil des Senats vom 24. April 1990 - 3 AZR 309/88 - DB 1990, 2172 = NZA 1990, 936).
  • BAG, 30.10.1984 - 3 AZR 236/82

    Anspruch auf ein 13. Ruhegeld

    Auszug aus BAG, 09.04.1991 - 3 AZR 598/89
    Darüber hinaus sind dem Senat Versorgungsordnungen bekannt geworden, die weniger durch den Gedanken der Vollversorgung der Rentner bestimmt sind als durch den Gedanken des nachträglichen Entgelts für geleistete Dienste und die ohne Rücksicht auf die zuletzt verfügbaren Einkünfte der aktiven Arbeitnehmer Versorgungsleistungen vorsehen, bei denen von vornherein deutlich wird, daß eine Überversorgung eintritt (BAGE 47, 130 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Betriebliche Übung).
  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus BAG, 09.04.1991 - 3 AZR 598/89
    Diese Betriebsvereinbarung konnte daher an die Stelle der bisherigen vertraglichen Regelung treten (BAG Großer Senat, Beschluß vom 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42 = AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972).
  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 100/98

    Abbau einer planwidrigen Überversorgung

    Dies ändert aber nichts an dem Ziel, die Arbeitnehmer bei Eintritt in den Ruhestand vor Einbrüchen im Lebensstandard zu schützen (vgl. BAG Urteil vom 9. April 1991 - 3 AZR 598/89 - BAGE 67, 385, 395 = AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II 3 b (1) der Gründe).

    Er hängt nicht von der wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers ab (vgl. BAG Urteil vom 9. April 1991 - 3 AZR 598/89 - BAGE 67, 385, 394 = AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II 3 a der Gründe, m.w.N.).

    Auch Nettoklauseln müssen nicht exakt, sondern nur annäherungsweise das Versorgungsziel erreichen (BAG Urteil vom 9. April 1991 - 3 AZR 598/89 - BAGE 67, 385, 395 = AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II 3 b (1) der Gründe).

    b) Das Vertrauen der Arbeitnehmer auf eine Gesamtversorgung von mehr als 100 % des Nettoeinkommens ist nicht schutzwürdig (ständige Rechtsprechung; BAG Beschluß vom 8. Dezember 1981 - 3 ABR 53/80 - BAGE 36, 327, 340 ff. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu B III 2 der Gründe; Urteil vom 9. April 1991 - 3 AZR 598/89 - BAGE 67, 385, 396 = AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu III 1 der Gründe; Beschluß vom 23. September 1997 - 3 ABR 85/96 -, aaO, zu B III 2 a der Gründe).

    Solche Erwartungen müßten in rechtsverbindlicher Weise festgelegt werden, bei einer Betriebsvereinbarung etwa durch den Ausschluß der Kündigung (BAG Urteil vom 9. April 1991 - 3 AZR 598/89 -, aaO, zu III 2 der Gründe).

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 74/98

    Abbau einer planwidrigen Überversorgung

    Dies ändert aber nichts an dem Ziel, die Arbeitnehmer bei Eintritt in den Ruhestand vor Einbrüchen im Lebensstandard zu schützen (vgl. BAG Urteil vom 9. April 1991 - 3 AZR 598/89 - BAGE 67, 385, 395 = AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II 3 b (1) der Gründe).

    Er hängt nicht von der wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers ab (vgl. BAG Urteil vom 9. April 1991 - 3 AZR 598/89 - BAGE 67, 385, 394 = AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II 3 a der Gründe, m.w.N.).

    Auch Nettoklauseln müssen nicht exakt, sondern nur annäherungsweise das Versorgungsziel erreichen (BAG Urteil vom 9. April 1991 - 3 AZR 598/89 - BAGE 67, 385, 395 = AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II 3 b (1) der Gründe).

    Das Vertrauen der Arbeitnehmer auf eine Gesamtversorgung von mehr als 100 % des Nettoeinkommens ist nicht schutzwürdig (ständige Rechtsprechung; BAG Beschluß vom 8. Dezember 1981 - 3 ABR 53/80 - BAGE 36, 327, 340 ff. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu B III 2 der Gründe; Urteil vom 9. April 1991 - 3 AZR 598/89 - BAGE 67, 385, 396 = AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu III 1 der Gründe; Beschluß vom 23. September 1997 - 3 ABR 85/96 -, aaO, zu B III 2 a der Gründe).

    Solche Erwartungen müßten in rechtsverbindlicher Weise festgelegt werden, bei einer Betriebsvereinbarung etwa durch den Ausschluß der Kündigung (BAG Urteil vom 9. April 1991 - 3 AZR 598/89 -, aaO, zu III 2 der Gründe).

    Selbst wenn der Kläger mit der Überversorgung gerechnet und sich hierauf eingestellt hat, verdient er keinen Schutz (BAG Urteil vom 9. April 1991 - 3 AZR 598/89 - BAGE 67, 385, 398 = AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu III 3 der Gründe).

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 143/98

    Abbau einer planwidrigen Überversorgung

    Dies ändert aber nichts an dem Ziel, die Arbeitnehmer bei Eintritt in den Ruhestand vor Einbrüchen im Lebensstandard zu schützen (vgl. BAG Urteil vom 9. April 1991 - 3 AZR 598/89 - BAGE 67, 385, 395 = AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II 3 b (1) der Gründe).

    Er hängt nicht von der wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers ab (vgl. BAG Urteil vom 9. April 1991 - 3 AZR 598/89 - BAGE 67, 385, 394 = AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II 3 a der Gründe, m.w.N.).

    Auch Nettoklauseln müssen nicht exakt, sondern nur annäherungsweise das Versorgungsziel erreichen (BAG Urteil vom 9. April 1991 - 3 AZR 598/89 - BAGE 67, 385, 395 = AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II 3 b (1) der Gründe).

    Das Vertrauen der Arbeitnehmer auf eine Gesamtversorgung von mehr als 100 % des Nettoeinkommens ist nicht schutzwürdig (ständige Rechtsprechung; BAG Beschluß vom 8. Dezember 1981 - 3 ABR 53/80 - BAGE 36, 327, 340 ff. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu B III 2 der Gründe; Urteil vom 9. April 1991 - 3 AZR 598/89 - BAGE 67, 385, 396 = AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu III 1 der Gründe; Beschluß vom 23. September 1997 - 3 ABR 85/96 -, aaO, zu B III 2 a der Gründe).

    Solche Erwartungen müßten in rechtsverbindlicher Weise festgelegt werden, bei einer Betriebsvereinbarung etwa durch den Ausschluß der Kündigung (BAG Urteil vom 9. April 1991 - 3 AZR 598/89 -, aaO, zu III 2 der Gründe).

    Eine Verbesserung des Lebensstandards lediglich aufgrund einer Fehlentwicklung und des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis konnte sie berechtigterweise nicht erwarten (BAG Urteil vom 9. April 1991 - 3 AZR 598/89 - BAGE 67, 385, 398 = AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu III 3 der Gründe).

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 77/98

    Abbau einer planwidrigen Überversorgung

    Dies ändert aber nichts an dem Ziel, die Arbeitnehmer bei Eintritt in den Ruhestand vor Einbrüchen im Lebensstandard zu schützen (vgl. BAG Urteil vom 9. April 1991 - 3 AZR 598/89 - BAGE 67, 385, 395 = AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II 3 b (1) der Gründe).

    Er hängt nicht von der wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers ab (vgl. BAG Urteil vom 9. April 1991 - 3 AZR 598/89 - BAGE 67, 385, 394 = AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II 3 a der Gründe, m.w.N.).

    Auch Nettoklauseln müssen nicht exakt, sondern nur annäherungsweise das Versorgungsziel erreichen (BAG Urteil vom 9. April 1991 - 3 AZR 598/89 - BAGE 67, 385, 395 = AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II 3 b (1) der Gründe).

    Das Vertrauen der Arbeitnehmer auf eine Gesamtversorgung von mehr als 100 % des Nettoeinkommens ist nicht schutzwürdig (ständige Rechtsprechung; BAG Beschluß vom 8. Dezember 1981 - 3 ABR 53/80 - BAGE 36, 327, 340 ff. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu B III 2 der Gründe; Urteil vom 9. April 1991 - 3 AZR 598/89 - BAGE 67, 385, 396 = AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu III 1 der Gründe; Beschluß vom 23. September 1997 - 3 ABR 85/96 -, aaO, zu B III 2 a der Gründe).

    Solche Erwartungen müßten in rechtsverbindlicher Weise festgelegt werden, bei einer Betriebsvereinbarung etwa durch den Ausschluß der Kündigung (BAG Urteil vom 9. April 1991 - 3 AZR 598/89 -, aaO, zu III 2 der Gründe).

    Selbst wenn der Kläger mit der Überversorgung gerechnet und sich hierauf eingestellt hat, verdient er keinen Schutz (BAG Urteil vom 9. April 1991 - 3 AZR 598/89 - BAGE 67, 385, 398 = AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu III 3 der Gründe).

  • BAG, 13.10.2020 - 3 AZR 410/19

    Ruhegeld - Ablösung - Überversorgung

    Solche Erwartungen müssen in rechtsverbindlicher Weise festgelegt werden, bei einer Betriebsvereinbarung etwa durch den Ausschluss der Kündigung ( BAG 9. April 1991 - 3 AZR 598/89  - zu III 2 der Gründe, BAGE 67, 385 ) .
  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 101/98

    Abbau einer planwidrigen Überversorgung

    Dies ändert aber nichts an dem Ziel, die Arbeitnehmer bei Eintritt in den Ruhestand vor Einbrüchen im Lebensstandard zu schützen (vgl. BAG Urteil vom 9. April 1991 - 3 AZR 598/89 - BAGE 67, 385, 395 = AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II 3 b (1) der Gründe).

    Er hängt nicht von der wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers ab (vgl. BAG Urteil vom 9. April 1991 - 3 AZR 598/89 - BAGE 67, 385, 394 = AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II 3 a der Gründe, m.w.N.).

    Auch Nettoklauseln müssen nicht exakt, sondern nur annäherungsweise das Versorgungsziel erreichen (BAG Urteil vom 9. April 1991 - 3 AZR 598/89 - BAGE 67, 385, 395 = AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II 3 b (1) der Gründe).

    Das Vertrauen der Arbeitnehmer auf eine Gesamtversorgung von mehr als 100 % des Nettoeinkommens ist nicht schutzwürdig (ständige Rechtsprechung; BAG Beschluß vom 8. Dezember 1981 - 3 ABR 53/80 - BAGE 36, 327, 340 ff. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu B III 2 der Gründe; Urteil vom 9. April 1991 - 3 AZR 598/89 - BAGE 67, 385, 396 = AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu III 1 der Gründe; Beschluß vom 23. September 1997 - 3 ABR 85/96 -, aaO, zu B III 2 a der Gründe).

    Solche Erwartungen müßten in rechtsverbindlicher Weise festgelegt werden, bei einer Betriebsvereinbarung etwa durch den Ausschluß der Kündigung (BAG Urteil vom 9. April 1991 - 3 AZR 598/89 -, aaO, zu III 2 der Gründe).

  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 431/10

    Betriebsrente - Anpassung - Ablösung einer Betriebsvereinbarung -

    Die Betriebspartner haben in der GVW 1986 nicht in rechtsverbindlicher Weise - etwa durch Ausschluss der Kündigung - festgelegt, dass die Regelung des § 26 GVW 1986 dauerhaft fortbestehen, also Änderungen nicht zugänglich sein sollte (vgl. BAG 28. Juli 1998 - 3 AZR 100/98 - zu B I 3 b aa der Gründe, BAGE 89, 262; 9. April 1991 - 3 AZR 598/89 - zu III 2 der Gründe, BAGE 67, 385) .
  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 102/98

    Abbau einer planwidrigen Überversorgung

    Dies ändert aber nichts an dem Ziel, die Arbeitnehmer bei Eintritt in den Ruhestand vor Einbrüchen im Lebensstandard zu schützen (vgl. BAG Urteil vom 9. April 1991 - 3 AZR 598/89 - BAGE 67, 385, 395 = AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II 3 b (1) der Gründe).

    Er hängt nicht von der wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers ab (vgl. BAG Urteil vom 9. April 1991 - 3 AZR 598/89 - BAGE 67, 385, 394 = AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II 3 a der Gründe, m.w.N.).

    Auch Nettoklauseln müssen nicht exakt, sondern nur annäherungsweise das Versorgungsziel erreichen (BAG Urteil vom 9. April 1991 - 3 AZR 598/89 - BAGE 67, 385, 395 = AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II 3 b (1) der Gründe).

    Das Vertrauen der Arbeitnehmer auf eine Gesamtversorgung von mehr als 100 % des Nettoeinkommens ist nicht schutzwürdig (ständige Rechtsprechung; BAG Beschluß vom 8. Dezember 1981 - 3 ABR 53/80 - BAGE 36, 327, 340 ff. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu B III 2 der Gründe; Urteil vom 9. April 1991 - 3 AZR 598/89 - BAGE 67, 385, 396 = AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu III 1 der Gründe; Beschluß vom 23. September 1997 - 3 ABR 85/96 -, aaO, zu B III 2 a der Gründe).

    Solche Erwartungen müßten in rechtsverbindlicher Weise festgelegt werden, bei einer Betriebsvereinbarung etwa durch den Ausschluß der Kündigung (BAG Urteil vom 9. April 1991 - 3 AZR 598/89 -, aaO, zu III 2 der Gründe).

  • BAG, 23.09.1997 - 3 ABR 85/96

    Verschlechternde Ablösung einer Gesamtzusage durch Spruch der Einigungsstelle

    Dies ist dann der Fall, wenn die unveränderte Anwendung der Versorgungszusage zu einer gegenüber dem ursprünglichen Versorgungsziel planwidrig eintretenden Überversorgung führen würde (BAG Urteil vom 9. Juli 1985 - 3 AZR 546/82 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Ablösung; Urteil vom 23. Oktober 1990 - 3 AZR 260/89 - BAGE 66, 145 = AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Ablösung; Urteil vom 9. April 1991 - 3 AZR 598/89 - BAGE 67, 385 = AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Ablösung; Blomeyer/Otto, BetrAVG, 2. Aufl., Einleitung Rz 549 ff., m.w.N.).

    a) Unter den hier festgestellten Voraussetzungen kann die ablösende Neuregelung grundsätzlich auch in erdiente Besitzstände eingreifen (BAG Urteil vom 17. März 1987 - 3 AZR 64/84 - BAGE 54, 261, 273 = AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II 3 c (1) der Gründe; Urteil vom 9. April 1991 - 3 AZR 598/89 - BAGE 67, 385 = AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Ablösung).

  • LAG Düsseldorf, 20.01.2017 - 6 Sa 582/16

    Betriebsrente; Betriebsübergang; endgehaltsbezogene Dynamik; Insolvenz

    Diese Haftung des Erwerbers eines Betriebs in der Insolvenz - vorausgesetzt, der Betrieb wird, wie vorliegend, nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens übernommen (vgl. BAG v. 16.02.1993 - 3 AZR 347/92 -, AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; BAG v. 26.03.1996 - 3 AZR 965/94 -, AP Nr. 148 zu § 613a BGB) - ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, von der abzuweichen kein Anlass besteht und von der im Grundsatz beide Parteien ausgehen, aufgrund einer teleologischen Reduktion des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB beschränkt.
  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 674/07

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Vertrauensschutz

  • LAG Hessen, 03.03.2010 - 8 Sa 187/09

    Betriebliche Altersversorgung - Herabsetzung der Leistung durch die Pensionskasse

  • BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 555/09

    Störung der Geschäftsgrundlage - planwidrige Überversorgung - Wechsel von

  • BAG, 26.08.1997 - 3 AZR 235/96

    Hinterbliebenenversorgung; nachträgliche Spätehenklausel

  • BAG, 03.09.1991 - 3 AZR 369/90

    Abbau der Überversorgung bei der GEZ

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 357/97

    Mitbestimmungsrecht beim Abbau einer Überversorgung

  • LAG Nürnberg, 21.12.2015 - 3 Sa 249/15

    Teilzeit - betriebliche Altersversorgung - Aufklärungspflicht

  • ArbG Wiesbaden, 18.12.2008 - 5 Ca 46/08

    Zuweisung eines Arbeitsplatzes nach Rückkehr aus Mutterschutzzeiten, der dem

  • BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 432/89

    Wirksamkeit einer Begrenzung der betrieblichen Altersversorgung - Ablösung durch

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.02.1999 - 11 Sa 968/96

    Ablösende Betriebsvereinbarung zur Kürzung einer Versorgungsanwartschaft;

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 675/97

    Mitbestimmungsrecht beim Abbau einer Überversorgung

  • LAG Niedersachsen, 13.01.2006 - 10 Sa 1115/05

    Berechnung der Höhe einer Betriebsrente unter Beachtung der Entscheidung des

  • LAG Berlin, 18.12.2002 - 4 Sa 1960/02

    Widerruf einer Versorgungszusage wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage;

  • LAG Berlin, 08.05.2002 - 4 Sa 35/02

    Anspruch auf ungeschmälerten Fortbestand einer erteilten Versorgungszusage;

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 358/97

    Anpassung der Versorgungsobergrenze für Zusatzruhegeld - Definition des Begriffs

  • LAG Niedersachsen, 23.09.2002 - 17 Sa 609/02

    Aus- und Absonderungsrechte der Arbeitnehmer in der Insolvenz des Arbeitgebers

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 696/97

    Mitbestimmungsrecht beim Abbau einer Überversorgung

  • BAG, 28.03.1995 - 3 AZR 343/94

    Getrenntlebendklausel in einer betrieblichen Versorgungsordnung - Anwendung des

  • LAG Köln, 08.03.1995 - 7 TaBV 66/94

    Einigungsstelle: Zuständigkeit bei Kürzung der Betriebsrente wegen Wegfalls der

  • LAG Düsseldorf, 20.01.2017 - 6 Sa 581/16

    Betriebsrente; Betriebsübergang; endgehaltsbezogene Dynamik; Insolvenz

  • BAG, 22.10.2002 - 3 AZR 496/01

    Änderung von Versorgungsregelungen

  • LAG Hessen, 03.03.2010 - 8 Sa 186/09

    Betriebliche Altersversorgung - Herabsetzung der Leistung durch die Pensionskasse

  • BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 556/09

    Störung der Geschäftsgrundlage - planwidrige Überversorgung - Wechsel von

  • LAG Hessen, 03.03.2010 - 8 Sa 53/09

    Betriebliche Altersversorgung - Herabsetzung der Leistung durch die Pensionskasse

  • LAG Hamm, 14.02.1995 - 6 Sa 937/94

    Betriebliche Altersversorgung: Gesamtbetriebsvereinbarung und

  • LAG Hessen, 03.03.2010 - 8 Sa 190/09

    Betriebliche Altersversorgung - Herabsetzung der Leistung durch die Pensionskasse

  • BAG, 26.09.2000 - 3 AZR 570/99

    Teilwiderruf und Ablösung eines betrieblichen Versorgungswerks

  • BAG, 08.10.1991 - 3 AZR 47/91

    Anpassung der Versorgung an geänderte Rechtsprechung

  • LAG Hamm, 22.06.2010 - 9 Sa 1261/09

    Anpassung der Betriebsrente bei ablösender Versorgungsordnung; Auslegung

  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 502/98

    Abbau einer Überversorgung durch mehrere Maßnahmen

  • LAG Baden-Württemberg, 23.11.2011 - 2 Sa 77/11

    Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze - Altersdiskriminierung

  • LAG Nürnberg, 23.12.2002 - 6 Sa 66/00

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung;

  • LAG Köln, 28.04.1998 - 9 Sa 233/97

    Höhe der betrieblichen Altersversorgung

  • BAG, 10.10.1996 - 8 AZR 778/94

    Beschäftigung eines Arbeitnehmers nach Eintritt - Unwirksamkeit einer Kündigung -

  • ArbG Duisburg, 10.04.2012 - 2 Ca 1930/09

    Wirksamkeit eines Teilwiderrufs einer Gesamtversorgungszusage im laufenden

  • LAG München, 12.05.2004 - 10 Sa 396/03

    Dynamisierungsverpflichtung eines Rentenbausteins bei Beendigung des

  • LAG Berlin, 16.03.2005 - 9 Sa 1365/04

    Anforderungen an die Ermittlung der Höhe von Ansprüchen aus einer betrieblichen

  • LAG Berlin, 14.01.2005 - 8 Sa 2083/04

    Anforderungen an die Ermittlung der Höhe von Ansprüchen aus einer betrieblichen

  • LAG Berlin, 22.09.1998 - 11 Sa 71/98

    Voraussetzungen für einen Betriebsübergang bei einem Theater

  • LAG Hamburg, 06.05.1994 - 3 Sa 69/93

    Betriebliche Altersversorgung; Tarifliche Zulage; Tarifvertrag; Ruhegeld;

  • LAG Köln, 16.12.1997 - 9 Sa 511/97

    Rechtmäßigkeit der Kürzung der betrieblichen Altersversorgung entsprechend den

  • LAG Köln, 16.12.1997 - 9 (12) Sa 694/97

    Kürzung der Altersversorgung entsprechend den Rechtsgrundsätzen vom Wegfall der

  • LAG München, 20.05.1996 - 10a Sa 113/95

    Betriebliche Altersversorgung: Ablösungsregelung mit Übergangsregelung -

  • BAG, 26.09.2000 - 3 AZR 607/99

    Teilwiderruf und Ablösung eines betrieblichen Versorgungswerks

  • BAG, 10.10.1996 - 8 AZR 779/94

    Vorliegen der Voraussetzungen eines Betriebsübergangs - Tatsächliche Fortführung

  • BAG, 10.10.1996 - 8 AZR 782/94

    Vorliegen der Voraussetzungen eines Betriebsübergangs - Tatsächliche Fortführung

  • BAG, 10.10.1996 - 8 AZR 781/94

    Vorliegen der Voraussetzungen eines Betriebsübergangs - Tatsächliche Fortführung

  • LAG München, 15.02.1995 - 7 (10) TaBV 49/91
  • ArbG Berlin, 19.05.2009 - 33 Ca 21727/08
  • LAG Hessen, 12.06.2013 - 6 Sa 1556/12

    Invalidenrente

  • BAG, 26.09.2000 - 3 AZR 601/99

    Teilwiderruf und Ablösung eines betrieblichen Versorgungswerks

  • LAG Köln, 28.04.1998 - 9 (12) Sa 495/97

    Widerruf einer Versorgungszusage wegen Überversorgung; Bedeutung der

  • BAG, 10.10.1996 - 8 AZR 780/94

    Beschäftigung eines Arbeitnehmers bei Betriebsübergang - Wirksamkeit einer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2013 - 8 Sa 396/12

    Höhe der Betriebsrentenanwartschaft - "Kappungsgrenze"

  • LAG Berlin, 07.11.2002 - 10 Sa 1461/02

    Rechtmäßigkeit des Teilwiderrufes einer Versorgungszusage; Wirksamkeit der

  • LAG Berlin, 19.09.2002 - 10 Sa 742/02

    Wirksamkeit des Teilwiderrufs einer Versorgungszusage auf Grund des Wegfalls der

  • ArbG Frankfurt/Main, 14.08.2008 - 12 Ca 1946/08

    Einstandspflicht des Arbeitgebers im Falle der Durchführung der Versorgung über

  • ArbG Karlsruhe, 10.01.2006 - 6 Ca 626/04

    Rückzahlung geleisteter Beiträge in Höhe des Rückkaufswertes nach Widerruf von

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