Rechtsprechung
   BAG, 23.02.1988 - 3 AZR 408/86   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Jurion
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstandspflicht des Arbeitgebers, der eine Zusatzversorgung durch eine Versorgungskasse des öffentlichen Dienstes versprochen hat, für den Fall, dass der Versicherer trotz Vorliegens der Versicherungs- und Leistungsvoraussetzungen nicht leistet

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Haftung des Arbeitgebers für Leistungen einer Zusatzversorgungskasse

  • Betriebs-Berater

    Haftung für Leistung einer Zusatzversorgungskasse

Verfahrensgang

  • ArbG Würzburg, 27.08.1984 - 8 Ca 109/84
  • LAG Nürnberg, 25.07.1986 - 2 Sa 10/85
  • BAG, 23.02.1988 - 3 AZR 408/86

Zeitschriftenfundstellen

  • VersR 1988, 1057
  • VersR 1988, 1058
  • BB 1988, 1676
  • BB 1988, 2035
  • DB 1988, 1958
  • AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 18
  • NZA 1989, 64



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Wird zitiert von ... (14)  

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94  

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Wird die geschuldete Versorgung nicht auf dem vorgesehen Durchführungsweg (Unterstützungskasse, Pensionskasse oder Versicherungsunternehmen) abgewickelt, so hat der Arbeitgeber erforderlichenfalls selbst die Versicherungsleistungen zu erbringen (vgl. BAG Urteil vom 23. Februar 1988 - 3 AZR 408/86 - AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu II 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 11. Februar 1992 - 3 AZR 138/91 - AP Nr. 32 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu 2 a der Gründe).
  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 583/94  

    Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlungsgebot - Teilzeitbeschäftigte

    Wird die geschuldete Versorgung nicht auf dem vorgesehenen Durchführungsweg (Unterstützungskasse, Pensionskasse oder Versicherungsunternehmen) abgewickelt, so hat der Arbeitgeber erforderlichenfalls selbst die Versicherungsleistungen zu erbringen (vgl. BAG Urteil vom 23. Februar 1988 - 3 AZR 408/86 - AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu II 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 11. Februar 1992 - 3 AZR 138/91 - AP Nr. 32 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu 2 a der Gründe).
  • BAG, 14.03.1989 - 3 AZR 361/85  

    Betriebliche Altersversorgung: Zusatzversorgung bei Teilzeitbeschäftigung

    Aus ihrem Sachvorbringen ergibt sich, dass beide Anträge im Verhältnis von Haupt- und Hilfsantrag gestellt werden, so dass eine alternative Entscheidung nicht in Betracht kommt (vgl. BAGE 32, 200, 202 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL, zu I der Gründe, mit im Ergebnis zustimmender Anmerkung von Brox; Urteil vom 23. Februar 1988 - 3 AZR 408/86 - AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu I 1, 2 der Gründe).

    Es besteht Einigkeit in Rechtsprechung und Schrifttum, dass eine Anmeldung und ein Versicherungsabschluss zu einem zurückliegenden Zeitpunkt möglich sind (BAG Urteil vom 23. Februar 1988 - 3 AZR 408/86 - AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu II 2 der Gründe; Berger/Kiefer, Das Versorgungsrecht für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, Stand 1. Januar 1989, § 26 VBL-Satzung Rdn. 8; einschränkend allerdings für den Fall, dass ein Versicherungsfall bereits eingetreten ist: Gilbert/Hesse, Die Versorgung der Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes, Stand August 1988, § 26 VBL-Satzung Anm. 6; zweifelnd: Berger/Kiefer, a.a.O., § 5 Versorgungs-TV Rdn. 3 c).

mehr
  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 625/94  

    Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlungsgebot - Teilzeitbeschäftigte

    Wird die geschuldete Versorgung nicht auf dem vorgesehenen Durchführungsweg abgewickelt, so hat der Arbeitgeber erforderlichenfalls selbst die Versicherungsleistungen zu erbringen (vgl. BAG Urteil vom 23. Februar 1988 - 3 AZR 408/86 - AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu II 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 11. Februar 1992 - 3 AZR 138/91 - AP Nr. 32 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu 2 a der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 19.03.2003 - 12 Sa 1562/02  

    Verschaffung einer Zusatzversorgung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts steht dem Arbeitnehmer aus der vom Arbeitgeber eingegangenen Versorgungsverpflichtung ein Anspruch auf Verschaffung der Versorgung zu, die sich nach der vorgesehenen, aber nicht vollzogenen Durchführungsform, i.e. der Versicherung bei der RZVK, ergeben hätte (BAG, Urteil vom 23.02.1988, 3 AZR 408/86, AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, Beschluss vom 23.03.1999, 3 AZR 631/97 (A), AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Pensionskasse, Urteil vom 29.08.2000, 3 AZR 201/00, AP Nr. 55 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, Urteil vom 19.06.2001, 3 AZR 557/00, AP Nr. 50 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung; vgl. Beschluss vom 23.03.1999, 3 AZR 631/97 (A), AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Pensionskasse).

    Diese Rechtsprechung legt nahe, dass der Kläger sich an die RZVK und nicht an den Beklagten halten könnte, zumal es nicht um seine "Nachversicherung" aufgrund rückwirkender Anmeldung (vgl. BAG 23.02.1988, a.a.O.), sondern gerade und nur darum geht, ob der RZVK die Versicherung des Kläger wegen Nichterfüllung der satzungsrechtlichen Voraussetzungen unmöglich ist.

  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 408/10  

    Betriebsrente - Pensionskasse - Einstandspflicht

    Diese Bestimmung, die durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz - AVmG) vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1310) in das BetrAVG eingefügt wurde, basiert auf der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach im Betriebsrentenrecht stets zwischen der arbeitsrechtlichen Grundverpflichtung und den Durchführungswegen zu unterscheiden und der eingeschaltete externe Versorgungsträger seiner Funktion nach nur ein Instrument des Arbeitgebers zur Erfüllung seiner arbeitsrechtlichen Versorgungspflichten ist (BAG 29. August 2000 - 3 AZR 201/00 - zu II 1 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 55 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 12; 14. Dezember 1999 - 3 AZR 713/98 - zu I 1 a bb der Gründe, BAGE 93, 105; 17. April 1996 - 3 AZR 774/94 - zu II 2 a der Gründe; 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - zu B III 2 b bb der Gründe, BAGE 79, 236; 11. Februar 1992 - 3 AZR 138/91 - zu 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 32 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 9; 23. Februar 1988 - 3 AZR 408/86 - zu II 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 18 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 1).
  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 499/94  

    Ausschluß Teilzeitbeschäftigter im öffentlichen Dienst von betrieblicher

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  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 321/94  

    Verfassungswidrigkeit von § 2 Versorgungs-TV i.V. mit § 3 Buchst q BAT in der bis

    Wird die geschuldete Versorgung nicht auf dem vorgesehenen Durchführungsweg abgewickelt, so hat der Arbeitgeber erforderlichenfalls selbst die Versicherungsleistungen zu erbringen (vgl. BAG Urteil vom 23. Februar 1988 - 3 AZR 408/86 - AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu II 2 a der Gründe; BAG Urteil vom 11. Februar 1992 - 3 AZR 138/91 - AP Nr. 32 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu 2 a der Gründe).
  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 774/94  
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  • BVerfG, 17.05.2006 - 1 BvR 1014/06  
    Für die Versicherungsverhältnisse zwischen den versicherten Arbeitnehmern und der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden gilt dasselbe, da die Struktur der betrieblichen Altersversorgung bei dieser Zusatzversorgungskasse derjenigen bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder entspricht und die Satzungen ähnlich gefasst sind (vgl. BAG, Urteil vom 23. Februar 1988 - 3 AZR 408/86 -, AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 18).
  • BAG, 18.06.1996 - 3 AZR 253/95  
  • BAG, 02.03.1994 - 5 AZR 462/93  
  • LAG Hamm, 09.01.1996 - 6 Sa 867/95  

    Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlungsgrundsatz

  • FG Köln, 17.01.2001 - 11 K 793/98  

    Ausgleichszahlungen an die Arbeitnehmer nach Betriebsübergang

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