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   BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 361/87   

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https://dejure.org/1987,421
BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 361/87 (https://dejure.org/1987,421)
BAG, Entscheidung vom 25.11.1987 - 4 AZR 361/87 (https://dejure.org/1987,421)
BAG, Entscheidung vom 25. November 1987 - 4 AZR 361/87 (https://dejure.org/1987,421)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 56, 357
  • NZA 1988, 317
  • BB 1988, 1116
  • DB 1988, 809
  • JR 1988, 352
  • AP TVG § 1 Nr. 18
 
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Wird zitiert von ... (110)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 17.05.1977 - VI ZR 174/74

    Verneinende Feststellungsklage gegen Zedenten und Zessionar

    Auszug aus BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 361/87
    Dabei nimmt der Senat Bedacht darauf, daß für die Zulässigkeit einer derartigen Inzidentfeststellungsklage bereits die Möglichkeit einer rechtlichen Bedeutung der betreffenden Rechtsfrage über den gerade anhängigen Streitgegenstand hinaus ausreichend ist (vgl. BGHZ 69, 37, 42, das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 29. Oktober 1954 - I ZR 169/53 - LM Nr. 4 zu § 280 ZPO sowie Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 46. Aufl., § 256 Anm. 7 B d aa und bb, mit weiteren Nachweisen).

    Er nimmt weiter darauf Bedacht, daß es bei einer Inzidentfeststellungsklage im Sinne des § 256 Abs. 2 ZPO eines besonderen Feststellungsinteresses nicht bedarf (vgl. BGHZ 69, 37, 41, das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 30. Januar 1959 - I ZR 82/57 - LM Nr. 2 zu § 41 LitUrhG, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 464/84

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten

    Auszug aus BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 361/87
    Da sie diesen Begriff selbst nicht definieren, ist davon auszugehen, daß sie darunter den (dem handels- und wirtschaftsrechtlichen weitgehend entsprechenden) arbeitsrechtlichen Begriff des Unternehmens verstehen, d. h. eine organisatorische Einheit, mit der ein Unternehmer unter Zuhilfenahme materieller und immaterieller Mittel seine wirtschaftlichen Zwecke und Zielsetzungen verfolgt (vgl. BAGE 27, 359, 362 = AP Nr. 1 zu § 47 BetrVG 1972, den Beschluß des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 23. September 1980 - 6 ABR 8/78 - AP Nr. 4 zu § 47 BetrVG 1972, das Urteil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Juni 1985 - 2 AZR 452/84 - AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969, auch Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 15. Aufl., § 1 Rz 72; Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Band I, § 16 VI, S. 97 und Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 6. Aufl., § 18 IV, S. 67).
  • BAG, 17.02.1971 - 4 AZR 71/70

    Hölzerne Unterkonstruktionen - Anbringung von Leichtbauplatten - Wohngebäude -

    Auszug aus BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 361/87
    Bei einem derartigen Mischbetrieb kommt es jedoch nach gefestigter Rechtsprechung des Senats, auf die auch das Landesarbeitsgericht maßgeblich abgestellt hat, für die Tarifgeltung entscheidend darauf an, mit welchen Tätigkeiten die Arbeitnehmer des betreffenden Betriebes überwiegend beschäftigt werden, während wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst, aber auch handels- und gewerberechtliche Kriterien wie Handelsregistereintragung, Firmierung, Gewerbeanmeldung und Registrierung bei der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer grundsätzlich unmaßgeblich sind (vgl. die Urteile des Senats BAGE 55, 67 und BAGE 55, 78, im Anschluß an BAGE 25, 188, 193 = AP Nr. 13 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau sowie die weiteren Urteile des Senats vom 10. September 1975 - 4 AZR 456/74 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und 17. Februar 1971 - 4 AZR 71/70 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 18.04.1973 - 4 AZR 297/72

    Tarifverträge - Bau - Geltungsbereich - Aufstellen von Baugerüsten - Gerüstbau

    Auszug aus BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 361/87
    Bei einem derartigen Mischbetrieb kommt es jedoch nach gefestigter Rechtsprechung des Senats, auf die auch das Landesarbeitsgericht maßgeblich abgestellt hat, für die Tarifgeltung entscheidend darauf an, mit welchen Tätigkeiten die Arbeitnehmer des betreffenden Betriebes überwiegend beschäftigt werden, während wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst, aber auch handels- und gewerberechtliche Kriterien wie Handelsregistereintragung, Firmierung, Gewerbeanmeldung und Registrierung bei der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer grundsätzlich unmaßgeblich sind (vgl. die Urteile des Senats BAGE 55, 67 und BAGE 55, 78, im Anschluß an BAGE 25, 188, 193 = AP Nr. 13 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau sowie die weiteren Urteile des Senats vom 10. September 1975 - 4 AZR 456/74 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und 17. Februar 1971 - 4 AZR 71/70 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 10.09.1975 - 4 AZR 456/74

    Tarifverträge: Geltungsbereich des RTV-Bau

    Auszug aus BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 361/87
    Bei einem derartigen Mischbetrieb kommt es jedoch nach gefestigter Rechtsprechung des Senats, auf die auch das Landesarbeitsgericht maßgeblich abgestellt hat, für die Tarifgeltung entscheidend darauf an, mit welchen Tätigkeiten die Arbeitnehmer des betreffenden Betriebes überwiegend beschäftigt werden, während wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst, aber auch handels- und gewerberechtliche Kriterien wie Handelsregistereintragung, Firmierung, Gewerbeanmeldung und Registrierung bei der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer grundsätzlich unmaßgeblich sind (vgl. die Urteile des Senats BAGE 55, 67 und BAGE 55, 78, im Anschluß an BAGE 25, 188, 193 = AP Nr. 13 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau sowie die weiteren Urteile des Senats vom 10. September 1975 - 4 AZR 456/74 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und 17. Februar 1971 - 4 AZR 71/70 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 24.09.1975 - 4 AZR 471/74

    Tarifkonkurrenz: RTV-Abbruch - RTV-Bau

    Auszug aus BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 361/87
    Eine Tarifkonkurrenz liegt nämlich nur dann vor, wenn mehrere Tarifverträge denselben Sachverhalt regeln bzw. mehrere Tarifverträge nebeneinander anwendbar sind (vgl. auch hierzu die Urteile des Senats BAGE 56, 227 und vom 24. September 1975 - 4 AZR 471/74 - AP Nr. 11 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz; auch Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 4 Rz 152).
  • BAG, 05.12.1975 - 1 ABR 8/74

    Betriebsverfassungsrecht: Begriff des Unternehmens i.S. von § 47 Abs. 1

    Auszug aus BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 361/87
    Da sie diesen Begriff selbst nicht definieren, ist davon auszugehen, daß sie darunter den (dem handels- und wirtschaftsrechtlichen weitgehend entsprechenden) arbeitsrechtlichen Begriff des Unternehmens verstehen, d. h. eine organisatorische Einheit, mit der ein Unternehmer unter Zuhilfenahme materieller und immaterieller Mittel seine wirtschaftlichen Zwecke und Zielsetzungen verfolgt (vgl. BAGE 27, 359, 362 = AP Nr. 1 zu § 47 BetrVG 1972, den Beschluß des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 23. September 1980 - 6 ABR 8/78 - AP Nr. 4 zu § 47 BetrVG 1972, das Urteil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Juni 1985 - 2 AZR 452/84 - AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969, auch Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 15. Aufl., § 1 Rz 72; Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Band I, § 16 VI, S. 97 und Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 6. Aufl., § 18 IV, S. 67).
  • BAG, 23.09.1980 - 6 ABR 8/78

    Errichtung eines Gesamtbetriebsrats im Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege

    Auszug aus BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 361/87
    Da sie diesen Begriff selbst nicht definieren, ist davon auszugehen, daß sie darunter den (dem handels- und wirtschaftsrechtlichen weitgehend entsprechenden) arbeitsrechtlichen Begriff des Unternehmens verstehen, d. h. eine organisatorische Einheit, mit der ein Unternehmer unter Zuhilfenahme materieller und immaterieller Mittel seine wirtschaftlichen Zwecke und Zielsetzungen verfolgt (vgl. BAGE 27, 359, 362 = AP Nr. 1 zu § 47 BetrVG 1972, den Beschluß des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 23. September 1980 - 6 ABR 8/78 - AP Nr. 4 zu § 47 BetrVG 1972, das Urteil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Juni 1985 - 2 AZR 452/84 - AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969, auch Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 15. Aufl., § 1 Rz 72; Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Band I, § 16 VI, S. 97 und Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 6. Aufl., § 18 IV, S. 67).
  • BAG, 28.01.1981 - 4 AZR 869/78

    Arbeiter der Deutschen Bundespost - Trennungsentschädigung - Verweis auf

    Auszug aus BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 361/87
    Die Berufsausbildungsverträge mit den Klägern sind auf einem allgemein verwendeten Vordruck abgeschlossen worden, so daß "typische Berufsausbildungsverträge" vorliegen, die der Senat unbeschränkt und selbständig auslegen kann (vgl. BAGE 48, 107, 110 = AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAGE 42, 349, 356 = AP Nr. 21 zu § 611 BGB Bühnenengagementvertrag; BAGE 35, 7, 13 [BAG 28.01.1981 - 4 AZR 869/78] = AP Nr. 3 zu § 19 TV Arb Bundespost, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).
  • BAG, 27.04.1983 - 4 AZR 506/80

    Bezahlte freie Tage

    Auszug aus BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 361/87
    Für diese Beurteilung spricht auch, daß dann, wenn die Tarifvertragsparteien einen Begriff verwenden, der in der Rechtsterminologie eine vorgegebene Bedeutung hat, davon auszugehen ist, daß sie ihn auch in ihrem Regelungsbereich, sofern sie nicht selbst etwas anderes bestimmen, in seiner allgemeinen rechtlichen Bedeutung verwenden und angewendet wissen wollen (vgl. die Urteile des Senats BAGE 42, 272, 277 = AP Nr. 61 zu § 616 BGB sowie BAGE 50, 147 = AP Nr. 35 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, und BAGE 55, 171, mit weiteren Nachweisen auf die ständige Senatsrechtsprechung).
  • BAG, 11.05.1983 - 4 AZR 545/80

    Rechtliches Gehör - Schiedsgerichtsverfahren - Aufhebungsverfahren

  • BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 154/83

    Lehrkraft im Angestelltenverhältnis - Arbeitsvertragliche Vereinbarung - Höhere

  • BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 452/84

    Betriebsbegriff i.S. des § 1 KSchG

  • BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 269/84

    Ehegattenunterhalt - Erbe - Bedürftigkeit - Tarifvertrag - Höchstpersönlicher

  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 230/86

    Tarifvertrag Baugewerbe

  • BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 240/86

    Mischbetrieb - Tarifvertrag - Darlegungslast - Zeugenvernehmung

  • BAG, 01.04.1987 - 4 AZR 397/86

    Eingruppierung: Sozialpädagogin mit Betreuungsaufgaben für gefährdete Kinder

  • BAG, 14.10.1987 - 4 AZR 342/87

    Auskunftspflicht eines Arbeitgebers über die Anzahl der von ihm beschäftigten

  • BGH, 29.10.1954 - I ZR 169/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.01.1959 - I ZR 82/57

    Gasparone

  • BAG, 16.05.1972 - 5 AZR 459/71

    Nichteinhaltung einer tariflichen Schriftform - Unzulässige Rechtsausübung -

  • BGH, 25.11.2015 - VIII ZR 360/14

    Wirksame Preisanpassungsklausel im Stromlieferungsvertrag

    Denn die Anwendbarkeit des § 315 BGB scheitert nicht bereits daran, dass der Ermessensausübung, gleich ob durch Gesetz oder durch Vertrag, ein bestimmter (objektiver) Rahmen vorgegeben ist, in dem sich das Ermessen des Bestimmungsberechtigten (nur) bewegen darf (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2013 - IX ZR 306/12, WM 2013, 1756 Rn. 7; BAG, AP Nr. 18 zu § 1 TVG Tarifverträge: Papierindustrie unter II 2; ferner auch Erman/Hager, BGB, 14. Aufl., § 315 Rn. 4 mwN).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.06.2010 - 15 Sa 166/10

    Zur Darlegungs- und Beweislast und Verwirkung bei einer Klage auf

    Soweit der Kläger tatsächlich Überstunden erbracht hat, ergibt sich die Vergütungspflicht hierzu aus § 612 Abs. 1 BGB (BAG vom 27.06.2002 - 6 AZR 378/01 - AP Nr. 18 zu § 1 TVG Tarifverträge: Musiker zu A I der Gründe).
  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 455/90

    Tarifkonkurrenz - Tarifpluralität bei Haustarifvertrag

    Insoweit ist vielmehr eine sog. Tarifpluralität gegeben, von der immer dann auszugehen ist, wenn der Betrieb des Arbeitgebers vom Geltungsbereich zweier von verschiedenen Gewerkschaften abgeschlossenen Tarifverträge erfaßt wird, an die der Arbeitgeber gebunden ist, während für den jeweiligen Arbeitnehmer je nach Tarifbindung nur einer der beiden Tarifverträge Anwendung findet (vgl. BAG Urteile vom 14. Juni 1989 und vom 5. September 1990, aaO; vom 25. November 1987 - 4 AZR 361/87 - AP Nr. 18 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).
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