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   BAG, 08.11.1956 - 2 AZR 302/54   

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https://dejure.org/1956,52
BAG, 08.11.1956 - 2 AZR 302/54 (https://dejure.org/1956,52)
BAG, Entscheidung vom 08.11.1956 - 2 AZR 302/54 (https://dejure.org/1956,52)
BAG, Entscheidung vom 08. November 1956 - 2 AZR 302/54 (https://dejure.org/1956,52)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kurze Kündigungsfristen - Arbeitsmangel - Kündigung - Möglichkeit der Arbeitsstreckung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 620 Abs. 2; KSchG § 1 Abs. 2
    Arbeitsverhältnis: Kündigung wegen Arbeitsmangels

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AP KSchG § 1 Nr. 19
 
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Wird zitiert von ... (54)

  • BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 438/95

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Umstellung der Vertriebsart

    Da für eine beschlossene und tatsächlich durchgeführte Unternehmerentscheidung die Vermutung spricht, daß sie aus sachlichen Gründen erfolgt (vgl. BAG Urteil vom 30. April 1987 - 2 AZR 184/86 - BAGE 55, 262 = AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung und vom 24. Oktober 1979 - 2 AZR 940/77 - BAGE 32, 150 = AP Nr. 8, aaO), Rechtsmißbrauch also die Ausnahme ist, hat im Kündigungsschutzprozeß der Arbeitnehmer die Umstände darzulegen und im Streitfall zu beweisen, aus denen sich ergeben soll, daß die Betroffene innerbetriebliche Strukturmaßnahme offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG Urteile vom 24. Oktober 1979, aaO; vom 17. Oktober 1980 - 7 AZR 675/78 - AP Nr. 10, aaO sowie vom 18. Januar 1990 - 2 AZR 357/89 - BAGE 64, 34, 41 = AP Nr. 19 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94

    Betriebsbedinge Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Dies bedeutet unter anderem, daß im allgemeinen das Lebensalter und die Betriebszugehörigkeit (hierbei handelt es sich gleichzeitig um zentrale Gesichtspunkte bei der Sozialauswahl, vgl. Urteil vom 18. Oktober 1984 - 2 AZR 543/83 - BAGE 47, 80 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; Urteil vom 18. Januar 1990 - 2 AZR 357/89 - BAGE 64, 34 [BAG 18.01.1990 - 2 AZR 357/89] = AP Nr. 19 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung) sowie ein evtl. Sonderkündigungsschutz (u. a. für Zustimmungserfordernisse oder Kündigungsfristen) für die Beurteilung durch den Betriebsrat unverzichtbare Daten sind (vgl. dazu auch KR-Etzel, 3. Aufl., § 102 BetrVG Rz 58, m.w.N.).
  • BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 267/93

    Ordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Unternehmerische Entscheidungen sind im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses von den Gerichten für Arbeitssachen nicht auf ihre Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich sind (herrschende Meinung; vgl. BAGE 31, 157; 32, 150 [BAG 24.10.1979 - 2 AZR 940/77]und 55, 262 = AP Nr. 6, 8 und 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAGE 64, 34 [BAG 18.01.1990 - 2 AZR 357/89] = AP Nr. 19 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl und BAGE 65, 61 [BAG 29.03.1990 - 2 AZR 369/89] = AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
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