Rechtsprechung
| BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 642/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Entschädigung - Benachteiligung wegen Behinderung - krankheitsbedingte Kündigung
- Betriebs-Berater
Entschädigung wegen einer rechtsunwirksamen personenbedingten Kündigung
- Bundesarbeitsgericht
Entschädigung - Benachteiligung wegen Behinderung - krankheitsbedingte Kündigung
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Entschädigung wegen rechtsunwirksamer personenbedingter Kündigung
- NWB SteuerXpert START
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Entschädigung - Benachteiligung wegen Behinderung - krankheitsbedingte Kündigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Benachteiligung wegen Behinderung bei krankheitsbedingter Kündigung
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Entschädigung wegen einer rechtsunwirksamen personenbedingten Kündigung
Kurzfassungen/Presse
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Keine Diskriminierung durch krankheitsbedingte Kündigung
Besprechungen u.ä.
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
AGG und Kündigung
Sonstiges
Verfahrensgang
- ArbG Essen, 08.11.2007 - 8 Ca 1926/07
- LAG Düsseldorf, 14.05.2008 - 12 Sa 256/08
- BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 642/08
Zeitschriftenfundstellen
- BB 2010, 643
- DB 2010, 507
- AP AGG § 15 Nr. 2
- NZA 2010, 280
Wird zitiert von ... (20)
- LAG Düsseldorf, 25.03.2010 - 11 Sa 1618/09
Krankheitsbedingte Kündigung eines behinderten Arbeitnehmers; unbegründete …
Der Kläger muss allerdings Tatsachen, die das Gericht bei der Bestimmung des Betrages heranziehen soll, benennen und die Größenordnung der geltend gemachten Forderung angeben (BAG 22.01.2009 - 8 AZR 906/07 - EzA § 15 AGG Nr. 1; BAG 22.10.2009 - 8 AZR 642/08 - Rz. 10 juris).Zum einen sind trotz des Wortlauts des § 2 Abs. 4 AGG die Diskriminierungsverbote des AGG einschließlich der im Gesetz vorgesehenen Rechtfertigungen für unterschiedliche Behandlungen bei der Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe des Kündigungsschutzgesetzes in der Weise zu beachten, als sie Konkretisierungen des Sozialwidrigkeitsbegriffs darstellen (vgl. näher BAG 06.11.2008 - 2 AZR 523/07 - EzA § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 82; dem folgend BAG 22.10.2009 - 8 AZR 642/08 - Rz. 15 juris).
Zum anderen erscheint eine Anwendung des § 15 Abs. 2 AGG in Fällen der Unwirksamkeit einer diskriminierenden Kündigung trotz der Ausschließlichkeitsanordnung des § 2 Abs. 4 AGG nicht systemwidrig (vgl. näher BAG 22.10.2009 - 8 AZR 642/08 - Rz 16 juris).
Es ergibt sich aber aus dem Gesamtzusammenhang der Bestimmungen in § 15 AGG (BAG 22.01.2009 - 8 AZR 906/07 - EzA § 15 AGG Nr. 1; BAG 22.10.2009 - 8 AZR 642/08 - Rz. 17 juris).
Es ist notwendig, dass die betreffende Person einer weniger günstigen Behandlung ausgesetzt ist als eine in einer vergleichbaren Situation befindliche Person, bei der das Merkmal nicht vorliegt (BAG 22.10.2009 - 8 AZR 642/08 - Rz. 23 juris m. w. N.).
Es sind aber keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die Beklagte gegenüber einem anderen, nicht behinderten Arbeitnehmer mit Arbeitsunfähigkeitszeiten in gleichem oder auch nur ähnlichem Umfang keine Kündigung ausspricht, ausgesprochen hat oder aussprechen würde (vgl. BAG 22.10.2009 - 8 AZR 642/08 - Rz. 24 juris).
Dieser ist gegeben, wenn die Benachteiligung an einen der in § 1 AGG genannten oder an mehrere der in § 1 AGG genannten Gründe anknüpft oder dadurch motiviert ist (BAG 22.10.2009 - 8 AZR 642/08 - Rz. 27 juris;… BAG 17.12.2009 - 8 AZR 670/08 - Rz. 19 EzA § 15 AGG Nr. 6, jeweils unter Hinweis auf BT-Drucks. 16/1780, S. 32).
Ausreichend ist, dass ein in § 1 AGG genannter Grund Bestandteil eines Motivbündels ist, das die Entscheidung beeinflusst hat (…BAG 22.01.2009 - 8 AZR 906/07 - Rz. 37 EzA § 15 AGG Nr. 1; BAG 22.10.2009 - 8 AZR 642/08 - Rz. 27 juris;… BAG 17.12.2009 - 8 AZR 670/08 - Rz. 19 a. a. O.).
Es muss jedoch eine Anknüpfung der Handlung des Benachteiligenden an ein Diskriminierungsmerkmal zumindest in Betracht kommen können (BAG 22.10.2009 - 8 AZR 642/08 - Rz. 28 juris).
Soweit sie ausweislich ihres Schreibens an den Betriebsrat vom 02.01.2009 - wenn auch nach Ansicht des Klägers "formelhaft" - "krankheitsbedingt" kündigen wollte - das Anhörungsverfahren nach § 102 Abs. 1 Satz 1 und 2 BetrVG ist (nur) subjektiv determiniert (…vgl. nur BAG 27.11.2008 - 2 AZR 193/07 - Rz. 42 juris) - und ausweislich ihres Schreibens vom 12.01.2009 aus krankheitsbedingten Gründen gekündigt hat - die Nichtdurchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements (§ 84 Abs. 2 SGB IX) hat nur Bedeutung im Rahmen der dem Arbeitgeber für die Wirksamkeit einer personenbedingten (hier: krankheitsbedingten) Kündigung (vgl. § 1 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 KSchG) gemäß § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG obliegenden Darlegungslast (…vgl. näher BAG 23.04.2008 - 2 AZR 1012/06 - Rz. 26 EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 55) -, ist die Krankheit als solche kein Grund, derentwegen Personen zu benachteiligen nach der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27.11.2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf und ihrer Umsetzung im AGG verboten wäre (…EuGH 11.07.2006 - C-13/05 - Rz. 42-47, NZA 2006, 839, 840; BAG 22.10.2009 - 8 AZR 642/08 - Rz. 29 juris).
Das Vorliegen eines Diskriminierungsmerkmals in der Person des Benachteiligten reicht für die Annahme eines Kausalzusammenhangs jedoch prinzipiell nicht aus (BAG 22.10.2009 - 8 AZR 642/08 - Rz. 29 juris unter Hinweis auf Wendeling-Schröder, in: Wendeling-Schröder/Stein, AGG, 2007, § 7 Rz. 14).
- ArbG Stuttgart, 16.03.2011 - 30 Ca 1772/10
Personalfragebogen als Indiz für Benachteiligung wegen Behinderung bei späterer …
Dies ist für die hinreichende Bestimmtheit des Klageantrags ausreichend, wenn die Bestimmung der Höhe des Anspruchs wie hier von billigem Ermessen oder einer gerichtlichen Schätzung abhängt (BAG, 22.10.2009 -8 AZR 642/08- AP Nr. 2 zu § 15 AGG = EzA § 15 AGG, Nr. 4; 24.04.2008 -8 AZR 257/07- AP Nr. 2 zu § 33 AGG = EzA 611a BGB 2002, Nr. 6; 15.02.2005 -9 AZR 635/03- BAGE 113, 361).Er hat die Frage bisher letztlich dahingestellt sein lassen können, aber ausgeführt, dass die Anwendung des § 15 Abs. 2 AGG in solchen Fällen jedenfalls nicht systemwidrig erscheine (BAG, 22.10.2009 -8 AZR 642/08- AP Nr. 2 zu § 15 AGG = EzA § 15 AGG Nr. 4).
Dies stellt zwar § 15 Abs. 2 AGG nicht ausdrücklich klar, es ergibt sich aber aus dem Gesamtzusammenhang der Bestimmungen in § 15 AGG (BAG, 22.10.2009 -8 AZR 642/08- AP Nr. 2 zu § 15 AGG = EzA § 15 AGG Nr. 4; 22.01.2009 -8 AZR 906/07, AP Nr. 1 zu § 15 AGG = EzA AGG § 15 Nr. 1).
Danach sind Menschen behindert, wenn deren körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist (BAG, 22.10.2009 -8 AZR 642/08- AP Nr. 2 zu § 15 AGG = EzA § 15 AGG, Nr. 4).
Nach nationalem wie nach europarechtlichem Verständnis muss die einen Krankheitswert überschreitende Funktionsbeeinträchtigung samt der damit verbundenen Teilhabedefizite am Gesellschafts- bzw. Berufsleben von einer gewissen Dauer sein (BAG, 22.10.2009 -8 AZR 642/08- AP Nr. 2 zu § 15 AGG = EzA § 15 AGG Nr. 4).
Auf solche kann aus der Kündigungsbegründung oder aus anderen äußeren Umständen geschlossen werden (BAG, 22.10.2009 -8 AZR 642/08- AP Nr. 2 zu § 15 AGG = EzA § 15 AGG Nr. 4).
Damit unterscheidet sich der vorliegende Fall von der Konstellation, die dem BAG in seinem Urteil vom 22.10.2009 (8 AZR 642/08- AP Nr. 2 zu § 15 AGG = EzA § 15 AGG Nr. 4) zur Entscheidung vorlag.
Insofern ist dem BAG zuzustimmen, dass allein das Vorliegen eines Diskriminierungsmerkmals für die Annahme eines Kausalzusammenhangs mit einer ausgesprochenen Kündigung nicht ausreicht (ebenso: Löw BB 2010, 643; jurisPR-ArbR 14/2010, Anm.: 4, Stuntz).
- BAG, 28.04.2011 - 8 AZR 515/10
Entschädigung - Benachteiligung wegen Behinderung - krankheitsbedingte Kündigung
Der Kläger muss allerdings Tatsachen, die das Gericht bei der Bestimmung des Betrages heranziehen soll, benennen und die Größenordnung der geltend gemachten Forderung angeben (Senat 22. Oktober 2009 - 8 AZR 642/08 - AP AGG § 15 Nr. 2 = EzA AGG § 15 Nr. 4).Deshalb kann dahinstehen, ob § 2 Abs. 4 AGG, der für Kündigungen ausschließlich die Bestimmungen zum allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz für anwendbar erklärt, dazu führt, dass § 15 AGG bei unzulässig diskriminierenden Kündigungen nicht anwendbar ist (offengelassen unter Darstellung des Meinungsstreits: Senat 22. Oktober 2009 - 8 AZR 642/08 - AP AGG § 15 Nr. 2 = EzA AGG § 15 Nr. 4 und BAG 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - BAGE 128, 238 = AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 182 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 82; problematisiert unter europarechtlicher Sicht: Temming Anm. 2 zu BAG 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 182).
Es ist erforderlich, dass die betreffende Person einer weniger günstigen Behandlung ausgesetzt ist als eine in einer vergleichbaren Situation befindliche Person, bei der das Merkmal nicht vorliegt (Senat 22. Oktober 2009 - 8 AZR 642/08 - AP AGG § 15 Nr. 2 = EzA AGG § 15 Nr. 4).
Allerdings muss eine Anknüpfung der Handlung des Benachteiligenden an ein Diskriminierungsmerkmal zumindest in Betracht kommen können (Senat 22. Oktober 2009 - 8 AZR 642/08 - AP AGG § 15 Nr. 2 = EzA AGG § 15 Nr. 4).
Allein das Vorliegen eines Diskriminierungsmerkmals iSd. § 1 AGG in der Person des Benachteiligten reicht für die Annahme eines Kausalzusammenhanges jedoch grundsätzlich nicht aus (Senat 22. Oktober 2009 - 8 AZR 642/08 - AP AGG § 15 Nr. 2 = EzA AGG § 15 Nr. 4).
- LAG Niedersachsen, 12.03.2010 - 10 Sa 584/09
Entschädigungsanspruch wegen Altersdiskriminierung - Darlegungs- und Beweislast
Der Kläger muss lediglich Tatsachen benennen, die das Gericht bei der Bestimmung des Betrages heranziehen soll, und die Größenordnung der geltend gemachten Forderung angeben (BAG 22.10.2009 - 8 AZR 642/08 - EzA-SD, 2010, Nr. 4, 13 = NZA 2010, 280; 22.1.2009 - 8 AZR 906/07 - EzA AGG § 15 Nr. 1; 16.9.2008 - 9 AZR 791/07 - AP SGB IX § 81 Nr. 15 = EzA SGB IX § 81 Nr. 17).Dies stellt zwar § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG nicht ausdrücklich klar, ergibt sich aber aus dem Gesamtzusammenhang der Bestimmungen in § 15 AGG (BAG 17.12.2009 - 8 AZR 670/08 - EzA-SD 2010, Nr. 1, 14 = NZA 2010, 383; 22.10.2009 - 8 AZR 642/08 - aaO; 22.1.2009 - 8 AZR 906/07 - EzA AGG § 15 Nr. 1).
Es reicht aus, dass ein in § 1 AGG genannter Grund Bestandteil eines Motivbündels ist, das die Entscheidung beeinflusst hat (…BAG 17.12.2009 - 8 AZR 670/08 - aaO; 22.10.2009 - 8 AZR 642/08 - aaO; 21.7.2009 - 9 AZR 431/08 - AP SGB IX § 82 Nr. 1 = EzA SGB IX § 82 Nr. 1, auch zur amtlichen Veröffentlichung vorgesehen;… 22.1.2009 - 8 AZR 906/07 - aaO).
Ausreichend ist insoweit die Überzeugung von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit, dass die benachteiligenden Maßnahmen auf einer gesetzwidrigen Motivation beruhten oder mit einem nach § 1 AGG pönalisierten Merkmal verknüpft waren (BAG 22.10.2009 - 8 AZR 642/08 - EzA-SD, 2010, Nr. 4, 13 = NZA 2010, 280).
Zwar können die Kündigungsmotivation bzw. die der Kündigungsentscheidung zugrunde liegenden Überlegungen durchaus Anhaltspunkte für eine Relation der Erklärung zu einem Merkmal nach § 1 AGG sein; auf solche kann aus der Kündigungsbegründung oder aus anderen äußeren Umständen geschlossen werden (vgl. BAG 22.10.2009 - 8 AZR 642/08 - aaO).
Ebenso wie das Vorliegen eines Diskriminierungsmerkmals in der Person des Benachteiligten für die Annahme eines Kausalzusammenhangs zu einem für den Anspruchsteller nachteiligen Verhalten prinzipiell nicht ausreicht (vgl. BAG 22.10.2009 - 8 AZR 642/08 - aaO;… Wendeling-Schröder in Wendeling-Schröder/Stein, AGG, § 7 Rn. 14), stellt allein die Unwirksamkeit einer Kündigung noch kein Indiz für eine Benachteiligung im Sinne des AGG dar.
- LAG Niedersachsen, 12.03.2010 - 10 Sa 583/09
Entschädigungsanspruch wegen Altersdiskriminierung - Darlegungs- und Beweislast
Der Kläger muss lediglich Tatsachen benennen, die das Gericht bei der Bestimmung des Betrages heranziehen soll, und die Größenordnung der geltend gemachten Forderung angeben (BAG 22.10.2009 - 8 AZR 642/08 - EzA-SD, 2010, Nr. 4, 13 = NZA 2010, 280; 22.1.2009 - 8 AZR 906/07 - EzA AGG § 15 Nr. 1; 16.9.2008 - 9 AZR 791/07 - AP SGB IX § 81 Nr. 15 = EzA SGB IX § 81 Nr. 17).Dies stellt zwar § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG nicht ausdrücklich klar, ergibt sich aber aus dem Gesamtzusammenhang der Bestimmungen in § 15 AGG (BAG 17.12.2009 - 8 AZR 670/08 - EzA-SD 2010, Nr. 1, 14 = NZA 2010, 383; 22.10.2009 - 8 AZR 642/08 - aaO; 22.1.2009 - 8 AZR 906/07 - EzA AGG § 15 Nr. 1).
Es reicht aus, dass ein in § 1 AGG genannter Grund Bestandteil eines Motivbündels ist, das die Entscheidung beeinflusst hat (…BAG 17.12.2009 - 8 AZR 670/08 - aaO; 22.10.2009 - 8 AZR 642/08 - aaO; 21.7.2009 - 9 AZR 431/08 - AP SGB IX § 82 Nr. 1 = EzA SGB IX § 82 Nr. 1, auch zur amtlichen Veröffentlichung vorgesehen;… 22.1.2009 - 8 AZR 906/07 - aaO).
Ausreichend ist insoweit die Überzeugung von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit, dass die benachteiligenden Maßnahmen auf einer gesetzwidrigen Motivation beruhten oder mit einem nach § 1 AGG pönalisierten Merkmal verknüpft waren (BAG 22.10.2009 - 8 AZR 642/08 - EzA-SD, 2010, Nr. 4, 13 = NZA 2010, 280).
Zwar können die Kündigungsmotivation bzw. die der Kündigungsentscheidung zugrunde liegenden Überlegungen durchaus Anhaltspunkte für eine Relation der Erklärung zu einem Merkmal nach § 1 AGG sein; auf solche kann aus der Kündigungsbegründung oder aus anderen äußeren Umständen geschlossen werden (vgl. BAG 22.10.2009 - 8 AZR 642/08 - aaO).
Ebenso wie das Vorliegen eines Diskriminierungsmerkmals in der Person des Benachteiligten für die Annahme eines Kausalzusammenhangs zu einem für den Anspruchsteller nachteiligen Verhalten prinzipiell nicht ausreicht (vgl. BAG 22.10.2009 - 8 AZR 642/08 - aaO;… Wendeling-Schröder in Wendeling-Schröder/Stein, AGG, § 7 Rn. 14), stellt allein die Unwirksamkeit einer Kündigung noch kein Indiz für eine Benachteiligung im Sinne des AGG dar.
- LAG Bremen, 29.06.2010 - 1 Sa 29/10
Entschädigung wegen diskriminierender Kündigung
Ob die Ausschließlichkeitsanordnung des § 2 Abs. 4 AGG unabhängig von der Erhebung einer Kündigungsschutzklage und ungeachtet der Unwirksamkeit einer diskriminierenden Kündigung darüber hinaus auch den Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG nicht "sperrt" (…so Wendeling-Schröder/Stein, AGG, Rdn. 50 zu § 2 AGG;… Meinel/Heyn/Herms, Rdn. 66 zu § 2 AGG, Rdn. 55 zu § 15 AGG; Jacobs, RdA 2009, 193;… anderer Ansicht z.B. Bauer/Göpfert/Krieger, Rdn. 59 zu § 2 AGG), hat das BAG bisher nicht abschließend entschieden (BAG, Urt. v. 22.10.2009 - 8 AZR 642/08;… BAG, Urt. v. 06.11.2008 - 2 AZR 523/07 - AP Nr. 182 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).Demgegenüber hat das BAG in dem bereits zitierten Urteil vom 22.10.2009 - 8 AZR 642/08 - zu Recht darauf hingewiesen, dass eine Anwendung des § 15 Abs. 2 AGG auch bei diskriminierenden Kündigungen nicht systemwidrig erscheine, da auch bisher etwa auf § 823 Abs. 1 BGB gestützte Entschädigungen für erlittene immaterielle Schäden bei der Geltendmachung einer Persönlichkeitsrechtsverletzung im Zusammenhang mit dem Ausspruch einer unwirksamen Kündigung nicht ausgeschlossen gewesen seien (vgl. BAG v. 24.04.2008 - 8 AZR 347/07 - AP Nr. 42 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitgebers).
Ausreichend ist insoweit die Überzeugung von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit, dass die benachteiligenden Maßnahmen auf einer gesetzwidrigen Motivation beruhten oder mit einem nach § 1 AGG pönalisierten Merkmal verknüpft waren (…vgl. BAG, Urt. v. 22.01.2009 - 8 AZR 906/07; BAG, Urt. v. 22.10.2009 - 8 AZR 642/08 - NZA 2010, 280 ).
- BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 396/10
Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - Kündigung - Entschädigungsanspruch
Ausreichend ist, dass ein in § 1 AGG genannter Grund jedenfalls mitursächlich war (…BAG 18. März 2010 - 8 AZR 1044/08 - Rn. 33, AP AGG § 15 Nr. 3 = EzA AGG § 15 Nr. 7; 22. Oktober 2009 - 8 AZR 642/08 - Rn. 27, AP AGG § 15 Nr. 2 = EzA AGG § 15 Nr. 4;… 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - Rn. 40, BAGE 131, 232). - LAG Berlin-Brandenburg, 18.02.2011 - 13 Sa 2049/10
Diskriminierung wegen des Geschlechts und/oder Alters bei der Beförderung
Allein das Vorliegen eines Diskriminierungsmerkmals in der Person des Benachteiligten reicht für die Annahme eines Kausalzusammenhangs prinzipiell nicht aus (vgl. dazu nur BAG 22.10.2009 - 8 AZR 642/08 - EzA § 15 AGG Nr. 4).bb) Die Tatsache, dass Frau R. ein anderes Geschlecht als der Kläger hat und befördert worden ist, reicht für die Annahme eines Kausalzusammenhangs prinzipiell nicht aus (s. schon BAG 22.10.2009, a. a. O.).
aa) Allein die Beförderung zweier jüngerer Bewerber gegenüber dem 59 Jahre alten Kläger reicht für die Annahme eines Kausalzusammenhangs i. S. v. § 15 Abs. 2 AGG nicht aus (s. schon BAG 22.10.2009, a. a. O.).
- BAG, 19.04.2012 - 6 AZR 677/10
Abfindungsanspruch aus der Sicherungsordnung des Diakonischen Werks der EKD bei …
Krankheit als solche ist kein Grund, der eine Benachteiligung aufgrund der sog. Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie 2000/78/EG vom 27. November 2000 und ihrer nationalen Umsetzung im AGG verbietet (…vgl. für die Richtlinie EuGH 11. Juli 2006 - C-13/05 - [Chacón Navas] Rn. 42 bis 47, Slg. 2006, I-6467; für das AGG BAG 22. Oktober 2009 - 8 AZR 642/08 - Rn. 29, AP AGG § 15 Nr. 2 = EzA AGG § 15 Nr. 4). - LAG Berlin-Brandenburg, 13.01.2012 - 6 Sa 2159/11
Kündigung von HIV-positivem Angestellten bei Pharmafirma rechtens // …
Deshalb konnte einerseits dahinstehen, ob trotz § 2 Abs. 4 AGG, wonach für Kündigungen ausschließlich die Bestimmungen zum allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz gelten, bei einer ( unwirksamen ) Kündigung ein solcher Entschädigungsanspruch in Betracht kommt ( ebenso BAG, Urteil vom 22.10.2009 - 8 AZR 642/08 - AP AGG § 15 Nr. 2 R 16 ). - LAG Hamburg, 23.06.2010 - 5 Sa 14/10
Ein Team darf kein Alter haben
- LAG Hessen, 24.03.2010 - 7 Sa 1373/09
Anfechtung eines Arbeitsvertrags wegen unwahre Beantwortung der Frage nach einer …
- BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 226/10
Vergütungsabrede - Benachteiligung wegen der Behinderung
- LAG Baden-Württemberg, 06.09.2010 - 4 Sa 18/10
Diskriminierung wegen Behinderung - Pflicht zur Einladung zum …
- LAG Baden-Württemberg, 01.02.2011 - 22 Sa 67/10
Entschädigung - Benachteiligung wegen Behinderung - Beweislast für Vorliegen …
- LAG Hessen, 07.02.2012 - 2 Sa 1411/10
Zeitliche Anwendbarkeit des AGG - Mobbing - Dauertatbestand - Zurechnung
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2011 - 3 Sa 1505/11
Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG bei Ablehnung einer schwerbehinderten …
- LAG Hamm, 03.11.2011 - 15 Sa 869/11
Schadensersatz wegen Benachteiligung eines Brillenträgers
- LAG Köln, 13.12.2010 - 2 Sa 924/10
Benachteiligung im mehrstufigen Bewerbungsverfahren; unbegründete …
- VG Neustadt, 25.05.2011 - 1 K 1158/10
Kein Schadensersatzanspruch für behinderten Bewerber
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