Rechtsprechung
| BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 257/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Entschädigung - geschlechtsbezogene Benachteiligung - Beförderung
- openjur.de
Entschädigung; geschlechtsbezogene Benachteiligung; Beförderung
- Bundesarbeitsgericht
Entschädigung - geschlechtsbezogene Benachteiligung - Beförderung
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Benachteiligung bei Beförderung - Vermutungsgrundlage setzt nach allgemeiner Lebenserfahrung überwiegende Wahrscheinlichkeit für Diskriminierung voraus
- NWB SteuerXpert START
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Benachteiligung (geschlechtsbezogene) - Schadensersatzanspruch
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Benachteiligung (geschlechtsbezogene) wegen Schwangerschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geschlechtsbezogene Benachteiligung - Entschädigung; geschlechtsbezogene Benachteiligung; Beförderung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Entschädigung - geschlechtsbezogene Benachteiligung - Beförderung
Kurzfassungen/Presse (18)
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Geschlechtsspezifische Benachteiligung wegen Schwangerschaft bei einer Stellenbesetzung
- Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)
Geschlechtsspezifische Benachteiligung wegen Schwangerschaft bei einer Stellenbesetzung
- wb-law.de (Kurzinformation)
Geschlechtsspezifische Benachteiligung wegen Schwangerschaft [Entschädigung, Geschlechtsspezifische Benachteiligung]
- mitfugundrecht.de (Pressemitteilung)
Geschlechtsspezifische Benachteiligung wegen Schwangerschaft bei einer Stellenbesetzung
- 123recht.net (Pressemeldung, 24.4.2008)
Frauen im Diskriminierungsstreit gestärkt // "Keine strengen Anforderungen" an Vortrag der Arbeitnehmerin
- 123recht.net (Rechtsprechungsübersicht, 7.5.2008)
Geschlechtsspezifische Benachteiligung wegen Schwangerschaft bei einer Stellenbesetzung
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Geschlechtsspezifische Benachteiligung wegen Schwangerschaft bei einer Stellenbesetzung
- aok-business.de (Kurzinformation)
"Bekannte" Schwangerschaft kann wenigstens Entschädigung bringen
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Unterlassene Beförderung einer schwangeren Arbeitnehmerin
- Verlag Dr. Otto Schmidt (Kurzinformation)
Unterlassene Beförderung einer schwangeren Arbeitnehmerin kann eine Benachteiligung wegen des Geschlechts darstellen
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Geschlechtsspezifische Benachteiligung wegen Schwangerschaft
- anwalt.de (Kurzinformation)
Stellenbesetzung: Geschlechtsspezifische Benachteiligung wegen Schwangerschaft
- arag.de (Kurzinformation)
Beförderung für Schwangere
- cbh.de (Kurzinformation)
Benachteiligung bei Beförderung wegen Schwangerschaft
- kanzlei-potthast.de (Kurzinformation)
Benachteiligung wegen Schwangerschaft bei einer Stellenbesetzung
- streifler.de (Kurzinformation)
Geschlechtsspezifische Benachteiligung: Benachteiligung wegen Schwangerschaft bei einer Stellenbesetzung
- wbs-law.de (Kurzinformation)
Geschlechtsspezifische Benachteiligung wegen Schwangerschaft
- dgadr.org
, S. 22 (Rechtsprechungsübersicht)
AGG
Besprechungen u.ä. (2)
- RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)
Beweislastverteilung bei geschlechtsspezifischer Diskriminierung
- michaelloschelder.de
, S. 10 (Entscheidungsbesprechung)
§ 22 AGG
Beweis geschlechtsbezogener Benachteiligung erleichtert (Dr.Martin Brock)
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BAG vom 24.04.2008, Az.: 8 AZR 257/07 (Geschlechtsbezogene Benachteiligung - Entschädigung)" von RA Alexander Raif, FAArbR, und RA Jens Ginal, original erschienen in: AuR 2009, 97.
Verfahrensgang
- ArbG Berlin - 10 Sa 1050/06
- ArbG Berlin, 28.04.2006 - 28 Ca 5196/06
- ArbG Berlin, 28.09.2006 - 28 Ca 5196/06
- LAG Berlin, 19.10.2006 - 2 Sa 1776/06
- BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 257/07
- LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2009 - 2 Sa 2070/08
- BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 483/09
- LAG Berlin-Brandenburg, 28.06.2011 - 3 Sa 917/11
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2008, 3658
- DB 2008, 2368
- AP AGG § 33 Nr. 2
- NZA 2008, 1351
Wird zitiert von ... (35)
- LAG Berlin-Brandenburg, 28.06.2011 - 3 Sa 917/11
Benachteiligt wegen Schwangerschaft?
Nach Zulassung der Revision hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 24. April 2008 (- 8 AZR 257/07 -) das Urteil des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.Dies ist ausreichend, wenn die Bestimmung der Höhe des Anspruches von billigem Ermessen oder einer gerichtlichen Schätzung abhängt (vgl. BAG 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 17, NZA 2008, 1051).
b) Die Ausschlussfristen der § 611a Abs. 4 Satz 3 BGB aF und § 61b Abs. 1 ArbGG in der bis zum 17. August 2006 geltenden Fassung sind eingehalten (…vgl. BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 483/09 - Rn. 22, NZA 2011, 689 ; 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 17, NZA 2008, 1051).
Das ist aber bereits dann der Fall, wenn in dem Motivbündel, das seine Entscheidung beeinflusst hat, das Geschlecht des abgewiesenen Bewerbers als negatives oder das andere Geschlecht als positives Kriterium enthalten ist (BAG 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 23, NZA 2008, 1051 mit Verweis auf BVerfG 16. November 1993 - 1 BvR 258/86 - BVerfGE 89, 276 ).
Es genügen Indizien, die aus einem regelhaft einem Geschlecht gegenüber geübten Verhalten auf eine solchermaßen motivierte Entscheidung schließen lassen (…BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 483/09 - Rn. 25, NZA 2011, 689 ; 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 25, NZA 2008, 1051;… 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 - Juris-Rn. 62, BAGE 109, 265 ).
Vielmehr reicht es aus, wenn nach allgemeiner Lebenserfahrung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine Diskriminierung besteht (BAG 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 40, NZA 2008, 1051).
(b) Da § 611a Abs. 1 Satz 3 BGB aF zu keiner Änderung der Beweislastverteilung führt, sondern lediglich geringere Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers stellt, unterliegt die Würdigung, ob dieser seiner (verminderten) Darlegungs- und Beweislast genügt hat, er also Tatsachen vorgetragen hat, die seine Benachteiligung wegen seines Geschlechts vermuten lassen, ebenso der freien Überzeugung des Tatsachengerichts nach § 286 Abs. 1 ZPO wie in den Fällen der uneingeschränkten Darlegungs- und Beweislast bezüglich der Erbringung des so genannten "Vollbeweises" durch die darlegungs- und beweispflichtige Partei (BAG 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 27, NZA 2008, 1051).
Es gibt nämlich Fälle, in denen die einzelnen vom Arbeitnehmer dargelegten Umstände des Einzelfalles oder Handlungsweisen bzw. Äußerungen des Arbeitgebers für sich allein betrachtet noch keine Benachteiligung wegen des Geschlechts vermuten lassen, die Gesamtschau der einzelnen Umstände des Einzelfalles oder der Handlungsweise bzw. der Äußerungen des Arbeitgebers aber eine überwiegende Wahrscheinlichkeit einer geschlechtsbezogenen Benachteiligung begründen und damit die Vermutungswirkung des § 611a Abs. 1 Satz 3 BGB aF entfalten können (BAG 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 41 mwN, NZA 2008, 1051;… vgl. auch BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 483/09 - Rn. 25, NZA 2011, 689 , BAG 22. Juli 2010 - 8 AZR 1012/08 - Rn. 83, NZA 2011, 83).
(d) Ist die Benachteiligung aus geschlechtsbezogenen Gründen nach diesen Grundsätzen überwiegend wahrscheinlich, muss der Arbeitgeber gemäß § 611a Abs. 1 Satz 3 BGB aF den vollen Beweis führen, dass die Benachteiligung aus rechtlich zulässigen Gründen erfolgt ist (BAG 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 25, NZA 2008, 1051;… 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 - Rn. 62, BAGE 109, 265 ).
(3) Eine unmittelbare geschlechtsbezogene Benachteiligung liegt nicht nur dann vor, wenn bei einer Auswahlentscheidung direkt an das Geschlecht angeknüpft wird, sondern auch dann, wenn negativ auf Auswahlkriterien abgestellt wird, welche ausschließlich von Angehörigen eines Geschlechts erfüllt werden können, wie beispielsweise die Schwangerschaft bei Frauen (BAG 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 31, NZA 2008, 1051 mit Verweis auf die st. Rspr. des EuGH, vgl. 13. Dezember 1989 - C-102/88 - EuGHE 1989, 4311 = AP EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 22).
Es kann dahinstehen, ob ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen der benachteiligenden Maßnahme des Arbeitgebers und dem Anzeigen der Schwangerschaft durch die Arbeitnehmerin, die Vermutungswirkung des § 611a Abs. 1 Satz 3 BGB aF entfaltet und damit zu einer Beweislastumkehr führt (vgl. BAG 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 31, NZA 2008, 1051 mit Hinweisen zum Meinungsstreit).
Dieses "zufällige" Zusammenfallen der getroffenen Personalentscheidung mit der Schwangerschaft der Klägerin entfaltet für sich allein nicht die Vermutungswirkung des § 611a Abs. 1 Satz 3 BGB aF (so BAG 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 38, NZA 2008, 1051;… BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 483/09 - Rn. 33, NZA 2011, 689 ).
(b) Die Beklagte hat beim Besetzungsverfahren objektiv betrachtet auch gegen keine (Form-) Vorschriften verstoßen, die eine Vermutungswirkung für sich begründen könnten (so BAG 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 36, NZA 2008, 1051).
- BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 483/09
Entschädigung - geschlechtsbezogene Benachteiligung - Beförderung
Nach Zulassung der Revision hat der Senat mit Urteil vom 24. April 2008 (- 8 AZR 257/07 -) das Urteil des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.Die Ausschlussfristen der § 611a Abs. 4 Satz 3 BGB aF und § 61b Abs. 1 ArbGG in der bis zum 17. August 2006 geltenden Fassung sind eingehalten (vgl. Senat 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - AP AGG § 33 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 6).
Ebenfalls zutreffend geht das Berufungsgericht mit der vorausgegangenen Entscheidung des Senats (24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - AP AGG § 33 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 6) davon aus, dass es für die Benachteiligung des Anspruchstellers wegen seines Geschlechts ausreicht, wenn in einem Motivbündel, das die Entscheidung beeinflusst hat, das Geschlecht als Kriterium enthalten gewesen ist.
Werden vom Arbeitnehmer Hilfstatsachen vorgetragen, die für sich genommen nicht zur Begründung der Vermutungswirkung ausreichen, ist vom Tatrichter eine Gesamtbetrachtung dahingehend vorzunehmen, ob die Hilfstatsachen im Zusammenhang gesehen geeignet sind, die Vermutungswirkung zu begründen (Senat 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - AP AGG § 33 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 6).
Eine vom Berufungsgericht gem. § 286 Abs. 1 ZPO vorgenommene Würdigung ist revisionsrechtlich nur darauf überprüfbar, ob sie möglich und in sich widerspruchsfrei ist, gegen Denkgesetze, Erfahrungssätze oder andere Rechtssätze verstößt und ob alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände in sich widerspruchsfrei beachtet worden sind (Senat 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - AP AGG § 33 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 6).
Der Senat hat bereits im Rahmen des vorliegenden Rechtsstreits in seinem vorangegangenen Urteil vom 24. April 2008 (- 8 AZR 257/07 - AP AGG § 33 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 6) darauf hingewiesen, dass allein die Kenntnis des Arbeitgebers von der Schwangerschaft der Klägerin zum Zeitpunkt der Personalentscheidung die Vermutungswirkung des § 611a Abs. 1 Satz 3 BGB aF nicht auslöst.
cc) Die vom Berufungsgericht im Rahmen des § 611a Abs. 1 Satz 3 BGB aF vorzunehmende Gesamtbewertung aller Umstände (Senat 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - AP AGG § 33 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 6) hält der revisionsrechtlichen Überprüfung jedoch nicht stand.
- BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 791/07
Benachteiligung einer schwerbehinderten Bewerberin
Die nach § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO gewonnene Überzeugung von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für die Kausalität zwischen einer Behinderung und einem Nachteil kann revisionsrechtlich nur darauf überprüft werden, ob sie möglich und in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze, Erfahrungssätze oder andere Rechtssätze verstößt (vgl. zu geschlechtsbezogenen Benachteiligungen zB BAG 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 27 f., EzA-SD 2008 Nr. 22 S. 4).Halbs. SGB IX tragen die von ihm angenommene Vermutungswirkung nach § 81 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 3 SGB IX aF (…zu der gebotenen indiziellen Würdigung Senat 12. September 2006 - 9 AZR 807/05 -Rn. 19, BAGE 119, 262; vgl. im Rahmen der Prüfung einer geschlechtsbezogenen Benachteiligung auch BAG 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 25 und 35, EzA-SD 2008 Nr. 22 S. 4).
- BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08
Beförderung - geschlechtsbezogene Benachteiligung
Die Würdigung, ob der Anspruchssteller der durch § 22 AGG modifizierten Darlegungslast genügt hat, unterliegt damit ebenso der freien Überzeugung des Tatsachengerichts nach § 286 Abs. 1 ZPO wie dies hinsichtlich der Erbringung des "Vollbeweises" durch die darlegungs- und beweispflichtige Partei der Fall ist (vgl. zu § 611a BGB aF: Senat 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - AP AGG § 33 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 6).Ausreichend sind nämlich für die Vermutungswirkung des § 22 AGG solche Indizien, die aus einem regelhaft einem Merkmalsträger gegenüber geübten Verhalten auf eine solchermaßen (mit) motivierte Entscheidung schließen lassen (vgl. Senat 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - AP AGG § 33 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 6).
Werden aber von dem Arbeitnehmer, der eine Benachteiligung geltend macht, Hilfstatsachen vorgetragen, die jeweils für sich allein betrachtet nicht ausreichen, um die Vermutungswirkung des § 22 AGG herbeizuführen, ist vom Tatsachengericht eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen, ob diese Hilfstatsachen zur Begründung der Vermutungswirkung geeignet sind (vgl. zu § 611a BGB aF: Senat 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - AP AGG § 33 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 6).
- BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 530/09
Entschädigung - Schadensersatz - Bewerbung - altersbedingte Benachteiligung
Die nach § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO gewonnene Überzeugung bzw. Nichtüberzeugung von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für die Kausalität zwischen einem in § 1 AGG genannten Merkmal und einem Nachteil kann revisionsrechtlich nur darauf überprüft werden, ob sie möglich und in sich widerspruchsfrei ist und ob sie gegen Denkgesetze, Erfahrungssätze oder andere Rechtssätze verstößt (Senat 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 28, AP AGG § 33 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 6 zu § 611a Abs. 1 Satz 3 BGB aF bzgl. einer geschlechtsbezogenen Benachteiligung). - BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 536/08
Diskriminierungsverbot - männlicher Bewerber - Mädcheninternat
Der Kläger muss allerdings Tatsachen, die das Gericht bei der Bestimmung des Betrages heranziehen soll, benennen und die Größenordnung der geltend gemachten Forderung angeben (…BAG 16. September 2008 - 9 AZR 791/07 - Rn. 18, AP SGB IX § 81 Nr. 15 = EzA SGB IX § 81 Nr. 17; 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 17, AP AGG § 33 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 6). - BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 396/10
Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - Kündigung - Entschädigungsanspruch
Dabei ist kein zu strenger Maßstab an die Vermutungswirkung der Hilfstatsachen anzulegen (BAG 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 40, AP AGG § 33 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 6 zu § 611a BGB).Ob schon ein solcher zeitlicher Zusammenhang geeignet sein kann, die Vermutungswirkung des § 22 AGG auszulösen, bedarf keiner Entscheidung (offen gelassen zu § 611a BGB in BAG 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - Rn. 37, AP AGG § 33 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 6).
- BAG, 17.12.2009 - 8 AZR 670/08
Entschädigung wegen Benachteiligung bei der Stellenbesetzung aufgrund …
Diese Grundsätze sind auch auf die Fälle anzuwenden, in denen die Tatsachengerichte nicht zu entscheiden haben, ob eine Behauptung "wahr" ist, sondern darüber, ob vorgetragene und gegebenenfalls bewiesene Tatsachen eine Behauptung des Anspruchstellers - hier die Benachteiligung des Klägers wegen einer vermuteten Behinderung - als "wahr vermuten" lassen (ebenso zu § 611a Abs. 1 Satz 3 BGB in der bis zum 17. August 2006 geltenden Fassung: BAG 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - AP AGG § 33 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 6). - BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10
Beweislastumkehr bei vorvertraglichen Aufklärungspflichten
Werden mehrere Hilfstatsachen vorgetragen, die jeweils für sich allein betrachtet keine sicheren Rückschlüsse auf die Haupttatsache zulassen, ist vom Tatrichter aber auch zu prüfen, ob die Hilfstatsachen in einer Gesamtschau, gegebenenfalls im Zusammenhang mit dem übrigen Prozessstoff, geeignet sind, ihn von der beweisbedürftigen Behauptung zu überzeugen (BGH, Urteil vom 17. Februar 1970 - III ZR 139/67, BGHZ 53, 245, 261; BAG, NJW 2008, 3658 Rn. 41). - BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 287/08
Entschädigung - Bewerbung - Geschlechtsbezogene Benachteiligung
Diese Auslegung des § 22 AGG bezogen auf die Darlegungslast des Benachteiligungsgrundes entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu dem früheren § 611a Abs. 1 Satz 3 BGB und dem § 81 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 3 SGB IX (vgl. BAG 24. April 2008 - 8 AZR 257/07 - AP AGG § 33 Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 6; 12. September 2006 - 9 AZR 807/05 - BAGE 119, 262 = AP SGB IX § 81 Nr. 13 = EzA SGB IX § 81 Nr. 14). - BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 839/08
Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Benachteili-gung
- BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 48/10
Diskriminierung - ethnische Herkunft - Deutschkurs
- BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10
Bewerber - Benachteiligung - Behinderung
- BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 364/11
Diskriminierung - Darlegung von Indizien - unrichtige oder widersprüchliche …
- ArbG Wiesbaden, 18.12.2008 - 5 Ca 46/08
Zuweisung eines Arbeitsplatzes nach Rückkehr aus Mutterschutzzeiten, der dem …
- OLG Düsseldorf, 18.10.2012 - 6 U 47/12
- ArbG Wiesbaden, 30.10.2008 - 5 Ca 46/08
§ 15 AGG, § 22 AGG, § 3 Abs 1 AGG
- BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 466/09
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - ungünstigere Behandlung in "vergleichbarer …
- BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 370/09
Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - Bewerbung nach …
- BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 580/09
Bewerbung - Benachteiligung - Schutz von einfach behinderten Menschen durch das …
- ArbG Stuttgart, 16.03.2011 - 30 Ca 1772/10
Personalfragebogen als Indiz für Benachteiligung wegen Behinderung bei späterer …
- BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 636/08
Bewerbung - Entschädigung wegen Altersdiskriminierung
- LAG Düsseldorf, 12.11.2008 - 12 Sa 1102/08
AGG - Keine Diskriminierung von Bewerbern durch frauenfördernde Hinweise in …
- LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2009 - 2 Sa 2070/08
Schadensersatz - geschlechtsspezifische Diskriminierung - statistische Daten als …
- BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10
Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - öffentlicher …
- LAG Nürnberg, 19.02.2008 - 6 Sa 675/07
Stellenausschreibung, Behinderung, Entschädigung
- LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2011 - 3 Sa 1505/11
Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG bei Ablehnung einer schwerbehinderten …
- LAG Berlin-Brandenburg, 18.02.2011 - 13 Sa 2049/10
Diskriminierung wegen des Geschlechts und/oder Alters bei der Beförderung
- LAG Köln, 06.04.2009 - 5 Ta 89/09
Prozesskostenhilfe
- LAG Nürnberg, 16.05.2012 - 2 Sa 574/11
Diskriminierung - Alter - Stellenanzeige - "junges Team" - Indizwirkung - …
- VG Frankfurt/Main, 29.12.2009 - 9 L 1886/09
Benachteiligung einer Frauenbeauftragten in der Beförderungsauswahl
- ArbG Düsseldorf, 09.03.2011 - 14 Ca 908/11
Falsche Anrede in Ablehnungsschreiben keine Diskriminierung
- LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2011 - 9 Sa 1771/10
Geschlechts- und Altersdiskriminierung bei Stellenausschreibung
- LAG Hessen, 08.07.2011 - 3 Sa 742/10
Entschädigungsanspruch eines Stellenbewerbers - zugeordnete Einrichtung einer …
- LAG Hamm, 22.05.2012 - 19 Sa 1658/11
Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers Entschädigung - Schadensersatz
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