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   BAG, 21.06.1957 - 1 ABR 1/56   

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BAG, 21.06.1957 - 1 ABR 1/56 (https://dejure.org/1957,827)
BAG, Entscheidung vom 21.06.1957 - 1 ABR 1/56 (https://dejure.org/1957,827)
BAG, Entscheidung vom 21. Juni 1957 - 1 ABR 1/56 (https://dejure.org/1957,827)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Ergänzungsbeschluß - Rechtsschutzinteresse - Erledigung der Hauptsache - Rücknhme eines Antrags - Kostenentscheidung - Festsetzung des Verfahrenswerts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 4, 268
  • DB 1957, 972
  • AP ArbGG § 81 Nr. 2
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 08.02.1957 - 1 ABR 11/55

    Betriebsversammlung - Teilnahmerecht des Gewerkschaftsvertreters -

    Auszug aus BAG, 21.06.1957 - 1 ABR 1/56
    Aus dem Vorbringen der Beteiligten geht auch nichts dafür hervor, daß trotz der inzwischen erfolgten Neuwahl des Betriebsrats gleichwohl noch ein Interesse an der Durchführung des Verfahrens besteht, etwa weil ähnliche Vorgänge, wie sie hier zur Wahlanfechtung geführt haben, sich im Betrieb der Beteiligten zu 3) wiederholen würden (Beschluß in Sachen 1 ABR 11/55)» Des halb würde die Durchführung dieses Verfahrens weder geeignet sein, etwa noch verbliebene Streitpunkte zu klären oder einen neuen Streit zu vermeiden, noch wäre sie geeignet, zur Befriedung in Betrieb beizutragen.
  • BAG, 07.07.1954 - 1 ABR 2/54

    Betriebsverfassungsrecht: Gültigkeitsvoraussetzungen der Abstimmung nach § 13

    Auszug aus BAG, 21.06.1957 - 1 ABR 1/56
    Der Senat hat bereits ausgesprochen, daß im gesamten arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren kein Raum für eine Kostenentscheidung ist (BAG 1, 46).
  • BAG, 26.10.1956 - 1 ABR 26/54

    Betriebsverfassungsrecht: Begriff des zwingenden Erfordernisses einer anderen

    Auszug aus BAG, 21.06.1957 - 1 ABR 1/56
    e) Dagegen hat, da eine Grundlage für die Pestsetzung der Rechtsanwaltsgebühren bestehen muß, das Landesarbeitsgericht zu Recht den Verfahrenswert festgesetzt (vgl. auch Festset zungsbeschluß des Senats vom 27. Januar 1956, 1 ABR 26/54).
  • BAG, 07.05.2008 - 7 ABR 15/07

    Betriebsratsfähigkeit von Einzelhandelsfilialen

    Da die Beteiligten innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des erstinstanzlichen Beschlusses keinen Antrag auf Ergänzung des Beschlusses gestellt haben, ist die Rechtshängigkeit insoweit nach § 321 Abs. 2 ZPO, der auch für das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren gilt (BAG 21. Juni 1957 - 1 ABR 1/56 - BAGE 4, 268 = AP ArbGG § 81 Nr. 2, zu II a der Gründe), erloschen.
  • BAG, 08.12.1961 - 1 ABR 8/60

    Beschlußverfahren - Ausschluß aus Betriebsrat - Rechtsschutzinteresse -

    Demgemäß hat der gestaltende Beschluß im Palle des § 23 BetrVG keine Rückwirkung, .sondern nur Wirkung für die Zukunft (BAG 2, 175 /T77/ = AP Nr. 1 zu § 23 BetrVG BAG 4, 268 /570/' = AP Nr. 2 zu § 81 ArbGG 1953 m insoweit zust. Anm. v. Pohle zu Ziff. 4 a; Hueck-Nipperdey, Lehrb, , 6. Aufl. , Bd.II S. 720).

    b) An dieser Ansicht, daß im vorliegenden Pall das Rechtsschutzinteresse zur Zeit der Entscheidung in der Rechtsbeschwerdeinstanz weggefallen ist, hält der Senat auch unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Juni 1958 (BVerwGE 7, 140 = AP Nr. 12 zu § 31 PersVG) fest, der sich ausdrücklich mit der bereits erwähnten Entscheidung des Senats vom 21. Juni 1957 (BAG 4, 268 = AP Nr. 2 zu § 81 ArbGG 1953) befaßt hat und auch noch dann zu einer Sachentscheidung gelangt ist, nachdem im Laufe des Rechtsbeschwerdeverfahrens vom Antragsteller nicht zu vertretende Umstände den konkreten Streitfall gegenstandslos gemacht hatten.

    Ob im Falle eines Feststellungsbegehrens unter den hier anzunehmenden Voraussetzungen (nachträglicher Eintritt von Umständen, die den konkreten Streitfall gegenstandslos machen) stets das Rechtsschutzinteresse entfällt, was das Bundesverwaltungsgericht anscheinend dem Beschluß.des Senats vom 21, Juni 1957 (BAG 4, 268 = AP Nr, 2 zu § 81 ArbGG 1953) entnehmen zu können glaubt, oder ob bei solcher Lage das Rechtsschutzinteresse in gewissen Fällen doch zu bejahen.ist, wofür z.B. der Beschluß des Senats vom 8, Februar 1957 (BAG 3, 288 = AP Nr. 1 zu § 82 BetrVG)eindeutig spricht, ist eine Frage, die im vorliegenden Fall nicht zu untersuchen ist.

    Vielmehr ist der veränderten Lage dadurch Rechnung zu tragen, daß unter Aufhebung der Entscheidungen des Arbeitsgerichts und des Landesarbeitsgerichts ausgesprochen wird, daß das Verfahren erledigt ist» Dies entspricht den Grundsätzen, die der Senat in seinem Beschluß vom 21» Juni 1957 (BAG 4, 268 /27l/ = AP Nr. 2 zu § 81 ArbGG 1953) aufgestellt .wiederholt bestätigt hat (vgl. zuletzt AP "r. 21 zu § 56 BetrVG) und die sich aus den Besonderheiten des arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahrens ergeben».

    Soweit Pohle (Anm. zu AP Nr. 2 zu § 81 ArbGG 1955) in solchem Palle die Vorschrift des § 271 ZPO für entsprechend an wendbar hält, ist ihm nicht zu folgen» Im Unterschied zu, uen Vorschriften des Urteilsverfahrens (§ 46 Abs» 2, § 64 Abs, 2 und § 72 Abs» 3 ArbGG) sind für das BeSchlußver fahren die Vorschriften der Zivilprozeßordnung nicht für entsprechend anwendbar erklärt (vgl. § 80 Abs. 2, § 87 Abs. 2 und § 92 Albs. 2 ArbGG).

    Ist somit vom Rechtsbeschwerdegericht auszusprechen, daß das Verfahren erledigt ist, dann wird einmal die sonst notwendige Zurückweisung des Antrages aus prozessualen 8 Gründen vermieden, die die Antragstellerin zu Unrecht beschweren würde Es wird auch dem Umstand Rechnung getragen, daß die Beteiligten gar nicht in der Lage sind, das Verfahren in der Hauptsache für erledigt zu erklären und damit einer Abweisung des Antrages zuvorzukommen» Denn eine Erledigungserklärung, die hier möglicherweise im Schriftsatz der Antragstellerin vom 27 November 1961 gesehen werden könnte, ist dem arbeitsgeri.chtlichen Beschlußverfahren fremd (BAG 4, 268 /271/" = AP Nr» 2 zu § 81 ArbGG 1953; BVerwGE 7, 140 /741J = AP Nr» 12 zu § 31 PersVG).

  • BAG, 30.01.1990 - 1 ABR 2/89

    Mitbestimmung bei Regelung von Auslandszulagen

    Einer näheren Umschreibung bedarf es darüber hinaus nicht, weil in diesem Verfahren über den Inhalt der mitbestimmungspflichtigen Regelung nicht zu entscheiden ist (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 16. August 1983 - 1 ABR 11/82 - AP Nr. 2 zu § 81 ArbGG 1979 und Senatsbeschluß vom 17. Dezember 1985, BAGE 50, 313, 315 = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang, zu B I der Gründe).
  • BAG, 31.10.1972 - 1 ABR 7/72

    Kostentragung bei gewerkschaftlichen Schulungen

    7« Der Senat verbleibt bei seiner Ansicht, daß in einem Beschlußverfahren für eine Kost enentscheidung kein Raum ist (Bestätigung BAG 1, 46 C$01 = AP Nr. 1 zu § 13 BetrVG; BAG 4, 268 [274] = AP Nr. 2 zu § 81 ArbGG).

    Es handelt sich um ein gebühren- und auslagenfreies Verfahren besonderer Art (BAG 1, 46 [50] = AP Nr» 1 zu § 13 BetrVG; BAG 4, 268 [274] = AP Nr, 2 zu § 81 ArbGG), Von der von der Rechtsbeschwerde beantragten Kostenentscheidung, die bei der Zurückweisung der Rechtsbeschwerde im übrigen zu ihren Ungunsten hätte ergehen müssen, war daher abzusehen,.

  • BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 82/83

    Mitbestimmung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats muß aber in einem Streit um das Bestehen von Mitbestimmungsrechten der Antrag dahin lauten, daß das Bestehen oder Nichtbestehen eines Mitbestimmungsrechts in einer "konkret zu bezeichnenden Angelegenheit" festgestellt wird (Beschluß vom 16. August 1983 - 1 ABR 11/82 - AP Nr. 2 zu § 81 ArbGG 1979).
  • BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 10/86

    Mitbestimmung über die Arbeitszeit Teilzeitbeschäftigter

    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß ein Streit der Betriebspartner darüber, ob der Betriebsrat in einer bestimmten Angelegenheit ein Mitbestimmungsrecht hat, zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden kann (Beschluß vom 16. August 1983 - 1 ABR 11/82 - AP Nr. 2 zu § 81 ArbGG 1979).
  • BAG, 17.02.1970 - 1 ABR 14/69

    Beschlußverfahren - Erledigung der Hauptsache - Rechtsschutzinteresse - Sachliche

    I» Im Beschlußverfahren besteht keine Möglichkeit;, die Hauptsache für erledigt zu erklären (siehe auch BAG 4, 268 /2717)° .

    Entfällt das Rechtsschutzinteresse des Antragstellers im Beschlußverfahren nach den §§ 2 Abs« 1 Nr» 5 97 ArbGG;, sei es auch erst in dritter Instanz und sei es auch durch einseitig von Beteiligten ergriffene Maß nahmen., durch die dem Antrag die Grundlage entzogen wird, so ist das Verfahren für erledigt zu erkü ären (siehe auch BAG 4, 268 /ßl'57) Das gilt jedoch nicht, wenn berechtigte Belange an derer Beteiligter eine sachliche Entscheidung erfor dern» 7>o Auch der einzelne Arbeitgeber kann ein Verfahren nach den §§ 2 Abs« 1 Nr« 5 97 ArbGG über die TarifZustän digkeit einer Gewerkschaft durchführen, die sich be rühmt, tariflicher Gegenspieler des Arbeitgebers zu sein« Der einzelne Arbeitgeber kann jedoch ein Verfahren nach den §§ 2 Abs« 1 Nr« 5, 97 ArbGG nicht mit dern Ziele durchführen, daß die Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft in deren Verhältnis zu dem Arbeitgeber verband, dem der Arbeitgeber als Mitglied angehört, geklärt.wird» 4» Ein Arbeitgeberverband ist berechtigt, ein Verfahren nach den §§ 2 Abs« 1 Nr» 5 s 97 ArbGG in bezug auf eines seiner Mitglieder durchzuführen, ohne daß es auf die Frage ankommt, ob er aufgrund seines fachli chen Wirkungsbereichs dieses Mitglied aufnehmen durfte».

    Der Wegfall des Rechtsschutzinteresses ist somit noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz eines Verfahrens nach § 9T ArbGG zu beachten (vgl. BAG 4, 268 [272 f] = AP Nr« 2 zu § 81 ArbGG 1955; ferner BAG AP Nr. 2 zu § 80 ArbGG 1955).

    Ebenso kann, wenn das Rechtsschutzinteresse in Portfall gekommen ist, nicht, wie der Antragsteller meint, die Hauptsache für erledigt erklärt wer den» Die Möglichkeit, die Hauptsache für erledigt zu erklären, setzt voraus, daß das Verfahren von der Parteimaxime beherrscht wird» Das Beschlußverfahren wird jedoch in all seinen vom Gesetz vorgesehenen Erscheinungsformen von der Offizialmaxime getragen (BAG 4, 268 [271])» Vor allem ist zu beachten, daß die Möglichkeit, die Hauptsache für erledigt zu erklären, deswegen gegeben ist, um allein noch eine Kostenentscheidung treffen zu können (§ 91 a ZPO)» Das Beschlußverfahren kennt jedoch keine Kosten, über die zu entscheiden wäre (BAG 1, 46 [5o] = AP Nr» 1 zu § 13 BetrVG und stets).

    Der durch den Wegfall des Rechtsschutzinteresses im Beschlußverfahren eingetretenen Verfahrenslage entspricht es nach alledem, das Verfahren für erledigt zu erklären (BAG 4, 268 [273])» Das.allein wird der nunmehr gegebenen Verfahrenssituation gerecht» Den Antrag noch sachlich zu bescheiden, geht nicht an, da für eine solche Entscheidung aas Fort bestehen des Rechtsschutzinteresses Voraussetzung wäre» Die Erledigungserklärung schafft zudem die not wendige Klarheit darüber, daß das Verfahren seinen Abschluß gefunden hat (BAG aaO)».

  • BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 488/90

    Rechtskraft im Beschlußverfahren

    Ein nur anfechtbar gewählter Betriebsrat bleibt bis zum rechtskräftigen Abschluß des Wahlanfechtungsverfahrens im Amt und hat alle dem Betriebsrat jeweils zustehenden Beteiligungsrechte wahrzunehmen (ständige Rechtsprechung seit BAGE 4, 268 = AP Nr. 2 zu § 81 ArbGG 1953).
  • BAG, 27.04.1962 - 1 ABR 1/59

    Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Rechtsschutzinteresse -

    (vgl. BAG 3? 288 ß S Z J = AP Nr, 1 zu § 82 EetrVG; BAG 4, 268 /270, 2727 = AP Nr, 2 zu § 81 ArbGG 1953; AP Nr. 21 zu § 56 BetrVG; Beschluß vom 8, Dezember 1961, 1 ABR 8/60 , AP Nr. 7 zu § 23 BetrVG, auch zum Abdruck in der amtlichen Sammlung vorgesehen; Beschluß vom 15, Dezember 1961, 1 ABR 6/60yAP Nr, 1 zu § 47 BetrVG, auch zum Abdruck in der amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Insbesondere ist der Wegfall eines Rechtsschutzinteresses zu verneinen, wenn die Wahrscheinlichkeit oder doch nur eine gewisse Möglichkeit besteht, daß die gleiche Rechtsfrage, die zu dem Verfahren geführt hat, in Zukunft zwischen den Beteiligten wieder streitig werden könnte (BAG 3, 288 /2947 = AP Nr» 1 zu § 82 BetrVG)» Es ist hierbei stets im Auge zu behalten, daß das arbeitsgerichtliche Beschlußverfahren der Befriedung dient und es verhindern soll, daß in Zukunft wieder ein gleicher oder ähnlicher Streit zwischen den Beteiligten entbrennt, der wiederum zur Störung des Betriebsfriedens und der erneuten Anrufung des Arbeitsgerichts führen würde (BAG 3? 288 /2947 - AP Nr, 1 zu § 82 BetrVG; BAG 4, 268 ß n X J = AP Nr. 2 zu § 81 ArbGG 1953; Beschluß vom 8» Dezember 1961, 1 ABR 8/60 â- : AP Nr, 7 zu § 23 BetrVG).

    Auf der anderen Seite dient jedoch das arbeitsgerichtliche Beschlußverfahren nicht dazu, das Gericht zu zwingen, eine Antwort auf eine nur abstrakte Rechtsfrage zu geben (BAG 3, 288 7.2957 = AP Nr. 1 zu § 82 BetrVG; BAG 4, 268 /270, 2737 = AP Nr. 2 zu § 81 ArbGG).

    Daraus folgt, daß, wenn im Laufe eines arbeitsgerichtlichen Eeschlußverfahrens, sei es auch erst in dritter Instanz, das Rechtsschutzinteresse des Antrag stellers entfällt, ein£ sachliche Entscheidung nicht mehr ergehen kann, weil sich die Sache erledigt hat« Die se Erledigung der Sache ist dann unter Aufhebung der vorinstanzlichen Beschlüsse vom Rechtsbeschv/erdegericht fest zustellen (BAG 4, 268 £jLT5J = AP Nr« 2 zu § 81 ArbGG; AP Nr, 21 zu § 56 BetrVG: Beschluß vom 8« Dezember 1961, 1 ABR 8/60 = AP Nr, 7 zu § 2? BetrVG),.

  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 13/98

    Vergangenheitsbezogener Antrag, Kosten im Beschlußverfahren

    Sie sind auch nicht entsprechend anzuwenden (z.B. BAGE 24, 459, 467 f. = AP Nr. 2 zu § 40 BetrVG 1972, zu C der Gründe; BAGE 4, 268, 274 = AP Nr. 2 zu § 81 ArbGG 1953, zu II d der Gründe; BVerwG Beschluß vom 8. August 1958 - VII P 14.57 - AP Nr. 14 zu § 76 PersVG 1955; Ascheid, Urteils- und Beschlußverfahren im Arbeitsrecht, Rz 1817; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 3. Aufl., § 80 Rz 30; Schaub, Arbeitsrechtliche Formularsammlung und Arbeitsgerichtsverfahren, 6. Aufl., S. 949; Tschischgale/Satzky, Das Kostenrecht in Arbeitssachen, 3. Aufl., S. 192; GK-ArbGG/Wenzel, § 12 Rz 256; a.A. Grunsky, ArbGG, 7. Aufl., § 80 Rz 46).
  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 61/84

    Mitbestimmung bei der Anordnung von Überstunden

  • BAG, 19.03.1974 - 1 ABR 87/73

    Bestellung eines Wahlvorstandes durch das Arbeitsgericht - Betriebsversammlung

  • BAG, 01.12.1992 - 1 ABR 30/92

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einsatz von Fremdpersonal

  • BAG, 11.11.1986 - 1 ABR 17/85

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Anordnung von Überstunden

  • BAG, 14.12.1965 - 1 ABR 6/65

    Bildung von Betriebsräten - Wahlverfahren - Wahlvorbereitung - Wahl des

  • BAG, 17.10.1963 - 1 ABR 4/63

    Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Substantielle Verfahrensbeendigung -

  • BAG, 27.11.1973 - 1 ABR 5/73

    Beschwerdefrist - Abgekürzte Beschlußausfertigung - Formloser Zugang des

  • BAG, 03.10.1978 - 6 ABR 102/76

    Tätigkeit des Betriebsrats - Wahrnehmung von Rechten - Klärung

  • BAG, 24.11.1987 - 1 ABR 57/86

    Tariflohnerhöhung

  • BAG, 08.12.1970 - 1 ABR 23/70

    Wahlausschreiben - Arbeitnehmervertreter - Aufsichtsrat - Wahlberechtigte

  • BAG, 25.04.1989 - 1 ABR 91/87

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats - Anspruch auf Urlaubsgeld -

  • BAG, 09.02.1993 - 1 ABR 43/92

    Stationierungsstreitkräfte - Mitwirkung der Hauptbetriebsvertretung bei

  • BAG, 05.05.1977 - 3 ABR 34/76

    Ruhegehalt - Unterstützungskassen - Betriebsübergang - Betriebliche

  • BAG, 22.02.1963 - 1 ABR 8/62

    Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Kostenentscheidung - Zulassung der

  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.04.2013 - 5 TaBV 29/12

    Betriebliches Eingliederungsmanagement - Mitbestimmung

  • BAG, 24.11.1987 - 1 ABR 12/86

    Betriebsrat - Akkordlohn

  • BVerwG, 24.10.1957 - II CO 6.56

    Rechtsmittel

  • LAG Berlin, 05.02.1998 - 7 TaBV 6/97

    Unwirksamkeit einer Gesamtbetriebsvereinbarung; Abweichung von dem Tarifvertrag;

  • BVerwG, 10.10.1957 - II CO 1.57

    Qualifizierung einer Erledigungserklärung des Antragstellers im

  • BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 53/86

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Regelung der Arbeitszeit

  • BAG, 19.04.1963 - 1 ABR 6/62

    Steinkohlenbergbau - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats - Barauszahlung des

  • BAG, 23.09.1960 - 1 ABR 9/59

    Begriff des "Betriebsteil " - Wahl eines Betriebsrats bei räumlich weiter

  • LAG Köln, 29.01.2014 - 5 TaBV 74/13

    Stellung mehrerer Versetzungsanträge

  • BAG, 10.10.1969 - 1 AZR 5/69

    Urteilsverfahren - Beschlußverfahren - Betriebsratsmitglied - Aufwandsersatz -

  • BAG, 08.05.1990 - 1 ABR 9/89

    Fehlendes Feststellungsinteresse für Antrag im Beschlussverfahren - Überprüfung

  • BAG, 21.10.1969 - 1 ABR 8/69

    Verkennung des Betriebsbegriffs - Wahlvorstand - Anfechtbarkeit einer Wahl -

  • BVerwG, 14.05.1973 - VII P 3.72

    Ausschluss aus dem Personalrat einer Standortverwaltung der Bundeswehr -

  • BAG, 17.10.1963 - 1 ABR 2/63

    ArbeitsgerichtlicheS Beschlußverfahren - Beteiligte - Außergerichtlicher

  • BAG, 11.12.1987 - 7 ABR 14/87

    Erstattung von Reisekosten eines Betriebsratsmitglieds - Sachliche

  • BAG, 16.03.1965 - 1 ABR 15/64

    Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Rechtsschutzinteresse - Amtsprüfung -

  • BAG, 30.07.1987 - 6 ABR 52/86

    Erledigung einer Wahlanfechtung nach Betriebsratsneuwahl - Rechtsschutzinteresse

  • BAG, 15.08.1978 - 6 ABR 40/78

    Erledigung eines Verfahrens über den Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds wegen

  • LAG Hamm, 05.02.1976 - 8 TaBV 78/75

    Aufhebung eines Beschlusses wegen Erledigung auf Grund der Einigung der Parteien

  • BAG, 13.07.1962 - 1 ABR 1/61

    Rechtsschutzinteresse - Rechtskräftige Entscheidung - Beschlußverfahren -

  • LAG Hamm, 18.03.1976 - 8 TaBV 45/75

    Status eines technischen Verkaufsberaters als leitender Angestellter

  • LAG Hamm, 18.12.1975 - 8 TaBV 77/75

    Aufhebung eines Beschlusses wegen Erledigung

  • ArbG Berlin, 03.04.1974 - 10 BVGa 3/74

    Rechtmäßigkeit einer gerichtlichen Überprüfung auch im Wahlvorverfahren einer

  • BVerwG, 14.12.1957 - II CO 9.57

    Mitbestimmung eines Personalrates

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