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   BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 82/83   

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https://dejure.org/1986,1616
BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 82/83 (https://dejure.org/1986,1616)
BAG, Entscheidung vom 14.01.1986 - 1 ABR 82/83 (https://dejure.org/1986,1616)
BAG, Entscheidung vom 14. Januar 1986 - 1 ABR 82/83 (https://dejure.org/1986,1616)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 50, 337
  • NZA 1986, 531
  • DB 1986, 1286
  • AP BetrVG § 87 1972 Nr. 21
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 24.11.1981 - 1 ABR 108/79

    Mitbestimmungsrecht bezüglich Arbeits- und Ordnungsverhaltens

    Auszug aus BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 82/83
    So hat der Senat auch entschieden, daß das Verlangen des Arbeitgebers, Arbeitnehmer sollten ihre Tätigkeiten in Erfassungsbögen eintragen, nicht deswegen ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 94 Abs. 2 BetrVG begründet, weil diese Eintragungen tatsächliche Grundlage für eine Leistungsbeurteilung sein können (BAG 37, 112 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes ).
  • BAG, 23.10.1984 - 1 ABR 2/83

    Mitbestimmung bei Einführung von Führungsrichtlinien

    Auszug aus BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 82/83
    Mit solchen allgemeinen Beurtei lungsgrundsätzen soll ein einheitliches Vorgehen bei der Beurteilung und ein Bewerten nach einheitlichen Maßstäben ermöglicht und so erreicht werden, daß die Beurteilungsergebnisse miteinander vergleichbar sind (Beschluß des Senats vom 23 Oktober 1984 - 1 ABR 2/83 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 31.05.1983 - 1 ABR 6/80

    Mitbestimmung bei Anforderungsprofilen

    Auszug aus BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 82/83
    d) Für Anforderungsprofile hat der Senat entschieden, daß diese keine Auswahlrichtlinien nach § 95 BetrVG sind und deren Erstellung daher nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats unter liegt (BAG 43, 26 = AP Nr. 2 zu § 95 BetrVG 1972).
  • BAG, 31.01.1984 - 1 ABR 63/81

    Stellenausschreibung - Betriebsrat - Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 82/83
    a) Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 31. Januar 1984 (- 1 ABR 63/81 - AP Nr. 3 zu § 95 BetrVG 1972) ausgesprochen, daß der Betriebsrat bei der Erstellung von Stellenbeschreibungen kein Mitbestimmungsrecht hat.
  • BAG, 16.08.1983 - 1 ABR 11/82

    Betriebsratsmitbestimmung

    Auszug aus BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 82/83
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats muß aber in einem Streit um das Bestehen von Mitbestimmungsrechten der Antrag dahin lauten, daß das Bestehen oder Nichtbestehen eines Mitbestimmungsrechts in einer "konkret zu bezeichnenden Angelegenheit" festgestellt wird (Beschluß vom 16. August 1983 - 1 ABR 11/82 - AP Nr. 2 zu § 81 ArbGG 1979).
  • BAG, 21.06.1957 - 1 ABR 1/56

    Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Ergänzungsbeschluß -

    Auszug aus BAG, 14.01.1986 - 1 ABR 82/83
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats muß aber in einem Streit um das Bestehen von Mitbestimmungsrechten der Antrag dahin lauten, daß das Bestehen oder Nichtbestehen eines Mitbestimmungsrechts in einer "konkret zu bezeichnenden Angelegenheit" festgestellt wird (Beschluß vom 16. August 1983 - 1 ABR 11/82 - AP Nr. 2 zu § 81 ArbGG 1979).
  • BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 49/12

    Betriebsrat - allgemeine Beurteilungsgrundsätze - Überprüfbarkeit eines

    Stellenbeschreibungen sind auch weder Auswahlrichtlinien noch Teile derselben, bei deren Aufstellung der Betriebsrat unter den in § 95 Abs. 1 und Abs. 2 BetrVG bestimmten Voraussetzungen mitzubestimmen hat (BAG 14. Januar 1986 - 1 ABR 82/83 - zu B II 1 a und d der Gründe, BAGE 50, 337; 31. Januar 1984 - 1 ABR 63/81 - zu B II 3 der Gründe) .

    Er hat lediglich das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats bei der Erstellung der Funktionsbeschreibung abgelehnt, wenn noch nicht feststeht, ob Stellenbeschreibungen die Grundlage einer Leistungsbeurteilung iSd. § 94 Abs. 2 BetrVG sein sollen (BAG 14. Januar 1986 - 1 ABR 82/83 - zu B II 1 c der Gründe, aaO) .

  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 923/98

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Mitbestimmungsfrei sind hingegen solche Maßnahmen des Arbeitgebers, die ein Verhalten des Arbeitnehmers betreffen, das keinen Bezug zur betrieblichen Ordnung hat, sei es, daß es sich nur auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers bezieht oder in sonstiger Weise lediglich das Verhältnis des einzelnen Arbeitnehmers zum Arbeitgeber berührt (BAG Beschluß vom 26. März 1991 - 1 ABR 26/90 - AP Nr. 21 zu § 87 BetrVG 1972 Überwachung, zu B II 1 b der Gründe, zu der Überwachung eines TÜV-Prüfers bei seiner Prüftätigkeit durch einen Privatdetektiv).
  • BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 123/09

    Arbeitsplatzbewertung und Eingruppierung

    BetrVG gesperrt ist (vgl. BAG 14. Januar 1986 - 1 ABR 82/83 - zu B II 1 b der Gründe, BAGE 50, 337) .
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