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   BAG, 11.09.1968 - 4 AZR 448/67   

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https://dejure.org/1968,2578
BAG, 11.09.1968 - 4 AZR 448/67 (https://dejure.org/1968,2578)
BAG, Entscheidung vom 11.09.1968 - 4 AZR 448/67 (https://dejure.org/1968,2578)
BAG, Entscheidung vom 11. September 1968 - 4 AZR 448/67 (https://dejure.org/1968,2578)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Hausvermittlungsdienst - Amtsvermittlung - Bedienung von Fernsprecheinrichtungen - Amtsleitungen - Hausleitungen - Nebenanschlüsse - Langjährige Tätigkeit - Besondere Leistungen - Fernsprechangestellter

Papierfundstellen

  • DB 1968, 2134
  • AP §§ 22, 23 BAT Nr. 22
 
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Wird zitiert von ... (40)

  • LAG Niedersachsen, 15.06.2012 - 6 Sa 1519/11

    Tarifliche Eingruppierung einer Diplom-Sozialpädagogin (nicht nur öffentlicher

    Im Vergleich zwischen einer Sozialpädagogin in einem Heim und einer als Betreuerin tätigen Sozialpädagogin verschieben sich die Schwerpunkte der geforderten Kenntnisse lediglich, ohne das sich eine Steigerung der Breite und Tiefe nach in Gänze erkennen lässt (vgl. hierzu BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 1052/94 - AP Nr. 22 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

    Ihre eigentliche Tragweite für den Betreuten erlangen diese Maßnahmen aber erst mit der vormundschaftlichen Genehmigung (BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 1052/94 - AP Nr. 22 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78

    Eingruppierung: Beiziehung von Privaturkunden - Schlüssigkeit der Klage -

    Ob und inwieweit das Landesarbeitsgericht nach § 144 ZPO zur Sachaufklärung und zur eigenen fachlichen Unterweisung einen Sachverständigen von Amts wegen einschalten will, liegt entgegen der Annahme der Revision in seinem pflichtgemäßen und vom Revisionsgericht nur beschränkt überprüfbaren Ermessen (vgl. BAG, AP Nr. 22 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 19.05.1982 - 4 AZR 767/79

    Eingruppierung als Handwerksmeister - Eigenes Fachgebiet - Artverwandte Tätigkeit

    Diese Heraushebung kann sich aus der außergewöhnlichen Bedeutung der konkreten Aufgabenstellung, aber auch aus den Auswirkungen der Tätigkeit für den innerdienstlichen Bereich oder auf die Lebensverhältnisse Dritter ergeben (vgl. BAG vom 16. Mai 1979 - 4 AZR 607/77 -, AP Nr. 22 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 16. Mai 1979 (4 AZR 607/77, AP Nr. 22 zu §§ 22, 23 BAT 1975) ausgeführt hat, ist dazu davon auszugehen, daß dem Begriff der Selbständigkeit die rechtliche Bedeutung zukommt, daß nach den Umständen der betreffenden Berufsgruppe eine gewisse eigene Entscheidungsbefugnis über den zur Erbringung der geschuldeten Leistung einzuschlagenden Weg und das zu findende Ergebnis und damit eine gewisse Eigenständigkeit des Aufgabenkreises bestehen muß.

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