Rechtsprechung
   BAG, 27.07.1961 - 2 AZR 255/60   

Sonstiges

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 11, 225
  • NJW 1961, 2085
  • DB 1961, 1136
  • AP BGB § 611 Ärzte, Gehaltsansprüche Nr. 24



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Wird zitiert von ... (16)  

  • BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 665/98  

    Außerordentliche Kündigung

    Auch schuldlose Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers können ausnahmsweise einen wichtigen Grund zur verhaltensbedingten Arbeitgeberkündigung darstellen (Bestätigung der ständigen Senatsrechtsprechung, Urteile vom 27. Juli 1961 - 2 AZR 225/60 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche und vom 31. Januar 1996 - 2 AZR 181/95 - RzK III 1 a Nr. 77; Klarstellung zu: Senatsurteil vom 14. Februar 1996 - 2 AZR 274/95 - AP Nr. 26 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).

    Deshalb können verhaltensbedingte Gründe eine außerordentliche Kündigung in der Regel nur dann rechtfertigen, wenn der Gekündigte nicht nur objektiv und rechtswidrig, sondern auch schuldhaft seine Pflichten aus dem Vertrag verletzt hat (Senatsurteile vom 27. Juli 1961 - 2 AZR 255/60 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche; vom 16. März 1961 - 2 AZR 539/59 - BAGE 32, 214 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung; vom 4. April 1974 - 2 AZR 452/73 - BAGE 26, 116 = AP Nr. 1 zu § 626 BGB Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat; vom 30. September 1993 - 2 AZR 188/93 - EzA Nr. 152 zu § 626 BGB n. F.; vom 7. Oktober 1993 - 2 AZR 226/93 - BAGE 74, 325 = AP Nr. 114 zu § 626 BGB "grundsätzlich"; vom 21. November 1996 - 2 AZR 357/95 - AP Nr. 130 zu § 626 BGB und vom 4. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - AP Nr. 137 zu § 626 BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Wie die Betonung des Regel-/Ausnahmeverhältnisses zeigt, ist der Senat dabei von dem Rechtsgrundsatz ausgegangen, daß auch ein schuldloses Verhalten des Arbeitnehmers unter besonderen Umständen den Arbeitgeber zur verhaltensbedingten Kündigung berechtigen kann (vgl. insbesondere Senatsurteile vom 27. Juli 1961 - 2 AZR 255/60 -, aaO und vom 31. Januar 1996 - 2 AZR 181/95 - RzK III 1 a Nr. 77; ebenso schon RAG Urteil vom 22. Mai 1940 - RAG 222/39 - ARS 40, 52 unter Hinweis auf RAG Urteile vom 11. Januar 1928 - RAG 34/27 - ARS 2, 27 und vom 25. April 1936 - RAG 12/36 - ARS 27, 11; Hueck, KSchG, 4. Aufl., § 1 Rz 35; Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Band 1, S. 582 f.).

  • BFH, 05.10.2005 - VI R 152/01  

    Einnahmen aus dem Liquidationsrecht für wahlärztliche Leistungen sind

    Die Weisungsfreiheit des Chefarztes bei Ausübung der ärztlichen Tätigkeit selbst steht der Annahme eines Arbeitsverhältnisses nicht entgegen (ebenso Urteil des Bundesarbeitsgerichts --BAG-- vom 27. Juli 1961 2 AZR 255/60, BAGE 11, 225, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1961, 2085, m.w.N.).
  • BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06  

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen tätlicher

    Denn es stellt keinen unzulässigen Ausforschungsbeweis dar, wenn eine Partei eine Tatsache unter Beweis stellt, die sie zwar nicht unmittelbar weiß und auch gar nicht wissen kann, aber aufgrund anderer, ihr bekannter Tatsachen vermuten darf (vgl. bereits Senat 27. Juli 1961 - 2 AZR 255/60 - BAGE 11, 225, 234 f.).
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  • BGH, 25.11.1993 - I ZR 281/91  

    "GmbH-Zahnbehandlungsangebot"; Zulässigkeit des Angebots ambulanter

    Auch diese zweite Form der ärztlichen Berufsausübung ist durch charakteristische Merkmale geprägt, die nicht nur traditionell gewachsen, sondern auch im Interesse der Volksgesundheit bedeutsam sind, nämlich einerseits durch eine Organisationsform, bei der ein hohes Maß ärztlicher Eigenverantwortung - durch die in der Regel hierarchische Struktur des eigentlichen medizinischen Dienstes der Institution unter Leitung eines ärztlichen Direktors, dem gegenüber dem Betreiber des Instituts regelmäßig erhebliche Autorität und Selbständigkeit beigemessen werden kann - gewährleistet ist (vgl. dazu BAGE 11, 225, 227; BGHZ 70, 158, 167), und bei der außerdem eine zusätzliche Kontrolle eines gewerblichen Betreibers (durch § 30 GewO) ermöglicht wird.
  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 97/87  

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einstellung

    Nach diesen Umständen des Einzelfalles können auch Ärzte in leitender Stellung trotz fehlender fachlicher Weisungsgebundenheit Arbeitnehmer sein (BAG Urteil vom 27. Juli 1961, BAGE 11, 225 = AP Nr. 24 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche).
  • BAG, 10.11.1992 - 1 AZR 183/92  

    Mitbestimmung bei Anrechnung von Prämienerhöhungen

    Obwohl § 554 Abs. 3 Nr. 1 ZPO genau gefaßte Revisionsanträge fordert, die die Erklärung enthalten müssen, inwieweit das Urteil des Berufungsgerichts angefochten und dessen Aufhebung beantragt wird, sind die Ungenauigkeiten in der Formulierung vorliegend unschädlich, da dem Vorbringen des Klägers eindeutig zu entnehmen ist, daß er das Urteil des Landesarbeitsgerichts nur hinsichtlich des ihn beschwerenden Teils angreift (vgl. BAGE 11, 225 = AP Nr. 24 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche; BAGE 1, 36 AP Nr. 1 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BGH, 30.11.1977 - IV ZR 69/76  

    Ambulante Behandlung in Diagnose-Klinik

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  • LAG Baden-Württemberg, 01.03.2002 - 18 Sa 5/02  

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Alkoholkrankheit des

    Deshalb können verhaltensbedingte Gründe eine außerordentliche Kündigung in der Regel nur dann rechtfertigen, wenn der Gekündigte nicht nur objektiv und rechtswidrig, sondern auch schuldhaft seine Pflichten aus dem Vertrag verletzt hat (BAG, Urteil v. 27.07.1961 - 2 AZR 255/60 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche; BAG, Urteil v. 21.11.1996 - 2 AZR 357/95 - AP Nr. 130 zu § 626 BGB).
  • BAG, 08.10.1975 - 5 AZR 430/74  

    BGB § 611; ZPO § 256

    3) Mit der Frage, inwieweit der Kläger bei Erledigung der einzelnen Reportageaufgaben weisungsgebundene Arbeiten ausführen müsse, hat das Berufungsgericht zwar auf ein für die Unterscheidung zwischen Arbeitnehmer und freiem Mitarbeiter besonders wichtiges Abgrenzungsmerkmal abgestellt (vgl. BAG 19, 324 [329 f.] = AP Nr. 6 zu § 611 BGB [zu 1 der Gründe]; BAG AP Nr. 10 zu § 611 BGB Abhängigkeit [Bl. 2]; BAG 11, 225 = AP Nr. 24 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche).
  • BVerwG, 27.05.1993 - 5 C 42.89  
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  • BAG, 03.08.1961 - 2 AZR 117/60  
  • LAG Baden-Württemberg, 12.04.2002 - 18 Sa 5/02  

    Kündigung und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

  • BAG, 02.09.1965 - 5 AZR 24/65  
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.10.1997 - 5 Sa 326/96  
  • BAG, 31.05.1990 - 2 AZR 13/90  
  • LSG Bayern, 13.07.2005 - L 5 KR 187/04  
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