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   BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 1685/92   

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BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 1685/92 (https://dejure.org/1998,943)
BVerfG, Entscheidung vom 16.10.1998 - 1 BvR 1685/92 (https://dejure.org/1998,943)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Oktober 1998 - 1 BvR 1685/92 (https://dejure.org/1998,943)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitsrechtliche Abmahnung wegen Äußerungen in einem Leserbrief; Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten; Verletzung der Meinungsfreiheit eines Bediensteten im Öffentlichen Dienst durch eine Abmahnung des Arbeitgebers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT § 8 Abs. 1 Satz 1; GG Art. 5 Abs. 1, Abs. 2
    Verfassungsrechtliche Prüfung einer arbeitsrechtliche Abmahnung wegen Äußerungen in einem Leserbrief

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1999, 77
  • AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 24
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 1685/92
    Bedeutung und Tragweite des vom Beschwerdeführer als verletzt gerügten Grundrechts auf Meinungsfreiheit sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 86, 122; 93, 266).

    Allein eine polemische oder verletzende Formulierung entzieht eine Äußerung noch nicht dem Schutz der Meinungsfreiheit (vgl. BVerfGE 93, 266 [289]).

    Allein die Schmähkritik oder Formalbeleidigung scheidet nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von vornherein aus dem Schutzbereich des Grundrechts aus (vgl. BVerfGE 93, 266 [294]).

  • BAG, 18.11.1986 - 7 AZR 674/84

    Abmahnung - Wirkungslosigkeit durch Zeitablauf

    Auszug aus BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 1685/92
    Vielmehr kann auch eine ursprünglich wirksame Abmahnung durch Zeitablauf wirkungslos werden, wenn sich der Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum hinweg einwandfrei verhält (vgl. BAG, NZA 1987, 418).

    Zwar lehnt das Bundesarbeitsgericht eine Regelfrist, nach deren Ablauf eine Abmahnung in kündigungsrechtlicher Hinsicht wirkungslos wird, ab (vgl. BAG, NZA 1987, 418; a. A. LAG Hamm, NZA 1987, 26).

    Vielmehr lasse sich der entsprechende Zeitraum immer nur anhand der Umstände des Einzelfalls, insbesondere in Anbetracht des konkret abgemahnten Verhaltens, bestimmen (vgl. BAG, NZA 1987, 418 [419]; zustimmend von Hoyningen-Huene, RdA 1990, 193 [210]; Schaub, aaO., § 61 V, S. 444).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 126/85

    Zum Schutz der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) bei der

    Auszug aus BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 1685/92
    Bedeutung und Tragweite des vom Beschwerdeführer als verletzt gerügten Grundrechts auf Meinungsfreiheit sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 86, 122; 93, 266).

    Berührt eine arbeitsgerichtliche Entscheidung allerdings die Meinungsfreiheit, so verlangt Art. 5 Abs. 1 GG, daß die Gerichte die grundrechtsbeschränkende Norm ihrerseits wieder im Licht der Meinungsfreiheit auslegen und anwenden, damit die wertsetzende Bedeutung des Grundrechts auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 [208]; 86, 122 [128]; BAGE 38, 85 [96]).

  • BAG, 02.03.1982 - 1 AZR 694/79

    Dienstvereinbarung

    Auszug aus BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 1685/92
    Zu den allgemeinen Gesetzen gehört auch die Tarifvorschrift des § 8 Abs. 1 Satz 1 BAT, wonach sich ein Angestellter so zu verhalten hat, wie es von Angehörigen des öffentlichen Dienstes erwartet wird (vgl. BAGE 38, 85 [95 f.]).

    Berührt eine arbeitsgerichtliche Entscheidung allerdings die Meinungsfreiheit, so verlangt Art. 5 Abs. 1 GG, daß die Gerichte die grundrechtsbeschränkende Norm ihrerseits wieder im Licht der Meinungsfreiheit auslegen und anwenden, damit die wertsetzende Bedeutung des Grundrechts auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 [208]; 86, 122 [128]; BAGE 38, 85 [96]).

  • BAG, 27.01.1988 - 5 AZR 604/88

    Abmahnung: Voraussetzung für die Entfernung aus der Personalakte

    Auszug aus BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 1685/92
    Nach einer weit verbreiteten Ansicht in Rechtsprechung und arbeitsrechtlichem Schrifttum hat der durch eine wegen Zeitablaufs in kündigungsrechtlicher Hinsicht wirkungslos gewordene Abmahnung belastete Arbeitnehmer mit Eintreten der Wirkungslosigkeit sogar einen Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus seiner Personalakte (vgl. BAG, ZTR 1988, 309; Conze, DB 1987, 889 [890]; Falkenberg, NZA 1988, 489 [492]).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 1685/92
    Es ist nicht ersichtlich, daß die angegriffenen Entscheidungen für den Beschwerdeführer besonderes Gewicht haben oder ihn in existentieller Weise betreffen (vgl. BVerfGE 90, 22 [25]).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 1685/92
    Der Grundrechtsschutz besteht unabhängig davon, ob eine Äußerung rational oder emotional, begründet oder grundlos ist und ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten wird (vgl. BVerfGE 61, 1 [7]).
  • BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 215/88

    Kündigung - Verhältnis zur Abmahnung

    Auszug aus BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 1685/92
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kommt der Abmahnung insoweit vor allem eine Warnfunktion zu (vgl. BAG, NZA 1989, 633), wobei das Fehlen einer wirksamen Abmahnung bei einer verhaltensbedingten Arbeitgeberkündigung vielfach als Kündigungssperre wirkt (vgl. dazu Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 8. Aufl., 1996, § 61 VI, S. 444 ff.).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 1685/92
    Berührt eine arbeitsgerichtliche Entscheidung allerdings die Meinungsfreiheit, so verlangt Art. 5 Abs. 1 GG, daß die Gerichte die grundrechtsbeschränkende Norm ihrerseits wieder im Licht der Meinungsfreiheit auslegen und anwenden, damit die wertsetzende Bedeutung des Grundrechts auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 [208]; 86, 122 [128]; BAGE 38, 85 [96]).
  • LAG Hamm, 14.05.1986 - 2 Sa 320/86

    Abmahnung; Zeitliche Wirksamkeit einer Abmahnung; Kündigung

    Auszug aus BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 1685/92
    Zwar lehnt das Bundesarbeitsgericht eine Regelfrist, nach deren Ablauf eine Abmahnung in kündigungsrechtlicher Hinsicht wirkungslos wird, ab (vgl. BAG, NZA 1987, 418; a. A. LAG Hamm, NZA 1987, 26).
  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 584/04

    Außerordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit

    Dabei besteht der Grundrechtsschutz unabhängig davon, ob eine Äußerung rational oder emotional, begründet oder grundlos ist, und ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten wird (BVerfG 16. Oktober 1998 - 1 BvR 1685/92 - AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 24 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 40).

    Die diesem Grundrecht Schranken setzenden Regelungen und gegenläufigen verfassungsrechtlich geschützten Positionen müssen deshalb ihrerseits aus der Erkenntnis der Werte setzenden Bedeutung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit ausgelegt und so in ihrer dieses Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden (so schon BVerfG 15. Januar 1958 - 1 BvR 400/51 - BVerfGE 7, 198; seither st. Rspr., beispielsweise 28. April 1976 - 1 BvR 71/73 - BVerfGE 42, 133; 16. Oktober 1998 - 1 BvR 1685/92 - AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 24 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 40; 12. Dezember 2000 - 1 BvR 1762/95, 1 BvR 1787/95 - BVerfGE 102, 347; ErfK/Dieterich 5. Aufl. Art. 5 GG Rn. 33).

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Dabei besteht der Grundrechtsschutz unabhängig davon, ob eine Äußerung rational oder emotional, begründet oder grundlos ist, ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten wird (BVerfG 16. Oktober 1998 - 1 BvR 1685/92 - AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 24 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 40).

    Auch eine polemische oder verletzende Formulierung entzieht einer Äußerung noch nicht den Schutz der Meinungsfreiheit (BVerfG 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 - BVerfGE 92, 266; 16. Oktober 1998 - 1 BvR 1685/92 - aaO).

  • BAG, 17.03.2010 - 7 ABR 95/08

    Parteipolitische Betätigung - Unterlassungsanspruch

    Deshalb muss die Norm unter Berücksichtigung der Bedeutung des Grundrechts ausgelegt und dementsprechend in ihrer das Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden (BVerfG 28. April 1976 - 1 BvR 71/73 - zu B II 2 der Gründe, aaO; 16. Oktober 1998 - 1 BvR 1685/92 - zu II 2 a bb der Gründe mwN, AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 24 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 40).
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 63/03

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Äußerungen des Arbeitnehmers im

    Dabei besteht der Grundrechtsschutz unabhängig davon, ob eine Äußerung rational oder emotional, begründet oder grundlos ist, und ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten wird (BVerfG 16. Oktober 1998 - 1 BvR 1685/92 - AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 24 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 40).
  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 554/08

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Selbst eine polemische oder verletzende Formulierung entzieht einer Äußerung noch nicht den Schutz der Meinungsfreiheit (BVerfG 16. Oktober 1998 - 1 BvR 1685/92 - zu II 2 a aa der Gründe, AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 24 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 40; 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 - zu C I 1 der Gründe, BVerfGE 92, 266) .
  • ArbG Mönchengladbach, 07.11.2012 - 6 Ca 1749/12

    Fristlose Kündigung- Ich hau dir vor die Fresse - Langjährig beschäftigter

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (z. B. vom 16.10.1998, 1 BvR 1685/92 in AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 24) besteht der Grundrechtsschutz gem. Art. 5 GG unabhängig davon, ob eine Äußerung rational oder emotional, begründet oder grundlos ist, ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten wird.

    Das Grundrecht der Meinungsfreiheit muss regelmäßig dann zurücktreten, wenn sich die Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde oder als eine Formalbeleidigung oder Schmähung darstellt (BVerfG v. 16.10.1998 a.a.O.).

  • ArbG Berlin, 12.09.2022 - 22 Ca 223/22

    Kündigung wegen Verwendung eines Bildes des Tores eines Konzentrationslagers mit

    Der Grundrechtsschutz besteht unabhängig davon, ob eine Äußerung rational oder emotional, begründet oder grundlos ist und ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten wird (BVerfG 16.10.1998 ‒ 1 BvR 1685/92, juris, Rn. 17).
  • LAG Hessen, 29.04.2013 - 7 Sa 272/12

    Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit; Verhaltensbedingte Kündigung -

    Dabei besteht der Grundrechtsschutz unabhängig davon, ob eine Äußerung rational oder emotional, begründet oder grundlos ist, und ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten wird (BVerfG 16. Oktober 1998 - 1 BvR 1685/92 - AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 24 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 40).

    Auch eine polemische oder verletzende Formulierung entzieht einer Äußerung noch nicht den Schutz der Meinungsfreiheit (BVerfG 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476 ua./92 - BVerfGE 92, 266; 16. Oktober 1998 aaO).

    Die diesem Grundrecht Schranken setzenden Regelungen und gegenläufigen verfassungsrechtlich geschützten Positionen müssen deshalb ihrerseits aus der Erkenntnis der Werte setzenden Bedeutung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit ausgelegt und so in ihrer dieses Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden (so schon BVerfG 15. Januar 1958 - 1 BvR 400/51 - BVerfGE 7, 198; seither st. Rspr., beispielsweise BAG 28. April 1976 aaO; 16. Oktober 1998 aaO und 12. Dezember 2000 aaO; ErfK/Dieterich Art. 5 GG Rn. 33).

    Dabei wird das Grundrecht der Meinungsfreiheit regelmäßig zurücktreten müssen, wenn sich die Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde oder als eine Formalbeleidigung oder eine Schmähung darstellt (BVerfG 16. Oktober 1998 aaO; BVerfGE 93, 266).".

  • BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 177/02

    Verhaltensbedingte Kündigung; Auflösung

    Dem Landesarbeitsgericht ist weiter darin zu folgen, dass bei der kündigungsrechtlichen Bewertung verbaler Entgleisungen im Arbeitsverhältnis stets das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung (GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Art. 5 Abs. 2) zu berücksichtigen ist (BVerfG 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 - BVerfGE 93, 266, 289; 16. Oktober 1998 - 1 BvR 1685/92 - NZA 1999, 77; 29. Juli 2003 - 1 BvR 2145/02 - NJW 2003 Heft 45 VI; Schmitz-Scholemann BB 2000, 926).

    Diese grundrechtsbeschränkende Norm ist jedoch ihrerseits wieder im Licht der Meinungsfreiheit auszulegen und anzuwenden (BVerfG 16. Oktober 1998 - 1 BvR 1685/92 - NZA 1999, 77).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2019 - 7 Sa 39/19

    Verhaltensbedingte Kündigung - Verschwiegenheitspflicht - Veröffentlichung von

    Dabei besteht der Grundrechtsschutz unabhängig davon, ob eine Äußerung rational oder emotional, begründet oder grundlos ist, ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten wird (BVerfG 16. Oktober 1998 - 1 BvR 1685/92 - unter II.2.a.aa; BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 21/05 - Rn. 47; 24. November 2005 - 2 AZR 584/04 - Rn. 24, jeweils mwN.).

    Auch eine polemische oder verletzende Formulierung entzieht einer Äußerung noch nicht den Schutz der Meinungsfreiheit (BVerfG 16. Oktober 1998 - 1 BvR 1685/92 - unter II.2.a.aa; BAG 12. Januar 2006 - 2 AZR 21/05 - Rn. 47; 24. November 2005 - 2 AZR 584/04 - Rn. 24, jeweils mwN.).

    Allerdings wird das Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG nicht schrankenlos gewährt, sondern durch die allgemeinen Gesetze und das Recht der persönlichen Ehre (Art. 5 Abs. 2 GG) beschränkt und muss in ein ausgeglichenes Verhältnis mit diesen gesetzt werden (BVerfG 16. Oktober 1998 - 1 BvR 1685/92 - unter II.2.a.bb; BAG 27. September 2012 - 2 AZR 646/11 - Rn. 22; 24. November 2005 - 2 AZR 584/04 - Rn. 26, jeweils mwN.).

  • LAG Hamm, 20.03.2009 - 10 TaBV 149/08

    Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds;

  • ArbG Aachen, 01.03.2022 - 4 Ca 583/21

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Vielzahl von Kündigungsgründen -

  • BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 234/01

    Verhaltensbedingte Kündigung - Redakteurin "Stasi-Kontakte

  • LAG Baden-Württemberg, 10.02.2010 - 2 Sa 59/09

    Kündigung und Auflösungsantrag wegen kritischer Äußerungen über den Arbeitgeber -

  • LAG Schleswig-Holstein, 06.08.2002 - 2 Sa 150/02

    Kündigung; verfassungsrechtliche Meinungsäußerung; außerdienstliches Verhalten;

  • LAG Hamm, 07.09.2007 - 10 SaGa 33/07

    einstweilige Verfügung auf Beschäftigung im gekündigten Arbeitsverhältnis;

  • LAG Schleswig-Holstein, 30.09.2008 - 2 TaBV 25/08

    Betriebsrat, Äußerungen, Politische Äußerungen, Unterlassung

  • LAG Niedersachsen, 07.05.2007 - 6 Sa 1045/05

    Bedeutung des Vorliegens einer Arbeitsunfähigkeit für den Anspruch auf

  • LAG Baden-Württemberg, 29.07.2004 - 21 Sa 113/03

    Verhaltensbedingte Kündigung - freie Meinungsäußerung - Loyalitätspflicht -

  • LAG Hessen, 12.05.2011 - 5 Sa 1863/10

    Außerordentliche Kündigung - grobe Beleidigung gegenüber Vorgesetztem -

  • LAG Hessen, 14.09.2010 - 3 Sa 243/10

    Außerordentliche Kündigung - Vergleich mit Drittem Reich - Beleidigung -

  • LAG Hessen, 18.03.2016 - 14 Sa 788/15

    Umfang der Rechtskraft eines unzulässigen Teilurteils über eine außerordentliche

  • LAG Hamm, 12.07.2007 - 17 Sa 64/07

    Abmahnung wegen Minderleistung/Verteilung der Darlegungs- und Beweislast

  • VG Augsburg, 28.10.2014 - Au 3 K 14.682

    Kündigung während der Elternzeit; besonderer Fall der ausnahmsweisen Zulässigkeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2014 - 3 Sa 556/14

    Auflösungsantrag des Arbeitnehmers

  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.03.2010 - 6 Sa 447/09

    Außerordentliche Kündigung wegen "Schmähkritik"- Platzierung einer Parteizeitung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.08.2006 - 8 Sa 245/06

    Außerordentliche Kündigung wegen Beleidigung

  • LAG München, 07.02.2002 - 4 Sa 218/01

    Außerordentliche Kündigung eines Mitglieds der Mitarbeitervertretung aufgrund

  • LAG Hessen, 24.01.2014 - 14 Sa 776/13

    Außerordentliche Kündigung; Entfernung von Abmahnungen; ordentliche Kündigung;

  • LAG Hessen, 05.11.2007 - 17 SaGa 1331/07

    Entzug der Schreibberechtigung für ein betriebliches Internetforum wegen Verstoß

  • LAG Hamm, 30.08.2005 - 19 Sa 722/05

    Abmahnung wegen Schlechtleistung ; Anforderungen an Darlegung; Abmahnung wegen

  • LAG Hessen, 18.03.2005 - 4 TaBV 127/04

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - Recht auf freie Meinungsäußerung in einer

  • LAG Thüringen, 26.11.2013 - 7 Sa 444/12

    Fristlose Kündigung wegen rufschädigenden Äußerungen

  • ArbG Berlin, 15.08.2003 - 28 Ca 12003/03
  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2009 - 3 Sa 1731/08

    Unterlassungspflichten eines Angestellten einer Polizeibehörde im

  • LAG Baden-Württemberg, 17.07.2002 - 12 Sa 19/02

    Leitender Angestellter mit Personalkompetenz; Auflösung des Arbeitsverhältnisses

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2004 - 10 Sa 70/04

    Missbrauch der Vertretungsbefugnis

  • ArbG Iserlohn, 09.03.2010 - 5 Ca 2640/09
  • VG Dresden, 26.07.2005 - 5 K 1269/05
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