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   BAG, 24.10.2006 - 9 AZR 681/05   

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https://dejure.org/2006,3413
BAG, 24.10.2006 - 9 AZR 681/05 (https://dejure.org/2006,3413)
BAG, Entscheidung vom 24.10.2006 - 9 AZR 681/05 (https://dejure.org/2006,3413)
BAG, Entscheidung vom 24. Oktober 2006 - 9 AZR 681/05 (https://dejure.org/2006,3413)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung einer jährlichen tariflichen Leistungsprämie; Gesamtzusage als die an alle Arbeitnehmer in allgemeiner Form gerichtete Erklärung des Arbeitgebers hinsichtlich des Erbringens zusätzlicher Leistungen; Unwirksamkeit des Ausschlusses von ...

  • Judicialis

    BGB § 247; ; TVG § 4 Abs. 3; ; Altersteilzeit-TV § 2; ; Altersteilzeit-TV § 7; ; Altersteilzeit-TV § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gleichheitswidriger Ausschluss der Altersteilzeitbeschäftigten von Leistungsprämie aus Gesamtzusage

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch auch auf eine freiwillig gewährte Leistungsprämie im Rahmen der getroffenen Vergütungsvereinbarung ? Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot bei Ausschluss der in Altersteilzeit Beschäftigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Auszüge)

    Altersteilzeit, Gleichbehandlungsanspruch, befristetes Arbeitsverhältnis ist kein gekündigtes, Gesamtzusage, Günstigkeitsvergleich, Tarifauslegung, beispielhafte oder abschließende Beschreibung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2007, 695
  • AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 263
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 4/02

    Pflichtstundenermäßigung für ältere Lehrkräfte - Ungleichbehandlung der

    Auszug aus BAG, 24.10.2006 - 9 AZR 681/05
    Auch bei freiwilligen Leistungen muss der Arbeitgeber die Voraussetzungen so abgrenzen, dass nicht sachwidrig oder willkürlich ein Teil der Arbeitnehmer von den Vergünstigungen ausgeschlossen wird (Senat 21. Januar 2003 - 9 AZR 4/02 - BAGE 104, 272; BAG 12. Januar 2000 - 10 AZR 840/98 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 223 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 158) .

    Dann kann der benachteiligte Arbeitnehmer verlangen, nach Maßgabe der allgemeinen Regelungen behandelt zu werden (Senat 21. Januar 2003 - 9 AZR 4/02 - aaO) .

  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 353/04

    Abfindung nach Altersteilzeitarbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 24.10.2006 - 9 AZR 681/05
    Bei einem nicht eindeutigen Tarifwortlaut ist der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien mit zu berücksichtigen, soweit er in der tariflichen Norm seinen Niederschlag gefunden hat (Senat 21. Juni 2005 - 9 AZR 353/04 - EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 16; BAG 29. August 2001 - 4 AZR 337/00 - BAGE 99, 24) .
  • BAG, 27.04.2004 - 9 AZR 18/03

    Altersteilzeit - Beendigung nach § 9 Abs. 2 TV ATZ

    Auszug aus BAG, 24.10.2006 - 9 AZR 681/05
    Das Altersteilzeitarbeitsverhältnis ist ein, wenn auch befristetes, Arbeitsverhältnis (Senat 27. April 2004 - 9 AZR 18/03 - BAGE 110, 208) .
  • BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 659/02

    Tariflicher Abfindungsanspruch bei Altersteilzeit

    Auszug aus BAG, 24.10.2006 - 9 AZR 681/05
    aa) Eine Gesamtzusage ist die an alle Arbeitnehmer in allgemeiner Form gerichtete Erklärung des Arbeitgebers, zusätzliche Leistungen zu erbringen (Senat 18. November 2003 - 9 AZR 659/02 -) .
  • LAG Niedersachsen, 20.09.2005 - 13 Sa 227/05

    Ausschluss des Anspruches auf Leistungsprämie durch Regelungen im Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 24.10.2006 - 9 AZR 681/05
    Die Revisionen der Parteien gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 20. September 2005 - 13 Sa 227/05 - werden zurückgewiesen.
  • BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 337/00

    Tarifvertrag: Auslegung

    Auszug aus BAG, 24.10.2006 - 9 AZR 681/05
    Bei einem nicht eindeutigen Tarifwortlaut ist der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien mit zu berücksichtigen, soweit er in der tariflichen Norm seinen Niederschlag gefunden hat (Senat 21. Juni 2005 - 9 AZR 353/04 - EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 16; BAG 29. August 2001 - 4 AZR 337/00 - BAGE 99, 24) .
  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04

    Gleichbehandlung - Maßregelungsverbot - Abfindung

    Auszug aus BAG, 24.10.2006 - 9 AZR 681/05
    Ob eine Gesamtzusage vorliegt und welchen Inhalt sie hat, richtet sich gem. §§ 133, 157 BGB nach den für Willenserklärungen geltenden Regeln (Senat 15. Februar 2005 - 9 AZR 116/04 - BAGE 113, 327 mwN) .
  • BAG, 26.02.1986 - 4 AZR 535/84

    Anrechnung von Prämien bei Tariflohnerhöhung

    Auszug aus BAG, 24.10.2006 - 9 AZR 681/05
    Tarifverträge, die günstigere Arbeitsbedingungen verdrängen oder verhindern wollen, sind unwirksam (BAG 26. Februar 1986 - 4 AZR 535/84 - BAGE 51, 178) .
  • BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 840/98

    Weihnachtsgratifikation unter Freiwilligenvorbehalt im Erziehungsurlaub

    Auszug aus BAG, 24.10.2006 - 9 AZR 681/05
    Auch bei freiwilligen Leistungen muss der Arbeitgeber die Voraussetzungen so abgrenzen, dass nicht sachwidrig oder willkürlich ein Teil der Arbeitnehmer von den Vergünstigungen ausgeschlossen wird (Senat 21. Januar 2003 - 9 AZR 4/02 - BAGE 104, 272; BAG 12. Januar 2000 - 10 AZR 840/98 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 223 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 158) .
  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 730/19

    Gesamtzusage - Gleichbehandlungsgrundsatz - AGB-Recht

    Die Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes auf Gesamtzusagen ist deshalb in der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt (BAG 24. Oktober 2006 - 9 AZR 681/05 - Rn. 21; 14. Juni 1983 - 3 AZR 565/81 - zu III 1 der Gründe, BAGE 44, 61) .
  • LAG Düsseldorf, 24.03.2014 - 9 Sa 1207/13

    Hausverbot für dreibeinigen Hund im Büro

    Demgegenüber ist eine Gesamtzusage die an alle Arbeitnehmer in allgemeiner Form gerichtete Erklärung des Arbeitgebers, zusätzliche Leistungen zu erbringen (vgl. nur BAG v. 24.10.2006 - 9 AZR 681/05 -, juris; BAG v. 18.11.2003 - 9 AZR 659/02 - juris).

    Ob eine Gesamtzusage vorliegt und welchen Inhalt sie hat, richtet sich gem. §§ 133, 157 BGB nach den für Willenserklärungen geltenden Regeln (BAG v. 24.10.2006 - 9 AZR 681/05 -, juris; BAG v. 15.02.2005 - 9 AZR 116/04 - BAGE 113, 327).

  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 731/19

    Gesamtzusage - Gleichbehandlungsgrundsatz - AGB-Recht

    Die Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes auf Gesamtzusagen ist deshalb in der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt (BAG 24. Oktober 2006 - 9 AZR 681/05 - Rn. 21; 14. Juni 1983 - 3 AZR 565/81 - zu III 1 der Gründe, BAGE 44, 61) .
  • LAG Sachsen, 18.09.2023 - 2 Sa 465/21

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz als Anspruchsgrundlage; Rechtsfolge

    Die Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes auf Gesamtzusagen ist deshalb in der ständigen Rechtsprechung des BAG anerkannt (BAG v. 24.10.2006 - 9 AZR 681/05, BeckRS 2007, 41531 Rn. 21; v. 14.06.1983 - 3 AZR 565/81, BAGE 44, 61 = BeckRS 9998, 150287 [zu III 1]).
  • LAG Köln, 13.04.2007 - 11 Sa 1303/06

    Auslegung einer Protokollnotiz der Betriebsparteien

    Von einer solchen Regelung darf er Arbeitnehmer nur aus sachlichen Gründen ausschließen (BAG, Urteil vom 14.06.2006 - 5 AZR 584/05, NZA 2007, 221, 222, zu II. 1. a) der Gründe; BAG, Urteil vom 24.10.2006 - 9 AZR 681/05, DB 2007, 695, zu A. I. 1. b) aa) der Gründe, jeweils m.w. Nachw.).
  • LAG Hessen, 24.07.2019 - 6 Sa 1362/18

    Gesamtzusage als Grundlage einer betrieblichen Altersversorgung

    Ob eine Gesamtzusage vorliegt und welchen Inhalt sie hat, richtet sich gem. §§ 133, 157 BGB nach den für Willenserklärungen geltenden Regeln (vgl. BAG v. 24. Oktober 2006 - 9 AZR 681/05 - Rn. 16).
  • BAG, 24.10.2006 - 9 AZR 713/05

    Leistungsprämie - Altersteilzeitvergütung - arbeitsrechtlicher

    Hinweise des Senats: teilweise Parallelsachen 24. Oktober 2006 - 9 AZR 713/05 - (vorliegend), - 9 AZR 681/05 -.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2021 - 8 Sa 235/20

    Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel - Auslegung und blue-pencil-Test

    Die Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes auf Gesamtzusagen ist deshalb in der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannt (BAG 24. Oktober 2006 - 9 AZR 681/05 - Rn. 21; BAG 14. Juni 1983 - 3 AZR 565/81 - zu III 1 der Gründe).
  • LAG Hessen, 24.07.2019 - 6 Sa 1360/18

    Gesamtzusage als Grundlage einer betrieblichen Altersversorgung

    Ob eine Gesamtzusage vorliegt und welchen Inhalt sie hat, richtet sich gem. §§ 133, 157 BGB nach den für Willenserklärungen geltenden Regeln (vgl. BAG v. 24. Oktober 2006 - 9 AZR 681/05 - Rn. 16).
  • LAG Niedersachsen, 22.06.2009 - 6 Sa 389/09

    Ausschluss freigestellter Altersteilzeitarbeitnehmer von Jahresbonuszahlung

    Auch bei zusätzlichen Leistungen müssen die Voraussetzungen so ausgelegt sein, dass nicht sachwidrig oder willkürlich ein Teil der Arbeitnehmer von den Vergünstigungen ausgeschlossen wird (vgl. BAG, 24.10.2006 - 9 AZR 681/05 - AP Nr. 263 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • LAG Köln, 02.12.2008 - 1 Sa 810/08

    Jahresleistung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.02.2021 - 8 Sa 179/20

    Auslegung einer Gesamtzusage - Beihilfeanspruch eines Arbeitnehmers nach

  • ArbG Düsseldorf, 16.04.2007 - 3 Ca 8132/06

    Freiwilligkeitsvorbehalt, Ankündigungsfrist, Transparenzkontrolle,

  • LAG Köln, 31.08.2011 - 9 Sa 511/11

    Auslegung des Arbeitsvertrags; Bezugnahme auf die jeweils gültigen Tarifverträge

  • ArbG Frankfurt/Main, 26.06.2007 - 8 Ca 8343/06
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