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   BAG, 26.03.1957 - 3 AZR 608/54   

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https://dejure.org/1957,1594
BAG, 26.03.1957 - 3 AZR 608/54 (https://dejure.org/1957,1594)
BAG, Entscheidung vom 26.03.1957 - 3 AZR 608/54 (https://dejure.org/1957,1594)
BAG, Entscheidung vom 26. März 1957 - 3 AZR 608/54 (https://dejure.org/1957,1594)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Befristung von Arbeitsverträgen - Wirksamkeit - Kündigungsschutz - Arbeitsvertrag auf unbestimmte Dauer - Eigenarten des jeweiligen Arbeitsverhältnisses - Verhältnisse des Betriebes - Verhältnisse einer Verwaltungsbehörde - Öffentlicher Dienst

Papierfundstellen

  • AP KSchG § 1 Nr. 29
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 21.10.1954 - 2 AZR 25/53

    Arbeitsverhältnis: Befristung

    Auszug aus BAG, 26.03.1957 - 3 AZR 608/54
    Der erkennen de Senat schließt sich der bereits erwähnten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 1, 128 /X29J) an» Danach schließen die Regelungen der §§ 1 Abs. 4 10.A und 19 Abs. 2 Ä10 über eine aushilfsweise und vorübergehende Beschäftigung im öffentlichen Dienst den Abschluß von Zeitverträgen über die Dauer von 6 bzw. 9 Monaten nicht aus.

    Entscheidungen des Bundesarbeitsgeriohts vom 21, Oktober 1954 (BAG 1, 128 und 136) ist die Befristung " von Arbeitsverträgen dann unwirksam, wenn sie dem Arbeitnehmer den Kündigungsschutz nimmt und ein verständiger Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen hätte.

  • BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 357/95

    Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung

    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. u.a. Senatsurteil vom 21. Mai 1992 - 2 AZR 10/92 - BAGE 70, 262, 269 f. = AP Nr. 29 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 2 a der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 20.01.1994 - 2 AZR 521/93

    Fristlose Kündigung; Selbstbeurlaubung

    Ein Recht des Arbeitnehmers, sich selbst zu beurlauben, ist angesichts des umfassenden Systems gerichtlichen Rechtsschutzes grundsätzlich abzulehnen (BAGE 9, 185 = AP Nr. 58 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; BAG Urteil vom 7. Dezember 1988 - 7 AZR 122/88 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 26; vgl. BAG Urteil vom 21. Mai 1992 - 2 AZR 10/92 - AP Nr. 29 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; ebenso BAG Urteil vom 21. September 1993 - 9 AZR 429/91 - BB 1993, 2531, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen - zu § 1 AWbG NW - LAG Köln Urteil vom 23. August 1989 - 5 Sa 251/89 - LAGE § 7 BUrlG Nr. 19; LAG Hamm Urteil vom 25. Juni 1985 - 6 Sa 287/85 - LAGE § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 5; MünchKomm-Schwerdtner, BGB, 2. Aufl., § 626 Rz 95; Leinemann, MünchHdb ArbR, Bd. 1, § 87 Rz 71; Dörner, AR-Blattei, Urlaub X B).
  • LAG Hessen, 03.06.2013 - 21 Sa 1456/12

    Wirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung - Anspruch auf

    Alsdann ist es Sache des Arbeitgebers, den Beweis für das Vorliegen einer negativen Gesundheitsprognose zu führen (BAG Urteil vom 08. November 2007, Az: 2 AZR 292/06, AP Nr. 29 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung; BAG Urteil vom 10. November 2005, Az: 2 AZR 44/05, AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).

    Ferner sind das Alter, der Familienstand und die Unterhaltspflichten sowie ggf. eine Schwerbehinderung des Arbeitnehmers zu berücksichtigen (BAG Urteil vom 08. November 2007, Az: 2 AZR 292/06, AP Nr. 29 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung; BAG Urteil vom 10. November 2005, Az: 2 AZR 44/05, AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969).

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