Rechtsprechung
   BAG, 03.09.1991 - 3 AZR 369/90   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Betriebliche Altersversorgung: Abbau einer Überversorgung im öffentlichen Dienst

  • betriebsraete.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abbau der Überversorgung bei der GEZ

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  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Abbau der Überversorgung bei der Gebühreneinzugszentrale

  • Betriebs-Berater

    Kürzung von Versorgungszusagen bei Mitarbeitern der Rundfunkanstalten

Verfahrensgang

  • ArbG Köln, 22.12.1989 - 2 Ca 6153/89
  • LAG Köln, 09.05.1990 - 5 Sa 55/90
  • BAG, 03.09.1991 - 3 AZR 369/90

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 68, 247
  • BAGE 68, 248
  • MDR 1992, 591
  • VersR 1992, 985
  • BB 1991, 1868
  • BB 1992, 572
  • DB 1992, 994
  • AP BetrAVG § 1 Überversorgung Nr. 3
  • NZA 1992, 515



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Wird zitiert von ... (22)  

  • BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 123/03  

    Abbau einer tariflichen Überversorgung im öffentlichen Dienst

    Im Urteil vom 3. September 1991 (- 3 AZR 369/90 - BAGE 68, 248, 258 ff.) hat der Senat aus dem Gebot des wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltens hergeleitet, dass im öffentlichen Dienst auch planmäßige Überversorgungen abgebaut werden dürfen.
  • BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 466/95  

    Anpassung laufender Betriebsrente nach der geänderten Leistungsordnung des

    Je stärker der Besitzstand ist, in den eingegriffen werden soll, desto gewichtiger müssen die Gründe sein, die den Eingriff rechtfertigen sollen (vgl. u.a. BAGE 49, 57, 67 ff. = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B II 3 c (3) der Gründe; BAGE 68, 248, 256 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Überversorgung, zu C II 2 der Gründe; BAGE 71, 372, 379 = AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 252/00  

    Überversorgungsabbau; Auslegung der Übergangsregelung

    Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dürfen eine übermäßige Altersversorgung auf das im öffentlichen Dienst übliche Niveau zurückführen (vgl. BAG 3. September 1991 - 3 AZR 369/90 - BAGE 68, 248, 260).

    Dies gilt nicht nur für eine nachträgliche Verschlechterung der Versorgungszusage durch eine Dienstvereinbarung, mit der sich der Senat im Urteil vom 3. September 1991 (aaO) zu befassen hatte, sondern erst recht für eine tarifvertragliche Korrektur.

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