Rechtsprechung
| BAG, 03.09.1991 - 3 AZR 369/90 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Betriebliche Altersversorgung: Abbau einer Überversorgung im öffentlichen Dienst
- betriebsraete.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abbau der Überversorgung bei der GEZ
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Abbau der Überversorgung bei der Gebühreneinzugszentrale
- Betriebs-Berater
Kürzung von Versorgungszusagen bei Mitarbeitern der Rundfunkanstalten
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 22.12.1989 - 2 Ca 6153/89
- LAG Köln, 09.05.1990 - 5 Sa 55/90
- BAG, 03.09.1991 - 3 AZR 369/90
Zeitschriftenfundstellen
- BAGE 68, 247
- BAGE 68, 248
- MDR 1992, 591
- VersR 1992, 985
- BB 1991, 1868
- BB 1992, 572
- DB 1992, 994
- AP BetrAVG § 1 Überversorgung Nr. 3
- NZA 1992, 515
Wird zitiert von ... (22)
- BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 123/03
Abbau einer tariflichen Überversorgung im öffentlichen Dienst
Im Urteil vom 3. September 1991 (- 3 AZR 369/90 - BAGE 68, 248, 258 ff.) hat der Senat aus dem Gebot des wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltens hergeleitet, dass im öffentlichen Dienst auch planmäßige Überversorgungen abgebaut werden dürfen. - BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 466/95
Anpassung laufender Betriebsrente nach der geänderten Leistungsordnung des …
Je stärker der Besitzstand ist, in den eingegriffen werden soll, desto gewichtiger müssen die Gründe sein, die den Eingriff rechtfertigen sollen (vgl. u.a. BAGE 49, 57, 67 ff. = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B II 3 c (3) der Gründe; BAGE 68, 248, 256 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Überversorgung, zu C II 2 der Gründe; BAGE 71, 372, 379 = AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 2 der Gründe). - BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 252/00
Überversorgungsabbau; Auslegung der Übergangsregelung
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dürfen eine übermäßige Altersversorgung auf das im öffentlichen Dienst übliche Niveau zurückführen (vgl. BAG 3. September 1991 - 3 AZR 369/90 - BAGE 68, 248, 260).Dies gilt nicht nur für eine nachträgliche Verschlechterung der Versorgungszusage durch eine Dienstvereinbarung, mit der sich der Senat im Urteil vom 3. September 1991 (aaO) zu befassen hatte, sondern erst recht für eine tarifvertragliche Korrektur.
- BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 167/02
Versorgungsrechte übernommener Betriebsprüfer
Die Zusatzversorgung darf auf das im öffentlichen Dienst übliche Niveau zurückgeführt werden (BAG 3. September 1991 - 3 AZR 369/90 - BAGE 68, 248, 260; 20. Februar 2001 - 3 AZR 252/00 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 24, zu I 2 a aa der Gründe). - BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 181/08
Betriebliche Altersversorgung - Unterstützungskasse - Dynamische Bezugnahme auf …
Es geht um die Feststellung, auf welcher Rechtsgrundlage das betriebsrentenrechtliche Rechtsverhältnis der Parteien abzuwickeln ist (vgl. BAG 3. September 1991 - 3 AZR 369/90 - zu A der Gründe, BAGE 68, 248; 19. November 2002 - 3 AZR 167/02 - zu A I der Gründe, BAGE 104, 1; 18. März 2003 - 3 AZR 101/02 - zu A der Gründe, BAGE 105, 212;… 13. November 2007 - 3 AZR 455/06 - Rn. 16, BAGE 125, 11). - BAG, 17.06.2008 - 3 AZR 409/06
Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien - Betriebsrentner
Für Rundfunkanstalten, die ebenfalls an die genannten Grundsätze gebunden sind (vgl. dazu bereits BAG 3. September 1991 - 3 AZR 369/90 - BAGE 68, 248, zu C II 2 c der Gründe), gilt nichts anderes. - OLG Karlsruhe, 22.09.2005 - 12 U 99/04
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der gesetzlichen Grundlage …
Die an der Beklagten oder anderen Zusatzversorgungssystemen des öffentlichen Dienstens beteiligten Arbeitgeber haben zudem die für die öffentlichen Haushalte geltenden Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu beachten (vgl. BAGE 68, 248 unter C II 2 c; BAG, Urteil vom 20.02.2001 - 3 AZR 252/00 - unter I 2 a aa). - BAG, 20.08.2002 - 3 AZR 14/01
Abbau einer tariflichen Überversorgung
Die betriebliche Altersversorgung darf auf das im öffentlichen Dienst übliche Niveau zurückgeführt werden (BAG 3. September 1991 - 3 AZR 369/90 - BAGE 68, 248, 260). - OLG Karlsruhe, 24.11.2005 - 12 U 102/04
VBL-Zusatzversorgung:OLG Karlsruhe bestätigt Rechtsprechung zu den …
Die an der Beklagten oder anderen Zusatzversorgungssystemen des öffentlichen Dienstens beteiligten Arbeitgeber haben zudem die für die öffentlichen Haushalte geltenden Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu beachten (vgl. BAGE 68, 248 unter C II 2 c; BAG, Urteil vom 20.02.2001 - 3 AZR 252/00 - unter I 2 a aa). - BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 432/89 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG Hamburg, 19.01.2005 - 5 Sa 32/04
Anpassung eines Tarifvertrages über betriebliche Altersversorgung
- BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 467/95
Betriebliche Altersversorgung: Änderung der Leistungsordnung
- BAG, 09.06.2011 - 2 ABR 35/10
Absoluter Rechtsbeschwerdegrund - nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts
- LAG Hamburg, 24.01.2005 - 8 Sa 74/04
Unbegründete Klage wegen Einbußen in der Alterversorgung infolge Abkoppelung des …
- LAG Hamburg, 23.09.2004 - 2 Sa 118/03
Wirksamkeit von Änderungstarifverträgen
- LAG Düsseldorf, 07.12.2004 - 6 Sa 930/04
Betriebliche Altersversorgung, Gesamtzusage, ablösende Betriebsvereinbarung
- LAG Niedersachsen, 03.06.2010 - 4 Sa 239/09
Betriebliche Altersversorgung - Beschränkung auf einen bestimmten Prozentsatz …
- LAG Hamm, 14.02.1995 - 6 Sa 937/94
Betriebliche Altersversorgung: Gesamtbetriebsvereinbarung und …
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.02.1999 - 11 Sa 968/96
- LAG Hamburg, 21.04.2004 - 5 Sa 2/04
- LAG Düsseldorf, 26.04.1995 - 2 Sa 1446/94
Betriebliche Altersversorgung; Änderung Leistungsordnung; Jeweiligkeitsklausel - …
- LAG München, 15.02.1995 - 7 (10) TaBV 49/91
BetrVG § 76 Abs. 5 Satz 4
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