Rechtsprechung
   BAG, 06.03.1964 - 5 AZR 259/63   

Kurzfassungen/Presse (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 15, 284
  • NJW 1964, 1043
  • AP SchwBeschG § 34 Nr. 3



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 160/96  

    Wiedereinstellungsanspruch

    b) Unter den gegebenen Umständen entsprach aber der auf Anregung des Landesarbeitsgerichts (vgl. dazu BAGE 15, 284, 288 f. = AP Nr. 3 zu § 34 SchwBeschG 1961, zu II der Gründe; BAG Urteil vom 24. März 1993 - 4 AZR 282/92 - AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: Süßwarenindustrie, zu I 2 c der Gründe) gestellte Feststellungsantrag jedenfalls der Prozeßökonomie.
  • BAG, 24.10.2006 - 9 AZR 669/05  

    Zusatzurlaub - Schwerbehinderung - Grundurlaub

    Von dieser Aufstockung des Grundurlaubs durch den Zusatzurlaub (vgl. BAG 6. März 1964 - 5 AZR 259/63 - BAGE 15, 284) ist das BAG auch in seinen Entscheidungen zu § 47 SchwbG 1986 ohne weiteres ausgegangen (vgl. Senat 8. März 1994 - 9 AZR 49/93 - BAGE 76, 74; 21. Februar 1995 - 9 AZR 166/94 - BAGE 79, 211) .
  • BAG, 24.03.1993 - 4 AZR 282/92  

    Arbeitszeitverkürzung durch freie Tage

    Wenn aber das Prozeßgericht - möglicherweise rechtsfehlerhaft - den Kläger erst veranlaßt hat, seinen ursprünglich gestellten Leistungsantrag durch einen hilfsweise gestellten Feststellungsantrag zu ergänzen, und wenn der Kläger den letzteren später allein weiterverfolgt, dann würde der mit § 256 Abs. 1 ZPO verfolgte Zweck in sein Gegenteil verkehrt, wenn in der höheren Instanz die Klage als unzulässig abgewiesen würde (BGHZ 28, 123, 126 f. ; ihm folgend BAGE 15, 284, 288 f. = AP Nr. 3 zu § 34 SchwBeschG 1961; BAG Urteil vom 15. Februar 1990 - 6 AZR 386/88 - AP Nr. 17 zu § 17 BAT, zu II 2 der Gründe).
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  • BAG, 19.05.1971 - 5 AZR 21/71  
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  • KG, 05.07.1995 - 24 U 6303/94  

    Deliktsgerichtsstand - Zusammentreffen mit vertraglichen Ansprüchen

    Zumindest bestehen Zweifel an der Möglichkeit der Erhebung einer Leistungsklage, was bereits die Bejahung eines Feststellungsinteresses und demgemäß die Zulässigkeit des Feststellungsantrages rechtfertigt (vgl. BGHZ 28, 123, 126 = NJW 1958, 1681; BAG, NJW 1964, 1043).
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