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   BAG, 18.06.1959 - 2 AZR 585/56   

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https://dejure.org/1959,468
BAG, 18.06.1959 - 2 AZR 585/56 (https://dejure.org/1959,468)
BAG, Entscheidung vom 18.06.1959 - 2 AZR 585/56 (https://dejure.org/1959,468)
BAG, Entscheidung vom 18. Juni 1959 - 2 AZR 585/56 (https://dejure.org/1959,468)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Abwägung des wichtigen Grundes - Rechtlich fehlerhafte Begründung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AP BGB § 626 Nr. 38
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 743/98

    Außerordentliche Kündigung

    Das Berufungsgericht verletzt damit den materiell-rechtlichen Begriff des wichtigen Grundes, wenn es einschlägigen Prozeßstoff entweder überhaupt außer acht läßt oder mit fehlerhafter Begründung nicht verwertet (vgl. BAG Urteil vom 18. Juni 1959 - 2 AZR 585/56 - AP Nr. 38 zu § 626 BGB).
  • LAG Hessen, 13.07.1999 - 9 Sa 206/99

    Anwendung des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe (BRTV-Bau); Soziale

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  • LAG Schleswig-Holstein, 06.01.2009 - 5 Sa 313/08

    Kündigung, fristlos, Verdachtskündigung, Außerdienstliches Verhalten,

    Zwar stellt die Kündigung wegen des dringenden Verdachts einer Straftat oder schwerwiegenden Vertragsverletzung neben der Kündigung wegen der Tat einen eigenständigen Kündigungstatbestand dar, indessen ist der Arbeitgeber auch bei Ausspruch einer Verdachtskündigung nicht durch § 626 Abs. 1 BGB gehindert, sich im Kündigungsrechtsstreit auf die nachweislich begangene Tat zu berufen (BAG Urt. v. 06.12.2001 - 2 AZR 496/00 -, AP Nr. 36 zu § 626 BGB ,Verdacht strafbarer Handlung'; BAG Urt. v. 03.07.2003 - 2 AZR 437/02 -, AP Nr. 38 zu § 626 BGB ,Verdacht strafbarer Handlung').
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2007 - 4 Sa 996/06

    Fristlose Kündigung wegen Stempeluhrmissbrauch

    In derartigen Fällen ist die Frist des § 626 Abs. 2 BGB eingehalten, wenn sich der letzte Vorfall in den letzten zwei Wochen vor Ausspruch der Kündigung ereignet hat (vgl. BAG Beschluss vom 22.01.1998 - 2 ABR 19/97 - AP Nr. 38 zu § 626 BGB Ausschlussfrist).
  • LAG Hamm, 04.09.2014 - 8 Sa 90/14

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer Kundenbetreuerin einer

    Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber ausdrücklich eine Verdachtskündigung ausgesprochen hat und er sich im Prozess gar nicht auf die Wirksamkeit einer Tatkündigung beruft bzw. diesen Gesichtspunkt zur Begründung nicht nachgeschoben hat (BAG, Urteil vom 03.07.2003 - 2 AZR 437/02 - AP Nr. 38 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).
  • LAG Hamm, 15.01.1999 - 10 Sa 1235/98

    Verhaltensbedingte Kündigung - Alkoholabhängigkeit - Unentschuldigtes Fehlen

    Längeres oder wiederholtes unentschuldigtes Fehlen eines Arbeitnehmers ist je nach den Umständen an sich geeignet, eine außerordentliche Kündigung oder eine ordentliche Kündigung zu rechtfertigen (BAG, Urteil vom 17.01.1991 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; BAG, Beschluss vom 22.01.1998 - AP Nr. 38 zu § 626 BGB Ausschlussfrist; LAG Düsseldorf, Urteil vom 16.03.1978 - DB 1978, 1698; LAG Düsseldorf, Urteil vom 27.01.1970 - DB 1970, 595; LAG Hamm, Urteil vom 01.09.1995 - LAGE § 611 BGB Persönlichkeitsrecht Nr. 7; KR-Fischermeier, § 626 BGB Rdn. 409; Stahlhacke/Preis, aaO., Rdn. 507 ff.; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 8. Aufl. 1996, § 125 VII 6; Wank, MünchArbR, Bd. 2 1993, § 117 Rdn. 63 f. m.w.N.).
  • BAG, 11.12.1975 - 2 AZR 426/74

    Arbeitsverhältnis: Außerordentliche Kündigung eines Jugendvertreters

    Dieses Ergebnis ist in der Revisionsinstanz nämlich nur daraufhin nachprüfbar, ob ein bestimmter Sachverhalt einen wichtigen Grund bildet oder nicht und ob eine alle wesentlichen Umstände umfassende Interessenabwägung vorgenommen worden ist (ständige Rechtsprechung BAG AP Nr. 3 zu § 626 BGB; BAG 2, 214 = AP Nr. 4 zu § 626 BGB; BAG 2, 207 - AP Nr. 5 zu § 626 BGB; BAG 9, 263 « AP Nr. 42 zu § 626 BGB; BAG AP Nr. 38 zu § 626 BGB).
  • ArbG Herford, 26.02.2004 - 1 Ca 1686/03

    Schadensersatzforderungen des Arbeitnehmers nach fristloser Kündigung wegen

    Der Lauf dieser Frist beginnt bei Dauertatbeständen erst mit der Beendigung des die außerordentliche Kündigung rechtfertigenden Zustandes (BAG vom 22.01.1998, 2 ABR 19/97, AP Nr. 38 zu § 626 BGB Ausschlussfrist; BAG vom 25.02.1983, 2 AZR 298/81, AP Nr. 14 zu § 626 BGB Ausschlussfrist).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.09.2009 - 7 Sa 703/09

    Unwirksame außerordentliche und ordentliche Kündigung eines Mitglieds der

    Ein Recht des Arbeitnehmers, sich selbst zu beurlauben, ist angesichts des umfassenden Systems gerichtlichen Rechtsschutzes grundsätzlich abzulehnen (BAG v.16.03.2000 - 2 AZR 75/99 - AP Nr. 114 zu § 102 BetrVG 1972; BAG v. 22.01.1998 - 2 ABR 19/97 - AP Nr. 38 zu § 626 BGB Ausschlussfrist v. 20.01.1994 - 2 AZR 521/93 - AP Nr. 115 zu § 626 BGB m.w.N.).
  • LAG Baden-Württemberg, 22.09.2003 - 15 Sa 49/03

    Außerordentliche Kündigung wegen eigenmächtigen Urlaubsantritts

    c) Da Kündigungssachverhalt die tatsächlich erfolgte, vertragswidrige Selbstbeurlaubung ist, begann die Kündigungserklärungsfrist nach § 626 Abs. 2 BGB für die darauf gestützte außerordentliche Kündigung frühestens mit dem Ende der unentschuldigten Fehlzeit (vgl. BAG, Urteil v. 25. Februar 1983-2 AZR 298/81, AP Nr. 14 zu § 626 BGB Ausschlussfrist; Urteil v. 22. Januar 1998 - 2 AZR 19/97, AP Nr. 38 zu § 626 BGB Ausschlussfrist).
  • LAG Schleswig-Holstein, 05.12.2006 - 5 Sa 286/06

    Abgrenzung zwischen Verdachtskündigung und Tatkündigung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2005 - L 6 AL 153/05

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Kündigung wegen arbeitsvertragswidrigen Verhaltens

  • LAG Hessen, 07.11.2000 - 9 Sa 675/00

    Wirksamkeit einer fristlosen und vorsorglich ordentlichen Kündigung

  • LAG Hamm, 23.05.2007 - 5 Sa 2044/06

    Ordentliche Kündigung, Alkoholabhängigkeit, Suchterkrankung

  • ArbG Herford, 15.07.2005 - 1 Ca 2013/04

    Feststellung Insolvenzforderung

  • ArbG Köln, 29.09.2017 - 1 BV 1/17
  • LAG Hessen, 09.02.2005 - 6 Sa 380/04

    Niemals eigenmächtig Urlaub nehmen!

  • LAG Hessen, 11.01.2005 - 1 Sa 872/04
  • BAG, 07.10.1980 - 6 AZR 700/78
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