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   BAG, 06.08.1981 - 6 AZR 505/78   

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BAG, 06.08.1981 - 6 AZR 505/78 (https://dejure.org/1981,665)
BAG, Entscheidung vom 06.08.1981 - 6 AZR 505/78 (https://dejure.org/1981,665)
BAG, Entscheidung vom 06. August 1981 - 6 AZR 505/78 (https://dejure.org/1981,665)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AP § 37 Nr. 39
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 30.01.1979 - 1 AZR 342/76

    Voraussetzungen für die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abmahnungen

    Auszug aus BAG, 06.08.1981 - 6 AZR 505/78
    Das Bundesarbeitsgericht (vgl. z.B. Entscheidungen vom 7. November 1979 - 3 AZR 962/77 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972Betriebsbuße [zu I der Gründe] und vom 30. Januar 1979 - 1 AZR 342/76 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße [zu II der Gründe], jeweils mit Nachweisen) hat bereits mehrfach dargelegt, daß ein Arbeitnehmer zwar nicht gegen jede Beanstandung seines Arbeitgebers mit einer Klage Vorgehen kann, wohl aber die Berechtigung einer mißbilligenden Äußerung des Arbeitgebers wegen einer Verletzung seiner Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis dann gerichtlich nachprüfen lassen kann, wenn diese Äußerung nach Form und Inhalt geeignet ist, ihn in seiner Rechtsstellung zu beeinträchtigen.

    Eine Betriebsbuße kommt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteil vom 30. Januar 1979, aaO) nur für Verstöße des Arbeitnehmers in Betracht, die sich gegen die betriebliche Ordnung richten.

  • BAG, 11.12.1975 - 2 AZR 426/74

    Arbeitsverhältnis: Außerordentliche Kündigung eines Jugendvertreters

    Auszug aus BAG, 06.08.1981 - 6 AZR 505/78
    Damit stellt sich hier nicht die Frage, ob bei einer außerordentlichen Kündigung von Betriebsratsmitgliedern, deren Arbeitspflichtverletzung mit ihrer Amtsführung zusammenhängt, ein strengerer Maßstab anzulegen ist als bei anderen Arbeitnehmern (vgl. dazu BAG AP Nr. 57 zu § 626 BGB AP Nr. 1 zu § 103 BetrVG 1972; AP Nr. 1 zu § 15 KSchG 1969).
  • BAG, 01.03.1963 - 1 ABR 3/62

    Umfang der beruflichen Freistellung von Betriebsratsmitgliedern - Aufgaben des

    Auszug aus BAG, 06.08.1981 - 6 AZR 505/78
    Es handelt sich dabei um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen richtige Anwendung in der Revisionsinstanz grundsätzlich nur darauf nach prüfbar ist, ob das Tatsachengericht ihn frei von Rechtsirrtum angewandt hat und ob die Abwägung der Besonderheiten des Einzelfalls vollständig, ohne inneren Widerspruch und frei von Verstößen gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze erfolgt ist; alle diese tatsächlichen Besonderheiten unterliegen damit der abschließenden Würdigung durch die Tatsachengerichte, die im Grundsatz nicht durch eine abweichende Beurteilung der Revisionsinstanz ersetzt werden kann (BAG 14, 117 [120] = AP Nr. 8 zu § 37 BetrVG; vgl. auch BAG Beschluß vom 6. November 1973 » AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 30.01.1973 - 1 ABR 1/73

    Tarifliche Ausschlußfrist - Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis - Aufwendungen

    Auszug aus BAG, 06.08.1981 - 6 AZR 505/78
    (vgl. z.B. BAG AP Nr. 3 zu § 40 BetrVG 1972 [zu III 3 der Gründe] sowie den Senatsbeschluß vom 19, Juni 1979, AP Nr. 36 zu § 37 BetrVG 1972; Fitting/Auffarth/Kaiser, aaO, § 37 Rdnr. 28 mit weiteren Nachweisen), sondern nur einer Abmeldung beim Verlasse sen des Arbeitsplatzes.
  • BAG, 21.06.1957 - 1 AZR 465/56

    Arbeitsfreistellung von Betriebsratsmitgliedern - Tarifvertraglich typisierende

    Auszug aus BAG, 06.08.1981 - 6 AZR 505/78
    Es handelt sich dabei um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen richtige Anwendung in der Revisionsinstanz grundsätzlich nur darauf nach prüfbar ist, ob das Tatsachengericht ihn frei von Rechtsirrtum angewandt hat und ob die Abwägung der Besonderheiten des Einzelfalls vollständig, ohne inneren Widerspruch und frei von Verstößen gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze erfolgt ist; alle diese tatsächlichen Besonderheiten unterliegen damit der abschließenden Würdigung durch die Tatsachengerichte, die im Grundsatz nicht durch eine abweichende Beurteilung der Revisionsinstanz ersetzt werden kann (BAG 14, 117 [120] = AP Nr. 8 zu § 37 BetrVG; vgl. auch BAG Beschluß vom 6. November 1973 » AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

    Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit der hier zu erörternden Rechtsfrage bereits in folgenden Entscheidungen befaßt: BAGE 7, 267, 273 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAGE 19, 181, 187 = AP Nr. 27 zu § 59 BetrVG; BAGE 24, 247, 257 = AP Nr. 9 zu § 611 BGB Öffentlicher Dienst, zu II 2 b der Gründe; BAG Urteil vom 22. Februar 1978 - 5 AZR 801/76 - AP Nr. 84 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 30. Januar 1979 - 1 AZR 342/76 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße, zu II der Gründe; BAG Urteil vom 7. November 1979 - 5 AZR 962/77 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße, zu I der Gründe; BAG Urteil vom 6. August 1981 - 6 AZR 505/78 - AP Nr. 39 zu § 37 BetrVG 1972, zu I der Gründe; BAGE 38, 159, 163 = AP Nr. 3 zu § 108 BetrVG 1972, zu I der Gründe; BAG Urteil vom 19. Juli 1983 - 1 AZR 307/81 - AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße, zu II 3 der Gründe.
  • BAG, 21.06.2006 - 7 AZR 418/05

    Betriebsratstätigkeit - Erforderlichkeit von Arbeitsbefreiung

    Fasst der Betriebsrat als Gremium den Beschluss, dass das Betriebratsmitglied eine bestimmte Aufgabe wahrnehmen soll, entbindet dies das Betriebsratsmitglied nicht von einer selbständigen Überprüfung der Rechtslage hinsichtlich des Bestehens einer Betriebsratsaufgabe und deren Erforderlichkeit (st. Rspr. vgl. etwa BAG 6. August 1981 - 6 AZR 505/78 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 39 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 73, zu II 2 b der Gründe; 31. August 1994 - 7 AZR 893/93 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 98 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 33, zu 2 b der Gründe).
  • BAG, 31.08.1994 - 7 AZR 893/93

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

    Allerdings ist anerkannt, daß der Entsendungsbeschluß des Betriebsrats weder die Arbeitsbefreiung selbst bewirkt noch den Arbeitnehmer von einer selbständigen Überprüfung der Rechtslage hinsichtlich des Bestehens einer Betriebsratsaufgabe und deren Erforderlichkeit entlasten kann (BAG Urteil vom 6. August 1981 - 6 AZR 505/78 - AP Nr. 39 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 2 b der Gründe; vgl. auch BAG Urteil vom 23. Oktober 1991 - 7 AZR 249/9O - AP Nr. 5 zu § 43 BetrVG 1972 zum Vergütungsanspruch bei Fehleinschätzung der Rechtslage).
  • BAG, 15.07.1992 - 7 AZR 466/91

    Abmahnung - Betriebsratsmitglied

    Damit kann auch hinsichtlich der Zulässigkeit der Abmahnung insoweit kein Unterschied zu anderen Arbeitnehmern bestehen (vgl. BAG Urteil vom 6. August 1981, aaO).

    Hierzu muß sich das Betriebsratsmitglied beim Verlassen des Arbeitsplatzes wie jeder andere Arbeitnehmer abmelden (vgl. BAGE 43, 109, 112 = AP Nr. 45 zu § 37 BetrVG 1972, unter II 1 der Gründe; siehe auch BAG Urteil vom 6. August 1981 - 6 AZR 505/78 - AP Nr. 39, aaO, unter II 2 a der Gründe).

    Allerdings bedarf es keiner Zustimmung des Arbeitgebers zur Arbeitsbefreiung des Betriebsratsmitgliedes im Rahmen von § 37 Abs. 2 BetrVG (vgl. BAG Urteil vom 6. August 1981 - 6 AZR 505/78 - AP Nr. 39, aaO, unter II 2 a der Gründe; auch schon BAG Beschluß vom 30. Januar 1973 - 1 ABR 1/73 - AP Nr. 3 zu § 40 BetrVG 1972, zu III 3 der Gründe).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 308/19

    Lohnfortzahlung gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG - Umfang der Darlegungslast - Vergütung

    Ein Betriebsratsbeschluss, der dem Betriebsratsmitglied bestimmte Tätigkeiten zuweist, bewirkt dabei aber weder die Arbeitsbefreiung selbst noch kann er den Arbeitnehmer von einer selbständigen Überprüfung der Rechtslage hinsichtlich des Bestehens einer Betriebsratsaufgabe und deren Erforderlichkeit entlasten (vgl. BAG 31. August 1994 - 7 AZR 893/93 - zu 2 b der Gründe; BAG 6. August 1981 - 6 AZR 505/78 - zu II 2 b der Gründe).

    Der Betriebsratsbeschluss allein kann die Erforderlichkeit einzelner Maßnahmen nicht begründen; er entbindet das einzelne Betriebsratsmitglied auch nicht von der sorgfältigen Prüfung der Erforderlichkeit (vgl. BAG 6. August 1981 - 6 AZR 505/78 - zu II 2 b der Gründe).

  • BAG, 23.06.1983 - 6 ABR 65/80

    Arbeitgeberweisungsrecht

    Zur Abmeldung gehört eine stichwortartige Beschreibung des Gegenstandes der Betriebsratstätigkeit nach Art, Ort und Zeit, nicht jedoch eine nähere Darlegung des Inhalts der Tätigkeit, die dem Arbeitgeber eine Kontrolle der BetriebsratStätigkeit ermöglichen könnte (BAG Urteile vom 19. Juni 1979 - 6 AZR 638/77 - AP Nr. 36 zu § 37 BetrVG 1972 und vom 6. August 1981 - 6 AZR 505/78 - AP Nr. 39 zu § 37 BetrVG 1979).

    Der Streit der Beteiligten geht nur um die Namensangabe des Mitarbeiters, der am Arbeitsplatz aufgesucht werden soll, nicht um die generellen Voraussetzungen eines Zugangs von Betriebsratsmitgliedern zu einzelnen Arbeitsplätzen (vgl. dazu BAG 37, 38; Beschluß des Senats vom 6. August 1981 - 6 AZR 505/78 - AP Nr. 39 zu § 37 BetrVG 1972) .

  • BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 14/84

    Erforderlichkeit der Schulung von Betriebratsmitgliedern im Arbeitsrecht

    Die Anwendung des Rechtsbegriffs ist in der Revisionsinstanz grundsätzlich nur darauf überprüfbar, ob sie frei von Rechtsirrtum ist und ob die Abwägung der Besonderheiten des Einzelfalls vollständig, ohne inneren Widerspruch und frei von Verstößen gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze vorgenommen worden ist (BAGE 14, 117, 120 = AP Nr. 8 zu § 37 BetrVG; BAGE 25, 348, 355; erkennender Senat Urteil vom 6. August 1981 - 6 AZR 505/78 - AP Nr. 39 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 2 c der Gründe = EzA § 37 BetrVG 1972 Nr. 73 und Urteil vom 19. September 1985 - 6 AZR 476/83 - BAGE 49, 378, zu 3 der Gründe).
  • LAG Berlin, 09.01.1984 - 12 Sa 127/83
    Es ist heute im Grundsatz allgemein anerkannt, daß der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entfernung von mißbilligenden Äußerungen wie Verwarnungen, Verweisen, Abmahnungen u.a. hat, wenn diese vom Abeitgeber zu Unrecht ausgesprochen worden sind (vgl. BAG AP Nr. 39 zu § 37 BetrVG 1972; BAG AP Nr. 1 bis 3 zu § 87 BetrVG 1972 - Betriebsbuße - BAG AP Nr. 84 zu § 611 BGB - Fürsorgepflicht -).

    Dies kommt zunächst schon dadurch ausreichend zum Ausdruck, daß sie ausdrücklich als "Abmahnung" bezeichnet worden sind (vgl. BAG AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 - Betriebsbuße - BAG AP Nr. 39 zu § 37 BetrVG 1972).

    Denn aufgrund seines vertraglichen Rügerechtes kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auch auf ein objektiv vertragswidriges Verhalten hinweisen (vgl. BAG AP Nr. 39 zu § 37 BetrVG 1972).

    Zum anderen können diese geringeren Maßstäbe lediglich für die auf Pflichtverletzungen gestützte Kündigung, nicht jedoch schon für die Erteilung einer Abmahnung gelten (vgl. BAG AP Nr. 39 zu § 37 BetrVG 1972).

    Es erscheint deshalb allenfalls gerechtfertigt, das Verhältnis von Abmahnung zum Pflichtverstoß einer äußersten Mißbrauchskontrolle des Inhalts zu unterwerfen, daß der Arbeitgeber nicht auf einen, vollkommen lächerlichen Pflichtverstoß mit einer Abmahnung reagieren kann (in diesem Sinne wohl auch BAG AP Nr. 39 zu § 37 BetrVG 1972; BAG AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 - Betriebsbuße -).

  • LAG Hessen, 04.02.2013 - 16 TaBV 261/12

    Teilnahme an Betriebsratssitzungen - Erforderlichkeitsprüfung; Teilnahme an

    Der Entsendungsbeschluss des Betriebsrats bzw. die Ansetzung der Betriebsratssitzung nach § 30 Satz 2 BetrVG bewirkt weder die Arbeitsbefreiung selbst, noch kann er den Arbeitnehmer von einer selbständigen Überprüfung der Rechtslage hinsichtlich des Bestehens einer Betriebsratsaufgabe und deren Erforderlichkeit entlasten (Bundesarbeitsgericht 31. August 1994-7 AZR 893/93-AP Nr. 98 zu § 37 BetrVG 1972, Rn. 32; 6. August 1981-6 AZR 505/78-AP Nr. 39 zu § 37 BetrVG 1972, Rn. 22).
  • BAG, 19.09.1985 - 6 AZR 476/83

    Versäumung der Arbeitszeit wegen Personalratstätigkeit - Verpflichtung zur

    Die gesetzliche Vorschrift läßt vielmehr bei Vorliegen ihrer Voraussetzungen die Arbeitspflicht entfallen (vgl. Ruppert, Personalvertretungsrecht Rheinland- Pfalz, 4. Aufl., § 42 Rz 6; für den vergleichbaren § 37 Abs. 2 BetrVG: BAG 4, 75, 79 = AP Nr. 4 zu § 37 BetrVG; BAG Urteil vom 19. Juni 1979 - 6 AZR 638/77 - AP Nr. 36 zu § 37 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 6. August 1981 - 6 AZR 505/78 - AP Nr. 39 zu § 37 BetrVG 1972; Fitting/Auffarth/Kaiser, BetrVG, 14. Aufl., § 37 Rz 28 mit weiteren Nachweisen; für den inhaltsgleichen § 46 Abs. 2 Satz 1 BPersVG: Grabendorff/Windscheid/Ilbertz, BPersVG, 5. Aufl., § 46 Rz 9; a.A. Dietz/ Richardi, BPersVG, 2. Aufl., § 46 Rz 21).

    Dem Arbeitgeber bleibt es unbenommen, den Arbeitnehmer deshalb abzumahnen (vgl. BAG, aaO, AP Nr. 39 zu § 37 BetrVG) oder ihn zum Ersatz eines etwa dadurch schuldhaft verursachten Schadens heranzuziehen (vgl. Fitting/Auffarth/Kaiser, aaO, § 37 Rz 28).

    Mit der Verwendung dieses Begriffs hat der Gesetzgeber die Würdigung der Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles den Tatsachengerichten überlassen und diesen damit einen gewissen Beurteilungsspielraum gewährt, dessen richtige Anwendung in der Revisionsinstanz grundsätzlich nur darauf überprüfbar ist, ob das Tatsachengericht ihn frei von Rechtsirrtum angewandt hat und ob die Abwägung der Besonderheiten des Einzelfalles vollständig, ohne inneren Widerspruch und frei von Verstößen gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze erfolgt ist (BAG 14, 117, 120 = AP Nr. 8 zu § 37 BetrVG; BAG 25, 348 = AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 6. August 1981 - 6 AZR 505/78 - AP Nr. 39 zu § 37 BetrVG 1972).

    Danach kommt es darauf an, ob die Klägerin bei Anlegung dieses Prüfungsmaßstabs ihre Verhaltensweise in dieser Situation für notwendig halten konnte, um den dem Personalrat gestellten Aufgaben gerecht zu werden (vgl. BAG Beschluß vom 23. September 1982 - 6 ABR 86/79 - AP Nr. 42 zu § 37 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 6. August 1981 - 6 AZR 1086/79 - AP Nr. 40 zu § 37 BetrVG 1972; Urteil vom 6. August 1981 = AP Nr. 39 zu § 37 BetrVG 1972).

  • BAG, 14.02.1990 - 7 ABR 13/88

    Betriebsrat: Abmeldung bei Verlassen des Arbeitsplatzes zur Durchführung von

  • BAG, 10.11.1993 - 7 AZR 682/92

    Abmahnung eines Betriebsratsmitgliedes

  • LAG Düsseldorf, 09.01.2017 - 4 Ta 630/16

    Streitwert; Schulung; Betriebsrat; Entsendung; Freistellung; Kosten; Zahlung;

  • BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 4/84

    Zulässigkeit der Revision bei verschiedenen Streitgegenständen - Ersatzpflicht

  • BAG, 19.09.1985 - 6 AZR 475/83
  • BAG, 24.07.1991 - 7 AZR 61/90

    Arbeitsbefreiung wg. Betriebsratstätigkeit - Entgeltfortzahlung - Voraussetzungen

  • LAG Hamm, 25.05.1993 - 4 Sa 11/93

    Rücknahme; Abmahnung; Löschung der Abmahnung; Maßregelungsverbot; Arbeitskampf;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 399/19

    Vergütung an den Vorfesttagen 24. Dezember und 31. Dezember -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 400/19

    Vergütung an den Vorfesttagen 24. Dezember und 31. Dezember -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.01.2016 - 5 TaBV 11/15

    Ausschluss aus dem Betriebsrat - Störung des Betriebsfriedens

  • BAG, 10.08.1994 - 7 ABR 35/93

    Betriebsrat: Besprechung mit Mitgliedern anderer Betriebsräte - Verpflichtung des

  • LAG Hamm, 13.05.2005 - 13 Sa 2307/04

    Vergütung; Betriebsratsmitglied; Erforderlichkeit; Betriebsratstätigkeit;

  • BAG, 07.08.1986 - 6 ABR 77/83

    Betriebsrat - Lärmbelästigung - Lärmschutz - Messung von Lärm

  • BAG, 16.03.1988 - 7 AZR 557/87

    Erforderlichkeit der Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung ist zu verneinen

  • LAG Hamm, 08.06.2007 - 10 TaBV 31/07

    Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines

  • BAG, 25.10.1988 - 1 AZR 368/87

    Suspendierende Aussperrung von Betriebsratsmitgliedern

  • LAG Bremen, 06.01.1995 - 4 Sa 180/94

    Abmeldung für Betriebsratsarbeit; Rügen; Abmahnung; Mitteilung von Gründen;

  • BAG, 23.04.1986 - 5 AZR 340/85

    Entfernung einer missbilligenden Äußerung des Arbeitgebers aus den Personalakten

  • LAG Baden-Württemberg, 15.05.2009 - 18 TaBV 6/08
  • LAG Berlin, 06.09.1991 - 2 Sa 9/91

    Abmahnung: Verletzung betriebsverfassungsrechtlicher Pflichten

  • ArbG Düsseldorf, 29.09.2017 - 14 BV 85/17

    Betriebsratsschulung, Rechtsverhältnis, zukünftige Leistung, Globalantrag

  • BAG, 27.06.1990 - 7 AZR 348/89

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Ordnungsgemäße

  • ArbG Berlin, 15.08.2003 - 28 Ca 12003/03
  • BAG, 14.02.1990 - 4 AZR 563/89

    Erschwerniszulage bei Vergütung für Pausenzeiten - Tarifliche Voraussetzungen für

  • BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 624/84

    Selbständige Anfechtung eines Schlußurteils unter Beschränkung auf die

  • LAG Schleswig-Holstein, 11.05.2004 - 5 Sa 170c/02

    Entfernung zweier Abmahnungen aus der Personalakte eines Oberarztes;

  • BAG, 25.10.1988 - 1 AZR 367/87

    Anspruch auf Lohnzahlung aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs -

  • BAG, 23.04.1986 - 5 AZR 80/85

    Anspruch auf Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte aus Fürsorgepflicht

  • ArbG Trier, 18.03.2009 - 4 Ca 501/08
  • LAG Bremen, 28.06.1989 - 2 Sa 39/89

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds wegen Teilnahme an einer

  • LAG Hamm, 03.11.1987 - 13 Sa 96/87

    Abmahnung; Amtspflichtverletzung; Betriebsratsmitglied; Anspruch auf Beseitigung

  • ArbG Frankfurt/Main, 02.11.1999 - 18 Ca 3062/99

    Widerruf oder Beseitigung einer Abmahnung; Anspruch auf Entfernung einer

  • ArbG Essen, 18.01.1994 - 2 Ca 4296/93

    Lohnfortzahlung für ein Betriebsratmitglied für Zeiten der Durchführung von

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