Rechtsprechung
   BAG, 30.10.1980 - 3 AZR 805/79   

Volltextveröffentlichungen

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    Gewinnbeteiligungszusage als Leistung der betrieblichen Altersversorgung

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 34, 242
  • BAGE 48, 337
  • NJW 1981, 1470
  • ZIP 1981, 304
  • AP BetrAVG § 1 Nr. 4



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Wird zitiert von ... (125)  

  • LAG Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 17 Sa 5/98  

    Betriebsrente

    Das Bundesarbeitsgericht hat diese Prüfungsmaßstäbe seit der Entscheidung vom 17.04.1985 (3 AZR 72/83, AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, NZA 1986, 57) durch folgende Dreiteilung verdeutlicht: Der bereits erdiente und nach den Grundsätzen des § 2 Abs. 1 BetrAVG errechnete Teilbetrag darf nur in seltenen Ausnahmefällen gekürzt werden.

    Solche Kürzungen müssen einer Billigkeitsprüfung standhalten (BAG, Urteil vom 17.04.1985, 3 AZR 72/83, AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, NZA 1986, 57).

    Der Zweck einer solchen Zusage besteht nicht in der Vergütung einer fortdauernden Betriebstreue, sondern in der flexiblen Erfassung eines Versorgungsbedarfs (BAG, Urteil vom 17.04.1985, 3 AZR 72/83, AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, NZA 1986, 57, unter II. 3. c) der Gründe).

    In Folge dessen ist auch das Bundesarbeitsgericht in ähnlich gelagerten Fällen, allerdings ohne auf die Problematik einzugehen, von einem Eingriff in die zeitanteilig erdiente Dynamik ausgegangen, selbst wenn den Arbeitnehmern auch nach dem Eingriff weitere Zuwachsraten zustanden (Urteil vom 17.04.1985, 3 AZR 72/83, AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, NZA 1986, 57; Urteil vom 11.09.1990, 3 AZR 380/89, AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, NZA 1991, 176).

    Bei einem Eingriff in die zeitanteilig erdiente Dynamik verlangt das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einen triftigen Grund (Urteil vom 17.04.1985, 3 AZR 72/83, AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, NZA 1986, 57; Urteil vom 26.08.1997, 3 AZR 213/96, AP Nr. 14 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, NZA 1998, 605; Urteil vom 11.05.1999, 3 AZR 21/98, AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung, NZA 2000, 322).

    (2) Triftige Gründe wirtschaftlicher Art nimmt das Bundesarbeitsgericht in Anlehnung an § 16 BetrAVG und ohne schematische Übertragung der hierzu ergangenen Rechtsprechung dann an, wenn langfristig die Substanz des Unternehmens gefährdet wird (BAG, Urteil vom 17.04.1985, 3 AZR 72/83, AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, NZA 1986, 57), im Interesse einer gesunden wirtschaftlichen Entwicklung eine Entlastung nicht verwehrt werden darf (BAG, Urteil vom 18.04.1989, 3 AZR 299/87, AP Nr. 23 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, NZA 1989, 845) beziehungsweise die Betriebsrente nicht mehr aus den Erträgen und Wertzuwächsen erwirtschaftet werden kann (BAG, Urteil vom 17.11.1992, 3 AZR 76/92, AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, NZA 1993, 938).

    Bereits 1985 führt das Bundesarbeitsgericht dazu aus: "Sollte sich ergeben, dass aus einer nicht vorwerfbaren und lange zurückliegenden Fehleinschätzung der Rechtslage dem Unternehmen nunmehr eine erhebliche Kostenbelastung erwächst, die nicht kalkulierbar war und für die Rückstellungen fehlen, so müsste dem im Rahmen der jetzt nachzuholenden Billigkeitsprüfung Rechnung getragen werden (3 AZR 72/83, AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, NZA 1986, 57 unter B. III. 3. der Gründe).

    Schon in der Entscheidung vom 17.04.1985 wird angesprochen, dass je nach Umfang der Belastung und der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens unter Umständen auch eine nur teilweise Berücksichtigung der Gehaltsentwicklung den Grundsätzen der Billigkeit und des Vertrauensschutzes genügen kann (3 AZR 72/83, AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, NZA 1986, 57 unter B. III. 3. der Gründe).

  • BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 466/95  

    Anpassung laufender Betriebsrente nach der geänderten Leistungsordnung des

    Je stärker der Besitzstand ist, in den eingegriffen werden soll, desto gewichtiger müssen die Gründe sein, die den Eingriff rechtfertigen sollen (vgl. u.a. BAGE 49, 57, 67 ff. = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B II 3 c (3) der Gründe; BAGE 68, 248, 256 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Überversorgung, zu C II 2 der Gründe; BAGE 71, 372, 379 = AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 2 der Gründe).

    b) Der Senat hat diese Prüfungsmaßstäbe im Laufe der Zeit durch folgende Dreiteilung verdeutlicht (ständige Rechtsprechung seit dem Urteil vom 17. April 1985, BAGE 49, 57, 66 ff. = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B II 3 c der Gründe; vgl. u. a. BAGE 54, 261, 270 ff. = AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II der Gründe; BAGE 61, 273, 278 f. = AP Nr. 23 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B 1 a der Gründe; BAGE 66, 39, 43 f. = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 1 der Gründe; BAGE 71, 372, 379 = AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 2 der Gründe; ebenso u. a. Höfer, BetrAVG, 4. Aufl., Stand: September 1995, Rz 459 ff.; Griebeling, Betriebliche Altersversorgung, Rz 840; kritisch u.a. Ahrend/Förster/Rößler, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung, Stand: Dezember 1995, 1.

    Die maßgeblichen Gründe müssen willkürfrei, nachvollziehbar und anerkennenswert sein (vgl. u.a. BAGE 49, 57, 67 ff. = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B II 3 c (3) der Gründe).

  • BAG, 26.08.1997 - 3 AZR 235/96  

    Hinterbliebenenversorgung; nachträgliche Spätehenklausel

    Der Senat hat für Eingriffe in die Höhe der Versorgungsanwartschaften ein dreiteiliges Prüfungsschema entwickelt (ständige Rechtsprechung seit dem Urteil vom 17. April 1985 - 3 AZR 72/83 - BAGE 49, 57, 66 ff. = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B II 3 c der Gründe).

    Je stärker der Besitzstand ist, in den eingegriffen werden soll, desto gewichtiger müssen die Gründe sein, die den Eingriff rechtfertigen sollen (vgl. u.a. BAG Urteil vom 17. April 1985 - 3 AZR 72/83 - BAGE 49, 57, 65 ff. = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen = Heither, ES-BetrAVG 5200/1, zu B II 3 a der Gründe; BAG Urteil vom 17. November 1992 - 3 AZR 76/92 - BAGE 71, 372, 379 = AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Besitzstand = Heither, ES-BetrAVG 5200/5, zu II 2 der Gründe).

    Der Senat hat diese Prüfungsmaßstäbe im Laufe der Zeit durch folgende Dreiteilung verdeutlicht (ständige Rechtsprechung seit dem Urteil des BAG vom 17. April 1985 - 3 AZR 72/83 - BAGE 49, 57, 66 ff. = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen = Heither, ES-BetrAVG 5200/1, zu B II 3 c der Gründe; zuletzt Urteil vom 27. August 1996 - 3 AZR 466/95 -, aaO, zu IV 2 b der Gründe): .

    Die maßgeblichen Gründe müssen willkürfrei, nachvollziehbar und anerkennenswert sein (vgl. u.a. BAG Urteil vom 17. April 1985 - 3 AZR 72/83 - BAGE 49, 57, 67 ff. = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B II 3 c (3) der Gründe und BAG Urteil vom 27. August 1996 - 3 AZR 466/95 -, aaO, zu IV 2 d der Gründe).

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