Rechtsprechung
   BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06   

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei Betriebsübergang

  • Betriebs-Berater

    Berücksichtigung von Dienstzeiten vor der Geltung eines Tarifvertrags

  • openjur.de

    Konzerntarifvertrag; Bewährungszeiten; Beschäftigungszeiten bei Betriebsübergang

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  • Bundesarbeitsgericht

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei Betriebsübergang

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Geltungsbereich eines von Konzernmutter abgeschlossenen Tarifvertrags - Erstreckung auf Konzerntochter setzt Nennung als Tarifvertragspartei voraus - Auftreten für Konzerntochter muss Schriftformerfordernis des § 1 Abs. 2 TVG genügen - Weiter Spielraum der Tarifvertragsparteien bei der Anrechnung von Bewährungszeiten

  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Konzerntarifvertrag; Bewährungszeiten; Beschäftigungszeiten bei Betriebsübergang

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei Betriebsübergang

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Berücksichtigung von Dienstzeiten vor der Geltung eines Tarifvertrags

Verfahrensgang

  • ArbG Berlin, 11.04.2006 - 34 Ca 1604/06
  • LAG Berlin, 08.09.2006 - 17 Sa 933/06 17 Sa 1445/06
  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 124, 240
  • NZA 2008, 713
  • BB 2008, 1740
  • DB 2008, 2432
  • AP TVG § 1 Nr. 42



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Wird zitiert von ... (198)  

  • BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 104/07  

    Klage auf künftige Leistung - Tariflicher Bewährungsaufstieg

    Diese Auffassung hat der Senat in seiner eine andere Einrichtung der Pro-Seniore-Gruppe betreffenden Entscheidung vom 17. Oktober 2007 (- 4 AZR 1005/06 - NZA 2008, 713, 715 ff.) ausführlich begründet.

    Gerade dieser Vereinheitlichungszweck liegt dem Abschluss der Tarifverträge zugrunde (Senat 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - NZA 2008, 713, 717 f.).

    Das setzt grundsätzlich die Anwendbarkeit des Tarifvertrages auf das fragliche Arbeitsverhältnis voraus, kann mithin nur durch Tätigkeitszeiten erfüllt werden, die nach Inkrafttreten des Tarifvertrages absolviert worden sind (vgl. dazu ausführlich Senat 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 34 bis 50, NZA 2008, 713, 715 ff.).

    weitgehende Bestätigung und Weiterentwicklung von BAG 13. März 2002 - 5 AZR 755/00 - EzA ZPO § 259 Nr. 1; Aufgabe Senat 23. Februar 1983 - 4 AZR 508/81 - BAGE 42, 54; teilweise parallel: Senat 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 ua. - NZA 2008, 713.

  • BAG, 12.12.2007 - 4 AZR 1058/06  

    Konzerntarifvertrag - Tarifliche Bewährungszeiten

    Hinweise des Senats: 17. Oktober 2007 - 4 AZR 792/06 - (parallel), - 4 AZR 938/06 -(weitgehend parallel), - 4 AZR 944/06 - (parallel), - 4 AZR 1005/06 -(führend), - 4 AZR 1055/06 - (weitgehend parallel), 12. Dezember 2007 - 4 AZR 1058/06 - (vorliegend).

    bb) Wie der Senat in mehreren Urteilen am 17. Oktober 2007 entschieden hat, sind Tätigkeitszeiten von Arbeitnehmern von Unternehmen der Pro Seniore AG, deren Eingruppierung nach einem in der Anlage B zum MTV normierten Tätigkeitsmerkmal davon abhängt, ob sie sich in einer Tätigkeit in einer bestimmten, in der Anlage B zum MTV genannten Fallgruppe bewährt haben, nur insoweit zu berücksichtigen, als diese Tätigkeitszeiten nach Inkrafttreten des MTV am 1. Januar 2005 absolviert worden sind (vgl. zB Senat 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 -).

    Eine solche tarifvertragliche Regelung, die die vom Kläger begehrte Anerkennung beinhaltet, weist der MTV nicht auf (vgl. dazu ausf. Senat 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 -).

    Auch im Bereich der Tätigkeitsmerkmale in der Anlage B zum MTV selbst sind ganz unterschiedlich bewertete Tätigkeitszeiten definiert (vgl. dazu im Einzelnen Senat 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 -).

    Eine tarifliche Bewertung der Tätigkeiten aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des MTV, die nach dessen Wortlaut ausgeschlossen ist, kann deshalb nicht unter Berufung auf eine fremde Vergütungsordnung erfolgen, in deren vermeintlicher Kontinuität der neue Tarifvertrag steht (vgl. dazu auch Senat 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 -).

    Eine solche Vereinbarung haben die Tarifvertragsparteien des MTV vorliegend nicht getroffen, sondern sich im Gegenteil darauf geeinigt, die "Bewährung in Vergütungsgruppe X" zur Voraussetzung für einen Bewährungsaufstieg zu machen (vgl. dazu Senat 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 -).

  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 491/08  

    Vertretung bei Abschluss eines Firmentarifvertrages

    Es bedarf neben der konkreten Bestimmung oder Bestimmbarkeit der abhängigen Unternehmen für die der Tarifvertrag geschlossen werden soll über die bloße Konzernzugehörigkeit hinaus weiterer Anhaltspunkte, aus denen mit für einen Tarifvertrag hinreichender Bestimmtheit der Wille erkennbar hervorgeht, für eine oder mehrere abhängige Unternehmen zu handeln (BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 26 mwN, BAGE 124, 240, 246; 12. Dezember 2007 - 4 AZR 1058/06 - Rn. 15; weiterhin BAG 26. April 2000 - 4 AZR 170/99 - zu II 2 a aa der Gründe, BAGE 94, 266, 272).

    Ein Unternehmen wird nicht allein dadurch zur Partei eines nicht von ihm abgeschlossenen Tarifvertrages, weil es in dessen Geltungsbereich einbezogen wird (BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 28, 30, BAGE 124, 240, 246; 12. Dezember 2007 - 4 AZR 1058/06 - Rn. 17, 19).

    dd) Eine bloße Erklärung eines Arbeitgebers, aus seiner Sicht wirke der Tarifvertrag auch für ihn, wie es die Parteien vorgetragen haben, genügt angesichts der normativen Wirkung, die dem Tarifvertrag nach § 4 Abs. 1 TVG zukommt, nicht (zum Konzerntarifvertrag BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 28 mwN, BAGE 124, 240, 246 f.; 12. Dezember 2007 - 4 AZR 1058/06 - Rn. 17).

    Das hat der Senat bereits ausführlich begründet (ausf. BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 26 mwN, BAGE 124, 240, 246; 12. Dezember 2007 - 4 AZR 1058/06 - Rn. 15; 2. Dezember 1992 - 4 AZR 277/92 - BAGE 72, 48, 56 f.; 11. September 1991 - 4 AZR 71/91 - BAGE 68, 261, 269; jew. mwN auch zu den abweichenden Auffassungen).

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