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   BAG, 21.06.1989 - 7 ABR 58/87   

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BAG, 21.06.1989 - 7 ABR 58/87 (https://dejure.org/1989,647)
BAG, Entscheidung vom 21.06.1989 - 7 ABR 58/87 (https://dejure.org/1989,647)
BAG, Entscheidung vom 21. Juni 1989 - 7 ABR 58/87 (https://dejure.org/1989,647)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tendenzeigenschaft eines Zoologischen Gartens - Tendenzbetrieb mit erzieherischer und wissenschaftlicher Bestimmung - Erzieherische Bestimmung durch planmäßige und methodische Unterweisung in einer Mehrzahl allgemeinbildender oder berufsbildender Fächer - Begründung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
    Zoologischer Garten [Zoo]: Tendenzeigenschaft - wissenschaftliche bzw. erzieherische Bestimmung i.S. von § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; GG Art. 5 Abs. 3
    Tendenzunternehmen: Voraussetzungen erzieherischer und wissenschaftlicher Zweckbestimmung - Überwiegende Verfolgung tendenzgeschützter Ziele bei Mischunternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 62, 156
  • MDR 1990, 575
  • NZA 1990, 402
  • BB 1990, 563
  • BB 1990, 920
  • DB 1990, 794
  • AP BetrVG § 118 1972 Nr. 43
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (11)

  • ArbG Köln, 07.08.1985 - 10 BV 26/85
    Auszug aus BAG, 21.06.1989 - 7 ABR 58/87
    In seinem nicht rechtskräftig gewordenen Beschluß vom 7. August 1985 (- 10 BV 26/85 -) untersagte das Arbeitsgericht der Antragstellerin, die Tätigkeit des Betriebsrates durch die Androhung und Vornahme von Lohn- und Gehaltskürzungen gegenüber Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses zu behindern.

    Daraufhin wurde das Verfahren 10 BV 26/85 beigelegt.

  • BAG, 13.01.1987 - 1 ABR 49/85

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats betreffend Beginn und Ende der täglichen

    Auszug aus BAG, 21.06.1989 - 7 ABR 58/87
    Einer erzieherischen Bestimmung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG wird dann gedient, wenn durch planmäßige und methodische Unterweisung in einer Mehrzahl allgemeinbildender oder berufsbildender Fächer die Persönlichkeit des Menschen geformt werden soll (BAG Beschluß vom 13. Januar 1987 - 1 ABR 49/85 - AP Nr. 33 zu § 118 BetrVG 1972, zu B II 1 a der Gründe; BAG Beschluß vom 14. April 1988 - 6 ABR 36/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, unter B II 1 der Gründe).

    Denn Erziehung muß immer auf die Entfaltung der Persönlichkeit des Menschen gerichtet sein und auf seine Entwicklung zu einem Glied der menschlichen Gesellschaft (vgl. BAG Beschluß vom 13. Januar 1987 - 1 ABR 49/85 - AP Nr. 33 zu § 118 BetrVG 1972, unter B II 1 a der Gründe).

  • BAG, 09.12.1975 - 1 ABR 37/74

    Tendenzträgereigenschaft von Sportredakteuren einer Tageszeitung

    Auszug aus BAG, 21.06.1989 - 7 ABR 58/87
    Maßgebend sind nunmehr quantitative Gesichtspunkte (so schon BAGE 27, 301, 307, 308 [BAG 31.10.1975 - 1 ABR 64/74]= AP Nr. 3 zu § 118 BetrVG 1972, zu II 3 und 4 der Gründe; offengelassen aber wieder in BAG Beschluß vom 9. Dezember 1975 - 1 ABR 37/74 - AP Nr. 7 zu § 118 BetrVG 1972, und in BAG Beschluß vom 15. Februar 1989 - 7 ABR 12/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Vielmehr sind auch die übrigen Mitarbeiter einzubeziehen, soweit sie mit ihrer Arbeit der Verwirklichung der tendenzgeschützten Bestimmungen des Unternehmens dienen, etwa indem sie die technischen Voraussetzungen für die Tendenzverwirklichung schaffen (vgl. BAG Beschluß vom 9. Dezember 1975 - 1 ABR 37/74 - AP Nr. 7 zu § 118 BetrVG 1972).

  • BAG, 31.10.1975 - 1 ABR 64/74

    Tendenzbetriebe: Tendenzschutz und Änderung der Rechtslage

    Auszug aus BAG, 21.06.1989 - 7 ABR 58/87
    Dagegen genügt eine nur wirtschaftliche Zielsetzung des Unternehmens dem gesetzlichen Erfordernis der Unmittelbarkeit auch dann nicht, wenn durch sie das eigentliche Tendenzunternehmen wirtschaftlich unterstützt werden soll (vgl. BAGE 27, 301, 308 [BAG 31.10.1975 - 1 ABR 64/74] = AP Nr. 3 zu § 118 BetrVG 1972, zu II 4 der Gründe).

    Maßgebend sind nunmehr quantitative Gesichtspunkte (so schon BAGE 27, 301, 307, 308 [BAG 31.10.1975 - 1 ABR 64/74]= AP Nr. 3 zu § 118 BetrVG 1972, zu II 3 und 4 der Gründe; offengelassen aber wieder in BAG Beschluß vom 9. Dezember 1975 - 1 ABR 37/74 - AP Nr. 7 zu § 118 BetrVG 1972, und in BAG Beschluß vom 15. Februar 1989 - 7 ABR 12/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • Drs-Bund, 14.10.1971 - BT-Drs VI/2729
    Auszug aus BAG, 21.06.1989 - 7 ABR 58/87
    Denn mit der Regelung in § 118 Abs. 1 BetrVG sollte ein Ausgleich zwischen dem Sozialstaatsprinzip und den verfassungsrechtlich verbürgten Freiheitsrechten der Tendenzträger gefunden werden (Bericht des Bundestagsausschusses für Arbeit und Sozialordnung, zu BT-Drucksache VI/2729, S. 17; BAG Urteil vom 22. April 1975 - 1 AZR 604/73 - AP Nr. 2 zu § 118 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe).

    Zwar wird in dem Bericht des federführenden Bundestagsausschusses für Arbeit und Sozialordnung über die Beratung des Betriebsverfassungsgesetzes 1972 zur Einfügung der Tatbestandsmerkmale "unmittelbar und überwiegend" in die Tendenzschutzvorschrift ausgeführt, der Tendenzschutz solle auf Betriebe und Unternehmen beschränkt werden, deren unternehmerisches Gepräge von einer geistig-ideellen Aufgabe bestimmt werde (zu BT-Drucks. VI/2729, S. 17).

  • BAG, 29.05.1970 - 1 ABR 17/69

    Tendenzunternehmen - Lohndruckerei

    Auszug aus BAG, 21.06.1989 - 7 ABR 58/87
    Auf Prozentzahlen von Umsatz und Ertrag sowie auf die Zahl der in den einzelnen Abteilungen beschäftigten Arbeitnehmer sollte es nur ankommen, wenn der "recht unbestimmte, gleichwohl aber nicht zu entbehrende, weil nicht zu ersetzende Begriff des Gesamtgepräges nicht ohne sie feststellbar" sei (so zuletzt noch BAGE 22, 360, 372 [BAG 29.05.1970 - 1 ABR 17/69] = AP Nr. 13 zu § 81 BetrVG, zu I 2 b der Gründe).
  • BAG, 14.04.1988 - 6 ABR 36/86

    Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes auf eine gemeinnützige Gesellschaft mit

    Auszug aus BAG, 21.06.1989 - 7 ABR 58/87
    Einer erzieherischen Bestimmung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG wird dann gedient, wenn durch planmäßige und methodische Unterweisung in einer Mehrzahl allgemeinbildender oder berufsbildender Fächer die Persönlichkeit des Menschen geformt werden soll (BAG Beschluß vom 13. Januar 1987 - 1 ABR 49/85 - AP Nr. 33 zu § 118 BetrVG 1972, zu B II 1 a der Gründe; BAG Beschluß vom 14. April 1988 - 6 ABR 36/86 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, unter B II 1 der Gründe).
  • BAG, 22.04.1975 - 1 AZR 604/73

    Betriebsrat: Anhörung bei Kündigung eines Tendenzträgers

    Auszug aus BAG, 21.06.1989 - 7 ABR 58/87
    Denn mit der Regelung in § 118 Abs. 1 BetrVG sollte ein Ausgleich zwischen dem Sozialstaatsprinzip und den verfassungsrechtlich verbürgten Freiheitsrechten der Tendenzträger gefunden werden (Bericht des Bundestagsausschusses für Arbeit und Sozialordnung, zu BT-Drucksache VI/2729, S. 17; BAG Urteil vom 22. April 1975 - 1 AZR 604/73 - AP Nr. 2 zu § 118 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe).
  • BAG, 15.02.1989 - 7 ABR 12/87

    Tendenzbetrieb: Voraussetzungen - Buchclub

    Auszug aus BAG, 21.06.1989 - 7 ABR 58/87
    Maßgebend sind nunmehr quantitative Gesichtspunkte (so schon BAGE 27, 301, 307, 308 [BAG 31.10.1975 - 1 ABR 64/74]= AP Nr. 3 zu § 118 BetrVG 1972, zu II 3 und 4 der Gründe; offengelassen aber wieder in BAG Beschluß vom 9. Dezember 1975 - 1 ABR 37/74 - AP Nr. 7 zu § 118 BetrVG 1972, und in BAG Beschluß vom 15. Februar 1989 - 7 ABR 12/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 13.07.1955 - 1 ABR 20/54

    Betriebsverfassungsrecht: Druckerei/Verlag als Tendenzbetrieb

    Auszug aus BAG, 21.06.1989 - 7 ABR 58/87
    Ein Überwiegen der den geistig-ideellen Zielen dienenden Tätigkeit gegenüber der tendenzfreien Tätigkeit des Unternehmens wurde für die Zuerkennung des Tendenzschutzes nach § 81 BetrVG 1952 nicht gefordert (BAGE 2, 91, 97 [BAG 13.07.1955 - 1 ABR 20/54] = AP Nr. 1 zu § 81 BetrVG, zu II e der Gründe).
  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

  • BAG, 22.05.2012 - 1 ABR 7/11

    Betriebsverfassungsrecht: Fehlende Tendenzeigenschaft des DRK-Blutspendedienstes

    e) Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit eines Unternehmens führt nicht notwendig dazu, dass dieses auch unmittelbar karitativen Bestimmungen iSd. § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG dient (vgl. BAG 21. Juni 1989 - 7 ABR 58/87 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 62, 156) .
  • BAG, 19.11.2019 - 7 ABR 3/18

    Wirtschaftsausschuss - Gemeinschaftsbetrieb - Tendenzunternehmen

    Zur Ermittlung des auf die tendenzgeschützten Bestimmungen des Unternehmens entfallenden Personaleinsatzes ist nicht nur auf die Tendenzträger abzustellen, sondern auch auf die übrigen Mitarbeiter, soweit sie mit ihrer Arbeit der Verwirklichung der tendenzgeschützten Bestimmungen des Unternehmens dienen, zB indem sie die technischen Voraussetzungen für die Tendenzverwirklichung schaffen (BAG 15. März 2006 - 7 ABR 24/05 - Rn. 31; 21. Juni 1989 - 7 ABR 58/87 - zu B II 2 c der Gründe, BAGE 62, 156) .
  • BAG, 20.11.1990 - 1 ABR 87/89

    Rechenzentrum als Tendenzbetrieb

    Die Grenze ist erst dort zu ziehen, wo es sich nur noch um die bloße Anwendung erreichter wissenschaftlicher Erkenntnisse ohne eigenes Streben nach neuen Erkenntnissen handelt (BAG Beschluß vom 21. Juni 1989 - 7 ABR 58/87 - AP Nr. 43 zu § 118 BetrVG 1972, zu B II 2 a der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).

    Vielmehr sind auch die übrigen Mitarbeiter einzubeziehen, soweit sie mit ihrer Arbeit der Verwirklichung der tendenzgeschützten Bestimmungen des Unternehmens dienen, etwa indem sie die technischen Voraussetzungen für die Tendenzverwirklichung schaffen (BAG Beschluß vom 21. Juni 1989, aaO, zu B II 2 c der Gründe und Beschluß des Senats vom 3. Juli 1990 - 1 ABR 36/89 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu B IV 2 c der Gründe).

    Unmittelbarkeit im Sinne dieser Vorschrift bedeutet, daß das Unternehmen selbst dazu bestimmt sein muß, eine wissenschaftliche Zielsetzung zu verwirklichen (vgl. BAG Beschluß vom 21. Juni 1989, aaO, zu B II 2 b der Gründe).

  • BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 8/93

    Mitbestimmung bei Versetzung in privatem Rundfunksender

    Dementsprechend hat das Bundesarbeitsgericht - dies hat das Arbeitsgericht übersehen - seit Inkrafttreten des BetrVG 1972 jeweils seinen Entscheidungen eine quantitativ-numerische Betrachtungsweise zugrundegelegt (vgl. beispielsweise BAGE 62, 156 = AP Nr. 43 zu § 118 BetrVG 1972).
  • BAG, 15.03.2006 - 7 ABR 24/05

    Tendenzunternehmen - karitative Bestimmung

    Zur Ermittlung des auf die tendenzgeschützten Bestimmungen des Unternehmens entfallenden Personaleinsatzes ist nicht nur auf die Tendenzträger abzustellen, sondern auch auf die übrigen Mitarbeiter, soweit sie mit ihrer Arbeit der Verwirklichung der tendenzgeschützten Bestimmungen des Unternehmens dienen, zB indem sie die technischen Voraussetzungen für die Tendenzverwirklichung schaffen (BAG 21. Juni 1989 - 7 ABR 58/87 - BAGE 62, 156 = AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 43 = EzA BetrVG 1972 § 118 Nr. 49, zu B II 2 c der Gründe).
  • BAG, 26.01.2005 - 10 AZR 331/04

    Widerruf einer Funktionszulage

    Die tierpflegerische Tätigkeit kann allenfalls die Voraussetzungen für die Forschungstätigkeit der wissenschaftlich ausgebildeten Mitarbeiter schaffen (vgl. BAG 21. Juni 1989 - 7 ABR 58/87 - BAGE 62, 156, 170).
  • BAG, 09.12.1992 - 7 ABR 3/92

    Bildung eines Wirtschaftsauschusses in einem Berufsförderungszentrum - Auslegung

    Entscheidend ist jeweils, daß die Persönlichkeit des Menschen und seine Entwicklung zu einem Glied der menschlichen Gesellschaft gefördert werden sollen (BAGE 62, 156, 162 f. = AP Nr. 43 zu § 118 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe; BAG Beschluß vom 3. Juli 1990 - 1 ABR 36/89 - AP Nr. 81 zu § 99 BetrVG 1972, zu B IV 2 b der Gründe, m.w.N.).

    Erziehung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG kann, abgesehen von Methoden und Zielen, nur dann stattfinden, wenn sie mit einer gewissen Nachhaltigkeit gegenüber dem einzelnen zu erziehenden Menschen vorgenommen wird (BAGE 62, 156, 163 = AP Nr. 43 zu § 118 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe).

    Auch Berufsbildungseinrichtungen gehören zu den Unternehmen mit erzieherischen Bestimmungen, wenn durch planmäßige und methodische Unterweisung in einer Mehrzahl allgemeinbildender und berufsbildender Fächer die Persönlichkeit eines Menschen geformt werden soll (BAGE 62, 156, 162 f. = AP Nr. 43 zu § 118 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe; BAGE 58, 92, 98 f. = AP Nr. 36 zu § 118 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 17. Aufl., § 118 Rz 21; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 118 Rz 55; Küchenhoff, NZA 1992, 679, 683; Oldenburg, NZA 1989, 412, 414 f.).

    Dabei kommt es nicht allein auf die Arbeitszeit der eigentlichen Tendenzträger an, sondern auf die Arbeitszeit aller Arbeitnehmer, die an der Tendenzverwirklichung mitwirken (BAGE 62, 156, 167 ff. = AP Nr. 43 zu § 118 BetrVG 1972, zu B II 2 c der Gründe; BAG Beschluß vom 3. Juli 1990 - 1 ABR 36/89 - AP Nr. 81 zu § 99 BetrVG 1972, zu B IV 2 c der Gründe).

  • BAG, 31.01.1995 - 1 ABR 35/94

    Gesetzliches und tarifvertragliches Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen in

    Eine solche Tendenz des Unternehmens ist dann anzunehmen, wenn durch planmäßige und methodische Unterweisung in einer Mehrzahl allgemeinbildender oder berufsbildender Fächer die Persönlichkeit von Menschen geformt werden soll (BAGE 62, 156, 162 f. [BAG 21.06.1989 - 7 ABR 58/87] = AP Nr. 43 zu § 118 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 29.08.2012 - 7 TaBV 4/12

    Werkstatt für Behinderte ist ein Tendenzbetrieb

    In derartigen Fällen bedarf es der Feststellung, in welchem Umfang die Arbeitszeit der Mitarbeiter für Zwecke der tendenzgeschützten Bestimmung in Anspruch genommen wird und inwieweit sie auf andere, nicht tendenzgeschützte Bestimmungen des Unternehmens entfällt (vgl. BAG, Beschluss vom 21.06.1989, 7 ABR 58/87, zitiert nach juris).
  • BAG, 03.07.1990 - 1 ABR 36/89

    Mitbestimmung bei Einstellung in Tendenzbetrieb

    Entscheidend ist jeweils, daß die Persönlichkeit des Menschen und seine Entwicklung zu einem Glied der menschlichen Gesellschaft gefördert werden sollen (Beschluß des Siebten Senats vom 21. Juni 1989 - 7 ABR 58/87 - AP Nr. 43 zu § 118 BetrVG 1972, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Dabei kommt es nicht allein auf die Arbeitszeit der eigentlichen Tendenzträger an, sondern auf die Arbeitszeit aller Arbeitnehmer, die an der Tendenzverwirklichung mitwirken (Beschluß des Siebten Senats vom 21. Juni 1989 - 7 ABR 58/87 - AP Nr. 43 zu § 118 BetrVG 1972, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).

  • BAG, 21.07.1998 - 1 ABR 2/98

    Keine Einschränkung der Mitbestimmung wegen Tätigkeit im Staatsauftrag

  • LAG Niedersachsen, 23.05.2005 - 8 TaBV 82/04

    Pflicht eines gemeinnützigen Arbeitgebers zur Bildung eines

  • LAG Köln, 10.11.2017 - 4 TaBV 14/17

    Gemeinschaftsbetrieb; Tendenzschutz; Wirtschaftsausschuss

  • ArbG Solingen, 25.11.2011 - 2 BV 23/09

    Rechtmäßigkeit der Bildung eines Wirtschaftsausschusses - Tendenzeigenschaft des

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2021 - 21 TaBV 504/21

    Tendenzunternehmen - Unternehmenszweck - Wirtschaftsausschuss

  • ArbG Düsseldorf, 16.03.2010 - 5 BV 215/08

    Tendenzunternehmen, karitative Bestimmung, Blutspendedienst

  • LAG München, 25.11.1997 - 8 TaBV 16/97

    Tendenzunternehmen: Begriff - Voraussetzungen - Bayerischer Landes-Sportverband

  • LAG Baden-Württemberg, 28.01.2010 - 21 TaBV 5/09

    Musicaltheater als Tendenzbetrieb § 118 Abs 1 BetrVG

  • LAG Berlin, 11.02.2003 - 3 TaBV 1959/02

    Versetzung des Arbeitnehmers

  • LAG Hamm, 14.03.2000 - 13 TaBV 116/99

    Tendenzbetrieb: konfessionell ausgerichtete Krankenhäuser

  • LAG Berlin, 11.03.2003 - 3 TaBV 1959/02

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei Versetzung eines Arbeitnehmers;

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