Rechtsprechung
   BAG, 06.06.1968 - 5 AZR 410/67   

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • AP BUrlG § 3 Rechtsmißbrauch Nr. 5



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Wird zitiert von ... (10)  

  • BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 571/79  

    Urlaubsanspruch bei geringer Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

    Der nunmehr für die Entscheidung von Urlaubsrechtsfragen zuständige erkennende Senat hält in Abweichung vom bisher zuständigen Fünften Senat des BAG an der auch vom LAG zugrundegelegten Ansicht nicht fest: Entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Fünften Senats des BAG (BAG AP Nr. 2 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch; BAG AP Nr. 5 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch; BAG AP Nr. 6 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch; BAG AP Nr. 7 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch; BAG AP Nr. 8 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch; BAG AP Nr. 9 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch; BAG AP Nr. 10 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch) kann nicht davon ausgegangen werden, daß die Geltendmachung eines Urlaubsanspruchs durch einen Arbeitnehmer wegen Rechtsmißbrauchs dann grundsätzlich ausgeschlossen ist, wenn dieser krankheitsbedingt im Urlaubsjahr nur eine geringe oder gar keine Arbeitsleistung erbracht hat.

    Das nach früheren Entscheidungen des Fünften Senats geforderte individuelle Erholungsbedürfnis als Voraussetzung von Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen ist vom Fünften Senat in der Entscheidung vom 6.6.1968 (BAG AP Nr. 5 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch) auch aufgegeben worden.

    Ebenso soll nach dem Urteil vom 6.6.1968 (BAG AP Nr. 5 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch) die dauernde Arbeitsunfähigkeit für den Abgeltungsanspruch des deswegen ausgeschiedenen Arbeitnehmers unerheblich sein.

  • LAG Düsseldorf, 16.02.1995 - 12 (13) Sa 1885/94  

    Urlaubsabgeltung: Arbeitsunfähigkeit - MTV -Metall NRW

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  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 442/83  

    Keine tarifvertragliche Ausschlussmöglichkeit für Urlaubs- und

    Im Urteil vom 6. Juni 1968 (- 5 AZR 410/67 -, AP Nr. 5 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch) hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts zwar das von ihm bisher als Anspruchsvoraussetzung genannte individuelle Erholungsbedürfnis aufgegeben, aber gleichwohl für den Ausschluß des Rechtsmißbrauchs an diesem Merkmal festgehalten.
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  • BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 652/10  

    Urlaubsabgeltung - Aufgabe der Surrogatstheorie

    Er setze als Erfüllungssurrogat des Urlaubsanspruchs voraus, dass der Urlaub noch gewährt werden könne, wenn das Arbeitsverhältnis noch bestände (erstmals BAG 6. Juni 1968 - 5 AZR 410/67 - zu 4 der Gründe, AP BUrlG § 3 Rechtsmissbrauch Nr. 5 = EzA BUrlG § 1 Nr. 5: "von denselben rechtlichen Faktoren abhängig wie die des Freizeitanspruchs"; ferner 28. Juni 1984 - 6 AZR 521/81 - zu 2 der Gründe, BAGE 46, 224; 7. März 1985 - 6 AZR 334/82 - zu 3 b der Gründe, BAGE 48, 186; 7. Dezember 1993 - 9 AZR 683/92 - zu I 4 der Gründe, BAGE 75, 171; 17. Januar 1995 - 9 AZR 263/92 - zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 190/02  

    Urlaub - Rechtsmißbrauch

    Das Entstehen des Urlaubsanspruchs wird nicht von einem im Einzelfall festzustellenden "Erholungsbedürfnis" des Arbeitnehmers abhängig gemacht (so schon BAG 6. Juni 1968 - 5 AZR 410/67 - AP BUrlG § 3 Rechtsmißbrauch Nr. 5 = EzA BUrlG § 1 Nr. 5).
  • BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 273/82  

    Urlaubsanspruch und Arbeitsunfähigkeit

    Das Landesarbeitsgericht hat unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 6. Juni 1968 - 5 AZR 410/67 - (AP Nr. 5 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch) die Auffassung vertreten, daß eine tarifliche Verfallklausel unanwendbar sei, wenn es dem Arbeitnehmer nicht möglich sei, den Urlaub tatsächlich auch anzutreten.
  • LAG Köln, 20.04.2010 - 12 Sa 1448/09  

    Tariflicher Verfall von Urlaubsabgeltungsansprüchen

    Auch die frühere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts war davon ausgegangen, dass auch bei dauernder Arbeitsunfähigkeit ein Anspruch auf Abgeltung des zuvor nicht gewährten Urlaubs bestehe (BAG, Urteil vom 06.06.1968 - 5 AZR 410/67).
  • BAG, 20.08.1996 - 9 AZR 22/95  

    Tarifliche Regelung der Urlaubsübertragung - Metallindustrie NRW

    Das Bundesarbeitsgericht hat die Frage einer mehrfachen Übertragung in seiner älteren Rechtsprechung niemals ausgeschlossen (BAG Urteile vom 6. Juni 1968 - 5 AZR 410/67 - AP Nr. 5 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch; BAGE 22, 211 = AP Nr. 2 zu § 7 BUrlG Übertragung; BAGE 23, 184 = AP Nr. 9 zu § 7 BUrlG Abgeltung; vom 21. Juli 1973 - 5 AZR 105/73 - AP Nr. 3 zu § 7 BUrlG Übertragung).
  • LAG Köln, 07.02.2011 - 5 Sa 891/10  

    Urlaubsgewährung bei Arbeitsunfähigkeit; unbegründete Schadensersatzklage wegen

    Andererseits entfiel der Urlaubs- oder Urlaubsabgeltungsanspruch nicht deshalb, weil der Arbeitnehmer dauernd arbeitsunfähig war oder nach dauernder Arbeitsunfähigkeit aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden war (s. BAG Urteil vom 06.06.1968 - 5 AZR 410/67 AP BUrlG § 3 Rechtsmissbrauch Nr. 5).
  • LAG Schleswig-Holstein, 22.09.1983 - 2 Sa 259/83  
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