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   BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54   

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https://dejure.org/1954,5
BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54 (https://dejure.org/1954,5)
BAG, Entscheidung vom 07.10.1954 - 2 AZR 6/54 (https://dejure.org/1954,5)
BAG, Entscheidung vom 07. Oktober 1954 - 2 AZR 6/54 (https://dejure.org/1954,5)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unwirksame fristlose Kündigung - Zulässiger Kündigungszeitpunkt - Widerlegbare Vermutung - Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses - Ende der Kündigungsfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 1, 99
  • NJW 1954, 1904
  • MDR 1955, 206
  • DB 1955, 24
  • DB 1955, 51
  • AP KSchG § 1 Nr. 5
 
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Wird zitiert von ... (281)

  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93

    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums

    a) Zu Recht geht das Landesarbeitsgericht zunächst davon aus, ein arbeitsunfähig krankgeschriebener Arbeitnehmer sei verpflichtet, sich so zu verhalten, daß er möglichst bald wieder gesund wird und alles zu unterlassen hat, was seine Genesung verzögern könnte, und daß die Verletzung dieser aus der Treupflicht des Arbeitnehmers herzuleitenden Pflicht unter Umständen geeignet ist, eine Kündigung zu rechtfertigen (BAG Urteil vom 11. November 1965 - 2 AZR 69/65 - AP Nr. 40 zu § 1 ArbKrankhG; BAG Urteil vom 13. November 1979 - 6 AZR 934/77 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit), wobei in schwerwiegenden Fällen auch eine fristlose Kündigung in Betracht kommt.

    Es geht hier nicht um Nebentätigkeiten von so geringem Ausmaß oder so leichter Art, daß bei fortbestehender Arbeitspflicht die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung aus dem Hauptarbeitsverhältnis nicht beeinträchtigt wäre (vgl. zu einem derartigen Fall BAG Urteil vom 13. November 1979 - 6 AZR 934/77 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).

    In einem derartigen Fall ist der Arbeitnehmer verpflichtet, seine "Restarbeitsfähigkeit" jedenfalls in seinem Hauptarbeitsverhältnis zu verwerten (Willemsen, DB 1981, 2619, 2620; Herschel, Anm. zu AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2010 - 10 Sa 712/09

    Fristlose Kündigung - Raucherpause ohne Ausstempeln - Warnfunktion einer

    Diese Klarstellungsfunktion kommt unter Umständen auch einer unwirksamen Abmahnung zu, wenn aus ihr deutlich hervorgeht, dass der Arbeitgeber im Wiederholungsfall kündigen wird (BAG Urteil vom 23.06.2009 - 2 AZR 283/08 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Abmahnung, m.w.N.).
  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 649/94

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Beruht dagegen die Pflichtverletzung wegen Alkoholisierung im Betrieb nicht auf Alkoholabhängigkeit, kommt - in der Regel nach erfolgloser Abmahnung - eine verhaltensbedingte Kündigung in Betracht (vgl. BAG Urteil vom 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu III 3 b der Gründe; Hueck/von Hoyningen-Huene, aaO, § 1 Rz 3O9; ders. DB 1995, 142 f. [BAG 21.12.1994 - 10 AZR 650/93]; Stahlhacke/Preis, aaO, Rz 7OO; Künzl, BB 1993, 1581, 1586 mit zahlreichen Nachweisen zur Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte; Isenhardt, HZA, Stand August 1992, Gruppe 1, Abschnitt 2 Rz 423 ff. und 485; Schäfer, Alkoholmißbrauch im Betrieb, S. 92 ff.).
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