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   BAG, 09.08.1978 - 4 AZR 77/77   

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BAG, 09.08.1978 - 4 AZR 77/77 (https://dejure.org/1978,784)
BAG, Entscheidung vom 09.08.1978 - 4 AZR 77/77 (https://dejure.org/1978,784)
BAG, Entscheidung vom 09. August 1978 - 4 AZR 77/77 (https://dejure.org/1978,784)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einzelne Stufen des Bereitschaftsdienstes - Angestellter Arzt - Anstalt - Heim - Konstitutive Nebenabrede - Kündigung - Durchschnittliche Arbeitsleistung - Pauschalierte Abgeltung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BAT § 4 Abs. 2 § 17, Anlage 2c Nr. 8 Abs. 5

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1978, 2420
  • AP BAT § 17 Nr. 5
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 10.06.1959 - 4 AZR 567/56

    Bereitschaftsdienst und Überstunden

    Auszug aus BAG, 09.08.1978 - 4 AZR 77/77
    Wenn schon bei Arbeitsbereitschaft, die arbeitszeitrechtlich zur Arbeitszeit gehört und lohnrecht lich dieser daher auch grundsätzlich gleichsteht (BAG 9, 147 = AP Nr. 17 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche; BAG AP Nr. 19, 20 und 25 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche; BAG 8, 63 - AP Nr. 1 zu § 13 AZO; BAG 18, 223 = AP Nr. 2 zu § 13 AZO; Röhsler, aaO, S. 32 m.w.N.), eine Pauschalierung zulässig ist, gilt dies erst recht für den nicht zur Arbeitszeit zählenden Bereitschaftsdienst, der nur entsprechend der erfahrungsgemäßen oder mutmaßlichen tat sächlichen Beanspruchung zu entlohnen ist (BAG 8, 25 = AP Nr. 5 zu § 7 AZO; BAG AP Nr. 6 zu § 12 AZO; BAG AP Nr. 11 9 zu § 15 AZO; M G 8, 63 = AP Nr. 1 zu § 13 AZD; Denecke-Neumann, aaO, § 7 AZO Äum. 27 u. 33; Meisel-Hiersemann, aaO, § 2 AZO Anm. 34; Röhsler, aaO, S. 33).Die von den Tarifvertragsparteien getroffene Pauschalierungsregelung und die jeweilige Bindung auf ein Jahr ist insgesamt betrachtet auch ausgewogen und hält sich im Rahmen allgemein anerkannter Rechtsgrundsätze.
  • BAG, 29.06.1954 - 2 AZR 13/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Darstellung der Revisionsrügen

    Auszug aus BAG, 09.08.1978 - 4 AZR 77/77
    Das Pehlen eines ausdrücklichen Revisionsantrages ist daher unschädlich (BAG 1, 36 £383 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG 11, 4 -.
  • BAG, 31.03.1960 - 5 AZR 443/57

    Arbeitszeit der angestellten Ärzte in den öffentlichen Krankenanstalten

    Auszug aus BAG, 09.08.1978 - 4 AZR 77/77
    Wenn schon bei Arbeitsbereitschaft, die arbeitszeitrechtlich zur Arbeitszeit gehört und lohnrecht lich dieser daher auch grundsätzlich gleichsteht (BAG 9, 147 = AP Nr. 17 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche; BAG AP Nr. 19, 20 und 25 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche; BAG 8, 63 - AP Nr. 1 zu § 13 AZO; BAG 18, 223 = AP Nr. 2 zu § 13 AZO; Röhsler, aaO, S. 32 m.w.N.), eine Pauschalierung zulässig ist, gilt dies erst recht für den nicht zur Arbeitszeit zählenden Bereitschaftsdienst, der nur entsprechend der erfahrungsgemäßen oder mutmaßlichen tat sächlichen Beanspruchung zu entlohnen ist (BAG 8, 25 = AP Nr. 5 zu § 7 AZO; BAG AP Nr. 6 zu § 12 AZO; BAG AP Nr. 11 9 zu § 15 AZO; M G 8, 63 = AP Nr. 1 zu § 13 AZD; Denecke-Neumann, aaO, § 7 AZO Äum. 27 u. 33; Meisel-Hiersemann, aaO, § 2 AZO Anm. 34; Röhsler, aaO, S. 33).Die von den Tarifvertragsparteien getroffene Pauschalierungsregelung und die jeweilige Bindung auf ein Jahr ist insgesamt betrachtet auch ausgewogen und hält sich im Rahmen allgemein anerkannter Rechtsgrundsätze.
  • BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 482/84

    Befristung - Wissenschaftlicher Nachwuchs - Förderung - Wissenschaflicher

    Auszug aus BAG, 09.08.1978 - 4 AZR 77/77
    Von der nach Abs. 5 Satz 3 der SR 2 c Nr. 8 zu § 17 BAT tarifvertraglich eingeräumten und deshalb auch rechtlich zulässigen Möglichkeit der Teilkündiguug (BAG AP Nr. 1 zu § 620 BGB Teilkündigung; Hueck, 9-Äufl., § 2 KSchG Anm. 6 m.w.N.), nämlich sich von der ersten Nebenabrede mit einer Frist von einem Monat nach Ablauf von sechs Monaten zu lösen, um den Abschluß einer anderen Vereinbarung zu ermöglichen, hat die Klägerin keinen Gebrauch gemacht, obwohl in der von ihr schriftlich abgeschlossenen Nebenabrede ausdrücklich auf diese Möglichkeit hingewiesen wurde.
  • BAG, 22.03.1978 - 4 AZR 636/76

    Übungsgründe - Übungsbeschäftigungsstelle - Eigene Häuslichkeit - Teilnahme an

    Auszug aus BAG, 09.08.1978 - 4 AZR 77/77
    Bereitschaftsdienst und Entgelt stehen in einem angemessenen Verhältnis zueinander (vgl. dazu Denecke-Neumann, aa.O, § 15 AZO Anm. 22; Urteil des Senats vom 22. März 1978 - 4 AZR 636/76 - zum Abdruck i m Nachschlagewerk und der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 28.11.1973 - 4 AZR 74/73

    Kraftfahrer - Tarifvertrag - Gültigkeit - Verfassungsmäßigkeit - Gleichheitssatz

    Auszug aus BAG, 09.08.1978 - 4 AZR 77/77
    Entgegen der von Herschel in den Urteilsanmerkungen zu AP Nr. 1 und 2 zu § 19 MTB II geäußerten Bedenken wurde bereits beim sog. Kraftfahrertarifvertrag im Zusammenhang mit Arbeitsbereitschaft eine entsprechende Pauschalierung des Lohnes ausdrücklich als unbedenklich angesehen (BAG AP Nr. 1 zu § 19 MTB II; BAG 25, 426 = AP Nr. 2 zu § 19 MTB II).
  • BAG, 14.04.1966 - 2 AZR 503/63

    Übertragungserklärung - Verwaltungsanordnung - Vorkonstitutionelle Ermächtigung -

    Auszug aus BAG, 09.08.1978 - 4 AZR 77/77
    Wenn schon bei Arbeitsbereitschaft, die arbeitszeitrechtlich zur Arbeitszeit gehört und lohnrecht lich dieser daher auch grundsätzlich gleichsteht (BAG 9, 147 = AP Nr. 17 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche; BAG AP Nr. 19, 20 und 25 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche; BAG 8, 63 - AP Nr. 1 zu § 13 AZO; BAG 18, 223 = AP Nr. 2 zu § 13 AZO; Röhsler, aaO, S. 32 m.w.N.), eine Pauschalierung zulässig ist, gilt dies erst recht für den nicht zur Arbeitszeit zählenden Bereitschaftsdienst, der nur entsprechend der erfahrungsgemäßen oder mutmaßlichen tat sächlichen Beanspruchung zu entlohnen ist (BAG 8, 25 = AP Nr. 5 zu § 7 AZO; BAG AP Nr. 6 zu § 12 AZO; BAG AP Nr. 11 9 zu § 15 AZO; M G 8, 63 = AP Nr. 1 zu § 13 AZD; Denecke-Neumann, aaO, § 7 AZO Äum. 27 u. 33; Meisel-Hiersemann, aaO, § 2 AZO Anm. 34; Röhsler, aaO, S. 33).Die von den Tarifvertragsparteien getroffene Pauschalierungsregelung und die jeweilige Bindung auf ein Jahr ist insgesamt betrachtet auch ausgewogen und hält sich im Rahmen allgemein anerkannter Rechtsgrundsätze.
  • BAG, 03.09.1963 - 3 AZR 12/63

    Kraftfahrer von Personenwagen - Kraftfahrer von Lastkraftwagen - Güterfernverkehr

    Auszug aus BAG, 09.08.1978 - 4 AZR 77/77
    Entgegen der von Herschel in den Urteilsanmerkungen zu AP Nr. 1 und 2 zu § 19 MTB II geäußerten Bedenken wurde bereits beim sog. Kraftfahrertarifvertrag im Zusammenhang mit Arbeitsbereitschaft eine entsprechende Pauschalierung des Lohnes ausdrücklich als unbedenklich angesehen (BAG AP Nr. 1 zu § 19 MTB II; BAG 25, 426 = AP Nr. 2 zu § 19 MTB II).
  • BAG, 08.07.1959 - 4 AZR 274/58

    Beamte - Festgesetzte Arbeitszeit - Regelmäßige Arbeitszeit - Übertragung

    Auszug aus BAG, 09.08.1978 - 4 AZR 77/77
    Wenn schon bei Arbeitsbereitschaft, die arbeitszeitrechtlich zur Arbeitszeit gehört und lohnrecht lich dieser daher auch grundsätzlich gleichsteht (BAG 9, 147 = AP Nr. 17 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche; BAG AP Nr. 19, 20 und 25 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche; BAG 8, 63 - AP Nr. 1 zu § 13 AZO; BAG 18, 223 = AP Nr. 2 zu § 13 AZO; Röhsler, aaO, S. 32 m.w.N.), eine Pauschalierung zulässig ist, gilt dies erst recht für den nicht zur Arbeitszeit zählenden Bereitschaftsdienst, der nur entsprechend der erfahrungsgemäßen oder mutmaßlichen tat sächlichen Beanspruchung zu entlohnen ist (BAG 8, 25 = AP Nr. 5 zu § 7 AZO; BAG AP Nr. 6 zu § 12 AZO; BAG AP Nr. 11 9 zu § 15 AZO; M G 8, 63 = AP Nr. 1 zu § 13 AZD; Denecke-Neumann, aaO, § 7 AZO Äum. 27 u. 33; Meisel-Hiersemann, aaO, § 2 AZO Anm. 34; Röhsler, aaO, S. 33).Die von den Tarifvertragsparteien getroffene Pauschalierungsregelung und die jeweilige Bindung auf ein Jahr ist insgesamt betrachtet auch ausgewogen und hält sich im Rahmen allgemein anerkannter Rechtsgrundsätze.
  • BAG, 13.11.1986 - 6 AZR 567/83

    Bereitschaftsdienst: Schulhausmeister - übertarifliche Leistungen bei Belegung

    Daraus ergibt sich, daß Bereitschaftsdienst keine volle Arbeitsleistung darstellt (BAG Urteil vom 9. August 1978 - 4 AZR 77/77 - AP Nr. 5 zu § 17 BAT, m.w.N.).
  • BAG, 19.06.1985 - 5 AZR 57/84

    Arbeitszeit: Direktionsrecht des Arbeitgebers

    Das hat der Vierte Senat in seiner Entscheidung vom 9. August 1978 - 4 AZR 77/77 - AP Nr. 5 zu § 17 BAT ausführlich begründet.
  • BAG, 15.02.1990 - 6 AZR 386/88

    Arbeitsverhältnis: Kündigung der Nebenabrede, Bereitschaftsdienst

    Nach Nr. 8 Abs. 5 SR 2c BAT erfolgt die Zuweisung zu den einzelnen Stufen des Bereitschaftsdienstes durch eine nach § 4 Abs. 2 BAT einzelvertraglich abzuschließende konstitutive Nebenabrede (BAG Urteil vom 9. August 1978 - 4 AZR 77/77 - AP Nr. 5 zu § 17 BAT; Urteil vom 27. Februar 1985 - 7 AZR 552/82 - AP Nr. 12 zu § 17 BAT; Urteil vom 4. Dezember 1986 - 6 AZR 123/84 - EzBAT Nr. 1 zu SR 2c BAT Bereitschaftsdienst; Urteil vom 26. Februar 1987 - 6 AZR 426/83 - EzBAT Nr. 2 zu SR 2c BAT Bereitschaftsdienst).

    Aus der Systematik der Nr. 8 SR 2c BAT ergibt sich vielmehr, daß Abs. 5 im Zusammenhang und in Ergänzung zu Abs. 2a zu sehen und anzuwenden ist (BAG Urteil vom 9. August 1978 - 4 AZR 77/77 -, aaO).

    Durch ihren Hinweis auf § 4 Abs. 2 BAT haben die Tarifvertragsparteien nämlich unmißverständlich zum Ausdruck gebracht, daß die Entstehung des Anspruchs vom Abschluß einer solchen Nebenabrede abhängig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG Urteil vom 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - AP Nr. 11 zu § 4 BAT, zu B II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 9. August 1978 - 4 AZR 77/77 -AP Nr. 5 zu § 17 BAT, m.w.N.).

  • BAG, 27.02.1985 - 7 AZR 552/82

    Arbeitsentgelt: Vergütung für Bereitschaftsdienst

    Denn die tarifvertragliche Regelung kann nur in der Weise und mit dem Inhalt zur Anwendung gebracht werden, wie sie von den Tarifvertragsparteien erkennbar zum Ausdruck gebracht worden ist (BAG Urteil vom 9. August 1978 - 4 AZR 77/77 - AP Nr. 5 zu § 17 BAT).

    Der dargestellte enge Zusammenhang der Regelungen, aus dem die Unzulässigkeit einer Ausweitung der Vergütungsregelung des Abs. 2 der Nr. 8 SR 2 c BAT folgt, wird auch dadurch bestätigt, daß nach der zitierten Entscheidung BAG AP Nr. 5 zu § 17 BAT die Zuweisung zu den einzelnen Stufen des Bereitschaftsdienstes durch eine konstitutive Nebenabrede erfolgen muß.

    Das gilt einmal innerhalb der Stufen (BAG AP Nr. 5 zu § 17 BAT).

  • LAG Hamburg, 13.02.2002 - 8 TaBV 10/01

    Unwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit im Krankenhaus, die zu

    Während danach Arbeitsbereitschaft schon bisher zur Arbeitszeit gehört hat (BAG 14. April 1966, AP AZO § 13 Nr. 2 sowie Neumann/Biebl, ArbZG, 13. Aufl., Rz. 12 zu § 2), wenn auch weniger streng bewertet als die normale Vollarbeit (Zmarzlik in AR-Blattei SD Arbeitszeit 240 Rz. 64), wird zumindest nach bisherigem Verständnis Bereitschaftsdienst arbeitszeitrechtlich nicht als Arbeitszeit, sondern grundsätzlich als Ruhezeit angesehen (vgl. nur BAG 13. November 1986, AP § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 27, zu II3 c der Gründe und BAG 9. August 1978, AP BAT § 17 Nr. 5 Bl. 555; auch ErfK/Wank, 2. Aufl., Rz. 50 zu § 2; Neumann/Biebl, aaO, Rzn. 10 und 12 zu § 7).
  • BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 37/89

    Arzt-Krankenhaus-Vertrag

    Der Abschluß einer derartigen Nebenabrede hat zwar grundsätzlich konstitutive Wirkung für das Entstehen eines entsprechenden Vergütungsanspruches (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG Urteil vom 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - AP Nr. 11 zu § 4 BAT; BAG Urteil vom 9. August 1978 - 4 AZR 77/77 - AP Nr. 5 zu § 17 BAT).
  • LAG Hessen, 14.12.1987 - 14 Sa 1849/86

    Kündigung der Nebenabrede über die Vergütung ärztlichen Bereitschaftsdiensts

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  • BAG, 15.02.1990 - 6 AZR 385/88

    Anspruch auf Vergütung für Bereitschaftsdienst - Zulässigkeit der Kündigung einer

    Nach Nr. 8 Abs. 5 SR 2 c BAT erfolgt die Zuweisung zu den einzelnen Stufen des Bereitschaftsdienstes durch eine nach § 4 Abs. 2 BAT einzelvertraglich abzuschließende konstitutive Nebenabrede (BAG Urteil vom 9. August 1978 - 4 AZR 77/77 - AP Nr. 5 zu § 17 BAT, Urteil vom 27. Februar 1985 - 7 AZR 552/82 - AP Nr. 12 zu § 17 BAT; Urteil vom 4. Dezember 1986 - 6 AZR 123/84 - EzBAT Nr. 1 zu SR 2 c BAT Bereitschaftsdienst; Urteil vom 26. Februar 1987 - 6 AZR 426/83 - EzBAT Nr. 2 zu SR 2 c BAT Bereitschaftsdienst).

    Aus der Systematik der Nr. 8 SR 2 c BAT ergibt sich vielmehr, daß Abs. 5 im Zusammenhang und in Ergänzung zu Abs. 2 a zu sehen und anzuwenden ist (BAG Urteil vom 9. August 1978 - 4 AZR 77/77 -, a.a.O.).

    Durch ihren Hinweis auf § 4 Abs. 2 RAT haben die Tarifvertragsparteien nämlich unmißverständlich zum Ausdruck gebracht, daß die Entstehung des Anspruchs vom Abschluß einer solchen Nebenabrede abhängig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG Urteil vom 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - AP Nr. 11 zu § 4 BAT, zu B II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 9. August 1978 - 4 AZR 77/77 - AP Nr. 5 zu § 17 BAT, m.w.M.).

  • BAG, 04.12.1986 - 6 AZR 123/84

    Bereitschaftsdienst: Umfang und Grenzen, Direktionsrecht des Arbeitgebers,

    Diese von der Beklagten bisher nicht gekündigte Nebenabrede wirkt zwar konstitutiv und anspruchsbegründend (BAG Urteil vom 9. August 1978 - 4 AZR 77/77 - AP Nr. 5 zu § 17 BAT); sie enthält aber entsprechend Nr. 8 Abs. 5 SR 2 c BAT lediglich die Zuordnung des zuvor angeordneten Bereitschaftsdienstes zu der Stufe D. Aus ihr kann kein Anspruch auf Anordnung von Bereitschaftsdienst entnommen werden.
  • LAG Baden-Württemberg, 28.09.2017 - 11 Sa 39/17

    Stundenweise Gewährung von Urlaub - TVöD - betriebliche Übung

    Zu den Hauptabreden hat die Rechtsprechung gerechnet: Übertragung zusätzlicher Arbeiten (BAG 26.Januar 1989 - 6 AZR 566/86 -), Vereinbarung von Bereitschaftsdienst und entsprechender Vergütung (BAG 13. November 1986 - 6 AZR 567/83 -), nicht jedoch die Einordnung in die einzelnen Stufen des Bereitschaftsdienstes, § 46 TVöD-BT-K (BAG 9. August 1978 - 4 AZR 77/77 -), Schicht- und Wechselschichtzuschläge bei Schichtarbeit (BAG 3. August 1982 - 3 AZR 503/79 -).
  • BAG, 04.08.1988 - 6 AZR 48/86

    Vergütung von Bereitschaftszeiten als Bereitschaftsdienst - Begriff des

  • BAG, 26.02.1987 - 6 AZR 426/83

    Anspruch eines Arztes eines Krankenhauses auf Vergütung der

  • BAG, 05.11.1986 - 4 AZR 693/85
  • LAG Hamm, 06.06.2002 - 17 Sa 1897/01

    Vergütung des Bereitschaftsdienstes gemäß § 15 Abs. 6 a Unterabs. 1 BAT nach dem

  • BAG, 03.10.1979 - 4 AZR 1021/77

    Schichtplan - Feuerwehrpersonal im Schichtdienst - Mehrarbeit - Urlaub anderer

  • BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 35/89

    Verpflichtung eines Klinikums zur Vergütung von Bereitschaftsdiensten und

  • BAG, 03.02.1988 - 4 AZR 516/87

    Zusätzliche Vergütung für die Leistung von Bereitschaftsdienst in einem

  • BAG, 25.09.1986 - 6 AZR 175/84

    Anspruch eines dem BAT unterliegenden Arztes auf Vergütung der

  • BAG, 06.06.1984 - 5 AZR 14/83
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