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Rechtsprechung
   BAG, 09.07.1985 - 3 AZR 546/82   

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BAG, 09.07.1985 - 3 AZR 546/82 (https://dejure.org/1985,147)
BAG, Entscheidung vom 09.07.1985 - 3 AZR 546/82 (https://dejure.org/1985,147)
BAG, Entscheidung vom 09. Juli 1985 - 3 AZR 546/82 (https://dejure.org/1985,147)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsrente - Gesamtversorgung - Dynamik - WGG - Betriebsrat - Mitbestimmung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1986, 595
  • NZA 1986, 517
  • BB 1986, 1088
  • DB 1986, 1231
  • AP BetrAVG § 1 Nr. 6
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 14.05.1971 - 3 AZR 321/70

    Invalidenrente - Altersrente

    Auszug aus BAG, 09.07.1985 - 3 AZR 546/82
    Von einem Wegfall der Geschäftsgrundlage kann nur bei so krassen und unvorhersehbaren Änderungen gesprochen werden, wie sie z.B. mit der Rentenreform des Jahres 1957 verbunden waren (vgl. zuletzt Urteile des Senats vom 10. Mai 1971 - 3 AZR 322/70 - und vom 14. Mai 1971 - 3 AZR 321/70 - AP Nr. 152 und 153 zu § 242 BGB Ruhegehalt sowie Blomeyer/Otto, BetrAVG , Einl. Rdn. 360 und Dieterich, Festschrift für Hilger/Stumpf, S. 77, 89 ff. m.w.N.).
  • BAG, 10.05.1971 - 3 AZR 322/70

    Rentenreform - Ruhegeldordnung - Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 09.07.1985 - 3 AZR 546/82
    Von einem Wegfall der Geschäftsgrundlage kann nur bei so krassen und unvorhersehbaren Änderungen gesprochen werden, wie sie z.B. mit der Rentenreform des Jahres 1957 verbunden waren (vgl. zuletzt Urteile des Senats vom 10. Mai 1971 - 3 AZR 322/70 - und vom 14. Mai 1971 - 3 AZR 321/70 - AP Nr. 152 und 153 zu § 242 BGB Ruhegehalt sowie Blomeyer/Otto, BetrAVG , Einl. Rdn. 360 und Dieterich, Festschrift für Hilger/Stumpf, S. 77, 89 ff. m.w.N.).
  • BAG, 08.12.1981 - 3 ABR 53/80

    Ersetzung betrieblicher Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen

    Auszug aus BAG, 09.07.1985 - 3 AZR 546/82
    Ein großzügigerer Maßstab muss aber dann gelten, wenn die Versorgungszusage von vornherein klar zum Ausdruck gebracht hat, dass sie die Überschreitung einer bestimmten Gesamtversorgungsobergrenze vermeiden will und dass Rentner keinesfalls besser gestellt werden sollen als vergleichbare aktive Arbeitnehmer, Wenn die Steuer- und Sozialgesetzgebung in solchen Fällen bewirkt, dass die ursprünglich sachgerechte Übergrenze ihr Ziel verfehlt, weil erhebliche Erhöhungen der Abzüge zu einer unerwarteten Besserstellung der Rentner führen, so hat das Anpassungsinteresse des Arbeitgebers großes Gewicht, während das Interesse der Versorgungsberechtigten an einem unveränderten Fortbestand der eingetretenen "Überversorgung" weniger schutzwürdig erscheint (vgl. BAGE 36, 327, 342 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, unter III 2 b (1) der Gründe).
  • BAG, 16.03.1956 - GS 1/55

    Betriebsvereinbarung - Betriebliche Ruhegelder - Veränderung der

    Auszug aus BAG, 09.07.1985 - 3 AZR 546/82
    Zwar ist der Betriebsrat nach Auffassung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 3, 1, 6 ff. = AP Nr. 1 zu § 57 BetrVG 1952 , zu I 3 der Gründe) nicht legitimiert, in die Versorgungsrechte von Betriebsrentnern gestaltend einzugreifen.
  • BAG, 04.05.1982 - 3 AZR 1202/79

    Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 09.07.1985 - 3 AZR 546/82
    Die Änderungen vom 1. Januar 1975 und 1. April 1981 bedurften der Zustimmung des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG , da die betriebliche Altersversorgung Teil der betrieblichen Lohngestaltung ist (BAG, Beschluss vom 18. März 1976 - 3 AZR 32/75 -, AP Nr. 4 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung, zu II B 2 der Gründe; BAGE 38, 365, 369 = AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung, zu 2 a der Gründe).
  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Die zu Voraussetzungen und Rechtsfolgen von Rechtsprechung und Lehre entwickelten Grundsätze sind auch auf die Zusagen von Sozialleistungen anzuwenden (vgl. zuletzt Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 9. Juli 1985 - 3 AZR 546/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 23.09.1997 - 3 ABR 85/96

    Verschlechternde Ablösung einer Gesamtzusage durch Spruch der Einigungsstelle

    a) Eine Anpassungsbefugnis wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage kann außer in einem Fall wirtschaftlicher Notlage auch dann bestehen, wenn sich die zugrunde gelegte Rechtslage nach Erteilung der Zusage ganz wesentlich und unerwartet geändert hat, und dies beim Arbeitgeber zu erheblichen Mehrbelastungen geführt hat (BAG Urteil vom 9. Juli 1985 - 3 AZR 546/82 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Ablösung; Urteil vom 22. April 1986 - 3 AZR 496/83 - BAGE 51, 397 = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; Blomeyer/ Otto, BetrAVG, 2. Aufl., Einleitung Rz 556 ff., m.w.N.).

    Dies ist dann der Fall, wenn die unveränderte Anwendung der Versorgungszusage zu einer gegenüber dem ursprünglichen Versorgungsziel planwidrig eintretenden Überversorgung führen würde (BAG Urteil vom 9. Juli 1985 - 3 AZR 546/82 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Ablösung; Urteil vom 23. Oktober 1990 - 3 AZR 260/89 - BAGE 66, 145 = AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Ablösung; Urteil vom 9. April 1991 - 3 AZR 598/89 - BAGE 67, 385 = AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG Ablösung; Blomeyer/Otto, BetrAVG, 2. Aufl., Einleitung Rz 549 ff., m.w.N.).

    Hier handelt es sich um krasse und unvorhersehbare Änderungen, die auch bei einem Gesamtversorgungssystem einen Wegfall der Geschäftsgrundlage begründen können (vgl. BAG Urteil vom 9. Juli 1985 - 3 AZR 546/82 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu I 2 b (2) der Gründe).

    Im übrigen würde aber auch die vom Gesamtbetriebsrat ursprünglich angestrebte Umrechnung immer noch zu einer Versorgung führen, die mehr als 15 % über dem ursprünglichen Versorgungsziel lag, also ebenfalls noch den Begriff der Überversorgung ausfüllte (vgl. BAG Urteil vom 9. Juli 1985 - 3 AZR 546/82 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Ablösung).

  • BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 415/90

    Verzugslohn bei Regelungsabrede über Kurzarbeit

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der herrschenden Meinung im Schrifttum (vgl. BAG Großer Senat BAGE 53, 42, 75 f. = AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972, zu C IV 3 der Gründe; BAG Urteil vom 9. Juli 1985 - 3 AZR 546/82 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II 3 der Gründe; Kreutz, GK-BetrVG , § 77 Rz 18; Wiese, GK-BetrVG , § 87 Rz 64, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BAG, 08.11.1988 - 3 AZR 85/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,610
BAG, 08.11.1988 - 3 AZR 85/87 (https://dejure.org/1988,610)
BAG, Entscheidung vom 08.11.1988 - 3 AZR 85/87 (https://dejure.org/1988,610)
BAG, Entscheidung vom 08. November 1988 - 3 AZR 85/87 (https://dejure.org/1988,610)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 611 ff.

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 613a; BetrAVG § 31 Abs. 1, 2 und 4, 9 Abs. 3
    Betriebliche Altersversorgung: Haftung bei Betriebsnachfolge vor Konkurs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 60, 118
  • ZIP 1989, 795
  • MDR 1989, 846
  • NZA 1989, 679
  • VersR 1989, 764
  • BB 1988, 2251
  • BB 1989, 1127
  • BB 1989, 2041
  • DB 1989, 1526
  • JR 1990, 88
  • AP BetrAVG § 1 Nr. 6
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 28.04.1987 - 3 AZR 75/86

    Veräußerung von notleidendem Betrieb

    Auszug aus BAG, 08.11.1988 - 3 AZR 85/87
    Ein Fertigungsbetrieb geht dann auf einen Betriebsnachfolger über, wenn der Erwerber von dem Veräußerer die materiellen und immateriellen Produktionsmittel übernimmt und damit den Betriebszweck weiterverfolgen kann (BAG Urteil vom 18. August 1976 - 5 AZR 95/75 - AP Nr. 4 zu § 613 a BGB, zu 1 a der Gründe; Urteil vom 15. November 1978 - 5 AZR 199/77 - AP Nr. 14, aaO, zu II 1 a der Gründe; BAGE 35, 104, 106 = AP Nr. 24, aaO, zu 1 der Gründe; 48, 365, 371 = AP Nr. 42, aaO, zu II 1 der Gründe; Urteil vom 3. Juli 1986 - 2 AZR 68/85 - AP Nr. 53, aaO, zu B II 4 der Gründe; Urteil vom 28. April 1987 - 3 AZR 75/86 - EzA Nr. 67 zu § 613 a BGB, zu II 1 a der Gründe).

    Die Kritik an dieser Formulierung (vgl. Willemsen in Anm. III zum Urteil des Senats vom 28. April 1987 - 3 AZR 75/86 - EzA Nr. 67 zu § 613 a BGB) hält der Senat nicht für berechtigt.

    c) Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 28. April 1987 (- 3 AZR 75/86 - EzA Nr. 67 zu § 613 a BGB, zu III 1 der Gründe) zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen die Rechtsfolgen einer Betriebsveräußerung aus konkursrechtlichen Gründen eingeschränkt werden müssen und wann die Rechtsfolgen der Betriebsnachfolge ohne diese Einschränkung eingreifen.

  • BAG, 15.03.1979 - 3 AZR 859/77

    Erwerber eines Betriebes - Schuldner der Versorgungsansprüche - Übernommene

    Auszug aus BAG, 08.11.1988 - 3 AZR 85/87
    Er haftet alsdann auf Erfüllung der Versorgungszusage mit seinem eigenen Vermögen (BAG Urteil vom 15. März 1979 - 3 AZR 859/77 - AP Nr. 15 zu § 613 a BGB, zu 2 c der Gründe).

    Damit muß sie auch als Schuldnerin für die Versorgungsanwartschaften der noch aktiven Arbeitnehmer einstehen (BAGE 29, 94 [BAG 24.03.1977 - 3 AZR 649/76] = AP Nr. 6 zu § 613 a BGB, zu 1 der Gründe; Urteil vom 15. März 1979 - 3 AZR 859/77 - AP Nr. 15, aaO, zu 2 a der Gründe; seither ständig).

  • BAG, 25.02.1981 - 5 AZR 991/78

    Pachtübernahme

    Auszug aus BAG, 08.11.1988 - 3 AZR 85/87
    Ein Fertigungsbetrieb geht dann auf einen Betriebsnachfolger über, wenn der Erwerber von dem Veräußerer die materiellen und immateriellen Produktionsmittel übernimmt und damit den Betriebszweck weiterverfolgen kann (BAG Urteil vom 18. August 1976 - 5 AZR 95/75 - AP Nr. 4 zu § 613 a BGB, zu 1 a der Gründe; Urteil vom 15. November 1978 - 5 AZR 199/77 - AP Nr. 14, aaO, zu II 1 a der Gründe; BAGE 35, 104, 106 = AP Nr. 24, aaO, zu 1 der Gründe; 48, 365, 371 = AP Nr. 42, aaO, zu II 1 der Gründe; Urteil vom 3. Juli 1986 - 2 AZR 68/85 - AP Nr. 53, aaO, zu B II 4 der Gründe; Urteil vom 28. April 1987 - 3 AZR 75/86 - EzA Nr. 67 zu § 613 a BGB, zu II 1 a der Gründe).

    Das Tatbestandsmerkmal "durch Rechtsgeschäft" bringt zum Ausdruck, daß von § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB alle Fälle des Betriebsübergangs erfaßt werden, die sich nicht kraft Gesamtrechtsnachfolge vollziehen (BAGE 35, 104, 107 ff. = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB, zu 2 a, b, c der Gründe).

  • BAG, 08.11.1988 - 3 AZR 84/87
    Auszug aus BAG, 08.11.1988 - 3 AZR 85/87
    BAG - 08.11.1988 - AZ: 3 AZR 84/87.
  • BAG, 29.10.1975 - 5 AZR 444/74

    Betriebsübergang: Begriff und Voraussetzungen

    Auszug aus BAG, 08.11.1988 - 3 AZR 85/87
    Von einem Betriebsteil im Sinne dieser Bestimmung ist dann auszugehen, wenn Teile des Betriebes veräußert werden, mit denen betriebstechnische Teilzwecke weiterverfolgt werden können (BAGE 27, 291, 295 = AP Nr. 2 zu § 613 a BGB, zu 1 a der Gründe; BGH Urteil vom 10. Februar 1981 - VI ZR 185/79 - AP Nr. 26 zu § 613 a BGB, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 18.08.1976 - 5 AZR 95/75

    Betriebsinhaberwechsel - Arbeitgeber - Schuldner - RückständigeLohnforderungen -

    Auszug aus BAG, 08.11.1988 - 3 AZR 85/87
    Ein Fertigungsbetrieb geht dann auf einen Betriebsnachfolger über, wenn der Erwerber von dem Veräußerer die materiellen und immateriellen Produktionsmittel übernimmt und damit den Betriebszweck weiterverfolgen kann (BAG Urteil vom 18. August 1976 - 5 AZR 95/75 - AP Nr. 4 zu § 613 a BGB, zu 1 a der Gründe; Urteil vom 15. November 1978 - 5 AZR 199/77 - AP Nr. 14, aaO, zu II 1 a der Gründe; BAGE 35, 104, 106 = AP Nr. 24, aaO, zu 1 der Gründe; 48, 365, 371 = AP Nr. 42, aaO, zu II 1 der Gründe; Urteil vom 3. Juli 1986 - 2 AZR 68/85 - AP Nr. 53, aaO, zu B II 4 der Gründe; Urteil vom 28. April 1987 - 3 AZR 75/86 - EzA Nr. 67 zu § 613 a BGB, zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 24.03.1977 - 3 AZR 649/76

    Ruhegehalt - Betriebsinhaberwechsel - Übernahme von Versorgungsanwartschaften -

    Auszug aus BAG, 08.11.1988 - 3 AZR 85/87
    Damit muß sie auch als Schuldnerin für die Versorgungsanwartschaften der noch aktiven Arbeitnehmer einstehen (BAGE 29, 94 [BAG 24.03.1977 - 3 AZR 649/76] = AP Nr. 6 zu § 613 a BGB, zu 1 der Gründe; Urteil vom 15. März 1979 - 3 AZR 859/77 - AP Nr. 15, aaO, zu 2 a der Gründe; seither ständig).
  • BAG, 05.05.1977 - 3 ABR 34/76

    Ruhegehalt - Unterstützungskassen - Betriebsübergang - Betriebliche

    Auszug aus BAG, 08.11.1988 - 3 AZR 85/87
    Kraft Gesetzes geht die Unterstützungskasse nicht auf den Erwerber über (BAG Beschluß vom 5. Mai 1977 - 3 ABR 34/76 - AP Nr. 7 zu § 613 a BGB, zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 15.11.1978 - 5 AZR 199/77

    Betriebsveräußerung - Betriebsübergang - Konkursverwalter - Vergleichsverwalter -

    Auszug aus BAG, 08.11.1988 - 3 AZR 85/87
    Ein Fertigungsbetrieb geht dann auf einen Betriebsnachfolger über, wenn der Erwerber von dem Veräußerer die materiellen und immateriellen Produktionsmittel übernimmt und damit den Betriebszweck weiterverfolgen kann (BAG Urteil vom 18. August 1976 - 5 AZR 95/75 - AP Nr. 4 zu § 613 a BGB, zu 1 a der Gründe; Urteil vom 15. November 1978 - 5 AZR 199/77 - AP Nr. 14, aaO, zu II 1 a der Gründe; BAGE 35, 104, 106 = AP Nr. 24, aaO, zu 1 der Gründe; 48, 365, 371 = AP Nr. 42, aaO, zu II 1 der Gründe; Urteil vom 3. Juli 1986 - 2 AZR 68/85 - AP Nr. 53, aaO, zu B II 4 der Gründe; Urteil vom 28. April 1987 - 3 AZR 75/86 - EzA Nr. 67 zu § 613 a BGB, zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 173/84

    Betriebsübergang - Voraussetzungen

    Auszug aus BAG, 08.11.1988 - 3 AZR 85/87
    Von dem einem Betriebsübergang zugrunde liegenden Rechtsgeschäft ist dasjenige Rechtsgeschäft zu unterscheiden, das den Vermögensübergang letztlich legitimieren soll, also z. B. ein Kauf- oder Pachtvertrag (vgl. BAGE 48, 376, 382 ff. = AP Nr. 43 zu § 613 a BGB, zu II 2, 3 der Gründe).
  • BAG, 03.07.1986 - 2 AZR 68/85

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisses nach Übernahme eines gepachteten Betriebes

  • BGH, 10.02.1981 - VI ZR 185/79

    Kündigung eines "Dienstvertrags" vonseiten eines Konkursverwalters - Übergang des

  • BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 30/84

    Betriebsübergang aufgrund Funktionsnachfolge?

  • BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 139/17

    Haftung des Betriebserwerbers in der Insolvenz

    Er wird Schuldner des Versorgungsversprechens und der sich daraus ergebenden Verpflichtungen auf Gewährung einer Betriebsrente bei Eintritt eines Versorgungsfalls (vgl. nur BAG 8. November 1988 - 3 AZR 85/87 - zu II der Gründe, BAGE   60, 118) .
  • BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 878/16

    Haftung des Betriebserwerbers in der Insolvenz

    Er wird Schuldner des Versorgungsversprechens und der sich daraus ergebenden Verpflichtungen auf Gewährung einer Betriebsrente bei Eintritt eines Versorgungsfalls (vgl. nur BAG 8. November 1988 - 3 AZR 85/87 - zu II der Gründe, BAGE   60, 118) .
  • BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 459/01

    Betriebsübergang - Insolvenzverfahren - Insolvenzgeld

    Die Insolvenzeröffnung dient dann nur dazu, dem Insolvenzverwalter für die Verwertung des Restvermögens die notwendige Legitimation zu geben (BAG 8. November 1988 - 3 AZR 85/87 - BAGE 60, 118, 123 = AP BetrAVG § 1 Betriebsveräußerung Nr. 6 zur Konkursordnung).
  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 998/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Versorgungsregelungen - Anhebung der

    Er haftet daher auf Erfüllung der Versorgungszusage mit seinem eigenen Vermögen (vgl. BAG 8. November 1988 - 3 AZR 85/87 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 60, 118; 15. März 1979 - 3 AZR 859/77 - zu 2 c der Gründe) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2006 - L 12 AL 12/05

    Arbeitslosenversicherung

    Gleiches gilt, wenn eine vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens verabredete Betriebsübernahme nach der Eröffnung vollzogen wird (vgl. Hess in Gemeinschaftskommentar zum SGB III § 187 Rz 65 unter Hinweis auf BAG Urteil vom 28.04.1987, Az.: 3 AZR 75/86 in BAGE 55, 228 ff. und Urteil vom 08.11.1988, Az.: 3 AZR 85/87 in BAGE 60, 118 ff.).

    Dies folgt auch aus dem mit § 613 a Abs. 1 Satz 1 GBG verfolgten Zweck: Es soll sichergestellt werden, dass die Arbeitsverhältnisse auf denjenigen übergehen, der die sächlichen und immateriellen Beriebsmittel übernimmt (BAG Urteil vom 08.11.1988 a.a.O.).

    Dieses Rechtsgeschäft kann dem Betriebsübergang nachfolgen (BAG Urteil vom 08.11.1988 a.a.O.).

    Dabei hat es das BAG als ausreichend angesehen, wenn sich der bisherige Betriebsinhaber mit dem neuen Betriebsinhaber darüber einigt, dass die Verfügungsgewalt über die sächlichen und immateriellen Gegenstände auf den Betriebsnachfolger übergehen sollen (BAGE 60, 118).

  • BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 559/90

    Zeitpunkt des Betriebsübergangs

    Zu den Rechten und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis gehören die Versorgungsverpflichtungen des früheren Arbeitgebers (vgl. BAGE 29, 94 = AP Nr. 6 zu § 613 a BGB , BAGE 60, 118 = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung).

    Im übrigen kann dahinstehen, ob an dieser Auffassung festzuhalten ist (vgl. dazu das spätere Urteil des Senats vom 8. November 1988, BAGE 60, 118, 123 = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung, zu I 2 c der Gründe; zuletzt Urteil des Senats vom 23. Juli 1991 - 3 AZR 366/90 -, zu III 3 c der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Das Rechtsgeschäft, das nach § 613 a Abs. 1 BGB der Betriebsübergabe zugrunde liegen muß, ist die einverständliche Übertragung der Leitungsmacht auf den Betriebserwerber (BAGE 60, 118 = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung).

  • BAG, 23.07.1991 - 3 AZR 366/90

    Zeitpunkt des Betriebsübergangs

    Zu den Rechten und Pflichten aus einem Arbeitsverhältnis gehören auch Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung gegen eine rechtlich selbständige Unterstützungskasse eines Arbeitgebers (BAG Beschluß vom 5. Mai 1977 - 3 ABR 34/76 - AP Nr. 7 zu § 613 a BGB; Urteil vom 15. März 1979 - 3 AZR 859/77 - AP Nr. 15 zu § 613 a BGB; BAGE 50, 62 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung; BAGE 60, 118 = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung).

    Es kann dahinstehen, ob an dieser Auffassung festzuhalten ist (vgl. dazu das spätere Urteil des Senats vom 8. November 1988 - BAGE 60, 118, 123 = AP, aaO, zu I 2 c der Gründe).

  • BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 560/90

    Zeitpunkt des Betriebsübergangs

    Zu den Rechten und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis gehören die Versorgungsverpflichtungen des früheren Arbeitgebers (vgl. BAGE 29, 94 [BAG 24.03.1977 - 3 AZR 649/76] = AP Nr. 6 zu § 613 a BGB; BAGE 60, 118 = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung).

    Im übrigen kann dahinstehen, ob an dieser Auffassung festzuhalten ist (vgl. dazu das spätere Urteil des Senats vom 8. November 1988, BAGE 60, 118, 123 = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung, zu I 2 c der Gründe; zuletzt Urteil des Senats vom 23. Juli 1991 - 3 AZR 366/90 -, zu III 3 c der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Das Rechtsgeschäft, das nach § 613 a Abs. 1 BGB der Betriebsübergabe zugrunde liegen muß, ist die einverständliche Übertragung der Leitungsmacht auf den Betriebserwerber (BAGE 60, 118 = AP Nr. 6 zu § 1 Betriebsveräußerung).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2001 - 1 Sa 867/01

    Berücksichtigung einer Betriebszugehörigkeit; Rentenanwartschaft nach der

    Ein Produktionsbetrieb geht dann auf einen Betriebsnachfolger über, wenn der Erwerber von dem Veräußerer die materiellen und immateriellen Produktionsmittel übernimmt und damit den Betriebszweck weiterverfolgt (BAG, 08.11.1988, NZA 1989, 679; Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 59. Auflage 2000, § 611 Rn 9).

    Das in § 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB vorausgesetzte Rechtsgeschäft ist die Einigung des bisherigen Betriebsinhabers mit dem neuen Betriebsinhaber darüber, dass die Verfügungsgewalt über die materiellen und immateriellen Gegenstände auf den Betriebsnachfolger übergehen soll (BAG, 08.11.1988, a.a.O.).

    (3) Maßgeblicher Anknüpfungszeitpunkt für die Rechtsfolgen des § 613 a BGB ist der Zeitpunkt, zu dem der Erwerber in die technische Leitungsmacht des Betriebes eintritt (BAG, 08.11.1988, a.a.O.).

  • LAG Hamm, 28.01.1997 - 4 Sa 141/96

    Kosten eines Rechtsstreits; Eintragung eines Prokuristen ins Handelsregister;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 16.02.1993 - 3 AZR 347/92

    Zeitpunkt des Betriebsübergangs

  • LAG Hamm, 21.08.1997 - 4 Sa 2245/96

    Fortsetzung einer Kündigungsschutzklage nach Betriebsübergang; Titelumschreibung

  • BSG, 04.06.2007 - B 11a AL 153/06 B

    Beteiligteneigenschaft eines Leistungsempfängers im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BAG, 26.03.1996 - 3 AZR 965/94

    Zeitpunkt des Betriebserwerbs - Betriebserwerb im Konkurs

  • BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 877/16

    Versorgungszusage - Betriebsübergang - Insolvenz

  • BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 869/16

    Versorgungszusage - Betriebsübergang - Insolvenz

  • BAG, 11.02.1992 - 3 AZR 117/91

    Haftungsbeschränkung eines Betriebserwerbers im Konkurs

  • LSG Baden-Württemberg, 09.09.2004 - L 12 AL 279/04

    Insolvenzgeldanspruch - Arbeitsentgeltanspruch - Erlöschen - Konfusion durch

  • BAG, 16.06.1992 - 3 AZR 358/91

    Zur Problematik der Übernahme der Versorgungsverbindlichkeiten bei

  • BAG, 04.07.1989 - 3 AZR 756/87

    Eintritt des Betriebserwerbers in die Verpflichtungen aus Versorgungszusagen beim

  • LAG Brandenburg, 11.12.1992 - 4 Sa 289/92

    Streitigkeit über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; Voraussetzungen

  • LAG Hessen, 16.06.1989 - 15 Sa 1395/88

    Rechtfertigung und Wirksamkeit zweier Änderungskündigungen; Anwendung des

  • LAG Baden-Württemberg, 10.07.1997 - 11 Sa 83/96

    Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Betriebsschließung; Entscheidungskompetenz

  • LAG Hamm, 02.04.1991 - 6 Sa 1184/90

    Erlaßvertrag; Betriebliche Altersversorgung; Leistungszusage; Betriebsübergang

  • LAG Sachsen, 04.09.1992 - 2 Sa 106/92

    Kündigung; Arbeitsverhältnis; Vollzeit; Streitgegenstand; Klage;

  • LAG Hessen, 23.06.1989 - 15 Sa 1474/88

    Rechtmäßigkeit einer Änderungskündigung; Weiterbeschäftigungsanspruch eines

  • BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 362/89

    Haftung des Betriebserwerbers für Versorgungszusagen - Voraussetzungen für

  • LSG Sachsen, 12.12.2001 - L 3 AL 150/98

    Anspruch auf Konkursausfallgeld; Voraussetzung für einen Betriebsübergang;

  • BAG, 26.03.1996 - 3 AZR 966/94

    Anspruch auf betriebliche Alterversorgung bei Umwandlung der Arbeitgeberin in

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Rechtsprechung
   BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 194/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,778
BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 194/83 (https://dejure.org/1985,778)
BAG, Entscheidung vom 23.04.1985 - 3 AZR 194/83 (https://dejure.org/1985,778)
BAG, Entscheidung vom 23. April 1985 - 3 AZR 194/83 (https://dejure.org/1985,778)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsrenten - Versorgungsanwartschaft - Anwartschaft - Bestandsschutz - Unterstützungskasse - Kürzung - Trägerunternehmen - Wirtschaftliche Notlage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 48, 258
  • ZIP 1986, 108
  • NZA 1986, 60
  • VersR 1986, 1110
  • BB 1986, 1160
  • JR 1986, 528
  • AP BetrAVG § 1 Nr. 6
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsprechung zum Versorgungsanspruch eines

    Auszug aus BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 194/83
    Soweit das BVerfG entschieden hat, daß Unterstützungskassen aus "triftigen Gründen" sogar den unverfallbaren Teilbetrag der Versorgungsanwartschaften kürzen können (BVerfGE 65, 196 [BVerfG 19.10.1983 - 2 BvR 298/81] = AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen), betrifft diese Rechtsprechung nur sogenannte "Altfälle", in denen das Arbeitsverhältnis schon vor Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes geendet hatte.

    Allerdings hat dessen Zweiter Senat mit Beschluß vom 19. Oktober 1983 (BVerfGE 65, 196 [BVerfG 19.10.1983 - 2 BvR 298/81] = AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen) ein Urteil des erkennenden Senats aufgehoben, das eine vergleichbare Kürzungsmaßnahme bei einer Unterstützungskasse betraf.

  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

    Auszug aus BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 194/83
    Insoweit kommt bei Leistungen von Unterstützungskassen eine Kürzung schon dann in Betracht, wenn sich das Trägerunternehmen zwar in Schwierigkeiten, aber noch nicht in einer Notlage befindet (Ergänzung des Urteils vom 17.4.1985 - 3 AZR 72/83 = VersR 86, 454 (L)).

    Er hat entscheidend darauf abgestellt, ob im Zeitpunkt der Kürzung in den bereits erdienten Anwartschaftswert, in die erdiente Dynamik oder in den noch nicht erdienten, von weiterer Betriebstreue abhängigen Wertzuwachs eingegriffen werden soll (Urteil vom 17. April 1985 - 3 AZR 72/83 -).

  • BAG, 12.02.1985 - 3 AZR 183/83

    Änderung einer Versorgungsregelung durch Rundschreiben

    Auszug aus BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 194/83
    Bereits in seinem Urteil vom 12. Februar 1985 (- 3 AZR 183/83 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) hat der Senat entschieden, daß ein Personalleiter, der Rundschreiben mit Vertragsänderungsangeboten formuliert und mitunterschreibt, damit der Änderung des eigenen Arbeitsvertrages noch nicht zustimmt.
  • LAG Schleswig-Holstein, 26.04.1984 - 2 Sa 535/83

    Widerruf des Ruhegeldes wegen wirtschaftlicher Notlage der Beklagten ;

    Auszug aus BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 194/83
    Das ist nicht überzeugend (wie hier: Arend, BB 1984, 1367, 1371 und LAG Schleswig-Holstein, BB 1984, 1300).
  • BAG, 15.10.1985 - 3 AZR 44/84
    Auszug aus BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 194/83
    Dieser könnte überhaupt nur noch dann eingreifen, wenn das Trägerunternehmen es versäumt hätte, eine solche Kürzungsbefugnis rechtzeitig und rückhaltlos auszuüben (vgl. auch Urteil des Senats vom 5. Juni 1984 - 3 AZR 44/84 - EzA § 242 BGB Ruhegehalt Nr. 105, zu V 1 der Gründe).
  • BAG, 11.09.1980 - 3 AZR 544/79

    Sicherungsfall - Kürzung - Einstellung - Versorgungsleistung - Wirtschaftliche

    Auszug aus BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 194/83
    Diese Regelung verweist unausgesprochen auf die Rechtsprechung zum Widerruf wegen einer wirtschaftlichen Notlage, die bei Erlaß des Gesetzes bereits vom Bundesarbeitsgericht und vom Bundesgerichtshof entwickelt und gefestigt worden war (BAG 34, 146, 153 = AP Nr. 9 zu § 7 BetrAVG, unter B I 1 der Gründe).
  • BAG, 26.06.1980 - 3 AZR 156/79

    Betriebsrenten - Insolvenzschutz - Versorgungsträger - Ruhegeldzusage -

    Auszug aus BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 194/83
    Seit Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes ist darüber hinaus zu fordern, daß der Pensions-Sicherungs-Verein vor der Kürzungsmaßnahme eingeschaltet wird, damit der Insolvenzschutz auch tatsächlich gewährleistet ist (BAG 32, 220, 226 f. = AP Nr. 4 zu § 7 BetrAVG, zu III 2 der Gründe; BAG 33, 234, 237 = AP Nr. 1 zu § 4 BetrAVG, zu I 3 der Gründe; jetzt auch BGH, Urteil vom 11. Februar 1985 - II ZR 194/84 - WM 1985, 701).
  • BAG, 06.12.1979 - 3 AZR 274/78

    Kürzung oder Einstellung von Ruhegeldzahlungen wegen wirtschaftlicher Notlage

    Auszug aus BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 194/83
    Seit Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes ist darüber hinaus zu fordern, daß der Pensions-Sicherungs-Verein vor der Kürzungsmaßnahme eingeschaltet wird, damit der Insolvenzschutz auch tatsächlich gewährleistet ist (BAG 32, 220, 226 f. = AP Nr. 4 zu § 7 BetrAVG, zu III 2 der Gründe; BAG 33, 234, 237 = AP Nr. 1 zu § 4 BetrAVG, zu I 3 der Gründe; jetzt auch BGH, Urteil vom 11. Februar 1985 - II ZR 194/84 - WM 1985, 701).
  • BAG, 13.07.1978 - 3 ABR 108/77

    Unterstützungskasse - Sozialeinrichtung - Leistung - Kürzung - Dotierungsrahmen -

    Auszug aus BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 194/83
    Da der Beirat nach der Satzung nur beratend mitwirkte, konnte die Zugehörigkeit eines Betriebsratsmitglieds zum Beirat die Voraussetzungen für eine sogenannte organschaftliche Mitbestimmung (vgl. BAG 31, 11 = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung) nicht erfüllen.
  • BAG, 10.12.1971 - 3 AZR 190/71

    Versorgungszusage - Versorgungsleistung - Ruhegehalt

    Auszug aus BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 194/83
    Die Versorgungsschuldnerin hat nicht behauptet, daß ihre Kürzungsmaßnahme Teil eines Sanierungsplans gewesen sei, der den formalen Anforderungen der Rechtsprechung genügt hätte (vgl. BAG 24, 63, 71 f. = AP Nr. 154 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu III 2 der Gründe; BAG Urteil vom 8. Juli 1972 - 3 AZR 481/71 - AP Nr. 157 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu III 4 der Gründe; BAG 29, 379 = AP Nr. 177 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BAG, 08.07.1972 - 3 AZR 481/71

    Versorgungszusage - Ruhegeldzahlung - Privatvermögen - Konkurs -

  • BAG, 24.11.1977 - 3 AZR 732/76

    Ruhegehalt - Widerruf von Versorgungszusagen - Versorgungsanwartschaft - Kürzung

  • BGH, 11.02.1985 - II ZR 194/84

    Pflichten des Versorgungsverpflichteten bei wirtschaftlicher Notlage des

  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

    Es habe die damals angegriffene Entscheidung nur aufgehoben, weil es sich, anders als im Fall des vorliegenden Verfassungsbeschwerde-Verfahrens, um einen sogenannten Altfall gehandelt habe und für solche "durch richterliche Rechtsfindung gewonnenen Versorgungsansprüche" die Widerrufsgründe nicht den strengen Maßstäben des Betriebsrentengesetzes entnommen werden dürften (vgl. dazu auch BAG, DB 1985, S. 2615 ).

    Stünde dem Begünstigten vorher kein Anspruch zu und wäre die Unterstützungskasse berechtigt, die Leistungen jederzeit einzustellen oder zu kürzen, könnte ein Insolvenzfall gar nicht eintreten (vgl. BAG, DB 1985, S. 2615 ).

  • BAG, 23.10.1990 - 3 AZR 260/89

    Abbau einer Überversorgung

    Diese schon vorgesetzliche Rechtsprechung des Senats hat das Betriebsrentengesetz bestätigt, indem es das Merkmal der wirtschaftlichen Notlage aufgegriffen und bei zulässiger Ausübung des Widerrufsrechts das Eingreifen des Insolvenzschutzes gewährleistet (statt aller: BAGE 48, 258 = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; Urteil vom 17. März 1987, aaO, und Urteile vom 18. April 1989 - 3 AZR 688/87 - (Kündigung einer Betriebsvereinbarung) und - 3 AZR 299/87 - (Widerruf einer Unterstützungskassenzusage), beide zur Veröffentlichung bestimmt).
  • LAG Baden-Württemberg, 23.02.2006 - 11 Sa 72/05

    Widerruf einer Versorgungszusage durch Unterstützungskasse

    Wie dargelegt, wurde der fehlende Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistungen bei der Unterstützungskasse vom Bundesarbeitsgericht als Vorbehalt des Widerrufs aus sachlichen Gründen interpretiert (vgl. BAG 23.04.1985 - 3 AZR 194/83 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG -Unterstützungskasse).
  • BAG, 22.09.1987 - 3 AZR 662/85

    Ausnahme von der Subsidiarität der Feststellungsklage - Zahlung einer

    Nach dem Willen des Gesetzes sollen versorgungsberechtigte Arbeitnehmer in Höhe des insolvenzgeschützten Teils ihrer Versorgungsanwartschaft keine eigenen Opfer zur Sanierung eines Unternehmens beitragen müssen (BAGE 48, 258, 267 f. = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen).
  • LAG Baden-Württemberg, 23.02.2006 - 11 Sa 100/05

    Widerruf einer Versorgungszusage durch Unterstützungskasse

    Wie dargelegt, wurde der fehlende Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistungen bei der Unterstützungskasse vom Bundesarbeitsgericht als Vorbehalt des Widerrufs aus sachlichen Gründen interpretiert (vgl. BAG 23.04.1985 - 3 AZR 194/83 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG - Unterstützungskasse).
  • BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 277/87

    Anspruch auf Invalidenrente - Voraussetzungen für den Bezug einer Invalidenrente

    Vielmehr bestanden dann "zwingende" Gründe, die es der Beklagten auch erlaubt hätten, unter Einschaltung des Pensions-Sicherungs-Vereins in diese Anwartschaftsteile einzugreifen (vgl. z.B. BAGE 36, 327 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung; 48, 258 = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen).
  • LAG Schleswig-Holstein, 12.11.1986 - 6 (3) Sa 597/85

    Versorgungszusage; Unterstützungskasse; Vorbehalt der Freiwilligkeit; Altfälle;

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  • BAG, 20.01.1987 - 3 AZR 313/85

    Antrag auf Erlaß eines Versäumnisurteils

    Damit verweist die Regelung unausgesprochen auf die Rechtsprechung zum Widerruf wegen einer wirtschaftlichen Notlage, wie sie vom Bundesarbeitsgericht und vom Bundesgerichtshof entwickelt wurde und bei Erlaß des Betriebsrentengesetzes bereits gefestigt war (BAGE 34, 146, 153 = AP Nr. 9 zu § 7 BetrAVG, zu B I 1 der Gründe; 48, 258, 26? = AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B III 1 der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 20 TaBV 1/00

    Betriebliche Altersversorgung - ablösende Konzernbetriebsvereinbarung -

    Für Eingriffe in Zuwachsraten, die noch nicht erdient worden sind, genügen sachlich-proportionale Gründe (BAG, Urteil vom 11.05.1999 - 3 AZR 21/98 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung).
  • BAG, 20.01.1987 - 3 AZR 503/85

    Versorgungsanwartschaft - Insolvenz - Betriebsrente

    Wird ein Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage erklärt (§ 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 BetrAVG), so fordern Bundesarbeitsgericht und Bundesgerichtshof, daß der Träger der Insolvenzsicherung eingeschaltet und damit auch die Effektivität des Insolvenzschutzes gewährleistet wird (ständige Rechtsprechung des Senats, erstmals im Urteil vom 6. Dezember 1979 - 3 AZR 274/78 - BAGE 32, 220 = AP Nr. 4 zu § 7 BetrAVG; zuletzt im Urteil vom 23. April 1985 - 3 AZR 194/83 - BAGE 48, 258, 267; ebenso BGHZ 93, 383).
  • BFH, 24.02.1988 - II B 93/87

    Unterstützungskasse - Anwartschaft - Ermittlung des Vermögenswertes - Schätzung

  • BAG, 16.09.1986 - 3 AZR 72/85

    Erfüllung von Ruhegeldansprüchen bei Betriebsnachfolge - Eintritt des

  • BAG, 22.09.1987 - 3 AZR 15/86

    Insolvenzschutz nach ablösender Betriebsvereinbarung - Insolvenzschutz auf der

  • BAG, 23.10.1990 - 3 AZR 294/89

    Begrenzung der Betriebsrente - Änderung von Betriebsrentenvereinbarungen -

  • LAG Hessen, 28.11.1986 - 6 Sa 887/85

    Beurteilung der wirtschaftlichen Anpassungskraft einer Konzerngesellschaft;

  • BVerwG, 06.04.1989 - 7 B 138.88

    Rechtsmittel

  • OLG Köln, 09.06.1987 - 27 UF 23/87
  • LAG Hessen, 08.05.1987 - 6 Sa 1443/86

    Vorruhestandsbezüge nach einem Vorruhestandstarifvertrag für Brauereien;

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