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   BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 56/14   

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https://dejure.org/2015,10830
BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 56/14 (https://dejure.org/2015,10830)
BAG, Entscheidung vom 10.03.2015 - 3 AZR 56/14 (https://dejure.org/2015,10830)
BAG, Entscheidung vom 10. März 2015 - 3 AZR 56/14 (https://dejure.org/2015,10830)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage durch eine Betriebsvereinbarung - Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit

  • openjur.de

    Betriebliche Altersversorgung; Ablösung einer Gesamtzusage durch eine Betriebsvereinbarung; Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage durch eine Betriebsvereinbarung - Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 2 Abs 1 BetrAVG, § 2 Abs 5 BetrAVG
    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage durch eine Betriebsvereinbarung - Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit

  • IWW

    § 562 ZPO, § ... 563 ZPO, § 72 Abs. 5 ArbGG, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a ZPO, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO, § 286 ZPO, § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BetrAVG, § 6 BetrAVG, § 256 ZPO, § 256 Abs. 2 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 258 ZPO, § 259 ZPO, § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 2 Abs. 1, Abs. 5 Satz 1 BetrAVG, § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG, § 2 BetrAVG, § 1 BetrAVG, § 2 Abs. 1 BetrAVG, § 2 Abs. 5 BetrAVG, § 559 Abs. 2 ZPO, § 314 ZPO, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b, § 559 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 235 Abs. 2 Satz 2 SGB VI, §§ 35, 235 Abs. 2 Satz 2 SGB VI, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 3 GG, §§ 355 ff. ZPO, § 416 ZPO, § 138 Abs. 4 ZPO, § 7 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG, § 291 ZPO, § 325 HGB, § 562 Abs. 1 ZPO, § 561 ZPO, § 242 BGB, § 563 Abs. 1 ZPO, § 16 BetrAVG, § 16 Abs. 1, Abs. 2 BetrAVG

  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer Versorgungsordnung in der betrieblichen Altersversorgung; Ablösung durch eine neue Gesamtbetriebsvereinbarung; Zulässigkeit von Eingriffen in erdiente, aber noch nicht unverfallbare Anwartschaften

  • bag-urteil.com

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage durch eine Betriebsvereinbarung - Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit

  • Betriebs-Berater

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage durch eine Betriebsvereinbarung

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage durch eine Betriebsvereinbarung - Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer Versorgungsordnung in der betrieblichen Altersversorgung

  • rechtsportal.de

    Auslegung einer Versorgungsordnung in der betrieblichen Altersversorgung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ablösung einer Gesamtzusage über eine betriebliche Altersversorgung durch Betriebsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ablösung einer Gesamtzusage durch eine Betriebsvereinbarung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gesamtzusagen in der bAV flexibilisiert

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage durch eine Betriebsvereinbarung - Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 1215
  • BB 2015, 1396
  • BB 2015, 2304
  • DB 2015, 1970
  • DB 2015, 2580
  • AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 68
  • NZA-RR 2015, 371
 
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Wird zitiert von ... (91)Neu Zitiert selbst (27)

  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 998/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Versorgungsregelungen - Anhebung der

    Auszug aus BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 56/14
    Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen wird (vgl. BAG 30. September 2014 - 3 AZR 998/12 - Rn. 13 mwN) .

    Für Eingriffe in dienstzeitabhängige, noch nicht erdiente Zuwachsraten genügen sachlich-proportionale Gründe (vgl. etwa BAG 30. September 2014 - 3 AZR 998/12 - Rn. 24 mwN) .

    Auch für Eingriffe in Versorgungsrechte im Jahr 1982 ist das vom Senat entwickelte dreistufige Prüfungsschema daher anzuwenden (vgl. etwa BAG 30. September 2014 - 3 AZR 998/12 - Rn. 26; 15. Januar 2013 - 3 AZR 169/10 - Rn. 54 mwN, BAGE 144, 160) .

    Auch die Annahme des Landesarbeitsgerichts, die VO 1982 greife nicht in den erdienten Teilbetrag ein (zur Berechnung des erdienten Teilbetrags vgl. etwa BAG 30. September 2014 - 3 AZR 998/12 - Rn. 31) , ist rechtlich nicht zu beanstanden.

    Die vom Arbeitnehmer erdiente Dynamik berechnet sich entsprechend § 2 Abs. 1 BetrAVG unter Berücksichtigung der Veränderungssperre nach § 2 Abs. 5 BetrAVG zeitanteilig, wobei allerdings im Hinblick auf den variablen Berechnungsfaktor der Festschreibeeffekt nach § 2 Abs. 5 BetrAVG nicht eingreift (vgl. BAG 30. September 2014 - 3 AZR 998/12 - Rn. 32) .

  • BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 169/10

    Versorgungsanwartschaft - Ablösung - Unverfallbarkeit

    Auszug aus BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 56/14
    Den abgestuften Besitzständen der Arbeitnehmer sind entsprechend abgestufte, unterschiedlich gewichtete Eingriffsgründe des Arbeitgebers gegenüberzustellen (vgl. etwa BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 169/10 - Rn. 51 mwN, BAGE 144, 160) .

    Auch für Eingriffe in Versorgungsrechte im Jahr 1982 ist das vom Senat entwickelte dreistufige Prüfungsschema daher anzuwenden (vgl. etwa BAG 30. September 2014 - 3 AZR 998/12 - Rn. 26; 15. Januar 2013 - 3 AZR 169/10 - Rn. 54 mwN, BAGE 144, 160) .

    Sie hat keine Bedeutung für die Zulässigkeit der Ablösung von Versorgungsregelungen durch eine Betriebsvereinbarung im fortbestehenden Arbeitsverhältnis (vgl. BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 169/10 - Rn. 52, BAGE 144, 160) .

  • BAG, 09.12.2014 - 3 AZR 323/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung

    Auszug aus BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 56/14
    Entscheidend ist, ob wirtschaftliche Schwierigkeiten vorliegen, auf die ein vernünftiger Unternehmer reagieren darf (BAG 9. Dezember 2014 - 3 AZR 323/13 - Rn. 36 mwN) .

    Hinsichtlich der Ausgestaltung des Gesamtkonzepts haben sie einen Beurteilungsspielraum (BAG 9. Dezember 2014 - 3 AZR 323/13 - Rn. 37 mwN) .

  • BAG, 15.01.2013 - 3 AZR 705/10

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer auf einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 56/14
    Dabei können die zu § 16 BetrAVG vom Senat entwickelten Grundsätze, bei deren Erfüllung eine Anpassung der laufenden Betriebsrenten aufgrund der wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers verweigert werden kann, als Orientierungsmaßstab dienen (BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - Rn. 37 mwN) .

    Es geht bei der Prüfung, ob ein triftiger Grund für einen Eingriff vorlag, um die Frage, ob dem Versorgungsschuldner im Interesse einer gesunden wirtschaftlichen Entwicklung seines Unternehmens eine Entlastung im Bereich der Versorgungsverbindlichkeiten verwehrt werden darf (vgl. BAG 15. Januar 2013 - 3 AZR 705/10 - aaO) .

  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

    Auszug aus BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 56/14
    a) Die bei Einschnitten in Versorgungsrechte zu beachtenden Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit hat das Bundesarbeitsgericht für Versorgungsanwartschaften durch ein dreistufiges Prüfungsschema präzisiert (st. Rspr. seit BAG 17. April 1985 - 3 AZR 72/83 - zu B II 3 c der Gründe, BAGE 49, 57) .

    Zwar hat der Senat die bei Eingriffen in Versorgungsrechte zu beachtenden Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit für Betriebsrentenanwartschaften erstmals in seinem Urteil vom 17. April 1985 (- 3 AZR 72/83 - zu B II 3 c der Gründe, BAGE 49, 57) , mithin zeitlich nach der hier zu beurteilenden Ablösung, durch das dreistufige Prüfungsschema präzisiert.

  • BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 140/00

    Verletzung von GG Art 103 und GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch unterbliebene

    Auszug aus BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 56/14
    Ohne eine solche Prüfung fehlt es an einer dem Rechtsstaatsprinzip genügenden Entscheidungsgrundlage (vgl. BVerfG 21. Februar 2001 - 2 BvR 140/00 - zu III 1 a der Gründe; BAG 13. November 2007 - 3 AZN 449/07 - Rn. 18) .
  • BAG, 13.04.2010 - 9 AZR 113/09

    Dienstwagenüberlassung - Widerrufsvorbehalt - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 56/14
    Solche Mängel sind auch ohne Verfahrensrüge iSv. § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b, § 559 Abs. 1 Satz 2 ZPO von Amts wegen zu berücksichtigen (BAG 13. April 2010 - 9 AZR 113/09 - Rn. 16 mwN) .
  • BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 636/10

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

    Auszug aus BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 56/14
    Eine solche Dynamik ist im Zeitpunkt der Veränderung einer Versorgungszusage bereits im Umfang der bis dahin geleisteten Betriebszugehörigkeit anteilig erdient, denn insoweit hat der Arbeitnehmer die von ihm geforderte Gegenleistung bereits erbracht (BAG 12. Februar 2013 - 3 AZR 636/10 - Rn. 64 mwN) .
  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 289/10

    Berechnung einer Betriebsrente - vorgezogene Inanspruchnahme einer Betriebsrente

    Auszug aus BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 56/14
    Dabei ist die Zeit zwischen dem Beginn der Betriebszugehörigkeit bis zur vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente ins Verhältnis zu setzen zur möglichen Betriebszugehörigkeit bis zu der in der Versorgungsordnung bestimmten festen Altersgrenze oder, wenn die Versorgungsordnung keine feste Altersgrenze vorsieht, bis zur Regelaltersgrenze (vgl. etwa BAG 25. Juni 2013 - 3 AZR 219/11 - Rn. 27, BAGE 145, 314; 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 26) .
  • BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 219/11

    Kapitalleistung - vorgezogene Inanspruchnahme - Abschlag

    Auszug aus BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 56/14
    Dabei ist die Zeit zwischen dem Beginn der Betriebszugehörigkeit bis zur vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente ins Verhältnis zu setzen zur möglichen Betriebszugehörigkeit bis zu der in der Versorgungsordnung bestimmten festen Altersgrenze oder, wenn die Versorgungsordnung keine feste Altersgrenze vorsieht, bis zur Regelaltersgrenze (vgl. etwa BAG 25. Juni 2013 - 3 AZR 219/11 - Rn. 27, BAGE 145, 314; 19. Juni 2012 - 3 AZR 289/10 - Rn. 26) .
  • BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 849/11

    Berechnung einer vorgezogen in Anspruch genommenen Altersrente nach vorzeitigem

  • BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 91/00

    Beschränkung der Hinterbliebenenversorgung auf Anwärtertod

  • BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 952/11

    Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene Rentenformel

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der

  • BAG, 18.09.2001 - 3 AZR 728/00

    Ablösende Betriebsvereinbarung in der betrieblichen Altersversorgung

  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZN 449/07

    Rechtliches Gehör

  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 448/09

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

  • BAG, 15.11.2006 - 7 ABR 6/06

    Rechtsbeschwerdebegründung

  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 498/02

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BGH, 08.07.2009 - VIII ZR 314/07

    Entbehrlichkeit einer Beweiserhebung bei durch ein Privatgutachten belegten

  • BAG, 21.10.2014 - 3 AZR 1027/12

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung einer Betriebsrente -

  • BAG, 02.05.2014 - 2 AZR 490/13

    Zulässigkeit der Revision - Revisionsbegründung

  • BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 277/87

    Anspruch auf Invalidenrente - Voraussetzungen für den Bezug einer Invalidenrente

  • LAG Köln, 30.08.2013 - 10 Sa 1224/11

    Umstellung von laufender Renten- auf Kapitalleistung

  • BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 501/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

  • BAG, 09.12.2014 - 1 AZR 146/13

    Zusätzliche Leistungen nach einer freiwilligen Betriebsvereinbarung -

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 676/12

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung eines Versorgungstarifvertrags -

  • BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 767/13

    Arbeitszeitkonto - Arbeitszeitguthaben - Darlegungslast

    Eine Verwirkung scheidet von vornherein aus, solange das geltend gemachte Recht noch nicht besteht (vgl. BAG 10. März 2015 - 3 AZR 56/14 - Rn. 69 f.) .
  • BAG, 20.09.2016 - 9 AZR 735/15

    Arbeitnehmerüberlassung - Abgrenzung zur Tätigkeit aufgrund eines Dienstvertrags

    Wenn die Beklagte ohne weitere Begründung meint, auf das Umstandsmoment verzichten zu können, so steht dies im Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. 21. April 2016  2 AZR 609/15 - Rn. 24; 10. März 2015 - 3 AZR 56/14 - Rn. 70; 11. Dezember 2014 - 8 AZR 838/13 - Rn. 25; 10. Dezember 2014 - 4 AZR 991/12 - Rn. 22; 25. September 2013 - 5 AZR 936/12 - Rn. 15) .
  • BAG, 19.02.2019 - 3 AZR 150/18

    Hinterbliebenenversorgung - Mindestehedauer - unangemessene Benachteiligung

    Im Gegensatz zu § 259 ZPO muss nicht die Besorgnis bestehen, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen wird (vgl. BAG 10. März 2015 - 3 AZR 56/14 - Rn. 29) .
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