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   BAG, 21.10.1954 - 2 AZR 25/53   

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https://dejure.org/1954,177
BAG, 21.10.1954 - 2 AZR 25/53 (https://dejure.org/1954,177)
BAG, Entscheidung vom 21.10.1954 - 2 AZR 25/53 (https://dejure.org/1954,177)
BAG, Entscheidung vom 21. Oktober 1954 - 2 AZR 25/53 (https://dejure.org/1954,177)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mehrfach befristete Arbeitsverträge - Kettenverträge - Wirksamkeit - Kündigungsschutz - Nichtigkeit der Befristungsabrede - Fristgemäße Kündigung - Kündigungsschutzklage - Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Arbeitsverhältnis: Befristung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 1, 128
  • NJW 1955, 78
  • AP KSchG § 1 Nr. 7
 
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Wird zitiert von ... (177)

  • BAG, 21.04.1971 - GS 1/68

    Arbeitskampfmaßnahmen

    Das Bundesarbeitsgericht hat von Anfang an in ständiger Rechtsprechung der Umgehung des Kündigungsschutzes der Arbeitnehmer Grenzen gesetzt (vgl. BAG 1, 128 [132] = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG und BAG 1, 136 [138] = AP Nr. 1 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG 1, 185 [193] = AP Nr. 2 zu § 13 KSchG).
  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 399/91

    Kündigung wegen Krankheit von nicht absehbarer Dauer

    Hierbei hat es zutreffend die Überprüfung in drei Stufen vorgenommen, und zwar nach Kriterien, die ihrer Struktur nach auch für andere Arten der krankheitsbedingten Kündigung gelten (vgl. für die langanhaltende Krankheit BAGE 40, 361, 367 f. = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I der Gründe; für häufige Kurzerkrankungen Senatsurteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP Nr. 26 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II der Gründe; für dauernde Leistungsunfähigkeit Senatsurteil vom 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969, zu II 1 b bb der Gründe).
  • BAG, 16.02.1989 - 2 AZR 299/88

    Kündigung: Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung wegen häufiger

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit liefert auch die Begründung für die Ansicht des Senats, Fehlzeiten und Lohnfortzahlungskosten für einen Zeitraum bis zu sechs Wochen seien kündigungsrechtlich noch unerheblich (BAGE 40, 361 [BAG 25.11.1982 - 2 AZR 140/81] = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I 2 b der Gründe; BAGE 43, 129 = AP, a.a.O., zu B III 4 c, bb der Gründe).

    Wie der Senat stets betont hat (vgl. Insbesondere BAGE 40, 361, 367 ff. [BAG 25.11.1982 - 2 AZR 140/81] = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I 2 der Gründe), gibt es keine festen Grenzwerte für die krankheitsbedingte Kündigung, die Entscheidung über die Sozialwidrigkeit der Kündigung hängt vielmehr stets von den Umständen des Einzelfalles, namentlich der Ursache der Erkrankungen, dem Alter des Arbeitnehmers, seiner Betriebszugehörigkeit und dem bisherigen Verlauf des Arbeitsverhältnisses ab.

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