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   BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 595/74   

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BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 595/74 (https://dejure.org/1975,953)
BAG, Entscheidung vom 18.11.1975 - 4 AZR 595/74 (https://dejure.org/1975,953)
BAG, Entscheidung vom 18. November 1975 - 4 AZR 595/74 (https://dejure.org/1975,953)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Eingruppierung oder Höhergruppierung - Tätigkeitsmerkmal - Besonders verantwortungsvolle Tätigkeit - Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe - Auffassung der beteiligten Berufskreise

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BAT § 22 § 23, Anlage 1a; BGB § 133
    Eingruppierung: Begriff der "besonders verantwortungsvollen Tätigkeit"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AP §§ 22, 23 BAT Nr. 91
 
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Wird zitiert von ... (101)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 19.03.1975 - 4 AZR 265/74

    Eingruppierung: Dokumentar/Dokumentator

    Auszug aus BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 595/74
    IV b BAT Fallgrup pe 1 erfüllen (vgl. Urteile des Senats vom 19. März 1975 - 4 AZR 265/74- /"demnächst 7 AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT, 28. August 1974- AZR 446/73 /"demnächst 7 AP Nr. 79 zu §§ 22, 23 BAT sowie 9 November 1975 AZR 27/75 -> Z~demnächst 7 AP Nr. 77 zu §§ 22, 23 BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Mit Recht hat da bei das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung auch die vom Kläger mitanzuwendenden bautechnischen Fachkenntnisse berücksichtigt (vgl. die Urteile des Senats vom 19 März 1975 AZR 265/74- -, /"demnächst 7 AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT sowie BAG AP Nr. 48 und 49 zu §§ 22, 23 BAT, auch BAG AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Rechtsprechung des Senats als mögliche Gründe für das tariflich geforderte Maß an Verantwortung z.B. die Wahrnehmung von Aufsichtsfunktionen, ideelle oder materielle Belange des Dienstherrn, Gründe im Behördenapparat sowie die Auswirkungen der Tätigkeit auf die Lehensverhältnis se Dritter nennt (vgl. Urteil des Senats vom 19 März 1975 - 4 AZR 265/74 - /3emnächst 7 AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT, im Anschluß an BAG 7, 64 /~69 ff. 7 = AP Nr. 45 zu § 3 TOA; BAG 12, 36 /"4o 7 = AP Nr. 81 zu § 3 TOA sowie BAG AP Nr. 112 zu § 3 TOA).

  • BAG, 20.10.1971 - 4 AZR 10/71

    Berufungsurteil - Eingruppierungsprozesse - Höhergruppierungsprozesse -

    Auszug aus BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 595/74
    Dabei berücksichtigt das Landesarbeitsgericht auch zutreffend, daß entgegen der Auf fassung des beklagten Landes der Kläger keineswegs die alleinige Verantwortung tragen muß, sondern daß insoweit auch eine Mitverantwortung ausreicht (vgl. BAG AP Nr. 47 zu §§ 22, 23 BAT im Anschluß an BAG 12, 36 /~42 7 = AP Nr. 81 zu § 3 TOA).

    Damit werden an sich zu strenge Anforderungen gestellt, denn die Schwierigkeit der Tätigkeit erscheint als selbständiges und besonderer Überprüfung bedürftiges tarifliches Tätigkeitsmerkmal erst in der nächsthöheren VergGruppe IV a BAT Fallgruppe 1 (vgl. BAG AP Nr. 47 zu §§ 22, 23 BAT im Anschluß an BAG AP Nr. 112 zu § 3 TOA).

  • BAG, 15.11.1961 - 4 AZR 227/61

    Besonders verantwortungsvolle Tätigkeit - Besonders verantwortliche Stellung

    Auszug aus BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 595/74
    Rechtsprechung des Senats als mögliche Gründe für das tariflich geforderte Maß an Verantwortung z.B. die Wahrnehmung von Aufsichtsfunktionen, ideelle oder materielle Belange des Dienstherrn, Gründe im Behördenapparat sowie die Auswirkungen der Tätigkeit auf die Lehensverhältnis se Dritter nennt (vgl. Urteil des Senats vom 19 März 1975 - 4 AZR 265/74 - /3emnächst 7 AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT, im Anschluß an BAG 7, 64 /~69 ff. 7 = AP Nr. 45 zu § 3 TOA; BAG 12, 36 /"4o 7 = AP Nr. 81 zu § 3 TOA sowie BAG AP Nr. 112 zu § 3 TOA).

    Dabei berücksichtigt das Landesarbeitsgericht auch zutreffend, daß entgegen der Auf fassung des beklagten Landes der Kläger keineswegs die alleinige Verantwortung tragen muß, sondern daß insoweit auch eine Mitverantwortung ausreicht (vgl. BAG AP Nr. 47 zu §§ 22, 23 BAT im Anschluß an BAG 12, 36 /~42 7 = AP Nr. 81 zu § 3 TOA).

  • BAG, 20.01.1960 - 4 AZR 501/57

    Teilleistungsklage - Feststellungsklage - Bezifferung des ganzen Anspruchs -

    Auszug aus BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 595/74
    Abgesehen davon wäre eine dementsprechende Verurteilung auch unabhängig davon, welche tarifliche MindestVergütung dem Kläger zusteht, deswegen ausgeschlossen, weil es nach den §§ 22, 23 BAT einen tariflichen Anspruch der sich unmittelbar auf eine bestimmte Eingruppierung oder Höhergruppierung richtet nicht gibt; nach dem BAT bestimmt sich viel mehr die tarifliche MindestVergütung des einzelnen Angestellten allein nach seiner auszuübenden Tätigkeit (vgl. BAG 8, 335 Z~336 7 = AP Nr. 56 zu § 3 TOA sowie BAG AP Nr. 53 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 21.01.1970 - 4 AZR 106/69

    Eingruppierungsstreitigkeiten - Feststellungsantrag - Zinsforderung - Aufeinander

    Auszug aus BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 595/74
    Im übrigen handelt es sich bei der "besonders verantwortungsvollen Tätigkeit" um einen all gemeinen (sogenannten unbestimmten) Rechtsbegriff, dessen Anwendung durch die Tatsachengerichte von dem Revisionsgericht nur insoweit überprüfbar ist, ob der Rechts begriff verkannt, bei der Subsumtion gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen worden oder die Beurteiliang wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (vgl. BAG AP Nr. 69 zu §§ 22, 23 BAT sowie BAG 22, 247 /"25oJ = AP Nr. 3o zu §§ 22, 23 BAT im Anschluß an BAG 4, 152 /"155 7 = AP Nr. 18 zu § 3 TOA; BAG 6, 31? Z"39J = AP Nr. 41 zu § 3 TOA).
  • BAG, 29.01.1975 - 4 AZR 218/74

    Tarifvertrag: Fortgeltung nach Auslaufen

    Auszug aus BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 595/74
    Zutreffend geht das Landesarbeitsgericht davon aus, daß aufgrund der Zugehörigkeit des Klägers zur Deutschen Angestellten-Gewerkschaft zwischen den Parteien der BAT sowie dessen Anlage 1 a bis zum 31. Dezember 1969 als unabdingbar wirkendes Tarifrecht (§ 4 Abs. 1 Satz 1 TVG) gegolten und nach diesem Zeitpunkt als nachwirkendes Recht gemäß § 4 Abs. 3 TVG weitergegolten haben (vgl. Urteil des Senats vom 29« Januar 1975 - 4 AZR 218/74 /"demnächst 7 AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 26.02.1975 - 4 AZR 225/74

    Eingruppierung: Lehrkraft an einer Technischen Schule der Bundesluftwaffe

    Auszug aus BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 595/74
    Obwohl der Kläger unstreitig zur Erfüllung seiner Aufgaben auf dem Gebiete des Vertragswesens, wie es bei einem An gestellten in einem Universitätsbauamt naheliegt, auch gewisse bautechnische Fachkenntnisse benötigt, betrachtet ihn das Landesarbeitsgericht dennoch in Übereinstimmung mit beiden Parteien mit Recht als Verwaltungsangestellten, wo bei es im Ergebnis zutreffend darauf abstellt, daß als technische Angestellte im Sinne der Anlage 1 a zum BAT nur solche Angestellten anzusehen sind, deren Tätigkeit in erster Linie technische Fachkenntnisse bzw. eine technische Ausbildung erfordert und deren Aufgaben nach ihrer Art, ihrer Zweckbestimmung und der Verwaltungsübung technischen Charakter haben (vgl. die Urteile des Senats vom 26. Februar 1975 - 4 AZR 225/74 /"demnächst 7 AP Nr. 84- zu §§ 22, 23 BAT, 11. Dezember 1974- AZR 91/74- -, /~demnächst 7 AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT, 18. September 1974- AZR 566/75 /~demnächst 7 AP Nr. 80 zu §§ 22, 23 BAT sowie 28. August 1974- AZR 446/75 /~demnächst 7 AP Nr. 79 zu §§ 22, 23 BAT, auch BAG AP Nr. 1 zu § 22 MTB II SV 2 a).
  • BAG, 12.02.1975 - 4 AZR 219/74

    Eingruppierung: Voraussetzungen für eine einheitlich zu bewertende

    Auszug aus BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 595/74
    Bei Heranziehung auch des Sachvorbringens des Klägers ist jedoch unter Anwendung der Rechtsgrundsätze des § 133 BGB sein Klagebegehren dahin auszulegen, daß der Kläger in Wirklichkeit eine der im öffentlichen Dienst allgemein üblichen sogenannten Eingruppierungsfeststellungsklagen hat erheben wollen, deren sämtliche nach der Senatsrechtsprechung gestellten Erfordernisse und prozessualen Voraussetzungen nach § 256 ZPO erfüllt sind (vgl. die Urteile des Senats vom Io. September 1975 AZR 4-85/7- /~demnächst 7 AP Nr. 12 zu § 23 a BAT \md 12.Februar 1975 AZR 219/74- /"demnächst J AP Nr. 83 zu §§ 22, 23 BAT im Anschluß an BAG AP Nr. 7 o , 69, 59 und 56 zu §§ 22, 23 BAT, AP Nr. 1 zu §§ 22, 23 BAT Sparkassenangestellte sowie AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn).
  • BAG, 18.09.1974 - 4 AZR 566/73

    Schichtführer in kommunalem Schlachthof - Meister - Arbeiter - Angestellter -

    Auszug aus BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 595/74
    Obwohl der Kläger unstreitig zur Erfüllung seiner Aufgaben auf dem Gebiete des Vertragswesens, wie es bei einem An gestellten in einem Universitätsbauamt naheliegt, auch gewisse bautechnische Fachkenntnisse benötigt, betrachtet ihn das Landesarbeitsgericht dennoch in Übereinstimmung mit beiden Parteien mit Recht als Verwaltungsangestellten, wo bei es im Ergebnis zutreffend darauf abstellt, daß als technische Angestellte im Sinne der Anlage 1 a zum BAT nur solche Angestellten anzusehen sind, deren Tätigkeit in erster Linie technische Fachkenntnisse bzw. eine technische Ausbildung erfordert und deren Aufgaben nach ihrer Art, ihrer Zweckbestimmung und der Verwaltungsübung technischen Charakter haben (vgl. die Urteile des Senats vom 26. Februar 1975 - 4 AZR 225/74 /"demnächst 7 AP Nr. 84- zu §§ 22, 23 BAT, 11. Dezember 1974- AZR 91/74- -, /~demnächst 7 AP Nr. 82 zu §§ 22, 23 BAT, 18. September 1974- AZR 566/75 /~demnächst 7 AP Nr. 80 zu §§ 22, 23 BAT sowie 28. August 1974- AZR 446/75 /~demnächst 7 AP Nr. 79 zu §§ 22, 23 BAT, auch BAG AP Nr. 1 zu § 22 MTB II SV 2 a).
  • BAG, 09.11.1973 - 4 AZR 27/73

    Eingruppierungsprozeß - Überwiegend auszuübende Tätigkeit - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 595/74
    IV b BAT Fallgrup pe 1 erfüllen (vgl. Urteile des Senats vom 19. März 1975 - 4 AZR 265/74- /"demnächst 7 AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT, 28. August 1974- AZR 446/73 /"demnächst 7 AP Nr. 79 zu §§ 22, 23 BAT sowie 9 November 1975 AZR 27/75 -> Z~demnächst 7 AP Nr. 77 zu §§ 22, 23 BAT, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 23.05.1973 - 4 AZR 349/72

    Leiter der Registratur - Tätigkeitsmerkmale

  • BAG, 12.04.1972 - 4 AZR 227/71

    Feststellung des Anspruches - Entlohnung nach bestimmter Vergütungsgruppe -

  • BAG, 02.03.1960 - 4 AZR 14/58

    Fehlen der Unterschriftsbefugnis - Selbständige Erarbeitung eines Ergebnisses -

  • BAG, 10.12.1958 - 4 AZR 528/55

    Tarifordnung - Erfassung eines Arbeitsverhältnisses - Gestaltung der

  • BAG, 22.11.1958 - 4 AZR 388/56

    Verantwortliche Stellung - Tätigkeitsmerkmalen der TO A - Beurteilungsspielraum

  • BAG, 13.06.1958 - 1 AZR 591/57

    Tarifvertrag - Zuschlag - Bestehende Zeitlöhne - Wirksame Kurzfassung - Normative

  • BAG, 10.04.1957 - 4 AZR 515/54

    Änderung des Klagegrundes - Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppe - Nachprüfung

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    IV b BAT Fallgruppe 1 a von einem Angestellten gefordert werden können (vgl. auch hierzu das Urteil des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und das weitere Urteil vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 203/82 - AP Nr. 91 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 20.09.1995 - 4 AZR 413/94

    Eingruppierung einer Gleichstellungs-/Frauenbeauftragten

    Dabei genügt eine pauschale Überprüfung, soweit die Parteien die Tätigkeit der Klägerin als unstreitig ansehen und die Beklagte Tätigkeitsmerkmale als erfüllt erachtet (vgl. z. B. Senatsurteil vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 203/82 - AP Nr. 91 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 17. August 1994 - 4 AZR 644/93 -, aaO).
  • BAG, 08.09.1999 - 4 AZR 609/98

    Eingruppierung - Kreisjugendpfleger

    Dabei genügt eine pauschale Überprüfung, soweit die Parteien die Tätigkeit des Angestellten als unstreitig ansehen und der Beklagte die Tätigkeitsmerkmale als erfüllt erachtet (vgl. z.B. Senatsurteil vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 203/82 - AP Nr. 91 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 17. August 1994 - 4 AZR 644/93 - aaO).
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