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   LAG Nürnberg, 01.04.2004 - 7 SHa 4/04   

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https://dejure.org/2004,3684
LAG Nürnberg, 01.04.2004 - 7 SHa 4/04 (https://dejure.org/2004,3684)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 01.04.2004 - 7 SHa 4/04 (https://dejure.org/2004,3684)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 01. April 2004 - 7 SHa 4/04 (https://dejure.org/2004,3684)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    ZPO § 114 SGB IX § 81 Abs. 1 SGB IX § 81 Abs. 2
    EZPO, SGB IX

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zum Entschädigungsanspruch eines abgewiesenen behinderten Stellenbewerbers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Entschädigungsanspruch eines nicht eingestellten, schwerbehinderten Arbeitsplatzbewerbers; Benachteiligung wegen einer Behinderung; Antrag auf Prozesskostenhilfe; Rüge wegen einer unterbliebenen Beiziehung der Schwerbehindertenvertretung und des Personalrats

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    §§ 114 ZPO, 81 Abs. 1, 2 SGB IX
    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - notwendige Kenntnis der maßgeblichen Vertreter des Arbeitgebers von der Schwerbehinderung

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; SGB IX § 81 Abs. 1; ; SGB IX § 81 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114; SGB IX § 81 Abs. 1; SGB IX § 81 Abs. 2
    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers wegen Nichteinstellung; notwendige Kenntnis der maßgeblichen Vertreter des Arbeitgebers von der Schwerbehinderung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Schwerbehinderung muss auf der Bewerbung vermerkt sein, um Schadenersatzansprüche aufgrund von Nichteinstellung wegen Behinderung zu erhalten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AP SGB IX § 81 Nr. 6
  • NZA-RR 2004, 601 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 791/07

    Benachteiligung einer schwerbehinderten Bewerberin

    Bleibe dem Arbeitgeber die Schwerbehinderung unbekannt, könne er den Bewerber nicht "wegen seiner Behinderung" benachteiligen iSv. § 81 Abs. 2 Satz 1 SGB IX aF (ebenso LAG Nürnberg 1. April 2004 - 7 SHa 4/04 - juris Rn. 11, AP SGB IX § 81 Nr. 6; ArbG Kiel 9. Februar 2006 - ö.D. 5 Ca 1995 d/05 - juris Rn. 46 f., SchlHa 2007, 443, zu a bb der Gründe).
  • LAG Schleswig-Holstein, 08.11.2005 - 5 Sa 277/05

    Bewerbung, Schwerbehinderter, Entschädigung, Benachteiligung, Diskriminierung,

    Die Benachteiligung wegen der Behinderung ist dann zu bejahen bzw. zu vermuten, wenn die Schwerbehinderteneigenschaft zumindest ein von mehreren Motiven, d. h. Beweggründen, für die ablehnende Entscheidung des Arbeitgebers ist (LAG Nürnberg, Beschl. v. 01.04.2001 - 7 SHa 4/04 -, AP Nr. 6 zu § 81 SGB IX).
  • LAG Hamm, 22.05.2012 - 19 Sa 1658/11

    Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers Entschädigung - Schadensersatz

    Ohne Kenntnis der Schwerbehinderung kann die Schwerbehinderung kein Motiv oder auch nur ein Bestandteil eines Motivbündels für eine ablehnende Entscheidung gewesen sein (Landesarbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 01.04.2004 - 7 SHa 4/04 - Arbeitsgericht Kiel, Urteil vom 09.02.2006 - ö.D. 5 Ca 1995 d/05 -).
  • VG Düsseldorf, 06.05.2005 - 2 K 4552/03

    Entschädigungsanspruch wegen Verstoßes gegen das Verbot der Benachteiligung -

    vgl. Landesarbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 1. April 2004 - 7 SHa 4/04 -, LAGReport 2004, 233 = AP Nr. 6 zu § 81 SGB IX; ausführlich Braun, Die Pflicht des öffentlichen Arbeitgebers zur Einladung schwerbehinderter Bewerber, RiA 2004, 261; Großmann, Prüfungspflicht, Benachteiligungsverbot und Entschädigungsanspruch im Zusammenhang mit der Einstellung schwerbehinderter Menschen nach § 81 SGB IX, Behindertenrecht 2003, 125, 168 ff.; Rolfs, Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung, ZfBVR 2003, 10, 13 f.
  • ArbG Kiel, 09.02.2006 - 5 Ca 1995d/05

    Öffentlicher Dienst, Stellenausschreibung, Bewerber, Schwerbehinderung, fehlende

    Die Benachteiligung wegen der Behinderung ist dann zu bejahen bzw. zu vermuten, wenn die Schwerbehinderteneigenschaft zumindest eine von mehreren Motiven, d. h. Beweggründen, für die ablehnende Entscheidung des Arbeitgebers ist (LAG Nürnberg, Beschl. v. 01.04.2001 - 7 SHa 4/04 -, AP Nr. 6 zu § 81 SGB IX).
  • ArbG Kiel, 09.02.2006 - 5 Ca 1995/05
    Die Benachteiligung wegen der Behinderung ist dann zu bejahen bzw. zu vermuten, wenn die Schwerbehinderteneigenschaft zumindest eine von mehreren Motiven, d. h. Beweggründen, für die ablehnende Entscheidung des Arbeitgebers ist (LAG Nürnberg, Beschl. v. 01.04.2001 ? 7 SHa 4/04 , AP Nr. 6 zu § 81 SGB IX).
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