Rechtsprechung
   BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 643/08   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Altersteilzeit - Ermessensentscheidung - Haushaltsmittel

  • openjur.de

    Altersteilzeitantrag; Ermessensentscheidung; Haushaltsmittel; Ablehnung eines Altersteilzeitantrags wegen sog. Stellenbesetzungssperre

  • Bundesarbeitsgericht

    Altersteilzeitantrag - Ermessensentscheidung - Haushaltsmittel - Ablehnung eines Altersteilzeitantrags wegen sog. Stellenbesetzungssperre

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  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Begründung von Altersteilzeitverträgen mit 55jährigen Mitarbeitern des öffentlichen Diensts - Keine unbedingte Verpflichtung des Arbeitgebers zum Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung - Jedoch Anspruch des Arbeitnehmers auf Entscheidung nach billigem Ermessen - Angemessene Berücksichtigung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalles - Eine mögliche Stellenbesetzungssperre sowie das Interesse an der Vertragskontinuität stehen dem Begehren nicht entgegen

  • NWB SteuerXpert START
  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Altersteilzeit; Ermessensentscheidung; Haushaltsmittel

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine Ablehnung eines Altersteilzeitantrags unter Berufung auf ungewisse Haushaltslage ohne Vorlage zumindest mittelfristiger Haushaltsplanung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Änderung eines Arbeitsverhältnisses in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis; Grenzen des Ermessens des öffentlichen Arbeitgebers; Darlegungslast bei Einwand einer ungewissen Haushaltslage

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • DB 2009, 2668
  • AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 44
  • NZA-RR 2010, 551



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Wird zitiert von ... (77)  

  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 414/09  

    Altersteilzeit im öffentlichen Dienst - genereller Ausschluss des Blockmodells -

    Eine Rückdatierung des Änderungsvertrags vor Eintritt der Fiktion der Abgabe der Annahmeerklärung mit Rechtskraft des Urteils nach § 894 Satz 1 ZPO ist dagegen ausgeschlossen (vgl. für die st. Rspr. Senat 4. Mai 2010 - 9 AZR 155/09 - Rn. 35; 15. September 2009 - 9 AZR 608/08 - Rn. 15 f., AP BGB § 311a Nr. 3 = EzA ZPO 2002 § 894 Nr. 1; 15. September 2009 - 9 AZR 643/08 - Rn. 15, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 44 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 31).

    Die BA lehnte die Anträge vielmehr aus Sachgründen ab (vgl. Senat 15. September 2009 - 9 AZR 643/08 - Rn. 19 f., AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 44 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 31).

    Verfahrensgegenstand war kein Vollanspruch (vgl. zu der Abgrenzung im Arbeitnehmerbereich Senat 15. September 2009 - 9 AZR 643/08 - Rn. 23 ff., AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 44 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 31).

    Maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber die Ermessensentscheidung zu treffen hat (vgl. Senat 15. September 2009 - 9 AZR 643/08 - Rn. 26 und 29, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 44 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 31).

    Eine Entscheidung des Revisionsgerichts ist dann geboten, wenn die Tatsachen, die die Ablehnung rechtfertigen sollen, feststehen und nur eine zustimmende Entscheidung dem Maßstab der Billigkeit entspricht (Senat 15. September 2009 - 9 AZR 643/08 - Rn. 29 mwN, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 44 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 31).

    Dazu können auch finanzielle Gründe gehören (vgl. Senat 15. September 2009 - 9 AZR 643/08 - Rn. 31 mwN, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 44 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 31).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2011 - 11 Sa 296/11  

    Unwirksamer Alterteilzeitantrag bei fehlender Angabe des Beendigungszeitpunktes

    Seit dem Inkrafttreten des § 311 a Abs. 1 BGB in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechtes vom 26.11.2001 kommt auch die Verurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung in Betracht, mit der ein Vertragsangebot angenommen werden soll, das rückwirkend auf eine Vertragsänderung zu einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt gerichtet ist (BAG 15.09.2009 - 9 AZR 643/08 - EzA § 4 TVG Altersteilzeit Nr. 31; 17.08.2010 - 9 AZR 401/09 - a.a.O.).

    Der Arbeitgeber ist daher verpflichtet, bei seiner Entscheidung die wesentlichen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen und die beiderseitigen Interessen angemessen zu beachten (BAG 15.09.2009 - 9 AZR 643/08 - a.a.O.; 12.12.2009 - 9 AZR 706/99 - EzA § 4 TVG Altersteilzeit Nr. 1 ).

    Diese können auch finanzieller Art sein (vgl. BAG 15.09.2009 9 AZR 643/08 - EzA § 4 TVG Altersteilzeit Nr. 31 ; BAG 10.05.2005 9 AZR 924/04 - EzA § 4 TVG Altersteilzeit Nr. 15 und BAG 12.12.2009 9 AZR 706/99 - EzA § 4 TVG Altersteilzeit Nr. 1 ).

    Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber die Ermessensentscheidung zu treffen hat (BAG 15.09.2009 - 9 AZR 643/08 - a.a.O.; 10.05.2005 - 9 AZR 294/04 - a.a.O ).

    e) Anerkannt sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 10.05.2005 - 9 AZR 294/04 - a.a.O.; 12.12.2009 - 9 AZR 706/99 - a.a.O.; 15.09.2009 - 9 AZR 643/08 - a.a.O.) auch finanzielle Gründe im Rahmen der Entscheidung nach § 1 Abs. 2 TV-ATZ.

    Das Bundesarbeitsgericht hat weder in den Entscheidungen vom 12.12.2000 (9 AZR 706/99 - a.a.O) und vom 15.09.2009 (9 AZR 643/08 - a.a.O.) noch in den Entscheidungen vom 17.08.2010 (9 AZR 414/09; 9 AZR 401/09 - a.a.O.) gefordert, es müßten über die generellen Belastungen hinaus weitere wirtschaftliche Beschränkungen des Arbeitgebers eintreten.

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.07.2011 - 2 Sa 49/11  

    Altersteilzeitantrag - Ablehnung wegen fehlender Wiederbesetzungsmöglichkeit -

    Die Ablehnung eines Altersteilzeitantrages entspricht regelmäßig billigem Ermessen im Sinne des § 315 BGB, wenn der Arbeitgeber die fehlende Wiederbesetzungsmöglichkeit der frei werdenden Stelle im Rahmen einer Prognose nachvollziehbar darlegt (im Anschluss an BAG, Urteil vom 15.09.2009 - 9 AZR 643/08 - ).

    Der Arbeitnehmer hat vielmehr Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber bei der Entscheidung über seinen Antrag billiges Ermessen entsprechend § 315 Abs. 1 BGB wahrt (BAG, Urteil vom 15.09.2009 - 9 AZR 643/08 - NZA-RR 2010, 551; BAG, Urteil vom 14.10.2008 - 9 AZR 511/07 - ZTR 2009, 306).

    Maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber die Ermessensentscheidung zu treffen hat (BAG, Urteil vom 15.09.2009 - 9 AZR 643/08 - NZA-RR 2010, 551; BAG, Urteil vom 10.05.2005 - 9 AZR 294/04 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 20).

    Diese Vorschrift bezieht sich lediglich auf Arbeitnehmer i. S. v. § 2 Abs. 2 TV ATZ, also auf Arbeitnehmer ab Vollendung des 60. Lebensjahres (BAG, Urteil vom 15.09.2009 - 9 AZR 643/08 - NZA-RR 2010, 551; BAG, Urteil vom 12.12.2000 - 9 AZR 706/99 - NZA 2001, 1209).

    Der Arbeitnehmer, der trotz einer in sich nachvollziehbaren und damit plausiblen Begründung des Arbeitgebers weiter eine fehlerhafte Ermessensausübung rügt, muss das seinerseits näher konkretisieren (BAG, Urteil vom 15.09.2009 - 9 AZR 643/08 - NZA-RR 2010, 551; BAG, Urteil vom 26.06.2001 - 9 AZR 244/00 - NZA 2002, 44).

    Das beklagte Land hat - anders als in dem vom BAG am 15.09.2009 entschiedenen Rechtsstreit (- 9 AZR 643/08 - NZA-RR 2010, 551) - nicht nur vage Befürchtungen geäußert, sondern anhand konkreter Daten eine durchaus wahrscheinliche Entwicklung des Unterrichts- und Personalbedarfs dargestellt.

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