Rechtsprechung
   BAG, 05.02.1971 - 4 AZR 66/70   

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • AP TVG § 1 Auslegung Nr. 120



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)  

  • BAG, 20.05.1999 - 6 AZR 451/97  

    Tarifliche Überbrückungsbeihilfe und Einkommenssteuer

    Da die Tarifvertragsparteien in § 4 Nr. 4 Satz 2 TV SozSich den Begriff der Lohnsteuer und damit einen Begriff der Rechtsterminologie mit einer bestimmten vorgegebenen Bedeutung gewählt haben, ist, da sich aus dem Tarifvertrag nichts anderes ergibt, davon auszugehen, daß sie diesen Begriff in seiner allgemein gültigen Bedeutung wiedergegeben haben und angewendet wissen wollen (st. Rspr., vgl. BAG 5. Februar 1971 - 4 AZR 66/70 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 120; BAG 20. April 1988 - 4 AZR 646/87 - BAGE 58, 116, jeweils mwN).
  • BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 660/87  

    Auswirkungen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub auf die Zahlung von

    Nutzen Tarifvertragsparteien ohne weitere Erläuterung einen derartigen Rechtsbegriff, so kann davon ausgegangen werden, dass sie ihn im allgemeinen anerkannten Sinne verstanden wissen wollen (BAG Urteil vom 19. Juni 1963 - 4 AZR 125/62 - AP Nr. 116 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 4. November 1970 - 4 AZR 121/70 - AP Nr. 119 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 5. Februar 1971 - 4 AZR 66/70 - AP Nr. 120 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 18.01.1990 - 6 AZR 386/89  

    Beginn und Ende der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst

    Denn wenn die Tarifvertragsparteien ohne weitere Erläuterung einen in der Rechtssprache geläufigen Begriff nutzen, so muß davon ausgegangen werden, daß sie ihn im allgemein anerkannten Sinn verstanden wissen wollen (BAG Urteil vom 5. Februar 1971 - 4 AZR 66/70 - AP Nr. 120 zu § 1 TVG Auslegung; Senatsurteil vom 24. März 1988 - 6 AZR 525/84 - AP Nr. 10 zu § 47 BAT; Senatsurteil vom 10. Mai 1989 - 6 AZR 660/87 - NZA 1989, 759).
mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht