Rechtsprechung
   BAG, 23.08.1995 - 10 AZR 105/95   

Volltextveröffentlichungen (3)

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    Baugewerbliche Tätigkeiten - Betrieb des Glaserhandwerks

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Baugewerbliche Tätigkeiten - Betrieb des Glaserhandwerks

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BB 1995, 2587
  • AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 193
  • NZA-RR 1996, 257



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Wird zitiert von ... (49)  

  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 665/05  

    Spezialitätsgrundsatz im Nachwirkungszeitraum

    Für die Entscheidung des Rechtsstreits kommt es zunächst darauf an, ob im Klagezeitraum im Betrieb des Beklagten vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV erfasste Tätigkeiten verrichtet worden sind, wobei auf die arbeitszeitlich überwiegende Tätigkeit der Arbeitnehmer des Beklagten und nicht auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst, aber auch nicht auf handels- und gewerberechtliche Kriterien abzustellen ist (st. Rspr. vgl. zB BAG 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 193 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 79; 14. Januar 2004 - 10 AZR 182/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 263; 27. Oktober 2004 - 10 AZR 119/04 - 14. Dezember 2005 - 10 AZR 115/05 - 15. Februar 2006 - 10 AZR 270/05 - 2. August 2006 - 10 AZR 756/05 - 18. Oktober 2006 - 10 AZR 576/05 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Für diese hat das Bundesarbeitsgericht zu Abgrenzungszwecken mehrere Kriterien entwickelt, die in ständiger Rechtsprechung angewandt und weiterentwickelt worden sind (14. Oktober 1987 - 4 AZR 317/87 - BAGE 56, 214; 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 193 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 79; 22. Januar 1997 - 10 AZR 223/96 - BAGE 85, 81 mwN; 16. Mai 2001 - 10 AZR 438/00 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Dachdecker Nr. 7 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 106; 25. Juli 2001 - 10 AZR 483/00 - BAGE 98, 250, 256; 14. Dezember 2005 - 10 AZR 115/05 -).

  • BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 358/07  

    Baugewerbe - Montage von Gewächshäusern - Urproduktion

    Für die Frage, ob im Betrieb des Beklagten vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV erfasste Tätigkeiten verrichtet worden sind, ist auf die arbeitszeitlich überwiegende Tätigkeit der Arbeitnehmer des Beklagten und nicht auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst, aber auch nicht auf handels- und gewerberechtliche Kriterien abzustellen (st. Rspr., vgl. BAG 15. November 2006 - 10 AZR 698/05 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 289 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 132; 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 193 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 79).

    In solchen Fällen kommt es für eine Ausnahme aus dem betrieblichen Geltungsbereich darauf an, ob neben diesen Arbeiten in nicht unerheblichem Umfang (mindestens 20 % der betrieblichen Gesamtarbeitszeit) Arbeiten ausgeführt werden, die ausschließlich dem vom betrieblichen Geltungsbereich ausgenommen Gewerk zuzuordnen sind, die also für dieses Gewerk typisch sind, oder ob diese Arbeiten in nicht unerheblichem Umfang von gelernten Arbeitnehmern dieses Gewerkes ausgeführt werden oder eine entsprechende Aufsicht durch einen Fachmann, zB einen Meister dieses Gewerkes, besteht (BAG 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 -AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 193 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 79).

    Vielmehr verwendet er Glas als Baustoff, was auch zum Berufsbild des Trockenbaumonteurs gehört (BAG 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - aaO).

  • BAG, 18.10.2006 - 10 AZR 576/05  

    Spezialitätsgrundsatz im Geltungsbereich des AEntG

    Für die Entscheidung des Rechtsstreits kommt es zunächst darauf an, ob im Betrieb der Beklagten vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV erfasste Tätigkeiten verrichtet worden sind, wobei auf die arbeitszeitlich überwiegende Tätigkeit der Arbeitnehmer der Beklagten und nicht auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst, aber auch nicht auf handels- und gewerberechtliche Kriterien abzustellen ist (st. Rspr. vgl. BAG 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 193 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 79; 14. Januar 2004 - 10 AZR 182/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 263; 27. Oktober 2004 - 10 AZR 119/04 -, zu II 2 der Gründe; 8. März 2006 - 10 AZR 392/05 -, zu II 2 der Gründe).
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  • BAG, 16.05.2001 - 10 AZR 438/00  

    Abgrenzung: Baugewerbe - Dachdeckerhandwerk

    Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht davon ausgegangen, daß es für die Entscheidung des Rechtsstreits darauf ankommt, ob im Anspruchszeitraum im Betrieb der Beklagten vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV erfaßte Tätigkeiten verrichtet worden sind, wobei auf die arbeitszeitlich überwiegende Tätigkeit der Arbeitnehmer der Beklagten und nicht auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst, aber auch nicht auf handels- und gewerberechtliche Kriterien abzustellen ist (st. Rspr., vgl. zB BAG 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 193 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 79).

    Werden Arbeiten ausgeführt, die sowohl als baugewerbliche Leistungen iSd. § 1 Abs. 2 Abschn. I - V VTV als auch als solche eines der in § 1 Abs. 2 Abschn. VII VTV genannten Gewerke anzusehen sind, so kommt es für die Ausnahme aus dem betrieblichen Geltungsbereich des VTV darauf an, ob neben diesen "Sowohl-als-auch-Arbeiten" in nicht unerheblichem Umfang (mindestens 20 % der betrieblichen Gesamtarbeitszeit) Arbeiten durchgeführt werden, die ausschließlich dem vom betrieblichen Geltungsbereich ausgenommenen Gewerk zuzuordnen sind, die also für dieses Gewerk typisch sind, oder ob diese Arbeiten in nicht unerheblichem Umfang (ebenfalls 20 % der betrieblichen Gesamtarbeitszeit) von gelernten Arbeitnehmern dieses Gewerkes ausgeführt werden oder eine entsprechende Aufsicht durch einen Fachmann, zB Meister dieses Gewerkes besteht (BAG 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 193 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 79; 22. Januar 1997 aaO).

    Soweit der Senat im Urteil vom 23. August 1995 (- 10 AZR 105/95 - aaO) ausgeführt hat, daß ein Betrieb, der arbeitszeitlich überwiegend Anschlußverfugungs- und Glasversiegelungsarbeiten ausführt, nur dann als Betrieb des Glaserhandwerks vom betrieblichen Geltungsbereich des VTV ausgenommen sei, wenn in ihm die Arbeiten in nicht unerheblichem Umfange von gelernten Arbeitnehmern des Glaserhandwerks (Glasergesellen) ausgeführt oder von einem Fachmann des Glaserhandwerks (Glasermeister) beaufsichtigt werden, bedeutet dies keine Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung.

  • BAG, 11.12.1996 - 10 AZR 376/96  

    Geltungsbereich der Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes

    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz oder Verdienst bzw. auf handels- oder gewerberechtliche Kriterien kommt es dabei nicht an (BAG Urteil vom 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - AP Nr. 193 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, m.w.N.).

    In nicht unerheblichem Umfang werden solche Arbeiten nach der Rechtsprechung des Senats ausgeführt bzw. beaufsichtigt, wenn sie zu mindestens 20 % anfallen (BAG Urteil vom 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - AP Nr. 193 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 22. November 1995 - 10 AZR 981/94 -, n.v.; vom 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - AP Nr. 193 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; vom 19. Juli 1995 - 10 AZR 107/95 -, n.v.) sind solche "sowohl-als auch"-Tätigkeiten nicht geeignet, die Eigenschaft des Betriebes der GmbH & Co. als Betrieb des Maler- und Lackiererhandwerks, der vom Geltungsbereich des VTV ausgenommen ist, zu begründen.

  • BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 525/96  

    Einweisung und Überwachung der Arbeitnehmer von Nachunternehmen als

    Auf handels- oder gewerberechtliche Kriterien -, z.B. die Eintragung in das Handelsregister - kommt es dabei ebensowenig an, wie auf wirtschaftliche Gesichtspunkte, z.B. Umsatz oder Verdienst (BAG Urteil vom 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - AP Nr. 193 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, m.w.N.).
  • BAG, 25.07.2001 - 10 AZR 483/00  

    Treppenbauarbeiten als bauliche Leistung - Modellbauer

    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst oder auf handels- oder gewerberechtliche Kriterien kommt es nicht an (BAG 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 193 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 79), ebensowenig wie auf Meldungen gegenüber der Krankenkasse.

    Für die Ausnahme aus dem betrieblichen Geltungsbereich des VTV kommt es darauf an, ob neben diesen "Sowohl-als-auch"-Arbeiten in nicht unerheblichem Umfang (mindestens 20 % der betrieblichen Gesamtarbeitszeit) Arbeiten ausgeführt werden, die ausschließlich dem vom betrieblichen Geltungsbereich ausgenommenen Gewerk als typisch zuzuordnen sind, oder ob diese Arbeiten in nicht unerheblichem Umfang (ebenfalls 20 % der betrieblichen Gesamtarbeitszeit) von gelernten Arbeitnehmern dieses Gewerkes ausgeführt werden oder ob eine entsprechende Aufsicht durch einen Fachmann oder mehrere Fachleute dieses Gewerkes unmittelbar am Arbeitsplatz besteht (BAG 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 193 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 79).

  • BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 223/96  

    Baugewerbliche Tätigkeiten - Bautenschutzarbeiten - Betrieb des Maler- und

    Auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz oder Verdienst bzw. auf handels- oder gewerberechtliche Kriterien kommt es dabei nicht an (vgl. BAG Urteil vom 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - AP Nr. 193 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, m.w.N.).

    Werden Arbeiten ausgeführt, die sowohl als baugewerbliche Leistungen im Sinne des § 1 Abs. 2 Abschn. I bis III VTV als auch als solche eines der in § 1 Abs. 2 Abschn. VII VTV genannten Gewerke anzusehen sind, so kommt es für die Ausnahme aus dem betrieblichen Geltungsbereich des VTV darauf an, ob neben diesen "Sowohl-als-auch-Arbeiten" in nicht unerheblichem Umfange (mindestens 20 % der betrieblichen Gesamtarbeitszeit) Arbeiten durchgeführt werden, die ausschließlich dem vom betrieblichen Geltungsbereich ausgenommenen Gewerk zuzuordnen sind, die also für dieses Gewerk typisch sind oder ob diese Arbeiten in nicht unerheblichem Umfange von gelernten Arbeitnehmern dieses Gewerkes ausgeführt werden oder eine entsprechende Aufsicht durch einen Fachmann, z. B. Meister dieses Gewerkes, besteht (BAG Urteile vom 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - AP Nr. 193 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; vom 2ß. September 1995 - 10 AZR 609/94 - n.v.; vom 22. November 1995 - 10 AZR 981/94 -, m.w.N., n.v.; vom 11. Dezember 1996 - 10 AZR 376/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 169/04  

    Baugewerbe - Auskunftsklage

    Zu den sog. "sowohl-als-auch-Tätigkeiten" gehören Glasversiegelungsarbeiten sowohl zwischen Scheibe und Fenster- oder Türrahmen als auch die Fugungsarbeiten zwischen Fenster und Mauerwerk (BAG 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 193 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 79).
  • BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 73/09  

    Baugewerbe - Gewerbe "Installateur und Heizungsbauer

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist für die Frage der Teilnahme des Beklagten am Urlaubskassenverfahren maßgebend, ob in den Kalenderjahren des Anspruchszeitraums in seinem Betrieb oder in einer von ihm in Deutschland unterhaltenen selbständigen Betriebsabteilung iSv. § 1 Abs. 2 Abschn. VI Unterabs. 1 Satz 2 VTV/1986 und VTV/1999 arbeitszeitlich überwiegend Tätigkeiten ausgeführt wurden, die unter § 1 Abs. 2 Abschn. I bis V VTV/1986 und VTV/1999 fallen, wobei es auf wirtschaftliche Gesichtspunkte wie Umsatz und Verdienst oder auf handels- und gewerberechtliche Kriterien nicht ankommt (BAG 19. November 2008 - 10 AZR 864/07 - 3. Mai 2006 - 10 AZR 344/05 - AP AEntG § 1 Nr. 25 = EzA AEntG § 1 Nr. 10; 8. März 2006 - 10 AZR 392/05 - 28. Juli 2004 - 10 AZR 580/03 - BAGE 111, 302, 309; 14. Januar 2004 - 10 AZR 182/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 263; 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 193 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 79).

    Werden in einem Betrieb Arbeiten ausgeführt, die sowohl als gewerblich bauliche Leistungen iSv. § 1 Abs. 2 Abschn. II VTV/1986 und VTV/1999 als auch als solche eines der in § 1 Abs. 2 Abschn. VII aufgeführten Gewerke anzusehen sind, kommt es für die Zuordnung des Betriebs aber darauf an, ob neben diesen "Sowohl-als-auch-Tätigkeiten" in nicht unerheblichem Umfang (mindestens 20 % der betrieblichen Gesamtarbeitszeit) Arbeiten durchgeführt werden, die ausschließlich dem vom betrieblichen Geltungsbereich ausgenommenen Gewerk zuzuordnen und für dieses typisch sind (st. Rspr., vgl. BAG 20. April 2005 - 10 AZR 282/04 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Elektrohandwerk Nr. 3; 19. Juli 2000 - 10 AZR 918/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 232 = EzA Bauindustrie Nr. 98; 23. August 1995 - 10 AZR 105/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 193 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 79).

  • BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 321/05  

    Holztreppenbauarbeiten als bauliche Leistung

  • BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 302/06  

    Geltungsbereich des VTV und Einschränkung der AVE

  • BAG, 07.07.1999 - 10 AZR 582/98  

    Arbeit & Soziales - Geltungsbereich der Sozialkassentarifverträge d. Baugewerbes

  • BAG, 20.04.2005 - 10 AZR 282/04  

    Baugewerbe - Montage vorgefertigter Kabelträgersysteme

  • BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 995/06  

    Baugewerbe - Estrichaufrauarbeiten - Parkettleger

  • BAG, 27.10.2004 - 10 AZR 119/04  

    Verlegung von Natursteinböden - Steinmetzhandwerk

  • BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 756/05  

    Baugewerbe - Vermietung von Baumaschinen mit Bedienungspersonal

  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 637/05  

    Baugewerbe - chemische Bodenverfestigung

  • BAG, 02.07.2008 - 10 AZR 305/07  

    Baugewerbe - Fertiggaragen

  • BAG, 03.05.2006 - 10 AZR 344/05  

    Urlaubskassenverfahren für Arbeitgeber aus der Schweiz

  • BAG, 01.04.2009 - 10 AZR 593/08  

    Baugewerbe - Gleisbauarbeiten - Weichenmontage

  • BAG, 21.10.2009 - 10 AZR 90/09  

    Baugewerbe - Rohrleitungsbauarbeiten - Urproduktion

  • BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 392/05  

    Baugewerbe - Wasserbauarbeiten durch Taucher

  • BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 242/08  

    Baugewerbe - Isolierarbeiten - Abbruch

  • BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 115/05  

    Holztreppenbauarbeiten als bauliche Leistung

  • BAG, 21.01.2009 - 10 AZR 67/08  

    Baugewerbe - Bohrungen zur Erdwärmegewinnung - Verjährung

  • BAG, 28.09.2005 - 10 AZR 587/04  

    Baugewerbe - selbständige Betriebsabteilung

  • BAG, 01.08.2007 - 10 AZR 369/06  

    Malerhandwerk - Ausführung von Putzarbeiten

  • BAG, 20.09.1995 - 10 AZR 609/94  
  • BAG, 15.02.2006 - 10 AZR 270/05  

    Baugewerbe - Montage von Reinraumanlagen

  • BAG, 19.11.2008 - 10 AZR 864/07  

    Baugewerbe - selbständige Betriebsabteilung

  • BAG, 17.01.1996 - 10 AZR 138/95  

    Geltungsbereich der Tarifverträge über die Errichtung einer

  • BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 348/05  

    Bürgenhaftung - Erklärung des Bürgen mit Nichtwissen

  • BAG, 20.06.2007 - 10 AZR 312/06  

    Geltungsbereich des VTV und Einschränkung der AVE

  • LAG Hessen, 14.02.2000 - 16 Sa 1295/99  
  • LAG Hessen, 31.10.2005 - 16 Sa 654/05  

    Geltungsbereich der Bautarifverträge

  • BAG, 01.04.2009 - 10 AZR 594/08  

    Baugewerbe; Gleisbauarbeiten; Weichenmontage

  • BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 251/02  

    Sozialkassen im Baugewerbe - Steinflächenveredelung - Steinmetzhandwerk

  • LAG Hessen, 10.03.2008 - 16 Sa 1610/07  

    Tarifauslegung - Sozialkasse - Glaserhandwerk - Baugewerbe

  • BAG, 22.11.1995 - 10 AZR 500/95  
  • LAG Hessen, 26.02.2008 - 15 Sa 724/03  

    Bauarbeitsrecht - Was sind Wasserbauarbeiten?

  • LAG Hessen, 20.03.2000 - 16 Sa 591/99  

    Sozialkassenverfahren: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit polnischen

  • LAG Hessen, 31.07.2006 - 16 Sa 1889/05  

    Betrieblicher Geltungsbereich der Bautarifverträge - Fenstereinbau - Türeinbau

  • LAG Hessen, 12.01.1996 - 15 Sa 385/93  

    Tarifgeltung: betrieblicher Geltungsbereich der Bautarifverträge

  • LAG Hessen, 08.05.2006 - 16 Sa 1644/05  

    Betrieblicher Geltungsbereich des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im

  • BAG, 22.11.1995 - 10 AZR 981/94  
  • LAG Hessen, 10.12.2002 - 15 Sa 252/02  

    MTV 1991 für das holz- und kunststoffverarbeitende Handwerk im nordwestdeutschen

  • LAG Hessen, 16.09.2003 - 15 Sa 309/03  

    Geltungsbereich VTV-Bau, Tarifpluralität; MTV für das holz- und

  • LAG Berlin, 07.10.1998 - 6 Sa 59/98  
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