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   BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 65/11   

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https://dejure.org/2012,51158
BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 65/11 (https://dejure.org/2012,51158)
BAG, Entscheidung vom 12.12.2012 - 4 AZR 65/11 (https://dejure.org/2012,51158)
BAG, Entscheidung vom 12. Dezember 2012 - 4 AZR 65/11 (https://dejure.org/2012,51158)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel - Ergänzende Vertragsauslegung

  • openjur.de

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel; Ergänzende Vertragsauslegung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel - Ergänzende Vertragsauslegung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 613a Abs 1 BGB, TVöD BT-K, TVÜ-VKA, § 234 UmwG 1995, BAT
    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel - Ergänzende Vertragsauslegung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • Betriebs-Berater

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel - Ergänzende Vertragsauslegung

  • rewis.io

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel - Ergänzende Vertragsauslegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; BGB § 157; BGB § 242
    Vertragsauslegung - Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel; Ergänzende Vertragsauslegung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grundsätze für die Anwendung arbeitsvertraglicher Verweisungsklauseln ? Ergänzende Vertragsauslegung bei nachträglich entstandener Vertragslücke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel auf den BAT/VKA

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel - Ergänzende Vertragsauslegung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 1304
  • BB 2013, 1716
  • DB 2013, 2392
  • AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 121
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 888/08

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 65/11
    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 12 mwN; zuletzt: 5. September 2012 - 4 AZR 749/10 - Rn. 14) .

    Die Bezugnahme in einem Arbeitsvertrag auf einen Tarifvertrag oder einen Teil davon ist deshalb beim Fehlen anderer eindeutiger Hinweise, die für eine statische Bezugnahme sprechen, in der Regel dynamisch zu verstehen (BAG 13. November 2002 - 4 AZR 351/01 - BAGE 103, 338; 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 14; 10. November 2010 - 5 AZR 633/09 - Rn. 13; 23. März 2011 - 10 AZR 831/09 - Rn. 16) .

    (1) Im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung tritt an die Stelle der lückenhaften Klausel diejenige Gestaltung, die die Parteien bei einer angemessenen Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Geschäftsbedingung bekannt gewesen wäre (etwa BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 22; 25. April 2007 - 5 AZR 627/06 - Rn. 26, BAGE 122, 182; BGH 4. Juli 2002 - VII ZR 502/99 - zu B II 2 b aa der Gründe, BGHZ 151, 229; 13. November 1997 - IX ZR 289/96 - zu II 2 a der Gründe, BGHZ 137, 153) .

    Mit dem Nachvollziehen der Tarifsukzession auf arbeitsvertraglicher Ebene werden die Parteien nicht anders gestellt, als sie stünden, wenn die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes den BAT reformiert und ihm einen neuen Inhalt gegeben hätten (BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 35, BAGE 134, 283; 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 24) .

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 65/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats hat ein Arbeitnehmer ein berechtigtes Interesse an der Feststellung, dass ein bestimmter Tarifvertrag auf sein Arbeitsverhältnis anzuwenden ist (vgl. hierzu ausführlich BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08  - Rn. 11 mwN, BAGE 134, 283) .

    Deshalb ist im Zweifel davon auszugehen, dass die Arbeitsvertragsparteien in einem solchen Fall den Bereich des öffentlichen Tarifrechts in Bezug nehmen wollten, dem sie unterliegen würden, wenn die ausgeübten Tätigkeiten innerhalb des öffentlichen Dienstes organisiert worden wären (so bereits für die Bestimmung des Tarifvertrages im Wege einer ergänzenden Auslegung BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 39, BAGE 134, 283) .

    Mit dem Nachvollziehen der Tarifsukzession auf arbeitsvertraglicher Ebene werden die Parteien nicht anders gestellt, als sie stünden, wenn die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes den BAT reformiert und ihm einen neuen Inhalt gegeben hätten (BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 35, BAGE 134, 283; 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 24) .

  • BAG, 07.11.2001 - 4 AZR 724/00

    Vergütungsautomatik bei Veränderung tatsächlicher Umstände

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 65/11
    Der Berechtigte muss vielmehr unter Umständen untätig geblieben sein, die den Eindruck erweckten, dass er sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, so dass der Verpflichtete sich darauf einstellen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (Umstandsmoment) (st. Rspr., s. nur BAG 7. November 2001 - 4 AZR 724/00 - zu I 3 a der Gründe, BAGE 99, 295) .
  • BAG, 10.12.2008 - 4 AZR 802/07

    Auslegung einer Verweisungsklausel - AVR Diakonie - Vertragskontrolle

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 65/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts müsse ein Arbeitnehmer, der einen Arbeitsvertrag mit einer Einrichtung eines Diakonischen Werks schließt, davon ausgehen, dass sein Arbeitgeber das spezifisch kirchliche Vertragsrecht in seiner jeweiligen Fassung zum Gegenstand des Arbeitsverhältnisses machen wolle und dazu auch kirchenrechtlich verpflichtet sei (unter Hinweis auf BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 847/07 - BAGE 135, 163 und 10. Dezember 2008 - 4 AZR 802/07 -) .
  • BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 847/07

    Inhaltskontrolle kirchlicher Arbeitsvertragsregelungen

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 65/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts müsse ein Arbeitnehmer, der einen Arbeitsvertrag mit einer Einrichtung eines Diakonischen Werks schließt, davon ausgehen, dass sein Arbeitgeber das spezifisch kirchliche Vertragsrecht in seiner jeweiligen Fassung zum Gegenstand des Arbeitsverhältnisses machen wolle und dazu auch kirchenrechtlich verpflichtet sei (unter Hinweis auf BAG 22. Juli 2010 - 6 AZR 847/07 - BAGE 135, 163 und 10. Dezember 2008 - 4 AZR 802/07 -) .
  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 392/10

    Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 65/11
    Dies gilt auch bei einer ergänzenden Vertragsauslegung (BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 19) .
  • ArbG Duisburg, 14.04.2010 - 2 Ca 2773/09

    Arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel; Ersetzender Tarivertrag; TVöd-VKA und

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 65/11
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 14. April 2010 - 2 Ca 2773/09 - abgeändert:.
  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 581/99

    Bezugnahme auf Tarifvertrag und Branchenwechsel

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 65/11
    Die Auslegung durch das Landesarbeitsgericht kann vom Revisionsgericht ohne Einschränkung überprüft werden (st. Rspr., vgl. nur BAG 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - zu I 1 b der Gründe mwN, BAGE 95, 296) .
  • BAG, 13.11.2002 - 4 AZR 351/01

    Vertragsauslegung

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 65/11
    Die Bezugnahme in einem Arbeitsvertrag auf einen Tarifvertrag oder einen Teil davon ist deshalb beim Fehlen anderer eindeutiger Hinweise, die für eine statische Bezugnahme sprechen, in der Regel dynamisch zu verstehen (BAG 13. November 2002 - 4 AZR 351/01 - BAGE 103, 338; 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 14; 10. November 2010 - 5 AZR 633/09 - Rn. 13; 23. März 2011 - 10 AZR 831/09 - Rn. 16) .
  • BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 41/05

    Urlaubsgeld - Bezugnahmeklausel - Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 4 AZR 65/11
    (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei fehlender Angabe einer konkret nach Datum festgelegten Fassung des in Bezug genommenen Tarifvertrages regelmäßig anzunehmen, der Tarifvertrag solle in seiner jeweiligen Fassung Anwendung finden (zB BAG 17. Januar 2006 - 9 AZR 41/05 - Rn. 30, BAGE 116, 366) .
  • BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 272/05

    Auslegung einer Tarifvereinbarung

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

  • BAG, 25.04.2007 - 5 AZR 627/06

    Freiwilligkeitsvorbehalt beim Entgelt

  • BAG, 10.06.2009 - 4 AZR 194/08

    Auslegung einer Verweisungsklausel auf die Vergütungsordnung des BAT

  • BAG, 10.11.2010 - 5 AZR 633/09

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

  • BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 831/09

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf den BAT und Tarifsukzession - ergänzende

  • BAG, 20.04.2012 - 9 AZR 504/10

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - statische oder dynamische

  • BAG, 05.09.2012 - 4 AZR 749/10

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel

  • BGH, 07.03.1989 - KZR 15/87

    Kündigung eines Vertrages ohne sachlichen Grund

  • BGH, 06.07.1989 - III ZR 35/88

    Ansprüche des Landes wegen des Anschlusses eines aufgrund eines

  • BGH, 20.09.1993 - II ZR 104/92

    Anpassung einer gesellschaftsvertraglichen Abfindungsklausel

  • BGH, 13.11.1997 - IX ZR 289/96

    Rechtsfolgen der Erstreckung einer Bürgschaft auf einen betragsmäßig nicht

  • BGH, 04.07.2002 - VII ZR 502/99

    Formularmäßige Verpflichtung des Auftragnehmers in einem Bauvertrag zur Stellung

  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

  • LAG Düsseldorf, 05.01.2011 - 7 Sa 1006/10

    Statische Bezugnahmeklausel bei Tarifsukzession im öffentlichen Dienst

  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 424/17

    Umfang der gesetzlichen Vergütungspflicht - Fahrt zur auswärtigen Arbeitsstelle -

    Die Bezugnahme ist dynamisch zu verstehen, denn Hinweise, die für eine statische Bezugnahme sprechen würden, fehlen (vgl. BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 65/11 - Rn. 25; 23. März 2011 - 10 AZR 831/09 - Rn. 16) .
  • BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 273/18

    Ausschlussklausel - "Altvertrag" - ergänzende Vertragsauslegung

    In diesem Fall tritt im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung an die Stelle der lückenhaften Klausel diejenige Gestaltung, die die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unvollständigkeit ihrer Regelung bekannt gewesen wäre (BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 65/11 - Rn. 33; 18. Mai 2011 - 5 AZR 213/09 - Rn. 18) .

    Soweit irgend möglich, sind danach Lücken im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung in einer Weise auszufüllen, dass die Grundzüge des konkreten Vertrags "zu Ende gedacht" werden (BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 49, BAGE 158, 154; 21. August 2013 - 5 AZR 581/11 - Rn. 42; 12. Dezember 2012 - 4 AZR 65/11 - Rn. 33 mwN) .

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung und Bewertung des mutmaßlichen Parteiwillens und der Interessenlage ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses, denn die ergänzende Vertragsauslegung schließt eine anfängliche Regelungslücke rückwirkend (BAG 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 49, BAGE 158, 154; 21. August 2013 - 5 AZR 581/11 - Rn. 42; 12. Dezember 2012 - 4 AZR 65/11 - Rn. 33 mwN) .

  • BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 308/17

    Vereinbarung eines Entgelts unterhalb des Vergütungsniveaus kirchlicher

    (2) Zu Gunsten der Klägerin kann unterstellt werden, dass die in Ziff. 4 des Arbeitsvertrags vom 23. Januar 2014 getroffene Vergütungsabrede für sich genommen als dynamische Verweisung auf die Entgeltgruppe 3 AVR-DD zu verstehen ist und die von der Arbeitsrechtlichen Kommission beschlossenen Entgeltsteigerungen daher Teil der geschuldeten Vergütung gewesen wären (zum regelmäßigen Verständnis einer Bezugnahme als dynamische Verweisung vgl. BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 65/11 - Rn. 25; Schaub ArbR-HdB/Treber 17. Aufl. § 206 Rn. 31) .
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