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   BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05   

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BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05 (https://dejure.org/2007,25)
BAG, Entscheidung vom 18.04.2007 - 4 AZR 652/05 (https://dejure.org/2007,25)
BAG, Entscheidung vom 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 (https://dejure.org/2007,25)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

  • openjur.de

    Bezugnahmeklausel; Auslegung; Vertrauensschutz

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einzelvertraglich vereinbarte dynamische Bezugnahme auf einen bestimmten Tarifvertrag als konstitutive Verweisungsklausel; Auslegung von vor dem 1. Januar 2002 vereinbarten Verweisungsklauseln wie eine "Gleichstellungsabrede" aus Gründen des Vertrauensschutzes; Auslegung ...

  • hensche.de

    Gleichstellungsabrede, Tarifvertrag

  • Judicialis

    GG Art. 20 Abs. 3; ; BGB § 133; ; BGB § 157

  • RA Kotz

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

  • hensche.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 § 157; GG Art. 20 Abs. 3
    Auslegung einer Verweisungsklausel; Vertrauensschutz bei Rechtsprechungsänderung - Arbeitsvertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags; "unbedingte zeitdynamische Verweisung"; Rückwirkung einer Rechtsprechungsänderung; Vertrauensschutz

  • rechtsportal.de

    BGB § 133 § 157 ; GG Art. 20 Abs. 3
    Auslegung einer Verweisungsklausel; Vertrauensschutz bei Rechtsprechungsänderung - Arbeitsvertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags; "unbedingte zeitdynamische Verweisung"; Rückwirkung einer Rechtsprechungsänderung; Vertrauensschutz

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Inbezugnahme eines Tarifvertrags ? Unbedingte zeitdynamische Verweisung, wenn Tarifgebundenheit vom Arbeitgeber nicht erkennbar zur auflösenden Bedingung gemacht ? Bei Bezugnahme nach 1. 1. 2002 auch dann kein Vertrauensschutz, wenn ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vertragliche Bezugnahme auf einen Tarifvertrag in der jeweils geltenden Fassung

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Gleichstellungsabrede: BAG ändert seine Rechtsprechung zur vertraglichen Bezugnahme auf einen Tarifvertrag

  • hensche.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Top 10 der arbeitsgerichtlichen Entscheidungen 2007

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Vertragliche Bezugnahme auf einen Tarifvertrag in der jeweils geltenden Fassung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG nimmt Gleichstellungsabrede nur bei hinreichenden Anhaltspunkten an - Vertragliche Bezugnahme auf einen Tarifvertrag in der jeweils geltenden Fassung

  • 123recht.net (Pressemeldung, 19.4.2007)

    Tariflohn trotz Verbandsaustritts des Arbeitgebers

Besprechungen u.ä. (2)

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)
  • arbrb.de PDF, S. 12 (Entscheidungsbesprechung)

    Art. 20 Abs. 3 GG; §§ 133, 157 BGB
    Auslegung von Bezugnahmeklauseln

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 122, 74
  • NJW 2008, 102
  • NZA 2007, 965
  • NZI 2007, 390
  • BB 2007, 2125
  • DB 2007, 1982
  • AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 53
 
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Wird zitiert von ... (415)Neu Zitiert selbst (28)

  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

    Auszug aus BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05
    Der Arbeitsvertrag sei nach Inkrafttreten der Schuldrechtsreform am 1. Januar 2002 abgeschlossen worden, so dass der Vertrauensschutz für den Arbeitgeber entsprechend der vom Senat im Urteil vom 14. Dezember 2005 (- 4 AZR 536/04 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 39 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 32) geäußerten Auffassung nicht zur Geltung komme.

    bb) In dem Urteil vom 14. Dezember 2005 (- 4 AZR 536/04 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 39 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 32) hat der Senat angekündigt, diese Rechtsprechung dahingehend zu ändern, dass sich die Auslegung von Verweisungsklauseln in Arbeitsverträgen, die nach dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform zum 1. Januar 2002 abgeschlossen worden sind, in erster Linie am Wortlaut der Verweisungsklausel zu orientieren hat.

    (1) Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 14. Dezember 2005 (- 4 AZR 536/04 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 39 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 32) die Änderung der Rechtsprechung zur Auslegung einer solchen Verweisungsklausel auf diejenigen Arbeitsverträge beschränkt, die nach dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform am 1. Januar 2002 abgeschlossen worden sind.

    (2) Diese Überlegungen zum (begrenzten) Vertrauensschutz haben Zustimmung (zB Sittard/Ulbrich ZTR 2006, 458, 461; Seel MDR 2006, 491, 494; diff. Reinecke BB 2006, 2637, 2640 f.; Stein AuR 2006, 366, 368), aber auch Ablehnung (zB Simon/Kock/Halbsguth BB 2006, 2354, 2355 f.; Bayreuther DB 2007, 166, 168; Meinel/Herms DB 2006, 1429, 1431 f.; Weller EWiR 2006, 389, 390; Giesen NZA 2006, 625, 628 f.; von Vogel/Oelkers NJW-Spezial 2006, 369, 370; Zerres NJW 2006, 3533, 3535 f.; Löwisch/Feldmann Anm. zu EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 32; Kort Anm. zu AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 39; Marschner Anm. zu EzBAT BAT § 1 Betriebsübergang Nr. 7; Ziemann jurisPR-ArbR 29/2006) erfahren.

    (3) Der Senat hat die Kritik an seiner Ankündigung hinsichtlich des Stichtags einer Prüfung unterzogen und hält an der im Urteil vom 14. Dezember 2005 (- 4 AZR 536/04 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 39 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 32) geäußerten Absicht fest.

    Wie dargelegt, stützt sie sich hauptsächlich auf eine auch in der Kritik der weit überwiegenden Auffassung der Literatur (vgl. die Nachweise bei Senat 14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 - Rn. 17 f., AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 39 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 32) immer wieder angemahnte "Rückbesinnung" auf allgemeine Grundsätze der Vertragsauslegung, indem sie in erster Linie den Wortlaut der abgegebenen Willenserklärungen heranzieht und begleitenden Umständen, die nicht erkennbar in den Erklärungsinhalt eingegangen sind, keine vom Wortlaut abweichende oder diesem sogar widersprechende Bedeutung zumisst, auch wenn es hierfür in der Arbeitsrechtspraxis ein nachvollziehbares Bedürfnis gegeben haben mag.

    (cc) Dass insoweit überhaupt Vertrauensschutz gewährt und damit den betroffenen Arbeitnehmern ein nicht durch ihr Verhalten gerechtfertigter Nachteil auferlegt wird, ist, wie der Senat im Urteil vom 14. Dezember 2005 (- 4 AZR 536/04 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 39 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 32) ausgeführt hat, durch seine jahrelange Rechtsprechung gerechtfertigt.

    Angesichts der Dispositionen, die die Arbeitgeber insoweit im Vertrauen auf den Bestand der immer wieder bestätigten Rechtsprechung bei unveränderter Rechtslage getroffen haben, wäre ein derartig tiefgreifender Einschnitt auch unter Beachtung der entgegenstehenden berechtigten Interessen der Arbeitnehmer nicht gerechtfertigt und würde überdies zu einer großen Verunsicherung in den Betrieben führen (Senat 14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 - aaO).

    Die in der bisherigen Rechtsprechung des Senats aufgestellte Auslegungsregel ist vielfacher Kritik in der Literatur unterzogen worden; teilweise hat die Instanzrechtsprechung die Gefolgschaft versagt (vgl. jeweils die Nachweise im Senatsurteil vom 14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 - Rn. 17, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 39 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 32), so dass zB im Zuständigkeitsbereich der abweichenden Landesarbeitsgerichte die Arbeitgeber jedenfalls insoweit nicht mit einer zustimmenden Judikatur rechnen konnten.

  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 343/05

    Anzeigepflicht bei einer Massenentlassung

    Auszug aus BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05
    Wenn die höchstrichterliche Rechtsprechung sich unter einer gegebenen Rechtslage ändert, ist die neue Rechtsprechung deshalb grundsätzlich auch auf Fallkonstellationen anzuwenden, in denen die für die Beurteilung des Rechtsstreits maßgeblichen Tatsachen zu einer Zeit gesetzt worden sind, in der die Änderung der Rechtsprechung noch nicht stattgefunden hat und auch noch nicht angekündigt war (BAG 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - Rn. 34, AP KSchG 1969 § 17 Nr. 21 = EzA KSchG § 17 Nr. 16; Griebeling RdA 1992, 373, 375 f.).

    (cc) Die Einschränkung einer Rückwirkung der Rechtsprechungsänderung ist jedoch geboten, wenn und soweit die von der Rückwirkung nachteilig betroffene Partei auf die Weiterführung der bisherigen Rechtsprechung vertrauen durfte und die Anwendung der geänderten Auffassung wegen ihrer Rechtsfolgen im Streitfall oder der Wirkung auf andere vergleichbar gelagerte Rechtsbeziehungen auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Prozessgegners eine unzumutbare Härte bedeuten würde (so auch BAG 18. Januar 2001 - 2 AZR 616/99 - AP LPVG Niedersachsen § 28 Nr. 1 = EzA BGB § 626 Krankheit Nr. 4; 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 21 = EzA KSchG § 17 Nr. 16; 13. Juli 2006 - 6 AZR 198/06 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 22 = EzA KSchG § 17 Nr. 17; zust. Höpfner RdA 2006, 156, 164 f.).

    (dd) Es ist ferner zu berücksichtigen, dass der Senat nicht die Wirksamkeit einer gestaltenden einseitigen Rechtshandlung des Arbeitgebers beurteilen muss und bei der Würdigung eines möglichen Vertrauensschutzes in die vergangene Rechtsprechung den gesetzgeberischen Schutzzweck der Norm heranziehen kann, deren Auslegung über die Wirksamkeit der gestaltenden Handlung entscheidet (wie bei § 17 KSchG, vgl. dazu BAG 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 21 = EzA KSchG § 17 Nr. 16; bei § 28 PersVG Niedersachsen, vgl. dazu BAG 18. Januar 2001 - 2 AZR 616/99 - AP LPVG Niedersachsen § 28 Nr. 1 = EzA BGB § 626 Krankheit Nr. 4).

    Da es bei der hier streitigen Konstellation um eine inhaltlich häufig verwandte Vertragsklausel geht, die in der Rechtsprechung und Literatur als "kleine dynamische Verweisungsklausel" typisiert ist, hat auch die Interessenabwägung typisiert stattzufinden (so im Ergebnis auch BAG 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 21 = EzA KSchG § 17 Nr. 16).

    Gleichwohl war für die beteiligten Kreise - und in Besonderheit für die von ihrem Verband sachkundig beratenen Arbeitgeber, die allein von der Rechtsprechungsänderung betroffen sind - erkennbar, dass die bisherige Sicht des Senats einer nicht unbeachtlichen Kritik unterlag und von daher nicht als unbestritten gelten konnte (im Gegensatz etwa zur Rechtsprechung des Zweiten Senats zu § 17 KSchG vor dem anderslautenden Urteil des EuGH vom 27. Januar 2005 - C-188/03 - "Junk" EuGHE I 2005, 885; vgl. dazu BAG 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 21 = EzA KSchG Nr. 16).

  • BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 544/00

    Bezugnahmeklausel bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05
    Dabei ist vom Wortlaut auszugehen, aber zur Ermittlung des wirklichen Willens der Parteien sind auch die außerhalb der Vereinbarung liegenden Umstände einzubeziehen, soweit sie einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (Senat 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - BAGE 99, 120, 123 f.).

    Der Gleichstellungszweck der Klausel konnte gegenüber den nicht tarifgebundenen Arbeitnehmern nur dann erfüllt werden, wenn auch für diese die Normen des im Vertrag in Bezug genommenen Tarifvertrages nur statisch weitergalten (vgl. nur Senat 1. Dezember 2004 - 4 AZR 50/04 - BAGE 113, 40, 42 f.; 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - BAGE 103, 9, 14; 21. August 2002 - 4 AZR 263/01 - BAGE 102, 275, 278 ff.; 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - BAGE 99, 120, 125; 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - BAGE 95, 296, 299 ff., jeweils mwN).

    Es besteht deshalb auch keine Obliegenheit des Arbeitnehmers, die Reichweite seiner eigenen Willenserklärung durch eine Nachfrage beim Arbeitgeber hinsichtlich dessen Tarifgebundenheit zu ermitteln (so noch Senat 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - BAGE 99, 120, 128).

  • BAG, 13.07.2006 - 6 AZR 198/06

    Kündigung vor Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05
    Urteile oberster Bundesgerichte ändern die Rechtslage nicht, sondern stellen diese lediglich auf Grund eines - prinzipiell irrtumsanfälligen - Erkenntnisprozesses fest (BVerfG 28. September 1992 - 1 BvR 496/87 - AP GG Art. 20 Nr. 15 mwN; BAG 13. Juli 2006 - 6 AZR 198/06 -AP KSchG 1969 § 17 Nr. 22 = EzA KSchG § 17 Nr. 17).

    (cc) Die Einschränkung einer Rückwirkung der Rechtsprechungsänderung ist jedoch geboten, wenn und soweit die von der Rückwirkung nachteilig betroffene Partei auf die Weiterführung der bisherigen Rechtsprechung vertrauen durfte und die Anwendung der geänderten Auffassung wegen ihrer Rechtsfolgen im Streitfall oder der Wirkung auf andere vergleichbar gelagerte Rechtsbeziehungen auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Prozessgegners eine unzumutbare Härte bedeuten würde (so auch BAG 18. Januar 2001 - 2 AZR 616/99 - AP LPVG Niedersachsen § 28 Nr. 1 = EzA BGB § 626 Krankheit Nr. 4; 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 21 = EzA KSchG § 17 Nr. 16; 13. Juli 2006 - 6 AZR 198/06 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 22 = EzA KSchG § 17 Nr. 17; zust. Höpfner RdA 2006, 156, 164 f.).

  • BGH, 29.02.1996 - IX ZR 153/95

    Wirksamkeit eines durch Blankounterschrift erteilten Bürgschaftsversprechens;

    Auszug aus BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05
    Bei der somit zu treffenden Abwägung ist zu beachten, dass die materielle Gerechtigkeit einen dem Grundsatz der Rechtssicherheit mindestens ebenbürtigen Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips verkörpert (BGH 29. Februar 1996 - IX ZR 153/95 - Rn. 26, BGHZ 132, 119 mwN).

    Einer Partei ist nur dann zuzumuten, ein ihr ungünstiges Urteil hinzunehmen, obwohl sie nach gegenwärtiger höchstrichterlicher Erkenntnis das Recht auf ihrer Seite hat, wenn die daraus für den Gegner erwachsenden Folgen unter dem Gesichtspunkt des Vertrauens auf die Fortdauer der bisherigen Rechtsprechung zu unbilligen, ihm nicht zumutbaren Härten führen würden (BGH 29. Februar 1996 - IX ZR 153/95 - Rn. 27, aaO).

  • BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 616/99

    Personalvertretung; Gruppenangelegenheiten; krankheitsbedingte außerordentliche

    Auszug aus BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05
    (cc) Die Einschränkung einer Rückwirkung der Rechtsprechungsänderung ist jedoch geboten, wenn und soweit die von der Rückwirkung nachteilig betroffene Partei auf die Weiterführung der bisherigen Rechtsprechung vertrauen durfte und die Anwendung der geänderten Auffassung wegen ihrer Rechtsfolgen im Streitfall oder der Wirkung auf andere vergleichbar gelagerte Rechtsbeziehungen auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Prozessgegners eine unzumutbare Härte bedeuten würde (so auch BAG 18. Januar 2001 - 2 AZR 616/99 - AP LPVG Niedersachsen § 28 Nr. 1 = EzA BGB § 626 Krankheit Nr. 4; 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 21 = EzA KSchG § 17 Nr. 16; 13. Juli 2006 - 6 AZR 198/06 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 22 = EzA KSchG § 17 Nr. 17; zust. Höpfner RdA 2006, 156, 164 f.).

    (dd) Es ist ferner zu berücksichtigen, dass der Senat nicht die Wirksamkeit einer gestaltenden einseitigen Rechtshandlung des Arbeitgebers beurteilen muss und bei der Würdigung eines möglichen Vertrauensschutzes in die vergangene Rechtsprechung den gesetzgeberischen Schutzzweck der Norm heranziehen kann, deren Auslegung über die Wirksamkeit der gestaltenden Handlung entscheidet (wie bei § 17 KSchG, vgl. dazu BAG 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 21 = EzA KSchG § 17 Nr. 16; bei § 28 PersVG Niedersachsen, vgl. dazu BAG 18. Januar 2001 - 2 AZR 616/99 - AP LPVG Niedersachsen § 28 Nr. 1 = EzA BGB § 626 Krankheit Nr. 4).

  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

    Auszug aus BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05
    Durch das Abweichen von einer früher vertretenen Ansicht verstößt der Richter nicht gegen Art. 20 Abs. 3 GG (BVerfG 26. Juni 1991 - 1 BvR 779/85 - Rn. 42, BVerfGE 84, 212).

    Diese Faktoren sind bereits prinzipiell geeignet, das Ausmaß des Vertrauens in die Aufrechterhaltung der Rechtsprechung zu verringern (BVerfG 26. Juni 1991 - 1 BvR 779/85 - Rn. 43, BVerfGE 84, 212; BAG 26. April 2006 - 7 AZR 500/04 - AP TzBfG § 14 Nr. 23 = EzA TzBfG § 14 Nr. 28, sogar für die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes; Rieble Anm. zu EzA GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 98).

  • BAG, 01.12.2004 - 4 AZR 50/04

    Gleichstellungsabrede - Merkmale

    Auszug aus BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05
    Der Gleichstellungszweck der Klausel konnte gegenüber den nicht tarifgebundenen Arbeitnehmern nur dann erfüllt werden, wenn auch für diese die Normen des im Vertrag in Bezug genommenen Tarifvertrages nur statisch weitergalten (vgl. nur Senat 1. Dezember 2004 - 4 AZR 50/04 - BAGE 113, 40, 42 f.; 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - BAGE 103, 9, 14; 21. August 2002 - 4 AZR 263/01 - BAGE 102, 275, 278 ff.; 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - BAGE 99, 120, 125; 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - BAGE 95, 296, 299 ff., jeweils mwN).

    Denn hier kann der nach der bisherigen Rechtsprechung vorausgesetzte Gleichstellungszweck nicht eingreifen (vgl. nur Senat 1. Dezember 2004 - 4 AZR 50/04 - BAGE 113, 40, 42 f. mwN).

  • BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 272/05

    Auslegung einer Tarifvereinbarung

    Auszug aus BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05
    Die Klägerin war nicht gehindert, insoweit in der Berufungsinstanz von einem Zahlungsantrag auf einen Feststellungsantrag überzugehen, da dieser zukunftsoffen den Zeitraum ab dem 1. Januar 2004 umfasst und ohnehin mangels Fälligkeit für die Zukunft nicht als Leistungsantrag hätte gestellt werden können (vgl. dazu Senat 7. Juni 2006 - 4 AZR 272/05 - AP TVG § 1 Nr. 37 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 43).

    Aus diesem Grund bedarf es auch keines Eingehens auf die von der Klägerin in den Vorinstanzen vertretene Auffassung, die Anwendung des VTV 35 ergebe sich aus der im DRK-TV angelegten "Tarifautomatik" der Implementierung der Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst in das DRK-Tarifwerk ohne jeden weiteren Übertragungsakt (vgl. dagegen schon Senat 7. Juni 2006 - 4 AZR 272/05 - AP TVG § 1 Nr. 37 = EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 43).

  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 581/99

    Bezugnahme auf Tarifvertrag und Branchenwechsel

    Auszug aus BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05
    Die Auslegung eines Formulararbeitsvertrages wie des streitgegenständlichen durch das Landesarbeitsgericht kann vom Revisionsgericht ohne Einschränkung überprüft werden (st. Rspr., vgl. nur Senat 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - BAGE 95, 296, 299 mwN).

    Der Gleichstellungszweck der Klausel konnte gegenüber den nicht tarifgebundenen Arbeitnehmern nur dann erfüllt werden, wenn auch für diese die Normen des im Vertrag in Bezug genommenen Tarifvertrages nur statisch weitergalten (vgl. nur Senat 1. Dezember 2004 - 4 AZR 50/04 - BAGE 113, 40, 42 f.; 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - BAGE 103, 9, 14; 21. August 2002 - 4 AZR 263/01 - BAGE 102, 275, 278 ff.; 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - BAGE 99, 120, 125; 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - BAGE 95, 296, 299 ff., jeweils mwN).

  • LAG Niedersachsen, 28.07.2005 - 7 Sa 1867/04

    Arbeitsrechtliche Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Rückgängigmachung einer

  • OLG Köln, 04.12.1992 - 6 U 32/92

    Telefonwerbung

  • BGH, 17.02.1993 - XII ZR 232/91

    Abgrenzung ehebedingter Zuwendungen von einer Schenkung

  • BVerfG, 28.09.1992 - 1 BvR 496/87

    Verfassungsrechliche Prüfung des Ausschlusses teilzeitbeschäftigter

  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 751/06

    Verweisung auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede - Betriebliche Übung

  • BVerfG, 16.03.2006 - 1 BvR 1311/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Rentenberechnung unter verminderter

  • EuGH, 27.01.2005 - C-188/03

    Junk - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der

  • BGH, 02.12.1976 - VII ZR 88/75

    Verjährung des Honoraranspruches des Architekten

  • BGH, 18.01.1996 - IX ZR 69/95

    Formularmäßige Ausdehnung der Bürgschaft auf alle bestehenden und künftigen

  • BVerfG, 03.07.2000 - 1 BvR 945/00

    Keine Verletzung der negativen Koalitionsfreiheit durch die Nachwirkungsanordnung

  • OVG Niedersachsen, 07.10.2005 - 1 KN 297/04

    Planerische Steuerung der Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen in einer Gemeinde

  • EuGH, 09.03.2006 - C-499/04

    Werhof - Unternehmensübergang - Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung der Ansprüche der

  • BVerfG, 26.04.1995 - 2 BvR 794/91

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung im Besoldungsstrukturgesetz 1990

  • BAG, 26.04.2006 - 7 AZR 500/04

    Befristung - Altersdiskriminierung - Unanwendbarkeitsausspruch

  • BVerwG, 18.05.2006 - 3 C 32.05

    Milchabgabe; Milchquoten; Referenzmengen; Referenzmengenübergang;

  • BAG, 21.08.2002 - 4 AZR 263/01

    Gleichstellungsabrede im tarifgebietsübergreifenden Unternehmen

  • BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 294/01

    Betriebsübergang - Tarifwechsel

  • BAG, 16.07.1998 - 6 AZR 672/96

    Überbrückungsbeihilfe - Anrechnung einer Militärrente

  • BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 793/07

    Auslegung einer nach dem 31. Dezember 2001 einzelvertraglich vereinbarten

    Eine nach dem 31. Dezember 2001 einzelvertraglich vereinbarte dynamische Bezugnahme auf einen bestimmten Tarifvertrag ist jedenfalls dann, wenn eine Tarifgebundenheit des Arbeitgebers an den im Arbeitsvertrag genannten Tarifvertrag nicht in einer für den Arbeitnehmer erkennbaren Weise zur auflösenden Bedingung der Vereinbarung gemacht worden ist, eine konstitutive Verweisungsklausel, die durch einen Verbandsaustritt des Arbeitgebers oder einen sonstigen Wegfall seiner Tarifgebundenheit nicht berührt wird ("unbedingte zeitdynamische Verweisung"; Bestätigung der Rechtsprechung des Senats, vgl. BAG 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - BAGE 122, 74).

    Dies gilt auch für dynamische Verweisungsklauseln (Senat 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 24, BAGE 122, 74, 81).

    Melot de Beauregard NJW 2006, 2522, 2525; aA Bayreuther Anm. AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 53; Heinlein NJW 2008, 321, 324; Reichold JZ 2006, 725, 727; Houben SAE 2007, 109, 113; Reinecke BB 2006, 2637, 2641; Thüsing NZA 2006, 473, 474 f.; Buschmann AuR 2006, 203, 204; Brecht-Heitzmann Anm. EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 35; Brecht-Heitzmann/Lewek ZTR 2007, 127, 131) steht das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 9. März 2006 (- C-499/04 - [Werhof] EuGHE I 2006, 2397) der wortlautorientierten Auslegung der Verweisungsklausel nicht entgegen.

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 18. April 2007 (- 4 AZR 652/05 - Rn. 37, BAGE 122, 74, 84 f.) ausgeführt, dass eine Einschränkung der negativen Koalitionsfreiheit im hier behandelten Zusammenhang nicht angenommen werden kann.

    Die Wirksamkeit der individualvertraglichen Inbezugnahme von Tarifverträgen in ihrer jeweiligen Fassung als Ausdruck privatautonomer Gestaltungsmacht berührt weder die negative Koalitionsfreiheit dessen, der das Arbeitsverhältnis vertraglich der einschlägigen tarifvertraglichen Ordnung unterstellen wollte und dies auch durch Zustimmung des Arbeitnehmers zum Vertragsschluss erreicht hat, noch diejenige der Personen, die aufgrund privatautonomer Entschließung in diese Rechtsposition eingetreten sind (Senat 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 37, BAGE 122, 74, 85 f.; Bayreuther Anm. AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 53; Brecht-Heitzmann Anm. EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 35; Brecht-Heitzmann/Lewek ZTR 2007, 127, 131; Thüsing NZA 2006, 473, 474 f.).

    bb) In der Entscheidung vom 18. April 2007 (- 4 AZR 652/05 - BAGE 122, 74) hat der Senat diese Ankündigung umgesetzt.

    Der Senat hat diese Rechtsprechungsänderung in seiner Entscheidung vom 18. April 2007 begründet und sich mit den in der Literatur erhobenen Bedenken bereits ausführlich auseinandergesetzt (- 4 AZR 652/05 - Rn. 35 mwN, BAGE 122, 74, 84 f.).

    Darüber hinaus gibt es für ihn verschiedene rechtsgeschäftliche Möglichkeiten, sich von der unbedingt zeitdynamischen Bindung zu lösen (vgl. Senat 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 35 mwN, BAGE 122, 74, 84 f.).

    Hinsichtlich der Auslegung einer solchen Klausel liegt keine der jetzigen Rechtsprechung des Senats entgegenstehende Rechtsprechung eines anderen Senats oder des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vor (Senat 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 38, BAGE 122, 74, 86).

    Soweit die Revision sich in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des Senats vom 21. August 2002 (- 4 AZR 263/01 - BAGE 102, 275) bezieht, übersieht sie, dass der Senat im Urteil vom 18. April 2007 (- 4 AZR 652/05 - BAGE 122, 74) diese Rechtsprechung ausdrücklich nicht aufgegriffen, sondern die Vertragsauslegung auf ihre Grundnormen in §§ 133, 157 BGB zurückgeführt hat.

    Mögliche Motive der Vertragsparteien können für sich genommen keinen entscheidenden Einfluss auf die Auslegung der Verweisungsklausel haben (Senat 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 29, 32, BAGE 122, 74, 82 ff.).

    In der Entscheidung vom 18. April 2007 (- 4 AZR 652/05 - BAGE 122, 74) hat der Senat ausführlich begründet, welche Faktoren für die Gewährung eines Vertrauensschutzes und die Festlegung des Stichtags 1. Januar 2002 für die Änderung seiner Rechtsprechung zur Auslegung von arbeitsvertraglichen Verweisungsklauseln maßgeblich sind.

    Hieran hält der Senat auch in Anbetracht der zwischenzeitlich geäußerten Kritik (Höpfner NZA 2008, 91, 93; Spielberger NZA 2007, 1086, 1089; Schiefer SAE 2008, 22, 26; Gaul/Naumann DB 2007, 2594, 2596; Simon/Weninger BB 2007, 2127, 2128; Bayreuther Anm. AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 53; Clemenz NZA 2007, 769, 773; Olbertz BB 2007, 2737, 2740) fest.

    aa) Höchstrichterliche Rechtsprechung ist kein Gesetzesrecht und erzeugt damit keine vergleichbare Rechtsbindung (Senat 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 47 mwN, BAGE 122, 74, 88 f.).

    Ein Verstoß gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes liegt in einer solchen Rechtsprechungsänderung jedenfalls dann nicht, wenn diese sich im Rahmen einer vorhersehbaren Entwicklung hält (vgl. nur BVerfG 4. August 2004 - 1 BvR 1557/01 - NVwZ 2005, 81, 82; BVerfG 6. Mai 2008 - 2 BvR 1926/07 - NZA-RR 2008, 607; BGH 5. März 2008 - VIII ZR 95/07 - NJW 2008, 1438, 1439; sowie Senat 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 47 mwN, BAGE 122, 74, 88 f.).

    bb) Eine Einschränkung der Rückwirkung der Rechtsprechungsänderung ist jedoch geboten, wenn die mit der Rückwirkung belastete Partei auf die Weiterführung der Rechtsprechung vertrauen durfte und die Anwendung der geänderten Rechtsauffassung auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Prozessgegners eine unzumutbare Härte bedeuten würde (ausf. Senat 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 49 mwN, BAGE 122, 74, 89).

    Zur Ermittlung des Zeitpunkts, ab welchem es den Klauselverwendern zumutbar war, auf hinreichende Klarheit der von ihnen abgegebenen Erklärungen hinzuwirken und die Folgen möglicher Unklarheiten und Unvollkommenheiten in den von ihnen selbst gestellten typischen Verweisungsklauseln auch selbst zu tragen, ist eine typisierende Abwägung der Parteiinteressen vorzunehmen (ausf. Senat 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 54, BAGE 122, 74, 91).

    Der Senat sieht es deshalb unter diesem Gesichtspunkt unter Berücksichtigung der gegenläufigen und nunmehr ab dem 1. Januar 2002 weiter gestärkten berechtigten Interessen der Arbeitnehmer für die Arbeitgeber ab Inkrafttreten der Schuldrechtsreform nicht mehr als unzumutbare Härte an, wenn sie die Rechtsfolgen der von ihnen selbst nach diesem Zeitpunkt hervorgebrachten Differenz zwischen dem Erklärten und dem Gewollten auch selbst zu tragen haben (so schon Senat 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 58 mwN, BAGE 122, 74, 93 f.).

    Maßstab der Auslegung der Vertragsklausel sind die §§ 133, 157 BGB (Senat 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 24, BAGE 122, 74, 81).

    Bei dem neuen Arbeitsvertragsschluss, der nicht lediglich einen Nachweis von früher Vereinbartem darstellt, bestand hinreichender Anlass, das Gewollte deutlich zum Ausdruck zu bringen (Senat 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 60, BAGE 122, 74, 94 f.).

  • BAG, 11.04.2018 - 4 AZR 119/17

    Dynamische Bezugnahmeklausel - Änderung durch Betriebsvereinbarung

    Die Motive, aus denen jeder der Partner den Vertrag schließt, sind für die Rechtsfolgen des Vertrags grundsätzlich unbeachtlich, weil sie nicht Teil der vertraglichen Vereinbarung selbst sind (BAG 25. Oktober 2017 - 4 AZR 375/16 - Rn. 35; 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 30 mwN, BAGE 122, 74) .

    Diese Rechtsprechung hat der Senat mit der Begründung aufgegeben, dass der Bedeutungsinhalt von arbeitsvertraglichen Erklärungen in erster Linie anhand des Wortlauts zu ermitteln ist, und es bei dessen Eindeutigkeit im Grundsatz keiner weiteren Heranziehung von Auslegungsfaktoren bedarf (BAG 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 31, BAGE 122, 74; sh. auch Thüsing/Lambrich RdA 2002, 193, 198 f.; Annuß ZfA 2005, 405, 423; Bayreuther DB 2007, 166) .

  • BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 95/14

    Dynamik einer Verweisungsklausel nach Betriebsübergang

    Er wendet sie aus Gründen des Vertrauensschutzes aber weiterhin auf die Verweisungsklauseln in Arbeitsverträgen an, die vor dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform zum 1. Januar 2002 abgeschlossen worden sind (st. Rspr., vgl. nur BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 - Rn. 18, BAGE 138, 269; 18. November 2009 - 4 AZR 514/08 - Rn. 18 und 22 jeweils mwN, BAGE 132, 261; 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 45 ff., BAGE 122, 74) .
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