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   BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 767/06   

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BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 767/06 (https://dejure.org/2007,68)
BAG, Entscheidung vom 29.08.2007 - 4 AZR 767/06 (https://dejure.org/2007,68)
BAG, Entscheidung vom 29. August 2007 - 4 AZR 767/06 (https://dejure.org/2007,68)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Wolters Kluwer

    Wechsel des für das übergegangene Arbeitsverhältnis maßgebenden Tarifrechts bei einem Teilbetriebsübergang mit Branchenwechsel; Unterscheidung einer kleinen dynamischen Verweisung von einer großen dynamischen Verweisung; Bezugnahmeklausel einer Gleichstellung von nicht ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Teilbetriebsübergang und Bezugnahme auf Tarifverträge

  • Betriebs-Berater

    Ablösung einer Bezugnahmeklausel zur Gleichstellung nicht tarifgebundener Arbeitnehmer bei Betriebsübergang

  • hensche.de

    Tarifvertrag, Betriebsübergang, Tarifvertrag: Bezugnahme, Gleichstellungsabrede

  • Judicialis

    TVG § 1; ; TVG § 4 Abs. 3; ; BGB § 613a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifrecht; Betriebsübergang - Konstitutive Bezugnahme auf Tarifvertrag; Teilbetriebsübergang mit Branchenwechsel (Ausgliederung des Bereichs Reinigung eines Krankenhauses in ein Unternehmen der Gebäudereinigung); Ablösung von Tarifnormen; "Konkurrenz" eines kraft ...

  • rechtsportal.de

    Tarifrecht; Betriebsübergang - Konstitutive Bezugnahme auf Tarifvertrag; Teilbetriebsübergang mit Branchenwechsel (Ausgliederung des Bereichs Reinigung eines Krankenhauses in ein Unternehmen der Gebäudereinigung); Ablösung von Tarifnormen; "Konkurrenz" eines kraft ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bezugnahmeklausel auf Tarifrecht bestimmter Branche (sog. kleine dynamische Verweisung) ? § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB bei bloßer arbeitsvertraglicher Geltung des Tarifvertrags nicht anwendbar ? Bei gleichzeitiger normativer Geltung anderen Tarifvertrags gilt Günstigkeitsprinzip ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • prot-in.de (Leitsatz)

    Kleine dynamische Verweisungsklausel beim Betriebsübergang

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 124, 34
  • ZIP 2008, 470
  • NZA 2008, 364
  • BB 2008, 1009
  • DB 2008, 1270
  • AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 61
 
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Wird zitiert von ... (156)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 294/01

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Gleichstellungsabrede

    Auszug aus BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 767/06
    aa) Die Bezugnahme auf das Tarifwerk einer bestimmten Branche kann über ihren Wortlaut hinaus nur dann als große dynamische Verweisung (= Bezugnahme auf den jeweils für den Betrieb fachlich/betrieblich geltenden Tarifvertrag) ausgelegt werden, wenn sich dies aus besonderen Umständen ergibt (Senat 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - BAGE 103, 9, 12 f. mwN; ebenso ErfK/Preis 8. Aufl. § 613a BGB Rn. 127; Hohenstatt in Willemsen/Hohenstatt/Schweibert/Seibt E Rn. 203 f.).

    Das hat der Senat gerade auch für eine Bezugnahmeklausel entschieden, in der auf den BMT-G II und die diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträge verwiesen worden ist (25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - aaO mwN).

    Der Senat hält daher an seiner Rechtsprechung fest, dass nur in den Fällen der normativen Geltung eines Tarifvertrags im Arbeitsverhältnis der Parteien vor dem Betriebsübergang dessen Ablösung nach § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB durch für beide Parteien des Arbeitsverhältnisses normativ geltende tarifliche Regelungen in Betracht kommt (25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - BAGE 103, 9, 15).

    Vielmehr wird das Verhältnis der arbeitsvertraglichen Regelung zu der normativ wirkenden tariflichen durch § 4 Abs. 3 TVG bestimmt (BAG 26. Januar 1994 - 10 AZR 611/92 -BAGE 75, 298, 308; vgl. auch Senat 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - BAGE 103, 9, 13; Hohenstatt in Willemsen/Hohenstatt/Schweibert/Seibt E Rn. 202; Kort SAE 2006, 247 ff.; ErfK/Preis § 613a Rn. 127; Schaub/Koch ArbR-Hdb. 12. Aufl. § 119 Rn. 12).

  • EuGH, 09.03.2006 - C-499/04

    Bezugnahme Klausel - Betriebsübergang - Branchenwechsel

    Auszug aus BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 767/06
    Die hier vertretene Auffassung zur Bindung des neuen Inhabers an eine Bezugnahmeklausel nach einem Betriebsübergang verstößt nicht gegen Grundsätze, die der Europäische Gerichtshof insbesondere in der Entscheidung vom 9. März 2006 (- C-499/04 - [Wehrhof] EuGHE I 2006, 2397 = AP Richtlinie 77/187/EWG Nr. 2 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 44) möglicherweise aufstellen wollte.

    Der Europäische Gerichtshof hat in dieser Entscheidung jedenfalls deutlich gemacht, dass es um die Freiheit des Erwerbers von Bindungen an künftige Kollektivverträge (so 9. März 2006 - C-499/04 - aaO Rn. 34, 35) bzw. an nach dem Zeitpunkt des Unternehmensübergangs geschlossene Kollektivverträge (9. März 2006 - C-499/04 - aaO Rn. 36) bzw. an Kollektivverträge, die dem zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs geltenden nachfolgen (9. März 2006 - C-499/04 - aaO Rn. 37), geht.

  • BAG, 26.01.1994 - 10 AZR 611/92

    Tarifpluralität - Betrieb des Baugewerbes - Landwirtschaftliches

    Auszug aus BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 767/06
    Dieses Verhältnis ist nach Maßgabe des Günstigkeitsprinzips des § 4 Abs. 3 TVG zu lösen (im Anschluss an BAG 26. Januar 1994 - 10 AZR 611/92 - BAGE 75, 298 unter Aufgabe von Senat 23. März 2005 - 4 AZR 203/04 - BAGE 114, 186).

    Vielmehr wird das Verhältnis der arbeitsvertraglichen Regelung zu der normativ wirkenden tariflichen durch § 4 Abs. 3 TVG bestimmt (BAG 26. Januar 1994 - 10 AZR 611/92 -BAGE 75, 298, 308; vgl. auch Senat 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - BAGE 103, 9, 13; Hohenstatt in Willemsen/Hohenstatt/Schweibert/Seibt E Rn. 202; Kort SAE 2006, 247 ff.; ErfK/Preis § 613a Rn. 127; Schaub/Koch ArbR-Hdb. 12. Aufl. § 119 Rn. 12).

  • BAG, 23.03.2005 - 4 AZR 203/04

    Tarifkonkurrenz

    Auszug aus BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 767/06
    Dieses Verhältnis ist nach Maßgabe des Günstigkeitsprinzips des § 4 Abs. 3 TVG zu lösen (im Anschluss an BAG 26. Januar 1994 - 10 AZR 611/92 - BAGE 75, 298 unter Aufgabe von Senat 23. März 2005 - 4 AZR 203/04 - BAGE 114, 186).

    Soweit der Senat in der Vergangenheit eine andere Rechtsauffassung eingenommen hat (zuletzt 23. März 2005 - 4 AZR 203/04 - BAGE 114, 186, 191 f.), gibt er sie hiermit ausdrücklich auf.

  • BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 331/02

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede

    Auszug aus BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 767/06
    Die Wirkung einer Bezugnahmeklausel wird nicht dadurch berührt, dass der in Bezug genommene Tarifvertrag noch aus einem weiteren rechtlichen Grund für das Arbeitsverhältnis der Parteien maßgebend ist (vgl. zur konstitutiven Wirkung einer Bezugnahmeklausel bei beiderseitiger Tarifgebundenheit der Parteien des Arbeitsverhältnisses im Zeitpunkt des Arbeitsvertragsabschlusses Senat 19. März 2003 - 4 AZR 331/02 - BAGE 105, 284, 290; ebenso Staudinger/Annuß BGB (2005) § 613a Rn. 290; HWK/Henssler 2. Aufl. § 3 TVG Rn. 28; Hohenstatt in Willemsen/Hohenstatt/ Schweibert/Seibt Umstrukturierung und Übertragung von Unternehmen 3. Aufl. E Rn. 179).
  • BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 765/06

    Altersteilzeit in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 767/06
    Hinweise des Senats: Teilweise parallel - 4 AZR 765/06 - und - 4 AZR 766/06 -.
  • BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 647/03

    Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Branchenwechsel

    Auszug aus BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 767/06
    Bei diesem Arbeitsvertrag handelte es sich um einen Formularvertrag, den der Senat selbst auslegen kann (BAG 19. Oktober 2004 - 9 AZR 647/03 - BAGE 112, 214, 222 mwN).
  • BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 766/06

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

    Auszug aus BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 767/06
    Hinweise des Senats: Teilweise parallel - 4 AZR 765/06 - und - 4 AZR 766/06 -.
  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Bezugnahmeklausel, Gleichstellungsabrede, Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 767/06
    Sie verstehen auch übereinstimmend und zutreffend diese Verweisungsklausel als sog. Gleichstellungsabrede iSd. "alten" Senatsrechtsprechung, nach welcher eine in einem vom tarifgebundenen Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag enthaltene Verweisung auf einen Tarifvertrag, an den der Arbeitgeber selbst gebunden ist, regelmäßig die Gleichstellung seiner nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer mit seinen tarifgebundenen Arbeitnehmern bezweckt (zu dieser Rechtsprechung vgl. die umfangreichen Nachweise in 14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 - BAGE 116, 326, 329).
  • LAG Düsseldorf, 20.07.2006 - 15 (4) Sa 62/06

    Werhof - Unternehmensübergang - Richtlinie 77/187/EWG - Wahrung der Ansprüche der

    Auszug aus BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 767/06
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 20. Juli 2006 - 15 (4) Sa 62/06 - aufgehoben.
  • ArbG Wuppertal, 22.11.2005 - 7 Ca 2758/05

    Betriebsübergang - Tarifwechsel

  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Rechtsprechungsänderung

    Deshalb kann es auch nicht zu einer Konkurrenz kommen, weil nicht zwei Tarifverträge gleichzeitig für das Arbeitsverhältnis des Klägers Geltung beanspruchen (BAG 29.  August 2007 - 4 AZR 767/06 - Rn. 20, BAGE 124, 34, unter Aufgabe von BAG 23. März 2005 - 4 AZR 203/04 - BAGE 114, 186).
  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 587/13

    Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenvergleich

    die Gegenüberstellung des vollständigen Arbeitsvertrags auf der einen und des gesamten Tarifvertrags auf der anderen Seite, kommt ebenso wenig in Betracht wie ein punktueller Vergleich von Einzelregelungen, auch wenn aufgrund einer umfassenden arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel der Sache nach zwei Tarifverträge miteinander zu vergleichen sind (vgl. BAG 12. Dezember 2012 - 4 AZR 328/11 - Rn. 46; 29. August 2007 - 4 AZR 767/06 - Rn. 20, BAGE 124, 34; aA Löwisch/Rieble TVG 3. Aufl. § 4 Rn. 543; ErfK/Franzen TVG § 4 Rn. 37; Wiedemann/Oetker TVG 7. Aufl. § 3 Rn. 291) .
  • BAG, 17.06.2015 - 4 AZR 61/14

    EuGH-Vorlage - dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang

    aufgrund privatautonomer Vereinbarung zum Inhalt des Arbeitsvertrags gemachten kollektivvertraglichen Regelungen dann zur Anwendung im Arbeitsverhältnis, wenn sie für den Arbeitnehmer günstiger sind als die unmittelbar und zwingend geltenden Tarifnormen (vgl. BAG 22. April 2009 - 4 AZR 100/08 - BAGE 130, 237; 29. August 2007 - 4 AZR 767/06 - BAGE 124, 34) .
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