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   BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 924/08   

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BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 924/08 (https://dejure.org/2010,1136)
BAG, Entscheidung vom 16.06.2010 - 4 AZR 924/08 (https://dejure.org/2010,1136)
BAG, Entscheidung vom 16. Juni 2010 - 4 AZR 924/08 (https://dejure.org/2010,1136)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Ergänzende Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den BAT; Anwendbarkeit des TV Einmalzahlungen-L; Wahrung der Ausschlussfrist bei Geltendmachung vor Anspruchsentstehung

  • openjur.de

    Ergänzende Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den BAT; Anwendbarkeit des TV Einmalzahlungen-L; Wahrung der Ausschlussfrist bei Geltendmachung vor Anspruchsentstehung

  • Bundesarbeitsgericht

    Ergänzende Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den BAT - Anwendbarkeit des TV Einmalzahlungen-L - Wahrung der Ausschlussfrist bei Geltendmachung vor Anspruchsentstehung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 611 Abs 1 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB, § 70 S 1 BAT, § 1 TV-L
    Ergänzende Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den BAT - Anwendbarkeit des TV Einmalzahlungen-L - Wahrung der Ausschlussfrist bei Geltendmachung vor Anspruchsentstehung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des TV Einmalzahlungen-L bei ergänzender Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den BAT; Wahrung der Ausschlussfrist bei Geltendmachung vor Anspruchsentstehung

  • bag-urteil.com

    Ergänzende Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den BAT - Anwendbarkeit des TV Einmalzahlungen-L - Wahrung der Ausschlussfrist bei Geltendmachung vor Anspruchsentstehung

  • Betriebs-Berater

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf den BAT

  • rewis.io

    Ergänzende Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den BAT - Anwendbarkeit des TV Einmalzahlungen-L - Wahrung der Ausschlussfrist bei Geltendmachung vor Anspruchsentstehung

  • ra.de
  • rewis.io

    Ergänzende Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den BAT - Anwendbarkeit des TV Einmalzahlungen-L - Wahrung der Ausschlussfrist bei Geltendmachung vor Anspruchsentstehung

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ergänzende Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den BAT

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit des TV Einmalzahlungen-L bei ergänzender Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den BAT; Wahrung der Ausschlussfrist bei Geltendmachung vor Anspruchsentstehung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 1376 (Ls.)
  • BB 2010, 2692
  • AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 79
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 16.12.2009 - 5 AZR 888/08

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession - ergänzende

    Auszug aus BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 924/08
    (cc) Bei der Schließung einer Vertragslücke durch ergänzende Vertragsauslegung tritt an die Stelle der lückenhaften Klausel diejenige Gestaltung, die die Parteien bei einer angemessenen Abwägung der beiderseitigen Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Geschäftsbedingung bekannt gewesen wäre (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 22, EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44 ) .

    Zugleich weist eine solche Klausel auf ein Interesse des Arbeitgebers hin, aus Wettbewerbs- und Arbeitsmarktgründen dasjenige Tarifsystem zur Geltung zu bringen, das typischerweise gelten würde, wenn die ausgeübten Tätigkeiten innerhalb des öffentlichen Dienstes erbracht würden (vgl. ausf. BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - mwN, EBE/BAG 2010, 116; zur Inbezugnahme der Vergütungsregelungen des BAT BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 26, aaO).

    (1) Der Wortlaut der Bezugnahmeklausel trägt keine Erstreckung auf den TV-L und den ihn ergänzenden TV Einmalzahlungen-L (vgl. BAG 10. Juni 2009 - 4 AZR 194/08 - Rn. 38, AP BGB § 157 Nr. 38; 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 15, EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44).

    Der TV-L ist keine "gültige Fassung" des "Bundesangestelltentarifs" (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - aaO).

    An diese Bestimmung sind die Parteien des Rechtsstreits mangels Tarifbindung jedoch nicht gebunden, unabhängig davon, ob dieser überhaupt tarifliche Normqualität zukommt (vgl. BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 16, EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44).

    Mit dem Nachvollziehen der Tarifsukzession auf arbeitsvertraglicher Ebene werden die Parteien nicht anders gestellt, als sie stünden, wenn die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes den BAT reformiert und ihm einen neuen Inhalt gegeben hätten (BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 24, EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44).

  • BAG, 10.06.2009 - 4 AZR 194/08

    Auslegung einer Verweisungsklausel auf die Vergütungsordnung des BAT

    Auszug aus BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 924/08
    Bei den dort für die Jahre 2006 und 2007 bestimmten Einmalzahlungen handelt es sich um pauschalierte Entgelterhöhungen, da in diesen Tarifrunden keine tabellenwirksamen Vergütungserhöhungen vereinbart wurden (vgl. dazu ausf. BAG 10. Juni 2009 - 4 AZR 194/08 - Rn. 57 ff. mwN, AP BGB § 157 Nr. 38).

    Erst die Höhe der nächsten, in § 2 Abs. 1 Buchst. b) TV Einmalzahlungen-L geregelten Zahlungen zum Januar 2007 richtet sich in der Höhe nach den - seit dem 1. November 2006 - im TV-L vereinbarten Entgeltgruppen (vgl. dazu ausführlich BAG 10. Juni 2009 - 4 AZR 194/08 - Rn. 57 ff. mwN, AP BGB § 157 Nr. 38).

    (1) Der Wortlaut der Bezugnahmeklausel trägt keine Erstreckung auf den TV-L und den ihn ergänzenden TV Einmalzahlungen-L (vgl. BAG 10. Juni 2009 - 4 AZR 194/08 - Rn. 38, AP BGB § 157 Nr. 38; 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 15, EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 44).

    Der Zusatz, dass auch die den "BAT ersetzenden Tarifverträge" Anwendung finden sollen, wurde entgegen der im öffentlichen Dienst üblichen Formulierung, die in dem seit 1981 vom Arbeitgeberkreis der BAT-Kommission gebilligten Musterarbeitsvertrag enthalten war, nicht in den Arbeitsvertrag der Parteien aufgenommen (vgl. hierzu BAG 10. Juni 2009 - 4 AZR 194/08 - aaO).

    Die Beklagte hat - anders als in der besonders gelagerten und vom vorliegenden Rechtsstreit abweichenden Fallgestaltung in der Entscheidung des Senats vom 10. Juni 2009 (- 4 AZR 194/08 - AP BGB § 157 Nr. 38)  - nicht mehrere Elemente aus verschiedenen Normenwerken in einer eigenständigen Vertragsregelung miteinander verbunden.

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 640/07

    Betriebsrente - Beitragsbemessungsgrenzen West und Ost

    Auszug aus BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 924/08
    (aa) Voraussetzung einer ergänzenden Vertragsauslegung ist, dass eine Vereinbarung eine Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit aufweist (BAG 9. Dezember 2008 - 3 AZR 431/07 - Rn. 25; 21. April 2009 - 3 AZR 640/07 - Rn. 33, AP BetrAVG § 2 Nr. 60).

    Eine Regelungslücke liegt dabei nur vor, wenn die Parteien einen Punkt übersehen oder zwar nicht übersehen, aber doch bewusst deshalb offengelassen haben, weil sie ihn im Zeitpunkt des Vertragsschlusses für nicht regelungsbedürftig gehalten haben, und diese Annahme sich nachträglich als unzutreffend herausstellt (BAG 21. April 2009 - 3 AZR 640/07 - Rn. 33, aaO).

    Von einer Planwidrigkeit kann nur die Rede sein, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zu Grunde liegenden Regelungsplan zu verwirklichen, mithin ohne Vervollständigung des Vertrages eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen ist (BAG 9. Dezember 2008 - 3 AZR 431/07 - Rn. 26; 21. April 2009 - 3 AZR 640/07 - Rn. 33, aaO).

  • BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 431/07

    Gehaltserhöhung in einem Veräußerungsvertrag über eine Steuerberaterpraxis

    Auszug aus BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 924/08
    (aa) Voraussetzung einer ergänzenden Vertragsauslegung ist, dass eine Vereinbarung eine Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit aufweist (BAG 9. Dezember 2008 - 3 AZR 431/07 - Rn. 25; 21. April 2009 - 3 AZR 640/07 - Rn. 33, AP BetrAVG § 2 Nr. 60).

    Von einer Planwidrigkeit kann nur die Rede sein, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zu Grunde liegenden Regelungsplan zu verwirklichen, mithin ohne Vervollständigung des Vertrages eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen ist (BAG 9. Dezember 2008 - 3 AZR 431/07 - Rn. 26; 21. April 2009 - 3 AZR 640/07 - Rn. 33, aaO).

  • BAG, 22.01.2009 - 6 AZR 5/08

    Kinderbezogene Anteile im Ortszuschlag nach BAT - Anforderungen an die Wahrung

    Auszug aus BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 924/08
    Die tariflich wirksame Geltendmachung eines Anspruchs setzt jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den Bestand des Anspruchs voraus (22. Januar 2009 - 6 AZR 5/08 - Rn. 14, AP BAT § 70 Nr. 39; 9. März 2005 - 5 AZR 385/02 - EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr.   177; 10. Juli 2003 - 6 AZR 283/02 - zu 3 a der Gründe, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 168).

    Dieser Zweck kann nicht erfüllt werden, wenn Ansprüche vor ihrer Entstehung geltend gemacht werden und damit letztlich nur als möglich angekündigt werden (BAG 22. Januar 2009 - 6 AZR 5/08 - aaO).

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Auszug aus BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 924/08
    Zugleich weist eine solche Klausel auf ein Interesse des Arbeitgebers hin, aus Wettbewerbs- und Arbeitsmarktgründen dasjenige Tarifsystem zur Geltung zu bringen, das typischerweise gelten würde, wenn die ausgeübten Tätigkeiten innerhalb des öffentlichen Dienstes erbracht würden (vgl. ausf. BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - mwN, EBE/BAG 2010, 116; zur Inbezugnahme der Vergütungsregelungen des BAT BAG 16. Dezember 2009 - 5 AZR 888/08 - Rn. 26, aaO).
  • BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 283/02

    Ausschlußfrist - Geltendmachung eines Anspruchs

    Auszug aus BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 924/08
    Die tariflich wirksame Geltendmachung eines Anspruchs setzt jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den Bestand des Anspruchs voraus (22. Januar 2009 - 6 AZR 5/08 - Rn. 14, AP BAT § 70 Nr. 39; 9. März 2005 - 5 AZR 385/02 - EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr.   177; 10. Juli 2003 - 6 AZR 283/02 - zu 3 a der Gründe, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 168).
  • BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 591/08

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel - Ablösung des BAT durch

    Auszug aus BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 924/08
    Selbst wenn man mit der Beklagten den Begriff "Bundesangestelltentarif" mit dem Tarifvertrag BAT gleichsetzt, folgten aus diesem - mit Ausnahme der Jubiläumszuwendung gemäß § 39 BAT - keine Ansprüche auf "Zuwendungen" (vgl. zu einer solchen Verweisung auch BAG 27. Januar 2010 - 4 AZR 591/08 -).
  • BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 385/02

    Arbeitszeit, Arbeitsbereitschaft, Überstundenvergütung - Ausschlussfristen

    Auszug aus BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 924/08
    Die tariflich wirksame Geltendmachung eines Anspruchs setzt jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den Bestand des Anspruchs voraus (22. Januar 2009 - 6 AZR 5/08 - Rn. 14, AP BAT § 70 Nr. 39; 9. März 2005 - 5 AZR 385/02 - EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr.   177; 10. Juli 2003 - 6 AZR 283/02 - zu 3 a der Gründe, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 168).
  • BAG, 15.03.2006 - 4 AZR 132/05

    Einzelvertragliche Verweisungsklausel als Gleichstellungsabrede - Bindung des

    Auszug aus BAG, 16.06.2010 - 4 AZR 924/08
    Weiter stützt sich das Landesarbeitsgericht zu Recht auf die bisherige Vertragspraxis, die jedenfalls dann zur Auslegung der Klausel herangezogen werden kann, wenn sie - wie hier - Rückschlüsse auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehenden Erklärungswillen der Parteien zulässt (vgl. BAG 15. März 2006 - 4 AZR 132/05 - Rn. 38, AP TVG § 2 Firmentarifvertrag Nr. 9; 25. Oktober 2000 - 4 AZR 506/99 - BAGE 96, 177, 185).
  • LAG Niedersachsen, 15.09.2008 - 14 Sa 1731/07

    Anspruch auf Einmalzahlungen nach dem Tarifvertrag über Einmalzahlungen für die

  • BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 506/99

    Bezugnahme auf branchenfremde Tarifwerke

  • BAG, 28.09.2017 - 8 AZR 67/15

    AGB-Kontrolle - Rückzahlung eines Mitarbeiterdarlehens - sofortige

    Soweit Ansprüche erst nach diesem Zeitpunkt fällig wurden, sind diese von der Geltendmachung erfasst (vgl. etwa BAG 16. Januar 2013 - 10 AZR 863/11 - Rn. 30 mwN, BAGE 144, 210; 18. September 2012 - 9 AZR 1/11 - Rn. 35 mwN; 16. Juni 2010 - 4 AZR 924/08 - Rn. 35 mwN) .
  • BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 123/18

    Bezugnahmeklausel - Günstigkeitsvergleich - Darlegungslast

    (a) Ein späteres Verhalten der Klägerin kann nicht zur Auslegung des Arbeitsvertrags herangezogen werden, weil es keine Rückschlüsse auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehenden Erklärungswillen der Parteien zulässt (vgl. zu diesem Erfordernis BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 924/08 - Rn. 18; 15. März 2006 - 4 AZR 132/05 - Rn. 38 mwN) .
  • BAG, 18.09.2012 - 9 AZR 1/11

    Tarifliche Ausschlussfrist - Mindestlänge in Bezug auf Urlaubsabgeltung -

    Dieser Zweck kann nicht erfüllt werden, wenn Ansprüche vor ihrer Entstehung geltend gemacht werden und damit letztlich nur als möglich angekündigt werden (vgl. BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 924/08 - Rn. 35 mwN, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 79; 22. Januar 2009 - 6 AZR 5/08 - Rn. 14 mwN, AP BAT § 70 Nr. 39) .

    Dementsprechend setzt die tariflich wirksame Geltendmachung eines Anspruchs nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich den Bestand des Anspruchs voraus (BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 924/08 - aaO; vgl. 22. Januar 2009 - 6 AZR 5/08 - aaO; 9. März 2005 - 5 AZR 385/02 - zu III 1 a der Gründe, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 177; 11. Dezember 2003 - 6 AZR 539/02 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 109, 100; ebenso Schaub/Treber ArbR-Hdb. 14. Aufl. § 209 Rn. 56; Weyand Ausschlussfristen im Tarifrecht Kap. 6 Rn. 78) .

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